• In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2025.
    Thema: "Plastik (Kunststoff)"

    Nur noch bis zum 30.04.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Fotorecht beim Fotografieren von Minderjährigen auf öffentlicher Veranstaltun

Aniii

Themenersteller
Guten Tag,

ich habe einigen Fragen, um mich rechtlich abzusichern.

Ich möchte gern SchülerInnen auf einer öffentlichen Veranstaltung fotografieren und die Bilder auf der Homepage der Veranstaltung verwenden. Die SchülerInnen werden zum größten Teil minderjährig sein. Es handelt sich um ein Erste-Hilfe-Wettbewerb zu dem sich Schulklassen anmelden können.

Brauche ich von jedem SchülerIn eine Einwilligung (schriftlich?) und den Beziehungsberechtigten oder wie kann ich es am besten regeln, damit ich rechtlich abgesichert bin wenn ich die Bilder auf der Homepage veröffentlichen will? Wie sieht es aus, wenn ich die Fotos zusätzlich auch für die Facebook-Seite der Veranstaltung nutzen möchte?

Die Fotos werden wahrscheinlich einzelne Schüler(gruppen) zeigen bei den verschiedenen Aufgaben, die sie lösen sollen, sowie Bilder von der Siegerehrung etc.

Hoffe mir kann jemand helfen. Danke!
 
ich habe einigen Fragen, um mich rechtlich abzusichern.
Da Rechtsberatung nur entsprechend ermächtigten Personen gestattet und in Internetforen nicht erlaubt ist, kann es diese Absicherung hier nicht geben.

Persönliche Meinungsäußerungen einzelner Nutzer eines Internetforums (und mehr gibt es hier nicht!) sind mehr als ungeeignet zur rechtlichen Absicherung.
 
Da Rechtsberatung nur entsprechend ermächtigten Personen gestattet und in Internetforen nicht erlaubt ist, kann es diese Absicherung hier nicht geben.

Dann habe ich mich da falsch ausgedrückt. Das ist mir schon klar, dennoch benötige ich Tipps, welche Erfahrungen Andere damit gemacht haben und wie man sowas am besten lösen kann. Danke :)
 
Da du die Fotos für die Veranstaltung verwenden willst bist du ja Veranstalter oder stehst mit diesem in Kontakt. Dann kannst du doch das Einverständnis der Eltern recht leicht schriftlich einholen, beispielsweise bei der Anmeldung. Vergiss dabei nicht, den Zweck des Fotografierens möglichst genau zu bescheiben (z.B. "zur Veröffentlichung auf der Website der Veranstaltung www.veranstaltung.de").
Nötig ist es bei einer öffentlichen Veranstaltung(Wettbewerb, also um etwas zu zeigen) eher nicht, aber eine Einwilligung ist in jedem Fall vorzuziehen.
 
kann man doch nachlesen, KunstUrheberSchutzgesetz, was ich bis jetzt so gelesen hatte......

grundsätzlich darf man an öffentlichen Veranstaltungen Fotos machen, ausser es ist durch Hausrecht verboten.
Veröffentlichen darf man die Bilder nur wenn die Bilder rechtlich einwandfrei gemacht wurden, die Personen nur Beiwerk sind, offensichtlich volljährig oder speziell ihre Zustimmung erteilt haben, wegen Nachweis optimal schriftlich. Kinder dürfen lt. neuester Rechtsprechung (Urteile) nicht mal mehr ohne Genehmigung abgelichtet werden weil eine Veröffentlichung der Bilder ja theoretisch auch ohne Einwilligung möglich wäre, also nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Auch ein Anwalt kann nur seine Meinung abgeben, solange man nicht den Richter befragen kann der später entscheidet kostet das nur Geld.

Wer also ganz sicher sein will fotografiert nicht, wer fotografiert veröffentlicht möglichst nicht, wer fotografiert und veröffentlicht hat alle Genehmigungen die gelten.
 
Sobald Minderjährige und Kinder ins Spiel kommen, würde ich das Thema wie ein rohes Ei behandeln.
 
Sobald Minderjährige und Kinder ins Spiel kommen, würde ich das Thema wie ein rohes Ei behandeln.

Na, ja...

...nur insofern, als dass die abgebildeten und ggfs. widerrechtlich veröffentlichten Personen ihre Persönlichkeitsrechte nicht selbst verteidigen können. Das Thema an sich bleibt aber das Gleiche: mit/ ohne Einverständniserklärung zulässig oder nicht zulässig?
 
Na, ja...

...nur insofern, als dass die abgebildeten und ggfs. widerrechtlich veröffentlichten Personen ihre Persönlichkeitsrechte nicht selbst verteidigen können. Das Thema an sich bleibt aber das Gleiche: mit/ ohne Einverständniserklärung zulässig oder nicht zulässig?

Naja...

... nicht zulässig. Mit Einverständnis (schriftlich!) der Eltern aber schon.
 
Das Thema an sich bleibt aber das Gleiche:

nicht ganz, Kinder != Erwachsene
wo Erwachsene fast immer fotografiert werden dürfen, öffentlicher Raum ohne Hilfsmittel und Beiwerk, nur das veröffentlichen verboten sein kann.....

mit/ ohne Einverständniserklärung zulässig oder nicht zulässig?

ist bei Kindern halt das fotografieren üblicherweise schon erst mal verboten ohne Genehmigung
 
Also wenn ich in dem Anmeldungsbogen bereits erwähne, dass Fotos gemacht werden und auf der Homepage veröffentlicht werden und dann noch die Unterschrift der Eltern, sowie der Kinder einhole, sollte es keine Probleme bei der Verwendung der Fotos geben auch wenn Kinder "nicht nur als Beiwerk" auf den Fotos zu sehen sind oder?
 
Naja...

... nicht zulässig. Mit Einverständnis (schriftlich!) der Eltern aber schon.

Da Minderjährige nicht voll geschäftsfähig sind, werden die Persönlichkeitsrechte durch die Erziehungsberechtigten vertreten...

Das steht nicht im Zweifel...

nicht ganz, Kinder != Erwachsene
wo Erwachsene fast immer fotografiert werden dürfen, öffentlicher Raum ohne Hilfsmittel und Beiwerk, nur das veröffentlichen verboten sein kann.....

ist bei Kindern halt das fotografieren üblicherweise schon erst mal verboten ohne Genehmigung

...ergo: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten stets erforderlich!? Damit wäre die Frage ja bereits eindeutig beantwortet...
 
Da Rechtsberatung nur entsprechend ermächtigten Personen gestattet und in Internetforen nicht erlaubt ist, kann es diese Absicherung hier nicht geben.

Persönliche Meinungsäußerungen einzelner Nutzer eines Internetforums (und mehr gibt es hier nicht!) sind mehr als ungeeignet zur rechtlichen Absicherung.

Wie man im weiteren Verlauf dieses Threads sieht, sind sie auch ungeeignet zur Information...
Das Thema "Mein Kinder in der Zeitung - ohne Zustimmung?" wurde kürzlich noch diskutiert - ja, im Rahmen der Berichterstattung von öffentlichen Veranstaltungen auch bei Kindern ohne Zustimmung.
Zur weiteren Information: http://www.karstenundschubert.de/pu...trecht/artikel/fotorecht-fuer-fotografen.html
 
Da du die Fotos für die Veranstaltung verwenden willst bist du ja Veranstalter oder stehst mit diesem in Kontakt. Dann kannst du doch das Einverständnis der Eltern recht leicht schriftlich einholen, beispielsweise bei der Anmeldung. Vergiss dabei nicht, den Zweck des Fotografierens möglichst genau zu bescheiben (z.B. "zur Veröffentlichung auf der Website der Veranstaltung www.veranstaltung.de").
Nötig ist es bei einer öffentlichen Veranstaltung(Wettbewerb, also um etwas zu zeigen) eher nicht, aber eine Einwilligung ist in jedem Fall vorzuziehen.

Das ist wohl der sicherste Weg, niemanden zu vergessen und Genehmigungen zu erhalten. Ev. noch ein gut lesbarer Aushang:

Hier wird fotografiert und Bilder werden ......... eingestellt. Wer daran teilnimmt, gibt das Einverständnis dazu, dass Bilder der Wettbewerbsteilnehmer auf der genannten Webseite eingestellt werden.

(ev. noch der Hinweis, dass die Bilder nicht öffentlich zugänglich sind, sondern eine Anmeldung im I-Net/auf der Webseite erfordern).
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn ich in dem Anmeldungsbogen bereits erwähne, dass Fotos gemacht werden und auf der Homepage veröffentlicht werden und dann noch die Unterschrift der Eltern, sowie der Kinder einhole, sollte es keine Probleme bei der Verwendung der Fotos geben auch wenn Kinder "nicht nur als Beiwerk" auf den Fotos zu sehen sind oder?

Gehörst du zu den Veranstaltern oder fotografierst du nur? Fotografierst du im Auftrag der Veranstalter, wegen der Anmeldebögen. Du hast es also in der Hand, Anmeldebögen zu verlangen?
 
Ich glaube nicht, dass im Kunsturheberrechtsgesetz nach Alter unterschieden wird :confused:

es gab Urteile dazu, weil ja immer noch der Grundsatz gilt man darf öffentlich fotografieren, aber bei Kindern wird da strenger entschieden was faktisch einem Fotografierverbot entspricht wenn es denn vor Gericht kommt. Ich finde das Urteil gerade nicht, aber andere die sogar den Erwachsenen u.U. ein Fotografierverbot zugestehen.
 
Gehörst du zu den Veranstaltern oder fotografierst du nur? Fotografierst du im Auftrag der Veranstalter, wegen der Anmeldebögen. Du hast es also in der Hand, Anmeldebögen zu verlangen?

Ich gehöre zur PR-Agentur, die die Veranstaltung begleitet und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit dafür macht. Wer genau dann die Aufnahmen macht steht noch nicht fest. Es werden aber sicherlich auch Fotografen der lokalen Presse anwesend sein.
 
sind denn diese Voraussetzungen gegeben ? ich vermute das gilt nur für Presse ?

Ja. Nein.
Mit "Berichterstattung" meine ich, daß die Bilder die Veranstaltung zeigen (das können hier z.B. auch einzelne Teilnehmer bei ihren Erste-Hilfe-Übungen sein - aber kein freigestelltes Einzelportrait, das keinen Zusammenhang zur Veranstaltung aufweist).
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten