• In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2025.
    Thema: "Plastik (Kunststoff)"

    Nur noch bis zum 30.04.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo,
wenn Du Dir über deinen Status unsicher bist, kreuze einfach JA an, dadurch entstehen Dir keine Nachteile.
Worauf zielt die Frage denn ab?
 
Hallo zusammen,

ich habe auch noch ein paar Fragen zum Eintragen der zu versichernden Gegenstände:

1) Ich habe eine Canon EOs40d gebraucht vom Erstbesitzer gekauft. Rechnung liegt vor. Ich habe das Rechnungsdatum als Neukaufdatum eingetragen und den Wert aus dieser Liste übernommen. Ist das so ok, oder muss ich noch irgendwo vermerken, dass die Rechnung nicht auf meinem Namen läuft?

2) Ich habe ein Objektiv von einem Händler gebraucht gekauft. Mir ist das Neukaufdatum nicht bekannt. Was trage ich ein?

3) Ich habe 2 Objektive und jede Menge Kleinkram wie Filter bei einem Fotohändler gekauft, und darauf freundlicherweise Rabatt bekommen. Daher stehen auf der Rechnung nur die Namen der gekauften Artikel und die Gesamtsumme aber KEINE einzelnen Angaben zu den Preisen der Artikel. Was soll ich dann als Wert für die 2 Objektive eintragen? (Eines ist das unter Frage 2 genannte gebrauchte Objektiv und das andere ist ein Neukauf)

4) Ich finde bei meinen Stativen von Cullmann: Magnesit 525M und Nanomax 200T keine Seriennummern?

5) die Jahresprämie bei keiner Selbstbeteiligung ist 3,25 % der Summe der zu versichernden Gegenstände. Nicht, dass ich etwas falsch ausfülle.

6) Die Kleinteile brauche ich nicht aufzuzählen oder?

7) Eine Rechnung eines Objektives läuft auf meinem Bruder. (Nachname stimmt somit ;) ) Stellt das ein Problem dar?

8) von welchen Gegenständen werden Bilder benötigt? Und was muss darauf zu sehen sein?

Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen, dann steht dem Abschluss der Versicherung nichts mehr im Wege.

Mit freundlichen Grüße

Christoph
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurze Frage zum Mindestzahlbetrag.

versteh ich das richtig? ich zahle mindestens 50€ auch wenn ich 2% auswähle und die aber nur bei meinem body 26,xx € entsprechen?
 
Deine Rechnung stimmt, allerdings musst Du noch die Versicherungssteuer hinzurechnen, bei 3.500 EUR Versicherungssumme und 0 € Selbstbeteiligung 113,75 € + 21,61 € = 135,36 €, durch Erhöhung der Selbstbeteiligung kannst Du die Prämie bis 66,64 € senken...

Ah okay, danke, also muss es wahrscheinlich doch nicht der 3,25% Tarif sein.


Nun aber noch eine andere Frage:
Es besteht ja die Möglichkeit auch vierteljährlich bzw. halbjährlich zu zahlen. Über den Aufpreis bin ich mir bewusst, allerdings wird meine Ausrüstung nach dem Urlaub sehr schnell um ca. 1500€ leichter werden, nachdem die 50D und das 300L nur für den Urlaub angeschafft wurden (Safari) und sie nach dem Urlaub auch wieder verkauft werden. Wenn ich diese beiden Teile nach Verkauf wieder aus der Versicherung herausnehme, würde ich dann die zweite Vierteljahresrate schon nur noch auf die abgespeckten 2000€ zahlen? Oder bleibt der Preis für das gesamte erste Jahr bestehen?

Das würde die Rate ca. auf die Mindestgrenze von 50€ bringen, wodurch man aber einiges sparen könnte (grad ich als Student :D). Macht ja keinen Sinn für ein Objektiv im Wert von ca. 1000€ noch ein dreiviertel Jahr Versicherung zu zahlen, wenn man es nicht einmal mehr besitzt.

Danke,
lg Jonas
 
Versicherungsprämie vs. Versicherungsbetrag

Wie sieht es aus, wenn ich einen Gegenstand bei Ihrer Versicherung mit bsp. 300€ angegeben habe (Preis auf dem Markt zum Zeitpunkt T0) und dieser im Laufe der Zeit bis zum Schadensfall in T1 20€ an Neuwert zugelegt hat. Also in T1 320€ zu Wiederbeschaffung kostet. Dann erhalte ich in T1 320€. Muss ich für den gesteigerten Wert zwischen den Zeitpunkten die erhöhte Versicherungsprämie nachzahlen? Muss ich, und falls ja in welchen Intervallen, die versicherten Gegenstände auf Wertveränderungen überprüfen und Ihnen melden?
 
Du erhältst bei jeder Versicherung im Schadensfall - solange die Kriterien für Gebrauchswert noch nicht erreicht sind - natürlich max. den versicherten Neuwert und nicht mehr. Hier also 300 EUR abzgl. irgendwelcher Selbstbeteiligungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke ********!

Bedeutet das umgekehrt, dass ich bei Neupreiswertverfall weniger erhalte als der versicherte Wert? Bsp 300€ in T0 werden später zu 280€ in T1.
 
Das steht eigentlich alles in den Versicherungsbedingungen drin. :)
Soweit ich weiß, kriegst du bei Pöpping solange den versicherten Neuwert, wie der Zeitwert nicht unter die Hälfte dessen fällt (dann kannst du aber auch die Versicherungssumme entsprechend anpassen). Genau kann dir das aber nur papagei2000 beantworten.
 
Das steht eigentlich alles in den Versicherungsbedingungen drin. :)

Ja und nein ;) Die Versicherungsbedingungen reden vom "Versicherungswert als derjenige Betrag, der allgemein erforderlich ist, um im Zeitpunkt des Schadenfalles neue Sachen gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort des Versicherungsnehmers anzuschaffen (Neuwert)". Also völlig unabhängig von der Prämienzahlung/Berechnung.

Wörtlich lese ich aus diesen Bedingungen das ich einen Betrag in Höhe des Neuwertes zum Schadenszeitpunkts bekomme egal ob dieser nun mehr oder weniger ist als der zur Prämienberechnung genannte Betrag - Abgesehen von der Zeitwertregelung.
 
Ich muss jetzt nochmal nachfragen, was ich nun einreichen muss. Muss ich Fotos vom Equipment auf einer Tageszeitung machen, oder Fotos einer Tageszeitung mit dem Equipment wo man das in den Exifs ablesen kann oder beides?
 
Ersteres. EXIF sind manipulierbar. Ich habe immer die Objektive/Kameras usw. so auf die Tageszeitung gelegt, dass man das Datum derselben und wenn möglich die Seriennr. des Equipments sieht.
 
(Ich muss mal fragen, ob ich für die Antworten hier n Keks kriege. :D)
 
Hallo zusammen,

ich habe auch noch ein paar Fragen zum Eintragen der zu versichernden Gegenstände:

1) Ich habe eine Canon EOs40d gebraucht vom Erstbesitzer gekauft. Rechnung liegt vor. Ich habe das Rechnungsdatum als Neukaufdatum eingetragen und den Wert aus dieser Liste übernommen. Ist das so ok, oder muss ich noch irgendwo vermerken, dass die Rechnung nicht auf meinem Namen läuft?

2) Ich habe ein Objektiv von einem Händler gebraucht gekauft. Mir ist das Neukaufdatum nicht bekannt. Was trage ich ein?

3) Ich habe 2 Objektive und jede Menge Kleinkram wie Filter bei einem Fotohändler gekauft, und darauf freundlicherweise Rabatt bekommen. Daher stehen auf der Rechnung nur die Namen der gekauften Artikel und die Gesamtsumme aber KEINE einzelnen Angaben zu den Preisen der Artikel. Was soll ich dann als Wert für die 2 Objektive eintragen? (Eines ist das unter Frage 2 genannte gebrauchte Objektiv und das andere ist ein Neukauf)

4) Ich finde bei meinen Stativen von Cullmann: Magnesit 525M und Nanomax 200T keine Seriennummern?

5) die Jahresprämie bei keiner Selbstbeteiligung ist 3,25 % der Summe der zu versichernden Gegenstände. Nicht, dass ich etwas falsch ausfülle.

6) Die Kleinteile brauche ich nicht aufzuzählen oder?

7) Eine Rechnung eines Objektives läuft auf meinem Bruder. (Nachname stimmt somit ;) ) Stellt das ein Problem dar?

8) von welchen Gegenständen werden Bilder benötigt? Und was muss darauf zu sehen sein?

Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen, dann steht dem Abschluss der Versicherung nichts mehr im Wege.

Mit freundlichen Grüße

Christoph

Hallo Christoph,

bezüglich deiner zahlreichen Fragen und den sicherlich entstehenden Rückfragen ruf uns am besten einmal in der Zeit von 8 bis 16:30 Uhr unter 0251-789000 an.


Kurze Frage zum Mindestzahlbetrag.

versteh ich das richtig? ich zahle mindestens 50€ auch wenn ich 2% auswähle und die aber nur bei meinem body 26,xx € entsprechen?

Richtig, der Mindestbeitrag beträgt 50 EUR Netto.


Ah okay, danke, also muss es wahrscheinlich doch nicht der 3,25% Tarif sein.


Nun aber noch eine andere Frage:
Es besteht ja die Möglichkeit auch vierteljährlich bzw. halbjährlich zu zahlen. Über den Aufpreis bin ich mir bewusst, allerdings wird meine Ausrüstung nach dem Urlaub sehr schnell um ca. 1500€ leichter werden, nachdem die 50D und das 300L nur für den Urlaub angeschafft wurden (Safari) und sie nach dem Urlaub auch wieder verkauft werden. Wenn ich diese beiden Teile nach Verkauf wieder aus der Versicherung herausnehme, würde ich dann die zweite Vierteljahresrate schon nur noch auf die abgespeckten 2000€ zahlen? Oder bleibt der Preis für das gesamte erste Jahr bestehen?

Das würde die Rate ca. auf die Mindestgrenze von 50€ bringen, wodurch man aber einiges sparen könnte (grad ich als Student :D). Macht ja keinen Sinn für ein Objektiv im Wert von ca. 1000€ noch ein dreiviertel Jahr Versicherung zu zahlen, wenn man es nicht einmal mehr besitzt.

Danke,
lg Jonas

Ja, verkaufte Sachen kannst Du jederzeit aus der Versicherung ausschließen, der Beitrag wird dann entsprechend angepasst.

Ja und nein ;) Die Versicherungsbedingungen reden vom "Versicherungswert als derjenige Betrag, der allgemein erforderlich ist, um im Zeitpunkt des Schadenfalles neue Sachen gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort des Versicherungsnehmers anzuschaffen (Neuwert)". Also völlig unabhängig von der Prämienzahlung/Berechnung.

Wörtlich lese ich aus diesen Bedingungen das ich einen Betrag in Höhe des Neuwertes zum Schadenszeitpunkts bekomme egal ob dieser nun mehr oder weniger ist als der zur Prämienberechnung genannte Betrag - Abgesehen von der Zeitwertregelung.

Maximiert ist die Entschädigung immer auf die gewählte Versicherungssumme, sonst würde ja jeder seine Ausrüstung für nen Cent versichern und dann im Schadenfall 10.000 € bekommen :D


(Ich muss mal fragen, ob ich für die Antworten hier n Keks kriege. :D)

Wenn Du mal bei uns vorbeischaust bekommst zum Keks sogar noch ne Tasse Kaffe :D:D:top:

Gruß
Sven


Ich verabschiede mich nun bis zum 23.08.2012 in den Urlaub und mache den Tread bis dahin zu !

Fragen könnt Ihr natürlich weiterhin an unser Büro stellen, dass Ihr per

Mail: info@fotoversicherung.com

oder

Telefon: 0251-789000

erreichen könnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber es ist doch noch gar nicht 23.8. ;) Na gut, in meiner Zeitzone schon aber die gilt nicht in Deutschland.

So, ich habe mich verdammt kurzfristig auch zu einer DSLR hinreißen lassen und zu teurem Equipment gegriffen (siehe Signatur). Dieses will ich nun auch gerne versichern lassen. Ich habe mich dabei durch die Versicherungsbedingungen von P&P, Aktivas, Matthiesen, & Co. gekämpft und finde eindeutig die besten (wenn auch nicht perfekten) bei Pöppings Fotoversicherung. Sieg ;)
Ich hab mich also durch die Infos, die Bedingungen und durch diese beiden Threads hier im Forum gelesen (na gut, ich habe jeweils nur die Papagei-Beiträge gelesen und den Rest überflogen). Somit haben sich bei mir alle Standardfragen schon von selbst beantwortet und ich habe mich köstlich über die eine oder andere an den Haaren herbeigezogene erfundene konstruierte Geschichte amüsiert. Das Problem ist, ich habe eine Weile darüber nachgedacht und inzwischen fallen mir selbst haarsträubende Geschichten ein...
Ein paar Fragen habe ich schon vor einer Weile per Telefon klären können (Danke für die Infos der freundlichen Mitarbeiterin!). Mein DSLR-Equipment ist inzwischen auch angekommen und das Formular liegt schon vorbereitet vor mir. Ein zurück gibt es eh quasi schon nicht mehr, trotzdem haben sich noch ein paar Fragen aufgestaut:

1.) Die Versicherung gilt ja auch für berechtigte Personen (Familie, Freunde) bei unentgeltlichem Verleih. Dabei kann die Versicherung bei Schäden aber den Verursacher in Regress nehmen. Gilt das nur bei grober Fahrlässigkeit des Verursachers? Oder wird z.B. ein Freund auch schon in Regress genommen, wenn ich ihm die Kamera leihe und er lässt sie fallen? Dann wäre für den, der sie ausleiht, das Risiko ja genau so groß wie ohne Versicherung und der Schutz nur für mich, oder?

2.) Ich wollte auch gerne mein Notebook mit rein nehmen, was kein Problem darstellen sollte (1 Jahr alt, Zeitwert momentan 75% des Neuwertes). Ich habe es allerdings mit einer SSD und mehr RAM aufgerüstet, was immerhin 400€ mehr Wert ausmacht und was ich daher gerne mit versichern würde. Ich hatte da mit der Kollegin schon drüber gesprochen, das sei kein Problem, ich müsse aber auch Bilder davon einreichen. Ich habe schnell gesagt, die Fotos seien kein Problem - aber ich glaube, ich war da etwas zu voreilig. Ich befinde mich nämlich derzeit (und auch noch für eine Weile) nicht in Deutschland und habe kein Werkzeug hier, gerade für den RAM muss ich aber das halbe Laptop zerlegen, was ohne Schraubzieher schwer wird. Screenshots aus dem Gerätemanager oder von Tools, die solche Leistungsdaten und verbaute Hardware auslesen, reichen nicht? Das würde mir sonst viel Arbeit bei den Fotos ersparen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber es ist doch noch gar nicht 23.8. ;) Na gut, in meiner Zeitzone schon aber die gilt nicht in Deutschland.

So, ich habe mich verdammt kurzfristig auch zu einer DSLR hinreißen lassen und zu teurem Equipment gegriffen (siehe Signatur). Dieses will ich nun auch gerne versichern lassen. Ich habe mich dabei durch die Versicherungsbedingungen von P&P, Aktivas, Matthiesen, & Co. gekämpft und finde eindeutig die besten (wenn auch nicht perfekten) bei Pöppings Fotoversicherung. Sieg ;)
Ich hab mich also durch die Infos, die Bedingungen und durch diese beiden Threads hier im Forum gelesen (na gut, ich habe jeweils nur die Papagei-Beiträge gelesen und den Rest überflogen). Somit haben sich bei mir alle Standardfragen schon von selbst beantwortet und ich habe mich köstlich über die eine oder andere an den Haaren herbeigezogene erfundene konstruierte Geschichte amüsiert. Das Problem ist, ich habe eine Weile darüber nachgedacht und inzwischen fallen mir selbst haarsträubende Geschichten ein...
Ein paar Fragen habe ich schon vor einer Weile per Telefon klären können (Danke für die Infos der freundlichen Mitarbeiterin!). Mein DSLR-Equipment ist inzwischen auch angekommen und das Formular liegt schon vorbereitet vor mir. Ein zurück gibt es eh quasi schon nicht mehr, trotzdem haben sich noch ein paar Fragen aufgestaut:

1.) Die Versicherung gilt ja auch für berechtigte Personen (Familie, Freunde) bei unentgeltlichem Verleih. Dabei kann die Versicherung bei Schäden aber den Verursacher in Regress nehmen. Gilt das nur bei grober Fahrlässigkeit des Verursachers? Oder wird z.B. ein Freund auch schon in Regress genommen, wenn ich ihm die Kamera leihe und er lässt sie fallen? Dann wäre für den, der sie ausleiht, das Risiko ja genau so groß wie ohne Versicherung und der Schutz nur für mich, oder?

2.) Ich wollte auch gerne mein Notebook mit rein nehmen, was kein Problem darstellen sollte (1 Jahr alt, Zeitwert momentan 75% des Neuwertes). Ich habe es allerdings mit einer SSD und mehr RAM aufgerüstet, was immerhin 400€ mehr Wert ausmacht und was ich daher gerne mit versichern würde. Ich hatte da mit der Kollegin schon drüber gesprochen, das sei kein Problem, ich müsse aber auch Bilder davon einreichen. Ich habe schnell gesagt, die Fotos seien kein Problem - aber ich glaube, ich war da etwas zu voreilig. Ich befinde mich nämlich derzeit (und auch noch für eine Weile) nicht in Deutschland und habe kein Werkzeug hier, gerade für den RAM muss ich aber das halbe Laptop zerlegen, was ohne Schraubzieher schwer wird. Screenshots aus dem Gerätemanager oder von Tools, die solche Leistungsdaten und verbaute Hardware auslesen, reichen nicht? Das würde mir sonst viel Arbeit bei den Fotos ersparen...

Hallo Cuco,

schön das wir dein Vergleichssieger sind :), gerne beantworte ich Dir auch die noch offenen Fragen:

Bei berechtigten Dritten nimmt der Versicherer keinen Regress, diese gelten genauso versichert wie Du selbst. Ein Regress wird vorgenommen wenn der Schaden durch einen UNberechtigten Dritten entsteht, also z.B. wenn dich jemand beim Fotografieren anstösst und dadurch die Kamera zu Boden fällt.

Wenn Du dein Notebook aufgerüstet hast und dies durch Rechnungen belegen kannst, reicht dies aus, Fotos vom Innenleben benötigen wir nicht :D

Gruß
Sven
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mein Antrag wird dann in wenigen Tagen auf deinem (virtuellen E-Mail-)Tisch liegen. :)
 
So, da es bei mir jetzt relativ zügig gehen soll, stell ich hier auch nochmal kurz meine Fragen bevor ich die Versicherung abschließe:

1) Mein im letzten Jahr gekaufter Laptop ist in dieser Konfiguration als Preis nicht mehr zu ermitteln. Der ursprüngliche Preis lag UVP laut Apple (ich habe jedoch einen Studentenrabatt bekommen) bei rund 1880 €. Nun habe ich ein generalüberholtes MacBook Pro in identischer Konfiguration gefunden: http://store.apple.com/de/product/G0LZ2D/A Was kann ich dafür nun als Wert eintragen?
2) Ich müsste meine Foto-Ausrüstung ab Montag versichert haben - passt das, wenn ich alle erforderlichen Daten heute per eMail schicke?
3) Wo liegen die Unterschiede der Versicherung, wenn man Berufsfotograf oder privater Fotograf ist? Ich arbeite für ein Online-Magazin (nicht primär als Fotograf) und habe für meine wenigen Fotogeschichten ein Kleingewerbe angemeldet. In welcher Sparte ist dies einzuordnen? Der Großteil meiner Fotografie ist privater Natur.
4) Insofern ich nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin - habe ich dann den Bruttowert anzugeben (Beispiel: aktuell 3299 € für die Canon 5D Mark III?)

Besten Dank schonmal!
 
Zuletzt bearbeitet:
WERBUNG
Zurück
Oben Unten