petsch91399
Themenersteller
Hallo Zusammen. Da ich mich dieses Jahr auf Fotografieren von Fremden Personen interessiere, habe ich eine rechtliche Frage:
Überall hört man von Personenschutz und so. Mit anderen Worten, ohne genehmigung des Fotografierten dürfe man ein Foto dieser Person nicht veröffentlichen.
Da kann man ja alle Momentaufnahmen in Freiteitparks oder sonstige Potraitaufnahmen vergessen. Wie ist das nun mit diesem Gesetz und wie handhabt ihr es. Macht ihr einfach Fotos und tschüss oder sprecht ihr die Personen an? Danke für Ihre Antworten und Anregungen.
Überall hört man von Personenschutz und so. Mit anderen Worten, ohne genehmigung des Fotografierten dürfe man ein Foto dieser Person nicht veröffentlichen.
Da kann man ja alle Momentaufnahmen in Freiteitparks oder sonstige Potraitaufnahmen vergessen. Wie ist das nun mit diesem Gesetz und wie handhabt ihr es. Macht ihr einfach Fotos und tschüss oder sprecht ihr die Personen an? Danke für Ihre Antworten und Anregungen.