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- Was wäre, wenn der TE gar keine Rechnung dazu bekommen hätte?
Ohne Rechnung würde ich sogar von Hehlerware ausgehen. Denn ich würde mich fragen wieso jemand eine Rechnung einer über 1000 Euro teuren Kamera die noch Garantie hätte nicht aufhebt.
Selbst beim Falle von Brand oder Hochwasser ist es oft möglich die Rechnung vom Händler noch mal zu erhalten. Online Händler sowieso, aber auch viele Fachhändler können die Rechnung anhand der Seriennummer duplizieren.
Ohne Rechnung würde ich eine Kamera in der Preisklasse sicherlich nicht kaufen.
- Wie oft werden Seriennummern elektronischer Geräte bei der Einreise kontrolliert?
Wie gesagt, sicher nicht oft, aber wenn.. dann ist es schlecht. Ich hab am Frankfurter Flughafen gearbeitet. Grad bei Reisen aus den USA wird sowas gerne mal gecheckt. Wenn du dann noch an den falschen Zöllner gerätst...
- Wieso gibt er die Kamera nicht einfach bei der Ausreise an und kann somit eventuellen Problemen direkt aus dem Weg gehen?
Ich verweise mal darauf:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044 ist zwar von 2006.. aber eigentlich logisch.
"Im Fall einer Kontrolle bei der Wiedereinreise bin ich als Reisender nachweispflichtig, dass die eingeführten Waren im Inland erworben wurden. Da dies oft vor Ort nicht nachweisbar ist, wird die Ausrüstung komplett verzollt und evtl. als Sachhaftung beschlagnahmt, bis ich nachträglich nachweise, dass die Ware schon im Inland versteuert wurde."
"Variante 2:
Bei der Ausreise in ein Land, das nicht der europäischen Union angehört, muss man zwangsläufig durch eine Passkontrolle. Diese wird durch die Bundespolizei oder durch den Zoll durchgeführt. Ganz in der Nähe der Passkontrolle ist auch immer ein Büro des Zolls zu finden wo man sich eine Bescheinigung über die Ausfuhr von Waren erstellen lassen kann.
Für eine Privatausfuhr gibt es dort eine Bescheinigung, welche 'Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung' heißt. Die kostet nichts und ist in 5 Minuten ausgestellt. Auf der Bescheinigung wird dann die Warenbeschreibung und eine Nämlichkeit festgehalten (zB die Seriennummer). Bei der Wiedereinreise zeigt man im Falle einer Kontrolle dann einfach diese Nämlichkeitsbescheinigung vor, die Ware wird evtl. kurz verglichen und man kann schnell seine Heimreise fortsetzen. Voraussetzung zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist allerdings,
dass man eine Rechnung vorlegen kann, damit nachvollziehbar ist, dass die Ware in der EU erworben wurde."