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Fotos von Personen veröffentlichen

Robi43

Themenersteller
Hallo an alle wissenden,

mir ist klar das diese Frage schon des öfteren in anderer Form gestellt wurde. Trotzdem um mir möglichst sicher zu sein:
Im Internet werden immer mehr Homepages von Lokalen bzw. Diskotheken usw. aufgebaut, die wiederum Galerien mit Bildern von Partys oder einfach nur fröhlichen Abenden ihrer Gäste einstellen.
- Ist das einstellen solcher Bilder ohne Zustimmung der Abgebildeten erlaubt ?
- Besteht die Möglichkeit z.B. durch einen Aushang mit dem Hinweis, dass die Bilder auf der Homepage im Internet veröffentlicht werden, dieses Vorgehen abzusichern ?
- Muss der Homepagebetreiber jede einzelne Person um Erlaubnis fragen (ev. sogar schriftlich) ?

Danke im voraus für hilfreiche Antworten
Robi43
 
Naja sieh mal auf www.plunge-in.at und dann zur gallery...

haben es recht gut gelöst das problem und ich denke mit wenn du in nem Lokal fotos machst das die Leute eh damit rechnen und froh sind sich dann am nöchsten tag im i-net zu begutachten und wem das nicht passt soll eben ne mail schreiben und dann löschts das foto... ist ne gute lösung wo alle zufrieden sind


mfg kay
 
Kay007 schrieb:
und wem das nicht passt soll eben ne mail schreiben und dann löschts das foto...

Und was ist, wenn ich keine Lust habe, Seiten nach Bildern von mir zu durchsuchen, um sie dann anzuschreiben? Ich halte die Lösung für weniger ideal.
Dann lieber gleich nach der Aufnahme um Einwilligung fragen und andernfalls sofort löschen.
 
Dann aber konsequent sein und gleich jedem einzelnen, der auf dem Bild zu erkennen ist ein Modelrelease in die Hand drücken... Eine mündliche Einverständniserklärung bringt dir nämlich so wenig, dass du es gleich lassen kannst...
 
Grundsätzlich ist das Einstellen von Personenbildern erlaubt. Zur eigenen Absicherung würde ich mir jedoch immer etwas Schriftliches geben lassen von der betreffenden Person. Manche Bildagenturen wollen auch eine schriftl. Bestätigung vom abgelichtetem "Objekt".

Gruß, Thomas.
 
wie bitte? das wüsste ich aber!

Ein ganz normales Personenbild (kein Aktbild o.ä.) kann und darf man überall ins Internet stellen. Vorrausgesetzt, die fotografierte Person ist davon unterrichtet und einverstanden.
Ich lasse mir zu meiner eigenen Sicherheit eine schriftliche Bestätigung geben und hatte damit noch nie Probleme oder Auseinandersetzungen.

P.S. Die von mir fotografierten Personen waren alle volljährig.
Gruß, Thomas.
 
toka03 schrieb:
Ein ganz normales Personenbild (kein Aktbild o.ä.) kann und darf man überall ins Internet stellen. Vorrausgesetzt, die fotografierte Person ist davon unterrichtet und einverstanden.
von dieser voraussetzung hast du oben nichts geschrieben, zumal sie die grundsätzlichkeit widerlegt ;)
ein personenbild darf nämlich erstmal grundsätzlich nicht einfach so veröffentlicht werden. erst wenn die von dir genannte voraussetzung erfüllt ist, dann ja. in dieser reihenfolge wird ein schuh draus ;)
 
Vielen Dank an alle die sich so bemühen mir eine schlüssige Antwort zu geben.
Momentan würde ich es so verstehen, dass keiner ohne das Einverständnis des Abgebildeten, Bilder ins I-Net stellen darf.
Richtig ??
 
Ich kenne eine Kneipe, wo ganz, ganz fett über der Tür steht: "Wir setzen Bilder von Euch ins Internet!".
Da jeder durch die Tür muss, akzeptiert er das ziemlich deutlich, denke ich.
damian
 
Robi43 schrieb:
Vielen Dank an alle die sich so bemühen mir eine schlüssige Antwort zu geben.
Momentan würde ich es so verstehen, dass keiner ohne das Einverständnis des Abgebildeten, Bilder ins I-Net stellen darf.
Richtig ??
richtig.
 
Robi43 schrieb:
Vielen Dank an alle die sich so bemühen mir eine schlüssige Antwort zu geben.
Momentan würde ich es so verstehen, dass keiner ohne das Einverständnis des Abgebildeten, Bilder ins I-Net stellen darf.
Richtig ??
Ja und nein!
Ja es stimmt, es werden Einverständniserklärungen nach § 22 und 23
"Gesetz betreffend das Ueheberrecht an Werken der bildenden Künste und Photografie"
vom 09. Jan. 1907 mit letzter Änderung vom 16. Feb. 2001 benötigt.

Warum nein:
Wenn auf Feiern Personen abgebildet werden, die die Einverständniserklärung unterzeichnet haben und Mittelpunkt des Fotos sind, wird keine Einverständniserklärung von weiteren abgelichteten Personen benötigt.
Beispiel:
Du fotografierst Deine Geschwister bei der Trauung vor der Kirche oder dem Standesamt, und Gäste oder Schaulustige sind mit auf dem Foto, so ist das kein Problem.

So verfahre ich und bislang ohne Probleme.
 
damian schrieb:
Ich kenne eine Kneipe, wo ganz, ganz fett über der Tür steht: "Wir setzen Bilder von Euch ins Internet!".
Da jeder durch die Tür muss, akzeptiert er das ziemlich deutlich, denke ich.
damian

Ich werd mir ein Schild an die Haustür hängen, wo drauf steht,
daß ich jedem der daran vorbeiläuft, eins mitm Baseballschläger gebn werde.
Ist ja rechtens, weils ichs rangeschrieben habe :ugly:
 
habe schon öfters Veranstaltungen (z.B. "Bike + Musicweekend Geiselwind")besucht,
wo auf der Eintrittskarte (im Kleingedruckten) und bei den AGBs
der Veranstalter die Ablichtungserlaubnis der Fahrzeuge und Personen
und die Veröffentlichtung uneingeschränkt und ausdrücklich
mit Lösen der Eintrittskarte als vorausgesetzt erklärt wird.

Ging bisher von der Rechtmäßigkeit der Klausel aus.
Aber ist es denn auch rechtmäßig?

GreetZ
Alex
 
...
-1 Ist das einstellen solcher Bilder ohne Zustimmung der Abgebildeten erlaubt ?
-2 Besteht die Möglichkeit z.B. durch einen Aushang mit dem Hinweis, dass die Bilder auf der Homepage im Internet veröffentlicht werden, dieses Vorgehen abzusichern ?
-3 Muss der Homepagebetreiber jede einzelne Person um Erlaubnis fragen (ev. sogar schriftlich) ?

...

1. nein
2. fraglich, imho nein.
Anderes Beispiel: Durch Aushang wird erklärt, dass der Besucher der Lokalität eine Waschmaschine bestellt. Geht wohl eher auch nicht.
3. ja, Schriftform nein, siehe aber Beweisproblem

...haben es recht gut gelöst das problem ...

wer auch immer den Haftungsausschluss formuliert hat, hat von der Materie wenig Ahnung. Da würd ich dann doch mal nen Anwalt dran setzen.

Ich kenne eine Kneipe, wo ganz, ganz fett über der Tür steht: "Wir setzen Bilder von Euch ins Internet!".
Da jeder durch die Tür muss, akzeptiert er das ziemlich deutlich, denke ich.
damian
s.o. Waschmaschine

habe schon öfters Veranstaltungen (z.B. "Bike + Musicweekend Geiselwind")besucht,
wo auf der Eintrittskarte (im Kleingedruckten) und bei den AGBs
der Veranstalter die ...erlaubnis ...uneingeschränkt und ausdrücklich
mit Lösen der Eintrittskarte als vorausgesetzt erklärt wird.

...rechtmäßig?

...
das ist ähnlich wie mit der Waschmaschine.
Spitzfindig kann man das auseinanderdröseln und erst mal fragen, ob denn die AGB überhaupt Vertragsbestandteil geworden sind (stichwort: damit muss man doch nicht rechnen) um dann erst zu fragen, ob sie unangemessen benachteiligen.

Beispiel:
Du ziehst los um ein bissl Spaß zu haben. Am nächsten Tag findest du dich beim Spa0 haben auf Seite 1. Kann das sein?

---

Mal so als Hinweis:
Wegen der reichlich missbräuchlichen Verwendung von Fotografien wird daraüber nachgedacht, das allgemeine Fotografierrecht einzuschränken.
Das wär dann super ******e, oder?
 
2. fraglich, imho nein.
Anderes Beispiel: Durch Aushang wird erklärt, dass der Besucher der Lokalität eine Waschmaschine bestellt. Geht wohl eher auch nicht.
Hast Du dazu ein Beispielurteil?

Ich meine, eine Einverständnis, sich (ausschließlich) für die Website der Location fotografieren zu lassen ist wieder ein ganz anderer Schuh als der automatische Kauf einer Waschmaschine, wo es nun wirklich keinen zu erwartenden Zusammenhang gäbe.

Sonst muß ich wieder selber suchen...^^
Irgendwie wird danach so oft gefragt, ich hätte dazu jetzt gerne mal etwas Handgreifliches.
 
Ja und nein!
Ja es stimmt, es werden Einverständniserklärungen nach § 22 und 23
"Gesetz betreffend das Ueheberrecht an Werken der bildenden Künste und Photografie"
vom 09. Jan. 1907 mit letzter Änderung vom 16. Feb. 2001 benötigt.

Warum nein:
Wenn auf Feiern Personen abgebildet werden, die die Einverständniserklärung unterzeichnet haben und Mittelpunkt des Fotos sind, wird keine Einverständniserklärung von weiteren abgelichteten Personen benötigt.
Beispiel:
Du fotografierst Deine Geschwister bei der Trauung vor der Kirche oder dem Standesamt, und Gäste oder Schaulustige sind mit auf dem Foto, so ist das kein Problem.

So verfahre ich und bislang ohne Probleme.

Das stimmt so aber natürlich nicht, wenn die anderen Personen auch groß und deutlich erkennbar sind und nicht nur unbedeutendes Beiwerk, sondern Personen, die zur Szene direkt dazu gehören.
Völlig irrige Annahme, dass man da von einer Person, die neben dem Brautpaar steht kein model release bräuchte, nur weil vom Brautpaar selbst eins vorliegt ........... :rolleyes:

Andreas
 
von dieser voraussetzung hast du oben nichts geschrieben, zumal sie die grundsätzlichkeit widerlegt ;)
ein personenbild darf nämlich erstmal grundsätzlich nicht einfach so veröffentlicht werden. erst wenn die von dir genannte voraussetzung erfüllt ist, dann ja. in dieser reihenfolge wird ein schuh draus ;)


Völlig richtig!
Immer wieder erschreckend, wie leichtfertig Leute mit den rechtlichen Grundlagen beim Fotografieren speziell von Personen umgehen.

Andreas
 
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