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Fotografie als Nebenberuf zur Hobby-Finanzierung

Illuminizer

Themenersteller
Hallihallo zusammen,

Ich habe eine Frage und die gute Hoffnung, dass es einige Fotografen im Forum gibt, die schon in der gleichen Situation wie gewesen sind.

Ausgangslage:
Ich bin ambitionierter Hobby-Fotograf, nicht ganz festgelegt auf ein spezielles Genre, aber gern Tier & Natur, Landschaft, Events… Bisher habe ich noch nie Auftragsarbeiten gegen Bezahlung angenommen, sondern immer z.b. im Rahmen von Familienfeiern fotografiert und die Bilder kostenlos zur Verfügung gestellt. Nun kommt es jedoch vor, dass meine Bilder in den Umlauf geraten und sich auch Fremde für Bilder von mir interessieren. Beispiel: Meine Schwester heiratete vor kurzen und zeigte die Bilder ihres Brautstraußes ihrer Floristin. Diese fragte daraufhin, ob ich für deren Werbung (Flyer, Internet, Markt-Plakate etc) Bilder machen könnte (natürlich gegen Bezahlung).

Hier stellt sich für mich nun eine wichtige Frage zum Thema Gewerbeanmeldung: Natürlich darf ich solche Aufträge nicht am Fiskus vorbei durchführen. Hauptberuflich bin ich jedoch Angestellter in einem Unternehmen. Meine Fragen sind daher:
  • Wenn du Fotografie als nebenberuflich angefangen hast, wie bist du an das Thema herangegangen?
  • Wann und in welcher Form hast du dann ein Gewerbe angemeldet?
  • Kann man dies nebenberuflich sozusagen als freischaffender Künstler tun und somit steuerlich einfach halten?
Bitte nicht falsch verstehen, ich will weder Rechts- noch Steuerberatung, sondern einfach nur einen Tipp, wie man möglichst einfach und unkompliziert dabei jedoch legal an dieses Thema herangeht. Außerdem will ich nicht meine Familie von der Fotografie ernähren, sondern nur einen kleinen Nebenverdienst, um quasi mein Hobby zu finanzieren.
Ich hoffe, mein Anliegen ist einigermaßen verständlich.
Danke für jeden konstruktiven Beitrag!!
 
Das ist eigentlich ganz einfach - Erzählt aus meiner eigenen Erfahrung ;). In jedem Fall empfehele ich vorab den Kontakt zu Finanz- und Gewerbe/Ordnungsamt um offene Fargen zu klären. Ich habe beim Umzug gemerkt, dass es doch ein paar Stellen gibt, die unterschiedlich ausgelegt werden können:

Wann Anmelden: In dem Moment wo du am "Geschäftsverkehr" teilnimmst. Da gibt es wohl leichte Unterschiede bei der Auslegung durch das Gewerbe- oder Ordnungsamt. Bei mir war das auf Nachfrage bereits durch das Onlinestellen meiner Homepage der Fall. Flyer- oder Visitenkarten verteilen ebenfalls. Im Notfall frag bei deinem zuständigen Amt an.

Künstler oder Gewerbetreibender: Nimmst Du einen Auftrag zur Erstellung von Fotografien an, bist Du in aller Regel Gewerbetreibender und damit Handwerker. Bei Fotos zu Werbezwecken sowieso. Fotografierst Du "künstlerisch" und versuchst hinterher z. b. Prints zu verkaufen, ist Freiberufler möglich. Dazwischen gibt es etwas Spielraum zur Auslegung durchs zuständige Amt.
Gewerbetreibender zu sein ist übrigens steuerlich nicht zwangsweise aufwendiger als Freischaffender. Wenn Du unter 17.500 EUR Umsatz bleibst, kannst Du auf den MwSt.-Ausweis verzichten und machst einfach ne Jahressteuererkärung.

Wie ich rangegangen bin: Gewerbeanmeldung, Webseite usw. veröffentlicht und drangeblieben. Am Anfang isses hart, aber wenn man erstmal am Markt präsent ist, platzt irgendwann der Knoten.

Viel Erfolg
Thorsten
 
Hauptberuflich bin ich jedoch Angestellter in einem Unternehmen.
Wenn Du das auch bleiben willst, würde ich als Erstes das Einverständnis meines Arbeitgebers zu einer Nebenbeschäftigung einholen.

Zu den anderen Fragen kann ich Dir nichts Hilfreiches sagen. Ich hab zwar Änhliches gemacht, aber Steuer- und Gewerberecht sind zwischen Deutschland und Österreich schon sehr unterschiedlich. In AT gibt es aber von der Wirtschaftskammer "Gründerseminare", die erstens gratis und zweitens sehr lehrreich sind - vielleicht gibt es in DE ja Vergleichbares?
 
Künstler oder Gewerbetreibender: Nimmst Du einen Auftrag zur Erstellung von Fotografien an, bist Du in aller Regel Gewerbetreibender und damit Handwerker. Bei Fotos zu Werbezwecken sowieso. Fotografierst Du "künstlerisch" und versuchst hinterher z. b. Prints zu verkaufen, ist Freiberufler möglich. Dazwischen gibt es etwas Spielraum zur Auslegung durchs zuständige Amt.

Moin,

die Unterscheidung Gewerbe/Freiberufler ergibt sich nicht aus der Reihenfolge einer Auftragsannahme. Ein Rechtsanwalt wird ja auch vor der Leistungserbringung beauftragt. Trotzdem gehört er zu den freien Berufen.

Maßgeblich ist §18 EStG, nichts anderes.


Gewerbetreibender zu sein ist übrigens steuerlich nicht zwangsweise aufwendiger als Freischaffender. Wenn Du unter 17.500 EUR Umsatz bleibst, kannst Du auf den MwSt.-Ausweis verzichten und machst einfach ne Jahressteuererkärung.


Im aufgezeigten Rahmen ist es steuerlich identisch. Das Umsatzsteuergesetz gilt für Gewerbetreibende und Freiberufler gleichsam; das Einkommenssteuergesetz auch. Und Gewerbesteuer greift erst bei einem Gewinn (nicht Umsatz) von mehr als EUR 24.500. §11 GewStG
 
Zuletzt bearbeitet:
In jedem Fall empfehele ich vorab den Kontakt zu Finanz- und Gewerbe/Ordnungsamt um offene Fargen zu klären.
Das ist schon mal ein guter Tipp, Danke! Werde ich auf jeden Fall machen.
Künstler oder Gewerbetreibender: Nimmst Du einen Auftrag zur Erstellung von Fotografien an, bist Du in aller Regel Gewerbetreibender und damit Handwerker. Bei Fotos zu Werbezwecken sowieso. Fotografierst Du "künstlerisch" und versuchst hinterher z. b. Prints zu verkaufen, ist Freiberufler möglich. Dazwischen gibt es etwas Spielraum zur Auslegung durchs zuständige Amt.
Macht ebenfalls Sinn für mich.
Gewerbetreibender zu sein ist übrigens steuerlich nicht zwangsweise aufwendiger als Freischaffender. Wenn Du unter 17.500 EUR Umsatz bleibst, kannst Du auf den MwSt.-Ausweis verzichten und machst einfach ne Jahressteuererkärung.
Ah das klingt doch schonmal gut. Das heißt, ich melde ein Gewerbe an, gründe beispielsweise eine GbR(?) und kann sofern ich unter 17,5k€ bleibe einfach alles in der Steuererklärung angeben. So eine einfache Lösung schwebte mir vor. Danke!
Wenn Du das auch bleiben willst, würde ich als Erstes das Einverständnis meines Arbeitgebers zu einer Nebenbeschäftigung einholen.
Ja, das ist klar und auch schon gemacht, natürlich schriftlich. Danke trotzdem für den Hinweis.

Alles in allem Danke schon mal!
 
Ah das klingt doch schonmal gut. Das heißt, ich melde ein Gewerbe an, gründe beispielsweise eine GbR(?)

Du weisst aber schon, was eine GbR ist?

Ein Freiberufler zeigt die Aufnahme seiner Tätigkeit beim Finanzamt an.
Gewerbe wird beim Gewerbe- oder Ordnungsamt angemeldet (Finanzamt (und einige andere) melden sich automatisch mit Formular).





und kann sofern ich unter 17,5k€ bleibe einfach alles in der Steuererklärung angeben.

Das eine ist Umsatzsteuer, das andere Einkommenssteuer. In Letztere fliesst Deine GUV ein.
 
Hallo,

einige Tipps hast du ja bereits erhalten.Kommen wir nun mal zu den zusätzlichen Kosten.
HWK ist in den ersten beiden Jahren beitragsfrei,im 3. Jahr den halben Satz.Sonst ca 135€.Einmalige Anmeldegebühr ca. 120€.
Berufsgenossenschaft ca. 230-270€ pro Jahr.
Betriebs-und Berufshaftpflichtversicherung.
ggf. Kamera-Elektronikversicherung.
Kontoführungsgebühren für Geschäftskonto.
Gebühren für Rundfunkanstalten.

Ist vielleicht nicht vollständig,aber so Kleinbeträge läppern sich schnell zusammen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

einige Tipps hast du ja bereits erhalten.Kommen wir nun mal zu den zusätzlichen Kosten.
HWK ist in den ersten beiden Jahren beitragsfrei,im 3. Jahr den halben Satz.Sonst ca 135€.Einmalige Anmeldegebühr ca. 120€.
Berufsgenossenschaft ca. 230-270€ pro Jahr.
Betriebs-und Berufshaftpflichtversicherung.
ggf. Kamera-Elektronikversicherung.
Kontoführungsgebühren für Geschäftskonto.
Gebühren für Rundfunkanstalten.

Ist vielleicht nicht vollständig,aber so Kleinbeträge läppern sich schnell zusammen.
Ja, du hast recht. Bin eben gerade selber drüber gestolpert... Schon allein hierdurch würden sämtliche Erträge aufgefressen werden (ok, man kann sich von einigen Beiträgen freistellen lassen, aber insgesamt nervig, nicht wirklich transparent und viel, viel zu aufwendig).

Ich bin noch über den steuerrechtlichen Begriff der "Liebhaberei" gestolpert. Eventuell funktioniert es so, wenn ich eben nicht mehr als ein bis zwei Aufträge pro Jahr machen und alle Erträge wieder in mein Hobby investiere... Auf jeden Fall krass, wie schwer es einem in Deutschland gemacht wird, mit seinem Hobby ein bisschen was nebenbei zu verdienen - sofern man im Bereich des Legalen bleiben möchte.
 
vielleicht sollte man die eben genannten Punkte zu den Kosten auch mit in die FAQ aufnehmen bzw. ergänzen?
HWK und BG stehen drin. Wobei die von dir genannten Kosten nicht überall so sind, das ist regional unterschiedlich. Das regelt nämlich jede HWK in ihrer Satzung selbst. ;)

Der Rest, den Du aufführst, ist alles freiwillig und somit individuell. Kann, muss aber nicht.
 
Ich glaube eher nicht dass man als Hobby- oder Amateurfotograf ernsthaft Geld verdienen kann solange es den Profis auch immer weniger gelingt ;-)

Eberhard
 
Mal im Ernst: Nur von einigen "Werbefotos" für einen lokalen Floristen, wirst du sicher nicht die große Kohle scheffeln. Ganz abgesehen von einer ernsthaften, bezahlten Tätigkeit, von der man auch leben könnte.

Ich handhabe das so (für die 1-2 Male, wo man mich "beauftragt"):
Ich habe die Fotos gemacht, Ausdrucke gezeigt, evtl. nochmal nachgebessert und das Ganze dann drucken lassen ( waren alles Familienfotos fürs Wohnzimmer etc.).
Die Auslagen wurden erstattet und da dies ja eine Leistung unter Bekannten war, gabs noch ein "Trinkgeld".
Da muss ich nix beim FA anmelden.

Sollten eines Tages mal Geo, Magnum, National Geographic usw. mit dringenden Aufträgen vor der Tür stehen, werd ich es mir nochmal überlegen. :D
 
Mal im Ernst: Nur von einigen "Werbefotos" für einen lokalen Floristen, wirst du sicher nicht die große Kohle scheffeln. Ganz abgesehen von einer ernsthaften, bezahlten Tätigkeit, von der man auch leben könnte.
Ich will und werde damit nicht die große Kohle verdienen. Ich will einfach nur die Möglichkeit haben, mich auch mal bezahlen zu lassen - und das Legal.
Ich handhabe das so (für die 1-2 Male, wo man mich "beauftragt"):
Ich habe die Fotos gemacht, Ausdrucke gezeigt, evtl. nochmal nachgebessert und das Ganze dann drucken lassen ( waren alles Familienfotos fürs Wohnzimmer etc.).
Die Auslagen wurden erstattet und da dies ja eine Leistung unter Bekannten war, gabs noch ein "Trinkgeld".
Das muss jeder für sich entscheiden. Mir wäre das Grau der Grauzone an dieser Stelle zu schwarz.
 
Moin,

die Unterscheidung Gewerbe/Freiberufler ergibt sich nicht aus der Reihenfolge einer Auftragsannahme. Ein Rechtsanwalt wird ja auch vor der Leistungserbringung beauftragt. Trotzdem gehört er zu den freien Berufen.

Maßgeblich ist §18 EStG, nichts anderes.

Der Anwalt betätigt sich ja auch nicht künstlerisch...obwohl...:evil:

Nein, im Ernst, Aussage des Gewerbeamtes war, wie gesagt, künstlerische Tätigkeit erfolgt auf eigene Initiative und nicht auf Auftrag, daher war nur Gewerbe möglich. (Sinngemäß) Im Endeffekt komme ich damit sehr gut zurecht.

@Illuminizer
Für eine Gbr brauchst Du noch mindestens einen Partner der mit ins Geschäft einsteigt.
Alleine bist Du schlicht Einzelunternehmer, haftest mit Deinem Privatvermögen, kannst auf MwSt.-Ausweis verzichten und machst eine (möglichst einfach) Einnahme/Überschussrechunng, die in Deine jährliche Einkommenssteuererklärung einfließt.

Tatsächlich lohnt sich in D ein Gewerbe erst, wenn Du einen bestimmten Umsatz erreichst. Davor geht vieles drauf für Beiträge, Versicherungen, GEZ :grumble: usw.....

VG
Thorsten
 
Die Auslagen wurden erstattet und da dies ja eine Leistung unter Bekannten war, gabs noch ein "Trinkgeld".
Da muss ich nix beim FA anmelden.

Und das nennt man im Zweifelsfall eben Schwarzarbeit!

Denn das ist kein Trinkgeld. Jemand der einen Auftrag erfüllt und meint er könne, die über die Materialkosten/Auslagen/etc. hinausgehenden Einkünfte einfach als Trinkgeld deklarieren, der ist auf dem Holzweg. So doof ist kein Finanzamt. Und da hilft es auch nicht, wenn man den Kunden zum "Bekannten" erklärt. Schwarzarbeit erfolgt nämlich fast immer im Bekanntenkreis, weil sich die wenigsten Schwarzarbeiter trauen, dafür öffentlich um Kunden zu werben!

Steuerfreie Trinkgelder kann nur ein Arbeitnehmer, und das auch nur im Rahmen seiner Beschäftigung für einen Arbeitgeber, von Dritten, also nicht vom Arbeitgeber bekommen:

http://www.haufe.de/finance/buchfue...arbeitnehmern-zum-arbeitslohn_186_133158.html

Wer nicht als angestellter Fotograf unterwegs ist, der ist Unternehmer und kann generell keine steuerfreien Trinkgelder annehmen:

"Unternehmer, die von Ihren Kunden/Gästen freiwillige Trinkgelder erhalten, müssen die Zahlungen in ihrer Buchführung erfassen. Die Zahlungen erhöhen die Betriebseinnahmen und sind auch als Entgelt in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer mit einzubeziehen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 UStG)."

http://www.haufe.de/finance/buchfue...ernehmer-ist-nicht-steuerfrei_186_133156.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Lösung für Dein Problem ist, auf das Du schon gestoßen bist, die Liebhaberei.

Ist absolut problemlos. Es ist einfacher eine Tätigkeit unter Liebhaberei zu machen, als da wieder raus zu kommen.

Wenn Du ab und zu Bilder machst und das nachweislich nicht Deine Haupttätigkeit ist, liegt hier Liebhaberei vor. Selbst wenn es Deine Haupttätigkeit ist und Du mehr ausgibst als einnimmst, bist Du da ganz schnell drin.

Wenn das Finanzamt Deine Einkünfte aus Fotografie als Einnahmen anerkennen würde, könntest Du aus Steuersicht all Deine Ausgaben von der Steuer (und zwar auch von der, aus Deinem eigentlichen Job) absetzen. Da kommt Deine Ausrüstung, die Fahrtkosten und Verpflegungskosten usw. zusammen. Damit könntest Du mehr absetzen als einnehmen. Ich nehme mal an, schon nach der ersten Steuererklärung würde die Fotografie per Zwang bei Dir Liebhaberei sein.

Erwähne einfach bei Deiner nächsten Steuererklärung, das Du Einnahmen mit Deinen Fotos hast, aber das als Liebhaberei siehst. Damit sollte das durch sein. Google mal danach, Du wirst alle Infos finden.

Gruß
Baer

P.S. bei mir hat das geklappt.
 
Liebhaberei bedeutet dass die Kosten nicht absetzungsfähig
sind - die Einnahmen müssen in der Steuererklärung aber auftauchen!

Und das Gewerberecht ist vom Steuerrecht noch einmal
unabhängig zu betrachten, da kann man mit Liebhaberei
ganz tief ins Klo greifen.

Mit etwas Pech darfst Du alles zahlen, die Kosten aber nicht
von der Steuer absetzen.
 
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