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Fotos unerlaubt für Werbezwecke verwendet

Status
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Phobos

Themenersteller
Hallo!

Das Thema gabs hier zwar schon einmal, aber seit dem Servercrash ist die Suchfunktion so gut wie nicht mehr zu gebrauchen.

Folgendes:
Wir haben in einem lokalen Fotostudio ein Baby-Shooting gemacht. Jeden Monat ein Foto - ein Jahr lang. Jedes Bild wurde teuer bezahlt. Extrawünsche wurden sofort in Rechnung gestellt. Also ein äußerst strenger Laden.

Wie wir aber nun feststellen mussten, werden mehrere unserer Bilder ohne unser Einverständis im Schaufenster gezeigt. Das machen die wohl öfters so und hatten auch schon deswegen Ärger.

Bei mir sind sie da allerdings an den falschen geraten. Ich möchte gerne dagegen vorgehen. Eine Einverstäniserklärung zur Nutzung durch den Fotografen wurde nicht unterzeichnet.

Wie mache ich das am klügsten? Reingehen und schimpfen haben wohl auch schon andere vor mir versucht. Falls reden nicht hilft - was habe ich rechtlich für Möglichkeiten? Wie würde die "Sanktion" per Anwalt gegen das Fotostudio aussehen?
 
Hallo und guten Tag,

rechtlich kann ich Dir keinen Rat geben... aber imo auf jeden Fall ganz wichtig "Beweise" sichern.
Sprich fotografiere die aktuelle Schaufensterdeko, nimm Zeugen mit, mach den Vorfall irgendwie "rechtssicher".
Falls es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommt könnte deren Deko schon xmal wieder geändert worden sein und dann steht womöglich Aussage gegen Aussage.
Bevor ich aktiv werden würde... lies Dir den Vertrag GENAU durch... denkbar wäre u.U. eine Klausel im Kleingedruckten dass erstellte Fotos zu Werbezwecken (für den Fotografen) automatisch als erlaubt & genehmigt gelten. :grumble:

euer Reigam
 
Was erwartest Du jetzt für andere Antworten wie bei den dutzenden von gleichlautenden Threads, die Du ja offensichtlich schonmal irgendwann gelesen hast?

Von Rechnung schreiben (Betrag darfst Du Dir selber ausdenken, ein vernünftiger Medienrechtsanwalt wird da sicherlich auch bescheid wissen, in den ferei verfügbaren MFM-Listen sind solche Sonderfälle m.W. nach nicht gelistet) oder gleich eine Abmahnung durch den Anwalt.

Daß man sich vor so einer Aktion den (hoffentlich schriftlichen) Vertrag genau durchliest und Beweise sichert halte ich für so selbstberständlich daß ich das garnicht erst erwähnt hätte.

Eine (verbindliche) Rechtsberatung auf Deinen Fall bezogen wird Dir hier sowiso keiner geben können/dürfen.
 
Was erwartest Du jetzt für andere Antworten wie bei den dutzenden von gleichlautenden Threads,
...

Von Rechnung schreiben ... oder gleich eine Abmahnung durch den Anwalt.

Hallo, Post überhaupt gelesen? Soll der TO Rechnung schreiben, weil das Foto seines Babys ausgestellt wird (was er ja gar nicht will...)??

@TO: Vielleicht hat das Fotostudio ja in den Geschäftsräumen AGB ausgehängt, die diese Werbung erlauben?
Wahrscheinlich hilft ein einfacher Brief mit der Aufforderung, die Ausstellung des Fotos zu unterlassen. Als Vertretungsberechtigter des Babys:) nimmst Du dessen Recht am eigenen Bild wahr.
Danach Anwalt.

C.
 
Beweise sind gesichert. (y)

Wenn ich eine Unterlassungserklärung durch einen Anwalt verfassen und zuschicken lasse... Wer muss dann die Kosten tragen?
 
Also dass alle immer gleich zum Anwalt rennen wollen ohne mal ein Wort miteinander gesprochen zu haben finde ich wirklich schlimm.

Was soll es bringen? Das Foto aus der Ausstellung oder soll Geld rausgeschlagen werden?
Erstes kann man vermutlich durch ein nettes Gespräch (Zeugen mitnehmen) aus der Welt schaffen. Zweites ... da sag ich meine Meinung jetzt nicht zu. ;-)
 
Wenn ich eine Unterlassungserklärung durch einen Anwalt verfassen und zuschicken lasse... Wer muss dann die Kosten tragen?

Vorsicht, nur weil hier jemand 'Abmahnung' geschrieben hat, bedeutet das noch nicht, dass es hier um gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht geht.

Das Verfahren und die Kosten wird Dir der Anwalt erläutern.

Warum Du gleich zum Anwalt gehen willst, ist mir nicht ganz erklärlich.

C.
 
Wie wir aber nun feststellen mussten, werden mehrere unserer Bilder ohne unser Einverständis im Schaufenster gezeigt. Das machen die wohl öfters so und hatten auch schon deswegen Ärger.

?

Verstehen kann ich dich.

Ich würde mich auch schämen wenn mein ein Bild meines Kindes beim Fotografen im Fenster steht.

Verklagen. Den Streitwert auf 10.000,- sonst lohnt sich das für den Anwalt nicht.
(Der Schaden ist ja auch immens)

Wenn du verlierst musst du halt die Kosten tragen. Is so.:rolleyes:

So ich geh jetzt wieder Rosinen zählen.
 
Den Anwalt brauche ich hoffentlich nicht. Ich wollte mich halt nur vorher mal informieren über alle Möglichkeiten. So wie mir gesagt wurde stellt der Fotograf gerne auf stur. Deswegen wollte ich ein wenig Wind sammeln.

Eine Bekannte von mir hat damals bei ihm Aktfotos für Ihren Partner machen lassen. Die Freude war dann groß als diese Bilder plötzlich im Schaufenster zu sehen waren. Bis diese dann entfernt wurden hatte sie natürlich schon jeder gesehen und mit dem Handy abfotografiert.

Wie gesagt - ich bin nicht auf einen Rechtsstreit aus aber ich möchte trotzdem zu meinem/unseren Recht kommen.
 
Ich glaube dem TO geht es darum, dem Studiobetreiber zu verdeutlichen, dass so etwas absolut daneben ist und er nicht immer mit Tadel davon kommt.

Schreibe einen Brief an das Fotostudio. Erkläre ihnen, dass du mit der zur Schau Stellung deiner Fotos nicht einverstanden bist. Fordere dann den Geschäftsführer auf, zu versichern, dass die Fotos entfernt wurden (Beseitigung) und weiterhin dass er versichert, dass er die Fotos in keiner Form mehr veröffentlicht (Unterlassung), darunter ein Feld für die Unterschrift.
Falls er das nicht bis Datum XY zurücksendet siehst du dich gezwungen, weiterführende Maßnahmen zu ergreifen.
Alles natürlich per Einschreiben.

Besser ist es in jedem Fall, wenn du vorher die Meinung eines Anwalts einholst.
Erstberatung beim RA ist meist kostenlos. Frag mal deine Versicherung.
 
Eine Bekannte von mir hat damals bei ihm Aktfotos für Ihren Partner machen lassen. Die Freude war dann groß als diese Bilder plötzlich im Schaufenster zu sehen waren. Bis diese dann entfernt wurden hatte sie natürlich schon jeder gesehen und mit dem Handy abfotografiert....

Dass geht imo gar nicht! :eek: :mad:

Baby Bilder ins Schaufenster stellen ist natürlich immer eine "tolle Werbung", quasi ein Hingucker ob dadurch ein "Schaden" entsteht *Schulter zuck*
Schwer zu sagen...
Aber Akt Aufnahmen OHNE Einwilligung des Models oder in diesem Fall der zahlenden Kundin ins Schaufenster zu packen ist ein NO GO für jeden halbwegs professionellen Fotografen.
In dem Fall hätte imo eine Schadensersatzklage größte Aussicht auf Erfolg.

euer Reigam
 
Also dass alle immer gleich zum Anwalt rennen wollen ohne mal ein Wort miteinander gesprochen zu haben finde ich wirklich schlimm.

Was soll es bringen? Das Foto aus der Ausstellung oder soll Geld rausgeschlagen werden?
Erstes kann man vermutlich durch ein nettes Gespräch (Zeugen mitnehmen) aus der Welt schaffen. Zweites ... da sag ich meine Meinung jetzt nicht zu. ;-)

Wenn jemand dein Auto klaut und du ihn zufällig siehst, sprichst du dann auch erst mal mit ihm was er für ein böser Junge war?

Bilder klauen => strafbar => rechtliche Konsequenzen => Entschädigung
 
So wie ich das mit den Abmahnungen verstanden habe, ist es einfacher einen schnellen vorläufigen Gerichtsbeschluss zu bekommen, wenn man gleich voll einsteigt, also mit Anwalt, Unterlassungsanspruch etc.

Schreibt man selbst, kann es ja nicht so dringend sein mit dem Gericht - könnte eine Kammer denken.

Der andere "Vorteil" (wenn man dem anderen finanziell schaden will) mit Anwalt ist, dass man versuchen kann, der Gegenseite die Anwaltskosten aufzudrücken - weil die ja "schuld" daran ist, dass man den Anwalt braucht.
 
Wenn Du den Fotografen anschreibst, warum nicht auch eine Kopie an die entspr. IHK, bei der dieser Unternehmer Mitglied ist ?

Frage mal darin, ob das so von allen gehandgabt wird, Unkenntnis in bestimmte rechtl. und Gewohnheitsrechte (man fragt ja vorher- der /die Befragte kann dann gleich entspr. reagieren) außen vor lassend.

Wenn die richtig darauf anspringen (und den Ruf ihrer Branche gefährdet sehen) gibt es einen Eintrag ins Muttiheft ... auch das kann etwas bewirken, vielleicht nicht bei euren Bilder, aber künftig.
Erwähnt ruhig die Aufpreismasche bei normalen aber abrechnungstechnisch als Sonderwünsche gehandhabte Vorgehensweise ... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
wahnsinn was man hier wieder lesen muss. ihk bei handwerksfotografen, anwalt, bilderklau, abmahnung, unterlassungserklärung....

dslr forum at its best.

ich frag mich erstmal ernsthaft warum man denn um himmels willen dieses fotostudio monatlich aufsucht, wenn schon bekannt ist, das es hier zum beschriebenen verhalten kommt.

dann: wenn es nicht hewünscht ist, sagt es ihm. wenn er es nicht einsieht, dann fragt ihn warum. dann kann man die rechtskeule rausholen.

ich lass mir wegen solchen spassvögeln jedes blümchen kundenshooting schriftlich freigeben. Normalerweise sind die Modelle ein Stückchen stolz wenn sie ausgestellt werden.

Bei Akt ist das natürlich ne andere Story.
 
Ich würde mal hingehen und ganz normal mit denen reden, bevor ich hier einen Anwalt einschalte oder mit sonstigem schwerem Geschütz auffahre.
Man muss sich bei der Sache eine bewusst sein: man ist nicht der einzige auf der Welt, der den Begriff "Anwalt" kennt.

Wenn es nach der Ausführung des TO eine "strenge Firma" ist, dann werden die vielleicht auch einen strengen Anwalt haben, der ihnen vielleicht sogar die AGB's aufgesetzt hat.
Blöd ist, wenn einem dann der gegnerische Anwalt erklärt, dass man diese vielleicht bei der Auftragserteilung stillschweigend akzeptiert hat....oder vielleicht nur übersehen hat.....
 
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