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Fotorecht: Modelrelease bei Auftragsfotografie (Hochzeiten, etc)

canpui

Themenersteller
Hallo zusammen,

Wie ist die Rechtslage für Fotografen (privat oder gewerblich) bei der Auftragsfotografie, also z.B. bei Hochzeitsreportagen, oder anderen privaten Veranstaltunge im Bezug auf ein Modelrelease von den Gästen?
Brauche ich eine Einverständnisserklärung der Abgebildeten, wenn ich auf einer Hochzeit z.B. die Gäste, Trauzeugen oder andere Beteiligte fotografiere und die Fotos dann an das Brautpaar weiterreiche bzw. verkaufe?

Schöne Grüße
Jens
 
gute Frage...das würde mich auch interessieren.

Allerdings nicht nur im Hinblick darauf, wenn die Bilder an das Brautpaar weitergeben werden, sondern auch wenn man später die Bilder auf der eigenen Homepage als Referenzbilder darstellen will. Genügt hier ein Modell-Release des Brautpaares (resp. des Auftraggebers)?
 
Toelpel schrieb:
sondern auch wenn man später die Bilder auf der eigenen Homepage als Referenzbilder darstellen will. Genügt hier ein Modell-Release des Brautpaares (resp. des Auftraggebers)?
selbstverständlich nicht. oder seit wann kann das brautpaar über die persönlichkeitsrechte ihrer gäste verfügen?
 
dass ist echt ne nervige angelegenheit:(

vielleicht kann man ein schild aufstellen vor der kirche. jeder der nicht fotografiert werden will oder später auf meiner Homepage veröffentlicht werden will bitte hier unterschreiben

dann haste ja praktisch deren einverständnis:)
 
Daniel28 schrieb:
jeder der nicht fotografiert werden will oder später auf meiner Homepage veröffentlicht werden will bitte hier unterschreiben

dann haste ja praktisch deren einverständnis:)
Praktisch vielleicht ausreichend, rechtlich natürlich nicht (Schweigen ist keine Annahme).
 
Hi,

Recht und Juristerei ist das Eine, und das praktische Leben das andere.

Auf Hochzeiten wird wie verrückt fotografiert. Geknipst von den Gästen und fotografiert vom Fotografen.

Letzterer steckt mächtig unter Druck und hat in hohem Tempo jede Menge Aufgaben zu bewältigen. Wer sich hier ernsthaft um MRs kümmern würde, hat schon verloren.

Ansonsten: die Gäste sind als Gäste des Hochzeitspaares da. Und wenn selbiges einen Fotografen möchte, lassen sich die Gäste auch fotografieren. Ist doch ganz selbstverständlich. Habe noch nie erlebt, dass hier jemand Zicken gemacht hätte.

Im übrigen: die Fotos werden für die private Verwendung des Paares gemacht! Also gibt es auch überhaupt keine Probleme mit Veröffentlichungsrechten, da ja nicht veröffentlicht wird!

Anders sieht es natürlich aus, wenn das Paar oder der Fotograf die Bilder veröffentlichen möchte (homepage z.B.); dann muss der jeweilige streng genommen das Einverständnis einholen. Das Paar wird es wohl kaum tun, weil es (berechtigterweise) davon ausgeht, dass das schon in Ordnung sein wird. Der Fotograf sollte sich drum kümmern und das Einverständnis zumindest der Brautleute besorgen.

Nicht alles wird so heiß gekocht, wie die Juristen es gerne wollen....

VG
Christian
 
Für die eigene Homepage könnte man ja einfach eine begrenzte Auswahl für sich treffen und damit an das Brautpaar herantreten.
Die sollten die meisten ihrer Gäste kennen und könnten so im Nachhinein den Kontakt für eine Erlaubnis zur Veröffentlichung herstellen.
Dauert ne Weile und man ist auf die Kooperation von ner Menge Leute angewiesen, aber wenns das dann Wert ist...
 
Daniel28 schrieb:
doch warum nicht. iss doch häufig so bei verträgen. sofern nicht verweigert wird gilt es als angenommen;)

Nö. Klappt bestenfalls im unternehmerischen / kaufmänischen Geschäftsverkehr. Gewiss nicht bei der Verfügung über Persönlichkeitsrechte.
 
Nö. Klappt bestenfalls im unternehmerischen / kaufmänischen Geschäftsverkehr. Gewiss nicht bei der Verfügung über Persönlichkeitsrechte.

macht die Telekom da keine ausnahme? soviel ich mich entsinne muss hier die rückwärtssuche abgelehnt werden im Vertrag, sonst gilts als eingewilligt;)
 
Daniel28 schrieb:
macht die Telekom da keine ausnahme? soviel ich mich entsinne muss hier die rückwärtssuche abgelehnt werden im Vertrag, sonst gilts als eingewilligt;)

Nein, sie macht keine Ausnahme. Bei der Telekom schließt Du einen Vertrag ja ab, und zwar durch ausdrückliches Handeln. Es geht dann nur um den genauen Inhalt des Vertrages. Bei der Einwilligung willst Du aber durch Schweigen erst einen Vertrag zustandebringen.

Anderes - platteres! - Beispiel. Wenn Du beim Bäcker NICHTS sagst, kriegst Du auch keine Brötchen. Wenn Du dagegen sagst "Zwei Brötchen, bitte", dann kriegst Du auch zwei, aber - im Zweifel - einfach Standardbrötchen. Wenn Du Vollkornsemmeln haben willst, musst Du (aktiv) dazusagen: "ach ja, die mit den Körnern bitte".
 
Zuletzt bearbeitet:
Um das Release muss sich der Verwender kümmern, also der Auftraggeber - hier das Brautpaar, welches den Fotografen gebucht hat, ausser Du verwendest die Bilder auch. Wie das dann der Auftraggeber handhabt ist sein Bier.

Gruss
Boris
 
Ich denke es ist allen klar, dass man aus juristischer Sicht ein MR bräuchte, das steht wohl außer Frage. Aber es müßte auch jeder Autofahrer vor jeder Fahrt einmal ums Auto gehen und die Funktionsfähigkeit der Beleuchtung vor der Fahrt zu überprüfen - hat jemals schon einer jemanden gesehen der das macht? Millionen von Gesetzesverstößen jeden Tag, überall in Deutschland ;-)

Ich denke wenn jemand auf eine Hochzeit geht, weiß er, dass dort Fotografiert wird, das ist gebräuchliche Praxis. Genauso, wie man bei einer Veranstaltung theoretisch im Fernsehen erscheinen kann - nicht in der Masse sondern auch im Close-up, zum Beispiel Küßchen mit der Freundin in er Frontale oder beim Rein- oder Rausgehen. Auch hier hab ich nicht explizit unterschrieben oder zugestimmt (und auf den Karten ist oftmals auch kein entsprechender Hinweis), dass ich zustimme mich eventuell im Fernsehen oder auf einer DVD wiederzufinden. Aber jeder weiß es, dass es so ist und bei einer Hochzeit ist auch jedem klar, dass dieser schönste Tag fotografisch festgehalten wird. Für den privaten Einsatz oder der Homepage sind da wohl keine ernsthaften Schwierigkeiten zu erwarten - kmomerzieller Einsatz ist natürlich was anderes. Zudem die Verwendung ja dann in aller Regel vom Brautpaar erfolgt und nicht vom Fotografen und die Gäste stehen dem Brautpaar dann üblicherweise wohl doch sehr nah.

Außerdem wäre die Strafen interessant. Welchen Schaden hat jemand der entsprechenden Person angetan, wenn er als Beiwerk auf einem Hochzeitsfoto zu sehen ist, dass in der Webpage des Brautpaares gezeigt wird. Ins Gefängnis wird man für diese "Straftat" sicher nicht müssen ;)
 
@spiluna

ich denke is allen klar, dass das Braut paar sich die Fotos gerne im Wohzimmer an die Wand hängen darf. Und es sicherlich auch üblich, dass eine Hochzeit fotographioert wird.

Nur ich persähnlich fände es auch nicht dolle, wenn ich da zu Gast bin und muss mich dann auf der Website von deren Fotograph wieder finden!!! Ich bin kein Modell, dass er für seine Werbezwecke bezahlt hat.
 
spiluna schrieb:
Außerdem wäre die Strafen interessant. Welchen Schaden hat jemand der entsprechenden Person angetan, wenn er als Beiwerk auf einem Hochzeitsfoto zu sehen ist, dass in der Webpage des Brautpaares gezeigt wird. Ins Gefängnis wird man für diese "Straftat" sicher nicht müssen ;)
So ist es, wir sollten nicht paranoïd werden auch wenn einige gern die juristische Keule gern schwingen und eine gewisse Vorsicht geboten ist..

gruss
 
spiluna schrieb:
Außerdem wäre die Strafen interessant. Welchen Schaden hat jemand der entsprechenden Person angetan, wenn er als Beiwerk auf einem Hochzeitsfoto zu sehen ist, dass in der Webpage des Brautpaares gezeigt wird. Ins Gefängnis wird man für diese "Straftat" sicher nicht müssen ;)
Es hat niemand behauptet das wäre eine Straftat. Es bestünden aber ggf. Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche abgebildeten, die mittels einer kostenpflichtigen Abmahnung vom Anwalt oder eines noch teureren Gerichtsverfahrens durchgesetzt werden könnten.

Es sagt ja niemand, dass das gut ist oder oft so passieren wird. Aber die Frage lautete "wie ist die Rechtslage" und nicht "wie wird das praktisch gemacht".
 
Thesian schrieb:
Es sagt ja niemand, dass das gut ist oder oft so passieren wird. Aber die Frage lautete "wie ist die Rechtslage" und nicht "wie wird das praktisch gemacht".

Und selbst da: als Mitverdiener hasse ich es, das zu sagen - und habe auch einen statistisch verstellten Blick auf die Realität (was hier ankommt liegt schon im Brunnen... :D ) aber: der Krug geht auch da immer genau so lange zu Brunnen, bis er bricht.

Sprich: es geht 1000mal gut, beim 1001en mal kracht's irgendwo.
 
Thesian schrieb:
Es hat niemand behauptet das wäre eine Straftat. Es bestünden aber ggf. Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche abgebildeten, die mittels einer kostenpflichtigen Abmahnung vom Anwalt oder eines noch teureren Gerichtsverfahrens durchgesetzt werden könnten.

Also ganz ehrlich, Menschen, die in einem solche Fall das Problemchen nicht durch einen einfachen Anruf oder eine Email mit der Bitte/Forderung ums Entfernen von der Webpage, sondern unverzüglich durch Einleitung eines Rechtsverfahrens über eine anwaltliche Abmahnung lösen, wären/waren bei meiner Hochzeit sicher nicht anwesend ;) Obwohl, vielleicht ist da ja noch der eifersüchtige Lover, der die Braut selbst gerne behalten hätte und nicht dauerhaft für sich gewinnen konnte - Eifersüchtige zu allem in der Lage :) :)
 
Hallo,

Spiluna hat recht: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Das gilt unabhängig von der Rechtslage - und die ist sicher verzwickt. Einerseits hat jede Person das Recht am eigenen Bild - andererseit ist das Fotografieren bei Hochzeiten so normal, dass kein Gericht der Welt den Fotografen verurteilen würde. Die ganze Diskussion ist sehr theoretisch.

Viele Grüße,
Ulf
 
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