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Fotorecht: Collage

Acrylium

Themenersteller
Ich habe gestern Nacht zufälligerweise eines meiner Fotos auf der kommerziellen Webseite eines Musikproduzenten gefunden. Und zwar hat da jemand ohne mein Wissen oder meine Genehmigung einen Flyer erstellt, indem er eines meiner Fotos und einige andere mir unbekannte Fotos zu einer Collage zusammengesetzt hat.

Darf er das, da er ja den Bildinhalt wesentlich verändert hat und damit praktisch etwas Neues geschaffen hat? Oder muss er von mir trotzdem die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte einholen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Anwalt.

Den Brüdern muss am das Handwerk legen.

Die wissen genau mit wem die das machen können...:grumble:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe den Betreiber der Webseite heute per eMail auf den Rechteverstoß hingewiesen und um Stellungnahme gebeten. Daraufhin wurde der Flyer kommentarlos von der Website entfernt. Eine Antwort oder Stellungnahme habe ich jedoch leider nicht erhalten.

Ich habe zwar einen Screenshot der Website mit dem Foto, doch kann ich ihn jetzt vermutlich nicht mehr abmahnen lassen, oder?
 
Doch.
 
Also mir hat heute morgen eine Anwältin gesagt, dass ich da nichts mehr machen kann, da der Rechtsverstoß zum Zeitpunkt der Abmahnung noch vorliegen muss. Und da die ja nun das Bild rausgenommen haben, ist das nicht mehr der Fall.

Ich kann denen doch nicht einfach eine Rechnung schicken ohne von ihnen vorher beauftragt worden zu sein?
 
Moin,
das ist ziemlich lustig, was deine Anwältin da erzählt. :D
Du brauchst eine Beweissicherung (PDF oder Screenshot) und möglichst einen Zeugen.
Und schick mal eine Rechnung.
 
Also mir hat heute morgen eine Anwältin gesagt, dass ich da nichts mehr machen kann, da der Rechtsverstoß zum Zeitpunkt der Abmahnung noch vorliegen muss.

Besorg Dir einen Anwalt, der sich mit sowas auskennt.

Der Rechtsverstoß Urheberrechtsverletzung ist ja nicht in dem Moment erledigt wenn die die Bilder aus dem Netz nehmen, der besteht ja für die Zeit die sie die ohne Genehmigung benutzt hatten fort, denn das Löschen heilt das ja nicht. So wie die Freilassung eine Geiselnahmen nicht ungeschehen macht und ein Einbruch auch noch ein Einbruch ist, wenn die Polizei die Täter erst nach dem Verlassen des Objekt erwischt.


Ich kann denen doch nicht einfach eine Rechnung schicken ohne von ihnen vorher beauftragt worden zu sein?

Klar kannst Du das. Die haben ja auch Deine Bilder benutzt ohne Dich vorher beauftragt zu haben.
 
doch, da hat sie schon recht, die Anwältin, die Abmahnung ist mit Beseitigung gegenstandslos.

Völlig unberührt von der Abmahnung bleibt aber das Einfordern eines Honorars bzw. Schadensersatzes.
 
Um welche Summe geht es denn?:confused:

Das laute Gebrüll nach Anwalt, Verklagen usw. ist imho meist kindisch!

Oft ist es schlauer verlorenem Geld nicht noch weiteres hinterher zu werfen.
Vom Zeitaufwand mal ganz abgesehen.
 
Also Anwalt ist erst mal nicht nötig. Es gibt Tabellen, was "übliche" Bildhonorare sind. Wegen unerlaubter Nutzung nimmst Du das doppelte und schickst ne Rechnung. Bei Nichtbezahlung gehst zum Amtsgericht und versuchst, dir einen Titel zu besorgen.
 
Moin,

1. Der Unterlassungsanspruch besteht wegen der Gefahr der Wiederholung auf jeden Fall und damit auch die Abmahnfähgkeit.

2. Warum denn immer gleich Anwalt? Habt ihr alle das Reden verlernt? Schreib eine Rechnung, mach nen netten Breif dazu und signalisiere Gesprächsbereitschaft. Vielleicht gewinnst du so noch einen neuen Kunden für deine Fotografie.
 
Moin,

1. Der Unterlassungsanspruch besteht wegen der Gefahr der Wiederholung auf jeden Fall und damit auch die Abmahnfähgkeit.

2. Warum denn immer gleich Anwalt? Habt ihr alle das Reden verlernt? Schreib eine Rechnung, mach nen netten Breif dazu und signalisiere Gesprächsbereitschaft. Vielleicht gewinnst du so noch einen neuen Kunden für deine Fotografie.

1. na ja, auf ersten Zuruf wurde die Rechtsverletzung sofort beseitigt, da ist die Wiederholungsgefahr bestenfalls zwichen Rechtstheorie und Abstraktion.

2. Genau.
 
Moin,
da gibt's eine Menge Entscheidungen zu dem Thema. Es ist gefestigtes Recht, dass die Wiederholungsgefahr nur durch eine Unterlassungserklärung abgewendet ist.
 
Ich hätte in dem Zusammenhang mal eine dazugehörige Frage: Wie beweise ich denn zweifelsfrei, dass ich Urheber einer Fotografie bin?

Ich habe als Einziger die Originaldatei im DNG-Format, in dieser steht die Seriennummer meiner Kamera welche ich auch immer noch besitze. Ein hochaufgelöstes JPG des Bildes ist im Internet frei zugänglich gewesen.
Reicht die DNG-Datei in der Regel aus, oder benötige ich noch Zeugen die gesehen haben wie ich ein Foto aufgenommen habe?
 
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