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Gebrauchte Kamera erhalten - gekauft in Hong Kong

Status
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Glaube ich kaum. Weshalb auch?

Das ist so. Hab ich selbst erlebt. Bei der Ausfuhrdeklaration muss man die Kaufdokumente vorweisen, sonst gibt's keinen Stempel. Weshalb? Wohl, weil es sonst ein leichtes wäre, die illegal eingeführten Waren schnell mal weiss zu waschen. :rolleyes:

Dadurch, dass das Gerät bei Ausreise angemeldet wird, wird doch nichts "legalisiert".
Es reicht, sich eine Aufstellung mit Gerät und Seriennummer beglaubigen / abstempeln zu lassen. Eine Rechnung ist als Nachweis nicht nötig.

Oh doch!
 
Jetzt beruhigt euch mal alle wieder, man wird ja hier nochmal fragen dürfen. Ich denke der TO hat mittlerweile alle relevanten Infos erhalten und Beschimpfungen sind da wohl eher fehlt am Platz.

Wie das rechtlich mit Betrug, Vorspiegelung falscher Tatsachen etc. aussieht sollte man doch den Fachleuten (Juristen) überlassen.
Vielleicht haben wir ja glück und das liest einer :)

Kulanz kann man immer nachfragen manchmal hat man glück manchmal nicht, aber das die Kamera in den letzten 3 Monaten verreckt wäre schon riesen Pech.

Wenn Ralf übrigens den bekannten Serienproduktionsfehler des CCD meinte...das war weniger Kulanz sondern eher Verpflichtung da das Gerät fehlerhaft ausgeliefert wurde, auch wenn sich der Fehler meist erst Jahre später manifestierte.
 
Er hat gemeint, er wusste das selbst nicht. Wenn er es nicht zurücknehmen will, hab ich wohl eher schlechte Karten, da Privatverkauf.
Oder was kann ich erfahrungsgemäß machen?

Beim Privatverkauf kann man Garantie und Gewährleistung ausschliessen. Man müsste es allerdings erwähnen. Doch das ist hier nicht relevant. Es handelt sich um einen "Mangel". Und er kann schlecht behaupten, er hätte nicht gewusst, dass es sich um ein China-Modell ohne Garantie und englischen Menü handelt. Du hast sogar den Beweis; die Rechnung.

Also: Schriftlich vom Kauf zurücktreten und Geld zurückverlangen. PS: Kamera wieder einpacken und nicht mehr benutzen, bis alles geklärt ist.
 
Es handelt sich um einen "Mangel".



Welcher konkrete Mangel liegt dadurch vor, dass es ein Modell aus Hong-Kong ist? Erklär uns das doch bitte mal.

Dieses Halbwissen bereitet mir wirklich physische Schmerzen. Welcher Mangel(!) entsteht an dem Produkt dadurch, ob es in Hintertupfingen, Hong-Kong, London, oder irgendwo im tiefsten Russland gekauft wurde? :rolleyes:

An Stelle des Verkäufers würde ich auf so einen Unsinn auch nicht weiter eingehen. Informiert euch doch einfach mal. Das einzige, was ihm vorzuhalten ist, ist das Nichterwähnen des fehlenden deutschen Menüs.
 
...
- Was wäre, wenn der TE gar keine Rechnung dazu bekommen hätte?

Ohne Rechnung würde ich sogar von Hehlerware ausgehen. Denn ich würde mich fragen wieso jemand eine Rechnung einer über 1000 Euro teuren Kamera die noch Garantie hätte nicht aufhebt.
Selbst beim Falle von Brand oder Hochwasser ist es oft möglich die Rechnung vom Händler noch mal zu erhalten. Online Händler sowieso, aber auch viele Fachhändler können die Rechnung anhand der Seriennummer duplizieren.
Ohne Rechnung würde ich eine Kamera in der Preisklasse sicherlich nicht kaufen.

- Wie oft werden Seriennummern elektronischer Geräte bei der Einreise kontrolliert?

Wie gesagt, sicher nicht oft, aber wenn.. dann ist es schlecht. Ich hab am Frankfurter Flughafen gearbeitet. Grad bei Reisen aus den USA wird sowas gerne mal gecheckt. Wenn du dann noch an den falschen Zöllner gerätst...

- Wieso gibt er die Kamera nicht einfach bei der Ausreise an und kann somit eventuellen Problemen direkt aus dem Weg gehen?

Ich verweise mal darauf:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044 ist zwar von 2006.. aber eigentlich logisch.

"Im Fall einer Kontrolle bei der Wiedereinreise bin ich als Reisender nachweispflichtig, dass die eingeführten Waren im Inland erworben wurden. Da dies oft vor Ort nicht nachweisbar ist, wird die Ausrüstung komplett verzollt und evtl. als Sachhaftung beschlagnahmt, bis ich nachträglich nachweise, dass die Ware schon im Inland versteuert wurde."

"Variante 2:
Bei der Ausreise in ein Land, das nicht der europäischen Union angehört, muss man zwangsläufig durch eine Passkontrolle. Diese wird durch die Bundespolizei oder durch den Zoll durchgeführt. Ganz in der Nähe der Passkontrolle ist auch immer ein Büro des Zolls zu finden wo man sich eine Bescheinigung über die Ausfuhr von Waren erstellen lassen kann.
Für eine Privatausfuhr gibt es dort eine Bescheinigung, welche 'Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung' heißt. Die kostet nichts und ist in 5 Minuten ausgestellt. Auf der Bescheinigung wird dann die Warenbeschreibung und eine Nämlichkeit festgehalten (zB die Seriennummer). Bei der Wiedereinreise zeigt man im Falle einer Kontrolle dann einfach diese Nämlichkeitsbescheinigung vor, die Ware wird evtl. kurz verglichen und man kann schnell seine Heimreise fortsetzen. Voraussetzung zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist allerdings, dass man eine Rechnung vorlegen kann, damit nachvollziehbar ist, dass die Ware in der EU erworben wurde."
 
Ohne Rechnung würde ich sogar von Hehlerware ausgehen. Denn ich würde mich fragen wieso jemand eine Rechnung einer über 1000 Euro teuren Kamera die noch Garantie hätte nicht aufhebt.

Also ich gebe meine Rechnungen bei einem Gebrauchtverkauf nicht dazu, egal ob ich sie besitze oder nicht. Warum sollte ich auch? Durch den Schriftverkehr besteht ein Kaufvertrag zwischen beiden Parteien und fertig.


Zu der Zoll-Sache: Weiter vorne hat jemand geschrieben, man müsse keine Rechnung vorlegen. Welche Version nun stimmt weiß ich nicht.
Die konkrete Relevanz in diesem Fall erschließt sich mir trotzdem nicht. Wie oft fliegt man aus der EU, wie oft wird man kontrolliert und was passiert im schlimmsten Fall? Das sind doch zigtausend "wenn"s!
Und es handelt sich schon drei mal nicht um einen Mangel.
 
Welcher konkrete Mangel liegt dadurch vor, dass es ein Modell aus Hong-Kong ist? Erklär uns das doch bitte mal.

Ich erklär es Dir:

1. Die Menusprache ist nicht auf deutsch möglich
2. Es ist ein Gerät, das für den asiatischen Markt gebaut wurde und im Ernstfall könnte es bei Reparaturen Probleme geben.
3. Die Verzollungsfrage ist ungeklärt. Möglicherweise unverzollte Ware.

Das alles wäre ok, wenn es im Inserat klar deklariert worden wäre. Laut TO ist es das aber nicht. Das sind wesentliche Details, die nicht verschwiegen hätten werden dürfen. Nicht moralisch und nicht rechtlich.
 
Ich erklär es Dir:

1. Die Menusprache ist nicht auf deutsch möglich
2. Es ist ein Gerät, das für den asiatischen Markt gebaut wurde und im Ernstfall könnte es bei Reparaturen Probleme geben.
3. Die Verzollungsfrage ist ungeklärt. Möglicherweise unverzollte Ware.

Das alles wäre ok, wenn es im Inserat klar deklariert worden wäre. Laut TO ist es das aber nicht. Das sind wesentliche Details, die nicht verschwiegen hätten werden dürfen. Nicht moralisch und nicht rechtlich.


1. ist klar, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren
2. Aha, die Info nimmst du woher? Warum sollte Canon eine Kamera nicht reparieren, nur weil sie aus einem anderen Markt kommt? Vermutung oder Aussage von Canon? Kann ich mir nicht vorstellen. Schlimmstenfalls(!) wird sie weitergeschickt und dort repariert
3. Hätte der TE keine Rechnung erhalten, wäre er darüber überhaupt nicht im Bilde. Was hat der TE mit der Verzollung vom Vorbesitzer am Hut? Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, SEINE Rechnung beim Kauf mitzusenden.


Die rechtlichen Details dazu kannst du ja gern mal mit Quellen belegen, wenn das dMn glasklar ist.
 
Hallo,
...
Ich hab mir eine 7D gebraucht gekauft, hab sie auch erhalten, aber aus der beiliegenden Rechnung erfahren, dass sie in Hong Kong gekauft wurde bzw. von dort geliefert, was aber nicht im Angebot stand.
Nun gut, funktionieren tut sie, sie ist auch noch nicht mal ein Jahr alt.

Allerdings hab ich gelesen, dass ich dadurch keinerlei Garantie bzw. Gewährleistungsansprüche habe. Find ich schon etwas heikel, ist ja auch nicht gerade billig das Schätzchen (wenn auch auf dem ersten Eindruck wirklich toll!)

Stellt sich die Frage: ist es überhaupt ein Original ...
Viele Grüße

Das ist sicher eine Fälschung, mit billigem Nikon-Zeugs drin. :p

Spaß beiseite: Klar, dass du in Sachen Garantie, Kulanz etc. mit dem Teil im Regen stehst. Aber da diese Kameras üblicherweise halten, sie eh schon über ein Jahr alt ist, würde ich mich - sofern die günstig war - einfach ... ähm ... mit dem Hintern drauf setzen.

Ciao,

Werner
 
...
Auf meine Zollfrage hat er geantwortet (er hat nix und wohl auch nie Zoll dafür gezahlt
...

Hallo,

damit hat er sich strafbar gemacht, daß steht ja nun wirklich überall groß bei den Flughäfen dran. Abgesehen davon finde ich schon, dass man solche wichtigen Angaben beim Inserat machen sollte. Es einfach zu verschweigen um vielleicht ein paar euros mehr zu bekommen wäre mir den Streß einfach nicht Wert.

Letztendlich wenn du den Fall der Polizei meldest riskiert er doch nur Ärger, weiß nicht warum man sich das antut.

Schade eigentlich, den mit dem Großteil der Nutzer hier kann man 1A faire Geschäfte machen.

Hoffe das ihr euch doch noch einvernehmlich einigt und du weiterhin viel Spass an der super Cam hast.

Grüße
 
Also ich gebe meine Rechnungen bei einem Gebrauchtverkauf nicht dazu, egal ob ich sie besitze oder nicht. Warum sollte ich auch? Durch den Schriftverkehr besteht ein Kaufvertrag zwischen beiden Parteien und fertig.


Zu der Zoll-Sache: Weiter vorne hat jemand geschrieben, man müsse keine Rechnung vorlegen. Welche Version nun stimmt weiß ich nicht.
Die konkrete Relevanz in diesem Fall erschließt sich mir trotzdem nicht. Wie oft fliegt man aus der EU, wie oft wird man kontrolliert und was passiert im schlimmsten Fall? Das sind doch zigtausend "wenn"s!
Und es handelt sich schon drei mal nicht um einen Mangel.

Nochmal.. hier handelt es sich um einen Privatverkauf. Und in dem Schriftverkehr steht in der Regel nicht die Seriennummer drinne.

Ich meine Brummel ist sogar Zöllner. Er hat sich in fragen rund um den Zoll als verlässliche Quelle Herausgestellt, zumal ich vor 2 Jahren dieselbe Auskunft vom Zoll am Frankfurter Flughafen bekommen hatte.

Ich verstehe gar nicht wieso du hier so krampfhaft versuchst die Sache runterzuspielen. Die Bedenken sind in meinen Augen durchaus berechtigt, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit eines Problemes nicht groß ist, macht die ganze Sache sicherlich nicht unbedenklich.

Und deinen Ton solltest du auch mal beachten. Hier Halbwissen vorzuwerfen ohne sich selbst auszukennen ist immer etwas unglaubwürdig.

Und tatsächlich handelt es sich um genau ein wenn: Wenn TO bei einem non-Schengenflug kontrolliert wird, dann muss er nachweisen dass Zoll gezahlt wurde, wenn das nicht möglich ist, muss er Zoll nachzahlen (evtl. sogar den doppelten Betrag wenn vorgeworfen wird dass TO absichtlich die Steuern hinterziehen wollte) oder die Kamera beim Zoll lassen, bis der Nachweis erfolgt ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein weiterer Aspekt besteht in der Gewährleistung. Diese ist abtretbar. Mit der Originalrechnung kann auch der Zweitbesitzer dieses Recht beim Händler einfordern (anscheinend kann der Händler das in den AGB ausschließen, wobei ich nicht weiß, ob das bindend ist). Dadurch dass die Kamera in Hongkong gekauft wurde, ist das Einfordern der Gewährleistungsrechte ungleich schwieriger als hierzulande. Also ist die verschwiegene Eigenschaft "In Hongkong gekauft" ein Umstand, der die Rechte bzw die Durchsetzung derselben für den Käufer (der TE) verschlechtert.

Dadurch dass es unklar ist, ob er verzollt wurde, ist dem Käufer auch nicht klar, ob es sich nicht um Schmuggelware handelt. Ob das allerdings in der Realität Folgen für ihn hat, steht auf einem anderen Papier.

Die Frage ist also, ob der Kaufpreis so günstig war, dass man darüber hinweg sehen kann, oder ob es sich nicht lohnt, doch aufgrund der verschwiegenen Eigenschaften den Kauf rückgängig machen will (was eventuell ne Menge Ärger hinter sich herziehen könnte).
 
Nochmal.. hier handelt es sich um einen Privatverkauf. Und in dem Schriftverkehr steht in der Regel nicht die Seriennummer drinne.

Aussage? Verstehe den Zusammenhang nicht.


Ich verstehe gar nicht wieso du hier so krampfhaft versuchst die Sache runterzuspielen. Die Bedenken sind in meinen Augen durchaus berechtigt, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit eines Problemes nicht groß ist, macht die ganze Sache sicherlich nicht unbedenklich.

Weil hier ein Fass aufgemacht wird, wo keines aufzumachen ist. Wie wahrscheinlich ist es, dass die 7d kaputt geht? Wie wahrscheinlich ist es dann noch, das Canon die Reperatur verweigert (sowieso noch nie gehört)? Wie wahrscheinlich ist es, das der TE bei seinen unzähligen Flügen außerhalb der EU komplett auseinandergenommen wird? Was ist der worst-case dabei? Er muss nachzahlen.
Ob man die Bescheinigung bei der Ausreise nun mit Rechnung belegen muss oder nicht war auch noch nicht abschließend geklärt, oder?
Außerdem ist der Verkäufer nicht verpflichtet, dem Käufer alles groß und breit zu erklären und nachzuweisen. Er darf seine Kameras kaufen wo er will, was geht das den TE an? Dann wäre ebenfalls zu klären, ob der TE dafür überhaupt "haftbar" gemacht werden kann, wenn der Vorbesitzer das Ding nicht verzollt hat. Bei Hehlerware hat man ein Problem, ja, ist das auch bei Nichtverzollung der Fall? Wäre jedenfalls mal zu klären.

Hier Halbwissen vorzuwerfen ohne sich selbst auszukennen ist immer etwas unglaubwürdig.

Wenn hier Leute von einem Mangel sprechen in diesem Zusammenhang - von dem Menü abgesehen - dann ist das schlichtweg Halbwissen.
 
Das stimmt so nicht. Ich habe vor 1h beim Zoll angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Nämlichkeitsbescheinigung, bei der Ausreise korrekt ausgefüllt, reicht. Rechnungen sind dann nicht mehr erforderlich.
Wenn Du die Nämlichkeitsbescheinigung einmal hast, dann brauchst Du die Rechnungen nicht mehr - aber um diese zu erhalten brauchst Du die Rechnungen oder Zollpapiere!
 
Wie wahrscheinlich ist es, dass die 7d kaputt geht? Wie wahrscheinlich ist es dann noch, das Canon die Reperatur verweigert (sowieso noch nie gehört)? Wie wahrscheinlich ist es, das der TE bei seinen unzähligen Flügen außerhalb der EU komplett auseinandergenommen wird?
Es geht dir offenbar um Wahrscheinlichkeiten, daher Folgendes: Die Wahrscheinlichkeit Deiner drei Ereignisse ist nicht gleich null. Daher besteht ein Risiko. Ein Risiko, dass nicht der TO tragen muss, sondern, der Erstbesitzer. Es ist unfair, dieses Risiko einem ahnungslosen Käufer aufzubürden. Stell Dir mal vor, der Verkäufer hätte all die Risiken wahrheitsgetreu in seinem Inserat veröffentlicht. Was meinst Du, wie gross ist die Chance für den Verkauf zu den gleichen Konditionen? Ja genau, DIESE Wahrscheinlichkeit geht gegen null. Und genau deshalb wurde die Herkunft verschwiegen.
 
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