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Frage wegen Presseausweis/Gewerbeanmeldung etc.

maxbahr

Themenersteller
Halli Hallo Leute,
also mal ne Frage. Ich mache Partyfotos für SZplusz,eine Partycommunity der Sächsischen Zeitung.
Dafür brauch ich nen Gewerbeschein der ja ca. 30 EUR kostet. Den müsste ich als Fotograf, Veranstalter etc. beantragen. Nebebei bin ich Student und bekomme Elternunabhängiges BaföG. Danach darf ich im Bewilligungszeitraum max. 3000 ER dazuverdienen. Diesen Betrag werde ich aber sicher nicht erreichen. Lt. Gewerbe darf ich ja bis 400 EUR im Monat steuerfrei verdienen. Dann muss ich ja auch ne Steuererklärung machen.

Nun meine Fragen. Darf ich das wenn ich Bafög beziehe? Zwecks dem Gewerbe als Veranstalter dürfte ich ja auch nen Großhandelszugang bekommen oder ( sowas wie Metro etc. )

Nun die Hauptfrage: Einen richtigen Presseausweis bekommt man ja nur über einen richtigen Arbeitgeber. Wie sieht es denn mit "freier Presse" aus? Hab ich da möglichkeiten einen sollchen zu bekommen?


Grüüüße und Danke

PS: Falls das ding OT ist, bitte verschieben. Hab keine passende Rubrik gefunden.
 
Bei einem "Kleinstgewerbe" gibt es eine steuerliche Freigrenze (lass mich nicht lügen...irgendwas mit 12.000€ im Jahr). Das heißt Du darfst weniger als 12.000€ im Jahr verdienen ohne vom F-Amt "belangt" zu werden. Heißt: Unter 12.000€ darfst Du Rechnungen ohne Mwst ausweisen und brauchst auch keine Einkommensteuer abführen.

Würde ja in Deinem Rahmen fallen.

Was jetzt aber dazu kommt, Du bekommst Bafög.
Das läuft (denke ich mal) über mehrere Jahre. In dieser Zeit darfst Du aber max. gesamt 3000€ verdienen....so hab ich das jetzt verstanden.

Wo hängt es jetzt also ?
Beantrage einen Gewerbeschein als freier Fotograf, pass auf das Du nicht über die Grenze von 3000€ innerhalb der Bafög Laufzeit kommst und gut ist.

Ich bin mir allerdings nicht sicher ob Du überhaupt in der Bafög Zeit ein Gewerbe anmelden darfst.
Das solltest Du an entsprechender Stelle abklären...
 
Machst Du Bilder im Auftrag, also Partybilder im Auftrag eines Veranstalters, dann würde das wohl in die klassische Porträt und Auftragsfotografie fallen. Ein Handwerk, das "gewerbeanmeldepflichtig" ist. Dann kommt die Handwerkskammer und möchte von Dir noch Beiträge und die Berufsgenossenschaft will auch was.

Bist Du Journalist, dann brauchst du keine Gewerbeanmeldung, es reicht eine Anmeldung als Journalist beim Finanzamt.

Presseausweise erhalten Journalisten, die mit ihrer journalistischen Tätigkeit mehr als 50% ihres Einkommens bestreiten...

Soweit die Theorie...

Bei den geringen Mengen an Einkommen als Partyfotograf solltest Du kein Fotografisches Gewerbe anmelden. Die Kosten/Beiträge werden die Einnahmen übersteigen.

Einen Presseausweis benötigst du nicht und wirst Du auch nicht erhalten.
(Als Student Journalismus möglicherweise doch).

Im Rahmen einer journalistischen Berichterstattung für eine Zeitung sollte die Meldung als Journalist beim Finanzamt ausreichen.

Meine Empfehlung: kläre das mit deinem Finanzamt.

Gruss,
Peter
 
Ruhrpott_Dan: schrieb:
... Heißt: Unter 12.000€ darfst Du Rechnungen ohne Mwst ausweisen und brauchst auch keine Einkommensteuer abführen...
Sorry, bitte keinen Unsinn erzählen: Bleiben die Umsätze eines Kleinunternehmers unter 17.500 EUR muß er (kann aber trotzdem) auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer aufschlagen und dementsprechend auch nicht ans FA abführen! Dafür kann er aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Allerdings unterliegen die Umsätze sehr wohl der Einkommenssteuer nach seinem persönlichen Satz.
Gruß, Andy
 
Kläre das doch mit einem Profi (Anwalt, Steuerberater etc.) der wird dir sicher gegen entsprechend Honorar auf die Beine helfen.
Oder besuche doch einen Kurs zum Thema Gewerbeanmeldung oder Selbstständigkeit.
Such halt bei den Handwerkskammern oder Innungen in deiner Region.
 
Halli Hallo Leute,
...
Nun meine Fragen. Darf ich das wenn ich Bafög beziehe? Zwecks dem Gewerbe als Veranstalter dürfte ich ja auch nen Großhandelszugang bekommen oder ( sowas wie Metro etc. )
...
Grüüüße und Danke

Ich komme nochmal auf eine deiner Nebenfragen zurück: Wenn du z.B. der Metro nachweisen kannst, dass du freiberuflich als Journalist tätig bist, kannst du bei denen durchaus Kunde werden. Ich mache das nebenberuflich und bei mir hat der Nachweis vom Finanzamt und die Erlaubnis vom Arbeitgeber für die Nebentätigkeit gereicht. Dazu brauchst du keine Gewerbeanmeldung.

Als Gewerbetreibender hast du ja den Gewerbeschein als Nachweis. Allerdings ist ein Gewerbeschein nur notwendig, wenn du als Fotograf und nicht als Journalist arbeiten willst.

So, das war die Kurzfassung, es ist ein recht ausführliches Thema...
 
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