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Gebrauchte Kamera bei Nikon registrieren

oli_g

Themenersteller
Hallo,

bin gerade dabei, mir eine gebrauchte Nikon zu kaufen. Ich wäre vermutlich der dritte Besitzer. Ist es irgendwie möglich, eine Nikon bei Nikon zu registrieren, wenn diese schon von einem Vorbesitzer registriert wurde und man das ursprüngliche Kaufdatum nicht kennt?

Danke, Oli
 
Der Vorbesitzer muss die Kamera freigeben. Wenn Du Dich an Nikon wegen erfolgloser Registrierung wendest und auch alle Belege mitlieferst, wendet sich Nikon - ohne weitere Rückmeldung an Dich - dennoch an den Vorbesitzer. Da ist es doch besser, Du klärst Dein Anliegen vorab mit dem Verkäufer.
 
Ich habe es ausprobiert. Habe hier im Forum schon einiges gebraucht erworben. In einem Fall erfolgte die Deregistrierung noch durch den Vorbesitzer, in einem anderen Fall hat Nikon sie selbst vorgenommen, nachdem ich einen Beleg über den Weiterverkauf eingereicht hatte.
 
...Wenn Du Dich an Nikon wegen erfolgloser Registrierung wendest und auch alle Belege mitlieferst, wendet sich Nikon - ohne weitere Rückmeldung an Dich ...

Das ist leider Humbug.

Wenn du eine gebrauchte Kamera kaufst, die aber noch auf irgendeinen Vorbesitzer registriert ist, kannst du sie problemlos auf dich umregistrieren, wenn du 1. Die gelbe Garantiekarte und 2. Die Rechnung oder eine Kopie der Rechnung z.B. als Anhang an eine Email an Nikon sendest.

Da wird dann auch nicht der Vorbesitzer um Erlaubnis gefragt, sondern die beiden Oben genannten Dokumente beweisen deinen Besitz.

Ich erzähl das nicht nur einfach so, ich hatte schon bei zwei Kameras das Problem. Du brauchst auch zwingend beide Dokumente, sonst gehts nicht.



Grüße
Alex
 
Mal eine Zusammenfassung der _tatsaechlichen_ 3 Moeglichkeiten, wie sie mir mal mitgeteilt wurden.

* Vorbesitzer loescht seine Registierung (das einfachste)
* Photo der Kamera mit Seriennummer, Garantieschein und Rechnung sowie Name und Anschrift des Verkaeufers (wird nicht kontaktiert, nur zum loeschen der Registrierung notwendig)
* Nikon redet von sich aus mit dem letzten registrierten Besitzer
 
Das ist leider Humbug.
Ach. :)

Du brauchst auch zwingend beide Dokumente, sonst gehts nicht.

Den Vorgang habe ich gerade noch einmal geöffnet. Ich hatte in der Tat die Rechnungskopie inkl. Namen des Käufers und Kaufdatum beigefügt. Eine Kopie der Garantiekarte allerdings nicht. Daraufhin bekam ich eine automatische Antwort und Wochen später meldete netterweise sich der Verkäufer bei mir via PN. Von Nikon selber habe ich nie wieder etwas gehört.
 
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten ;-)
Jetzt weiss ich zumindest, welche Möglichkeiten es theoretisch gibt.

Danke, Oli
 
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten ;-)
Jetzt weiss ich zumindest, welche Möglichkeiten es theoretisch gibt.

Danke, Oli

Wenn du die Unterlagen lieferst wird der alte Besitzer angeschrieben und hat dann 5 Tage Zeit Einspruch einzulegen. Danach wird der alte Eintrag gelöscht und du kannst die Kamera registrieren. Habe ich erst vor 1 Monat "durchlebt" :o
 
Mal abgesehen vom Procedere.
Men liest ja ab und zu, dass es hier und da Probleme bei der Registrierung von gebrauchtem Equipement gegeben hat.
Somit scheinen es doch viele zu tun.
Was mir bisher verborgen blieb:
Welchen Vorteil bringt es mir als Zweit- oder Drittbesitzer eigentlich, meine Gebrauchtkamera bei Nikon zu registrieren?
Sprich: Was habe ich davon?
 
Was mir bisher verborgen blieb:
Welchen Vorteil bringt es mir als Zweit- oder Drittbesitzer eigentlich, meine Gebrauchtkamera bei Nikon zu registrieren?
Sprich: Was habe ich davon?

Gute Frage. Ich hoffe mal auf etwas mehr Kulanz von Nikon, wenn ich diese mal benötige. Ein vorausschauend handelndes Unternehmen zeigt gegenüber Kunden, die viel teures Equipment haben, vielleicht etwas mehr Entgegenkommen als gegenüber einem, der nur einmal eine D3000 mit Kit-Linse erworben hat. Ist aber nur ein frommer Wunsch von mir :D.
 
Gute Frage. Ich hoffe mal auf etwas mehr Kulanz von Nikon, wenn ich diese mal benötige. Ein vorausschauend handelndes Unternehmen zeigt gegenüber Kunden, die viel teures Equipment haben, vielleicht etwas mehr Entgegenkommen als gegenüber einem, der nur einmal eine D3000 mit Kit-Linse erworben hat. Ist aber nur ein frommer Wunsch von mir :D.

Ein weiterer Vorteil vielleicht noch: sollte mir mein ganzer Kram mal gestohlen werden (kann ja im Urlaub schnell mal geschehen), kann ich gegenüber der Versicherung leichter den Nachweis führen, was ich alles hatte und wie alt das war etc. Geht sicher auch anders, aber gerade bei Gebrauchtkäufen hat man nicht immer die Originalkaufunterlagen.
 
Mal eine Zusammenfassung der _tatsaechlichen_ 3 Moeglichkeiten, wie sie mir mal mitgeteilt wurden.

* Vorbesitzer loescht seine Registierung (das einfachste)
* Photo der Kamera mit Seriennummer, Garantieschein und Rechnung sowie Name und Anschrift des Verkaeufers (wird nicht kontaktiert, nur zum loeschen der Registrierung notwendig)
* Nikon redet von sich aus mit dem letzten registrierten Besitzer
Nicht ganz...
* Photo der Kamera mit Seriennummer, Garantieschein und Rechnung sowie Name und Anschrift des Verkaeufers (wird nicht kontaktiert, nur zum loeschen der Registrierung notwendig)
=> Die Rechnung alleine reicht aus (bei meiner D3 war das zumindest so).
Nikon redet erst mit dem letzten registrierten Besitzer und wenn der sich nach einer gewissen Frist nicht meldet wird die Registrierung auf den neuen Besitzer umgetragen.
Das war auch bei mir dann der Fall.
 
=> Die Rechnung alleine reicht aus (bei meiner D3 war das zumindest so).

Wenn der Vorbesitzer _nicht_ kontaktiert werden soll, braucht man Rechnung _und_ Garantiekarte, ansonsten wird der Vorbesitzer (bzw. der, der registiert ist) kontaktiert (dann braucht man aber auch keine Rechnung) - wie in deinem Fall.

Nikon redet erst mit dem letzten registrierten Besitzer und wenn der sich nach einer gewissen Frist nicht meldet wird die Registrierung auf den neuen Besitzer umgetragen.
Das war auch bei mir dann der Fall.

Das waere Variante 3 fuer den du keine Rechnung brauchst (was machst du denn, wenn du die Kamera ohne solche, also nur mit einem 'muendlichen Vertrag' gekauft hast?).
 
Wenn der Vorbesitzer _nicht_ kontaktiert werden soll, braucht man Rechnung _und_ Garantiekarte, ansonsten wird der Vorbesitzer (bzw. der, der registiert ist) kontaktiert (dann braucht man aber auch keine Rechnung) - wie in deinem Fall.



Das waere Variante 3 fuer den du keine Rechnung brauchst (was machst du denn, wenn du die Kamera ohne solche, also nur mit einem 'muendlichen Vertrag' gekauft hast?).

Nikon redet IMMER erst mit dem Vorbesitzer bevor sie irgendwas machen.
Wenn der sich nicht meldet greift Variante Rechnung ODER Garantiekarte.
Wie gesagt so war es bei meiner D3 die schon registriert war.
Der Vorbesitzer hat sich nicht gemeldet.

=>

Nikon Europe Support xxxxxx

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

vielen Dank für Ihren Anruf.


Um die Kamera auf Ihren Namen umzuschreiben, benötige ich zunächst einen Beweis in Form eines Scans/Fotos des Garantiescheins oder der Rechnung. Ich bitte Sie hierfür um Verständnis. Ich habe den derzeitig registrierten Besitzer um Stellungnahme gebeten, wofür ich ihm jedoch 5 Werktage Reaktionszeit gewähren muß.


Ich danke für Ihre Mithilfe und verbleibe in Erwartung Ihrer Antwort mit freundlichen Grüßen.
Wenn sie Ihre Anfrage aktualisieren möchten, verwenden Sie bitte den obenstehenden Link dafür.

xxxxxxx
Nikon Europe Support
www.europe-nikon.com/support
 
So, Kamera ist auf mich registriert. Im Prinzip wie im vorigen Beitrag beschrieben, nur ohne "Ich habe den derzeitig registrierten Besitzer um Stellungnahme gebeten, wofür ich ihm jedoch 5 Werktage Reaktionszeit gewähren muß". Innerhalb von einem Tag war die Registrierung gemacht :-)

Gruß Oli
 
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