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gebrauchte Kamera verkauft bekommen

mastert

Themenersteller
hallo,

ich habe vor einer guten woche eine kamere (canon eos 7d) gekauft und diese am nächsten tag erhalten und gleich per nachnahme bezahlt.
so, beim ersten einschalten wurde kein datum abgefragt und bei der kamera hatte sich schon ein benutzer registriert. zudem konnte der originalakku nicht von der kamera erkannt werden. gut, verkäufer angerufen, kamera zurückgeschickt, zugesichert bekommen dass ich eine neue bekomme. gesagt getan, 5 tage später bekomm ich die neue.
beim ausgepacken wurde ich das erste mal stutzig - die haben mir wohl meine displayschutzfolien mitgeschickt die ich in der alten schachtel vergessen hatte.
alles war wieder schön säuberlich verpackt, wie man es bei einem neuen gerät erwartet. dann habe ich die seriennummern der zurückgeschickten gebrauchten kamera mit der neuen kamera vergleichen und mir vor wut fast auf die zunge gebissen. DIE GLEICHE!
dieser händler, den ich hier nicht nennen darf, aber sehr gerne nennen würde, hat mir allen ernstes die gleiche kamera geschickt. für wie dumm wird man als verbraucher gehalten?
einzig positiv ist, dass der schaden behoben wurde. dennoch verstehe ich nicht warum ich die gleiche kamera bekomme, wenn der händler die kamera zu einem canon service gebracht hätte, konnte diese nie so schnell repariert werden.

mag mal jemand unten auf seine 7d schauen ob 0330306335 wirklich die seriennummer ist und nicht die artikelnummer und ich einfach nur ein riesiger blödmann bin?

edit: wird noch schöner, firmware 1.2.2 die ich aufgespielt ist noch drauf und das allerschärfste: mein name steht noch bei den copyright informationen in der kamera. also eindeutiger gehts wirklich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Die Nummer 00299..... auf dem Aufkleber ist die Seriennummer.

danke, dann habe ich wirklich die allergleiche kamera ein zweites mal bekommen. nur dass der defekt mit dem akku nicht mehr ist.

das grenzt doch bereits an betrug, oder? eigentlich sollt man echt einen anwalt aufsuchen. ich hatte ja noch verständnis dass man mal versehentlich gebrauchte ware, die ein kunde innerhalb der 14 tage rückgaberecht zurückgegeben hat, rausschickt. aber dass man mir eine neue kamera verspricht und genau die selbe zurück schickt dafür hab ich absolut kein verständnis mehr, das ist meiner meinung nach pure absicht und verbrauchertäuschung. gebrauchte ware als neue zu verkaufen ist in meinen augen betrug.
 
Was sagt denn der Händler dazu? Hattest Du Kontakt mit ihm?
Falls Ihr Euch nicht einigt könntest Du doch auch wieder von Deinem Rücktrittsrecht gebrauch machen und anderswo diese Kamera kaufen.
 
hm, einfach mal den verkäufer anrufen, fragen ob er dich für blöd verkaufen will und fragen ob er dir nen netten rabatt gibt? immerhin hast du ein gebrauchtes und bereits repariertes gerät ;)

wenn ansonsten alles passt würde ich den rabatt mitnehmen und mich freuen. ansonsten juckt es mich persönlich nicht, wenn schon jemand 5x auf nen auslöser gedrückt hat.

was meinst du viele klamotten die im laden hängen bereits getragen (und nicht nur probiert) worden sind ;)
 
eigentlich sollt man echt einen anwalt aufsuchen.

Warum? Hast du Mitleid mit armen Anwälten und willst einen davon finanziell unterstützen?

Falls nicht, spar dir Zeit, Geld und Ärger. Schick die Kamera mit dem (mehr oder minder freundlich formulierten - freundlich ist allerdings wirklich besser, sonst hat evtl. die Gegenseite Mitleid mit einem Anwalt) Hinweis, dass du dich nicht gerne veräppeln oder sonstwas mit ver.. lässt im Rahmen deines Rückgaberechts zurück.

Soweit ich weiß, gibt es keinen Exklusivhändler für die 7D, so dass du wahrscheinlich jemanden finden wirst, der dir ein neues Exemplar verkauft.
 
Was soll den mit den vielen nach dem Anschauen zurückgeschickten Kameras geschehen, soll der Händler die wegwerfen?
Wichtig ist doch, daß man ein fehlerfreies Gerät bekommt, und das hat der Händler ja offensichtlich hinbekommen.
Wo ist jetzt das Problem?
 
Was soll den mit den vielen nach dem Anschauen zurückgeschickten Kameras geschehen, soll der Händler die wegwerfen?
Wichtig ist doch, daß man ein fehlerfreies Gerät bekommt, und das hat der Händler ja offensichtlich hinbekommen.
Wo ist jetzt das Problem?

So traurig wie das für den Händler ist, aber Retouren-Ware darf er leider nicht als Neuware verkaufen. Er kann das gute Stück um 50 Euro reduziert als B-Ware anbieten. Diesen Verlust muss er in seine allgemeine Preiskalkulation mit einbeziehen.
 
Genau, wenn ich "B-Ware" oder Retourenrückläufer oder refurbished Ware kaufen will, dann will ich das auch vorher wissen und nicht erst wenn das Stück im Hause ist. Und dann darf ich alleine dafür auch einen gewissen finanziellen Vorteil oder sagen wir Entschädigung für den Gebrauch erwarten.
 
Was soll den mit den vielen nach dem Anschauen zurückgeschickten Kameras geschehen, soll der Händler die wegwerfen?
Wichtig ist doch, daß man ein fehlerfreies Gerät bekommt, und das hat der Händler ja offensichtlich hinbekommen.
Wo ist jetzt das Problem?

ich dachte das solche ware z.b. als vorführgeräte verkauft werden. ich hab ja auch nichts gegen ein gebrauchtes gerät, aber dann will ich wenigstens wissen, dass es gebraucht ist. und wenn ich ein neues gerät kaufe und dieses auch bezahle, ein gebrauchtes bekomme und dieses zurückschicke und ausdrücklich ein neues gerät möchte und wieder ein gebrauchtes gerät bekomme geht mir irgendwo die geduld aus. ich hätte ja nichts gesagt wenn der verkäufer sagt "entschuldigung, wir haben nur dieses eine gerät da, ein neues gerät würde zum liefern eine woche dauern, sind sie damit einverstanden oder sollen wir ihnen das geld zurücküberweisen?"
ich mein, wenn ich ein auto kaufe bei einem händler und stell fest der hat schon 30.000 km drauf - will ich dann den vollen preis bezahlen?

schade, dass es keine möglichkeit im internet gibt die anzahl der auslösungen bei der 7d auszuwerten, jetzt müsste ich dafür bis nach münchen oder nürnberg fahren (beides ca. 100 km). mal sehen wie das wetter morgen wird, vielleicht verbind ich die ganze schose mit einem netten motorradausflug ;)

Schick die Kamera mit dem (mehr oder minder freundlich formulierten - freundlich ist allerdings wirklich besser, sonst hat evtl. die Gegenseite Mitleid mit einem Anwalt) Hinweis, dass du dich nicht gerne veräppeln oder sonstwas mit ver.. lässt im Rahmen deines Rückgaberechts zurück.

da gebe ich dir gerne recht, niemanden bringt es was die person am anderen ende der leitung zur schnecke zu machen, vermutlich ist der mitarbeiter am telefon ja all dem gar nicht schuld und muss dafür gerade stehen.

mir persönlich wäre eine "entschädigung" am liebsten, aber vorher möchte ich wissen wie gebraucht die kamera ist. 50 auslösungen sind nicht so wild wie 15.000. und wenn ich meine 400d so ansehe - man kann locker 10.000 fotos machen ohne dass die kamera gebraucht aussieht, man muss nur ordentlich damit umgehen.
 
schade, dass es keine möglichkeit im internet gibt die anzahl der auslösungen bei der 7d auszuwerten, jetzt müsste ich dafür bis nach münchen oder nürnberg fahren (beides ca. 100 km). mal sehen wie das wetter morgen wird, vielleicht verbind ich die ganze schose mit einem netten motorradausflug


Wenn Du die Kamera jetzt für teuer Geld zum Service fährst statt sie einfach zurückzugeben, dann ist Dir nicht zu helfen.
 
Was soll den mit den vielen nach dem Anschauen zurückgeschickten Kameras geschehen, soll der Händler die wegwerfen?
Wichtig ist doch, daß man ein fehlerfreies Gerät bekommt, und das hat der Händler ja offensichtlich hinbekommen.
Wo ist jetzt das Problem?

Wo das Problem ist? Er hat Geld für Neuware bezahlt und getestete ist nunmal nicht NEU. Ich würde auch Neuware, heißt weder angegrabbelt noch ausgepackt, haben wollen.
Das Ausprobieren und zurückschicken ist sowieso Unsinn.
 
Uralte Diskussion.
Das mit dem 14-tage Rückgaberecht ist wie mit dem Ausprobieren im Geschäft.
Wenn der Fachhändler für dich ein Objektiv auspackt und du es testest, muss er es danach ja auch nicht als gebraucht verkaufen. Sonst wären wohl alle teureren Objektive, die er nicht extra bestellt, gebraucht.
So ähnlich seh ich das mit den Internet Versandhäusern auch. Was sollen sie denn mit der Ware machen?
Als B-Ware verkaufen? Dann könnten sie dem ersten Besitzer aber auch den Verlust abknöpfen, den sie wegen ihm haben, aber das will ja auch keiner.
Die Ware an den Hersteller zurückschicken? Wozu - muss der die etwa wieder zurücksetzen und neu einpacken? Leicht lächerlich. :ugly:

Wenn du nicht damit leben kannst - schicks zurück. Aber mMn hast du keinerlei Ansprüche gegenüber dem Händler. Dass er dir die selbe Kamera zurückschickt find ich von ihm genau richtig.
Dieses ganze "Ich will er allererste sein, der sie in die Hand nimmt, sonst will ich sie nicht"-Getue finde ich persönlich einfach nur kindisch und unheimlich nervig.
 
Es ist schoen, dass du das so siehst. und bei vielen Dingen ist es sicher albern, das 'unangegrabbelt' haben zu wollen. aber der Haendler DARF Retourenware nicht als neue verkaufen. Ein Auto, welches fuer Probefahrten hergenommen wurde darf auch nicht als Neuwagen verkauft werden. Und ohne Probefahrt wird keiner ein ihm unbekanntes Auto fuer 40.000 Euro kaufen. Was soll der Haendler mit den Probefahrzeugen machen?
Und in den großen Elektrohaeusern kauft auch keiner das Ausstellungsstueck zum Neupreis, vor allem, wenn noch Neuverpackungen daneben stehen.
 
Wenn du nicht damit leben kannst - schicks zurück. Aber mMn hast du keinerlei Ansprüche gegenüber dem Händler. Dass er dir die selbe Kamera zurückschickt find ich von ihm genau richtig.


Damit dürfte er übrigens eine erfolgreiche Beseitigung des Mangels geleistet haben, denn das Problem mit dem Akku ist ja nun behoben.
 
Ein Auto, welches fuer Probefahrten hergenommen wurde darf auch nicht als Neuwagen verkauft werden. Und ohne Probefahrt wird keiner ein ihm unbekanntes Auto fuer 40.000 Euro kaufen. Was soll der Haendler mit den Probefahrzeugen machen?
Du vergleichst Äpfel mit Birnen, das kommt meistens nicht so gut. Kameras oder Objektive sind keine Autos. Wenn du ein Objektiv im Fachhandel kaufst, guckst du dir auch oft eins direkt aus der Schachtel an, das muss kein Vorführmodell sein. Und trotzdem ist es nicht gebraucht, wenn er es nicht an dich, sondern den nächsten verkauft. Die Idee, dass das nun beim Bestellen im Internet anders sein müsste, ist im Prinzip eher lachhaft.

Und in den großen Elektrohaeusern kauft auch keiner das Ausstellungsstueck zum Neupreis, vor allem, wenn noch Neuverpackungen daneben stehen.
Große Elektrohäuser sind keine Fachgeschäfte und sind sowieso nochmal was ganz anderes. Aber auch die bieten oft ein Rückgaberecht an. Würde mich allerdings wundern, wenn die ihre Rückläufer auch alle an den Hersteller zurückschicken würden. :rolleyes:


Das 14-tägige Rückgaberecht ist ein positives Gimmick für den Einkäufer, aber keine Selbstverständlichkeit. Man sollte sich drüber freuen, dass man diese Möglichkeit bekommt. Aber man muss eben auch mit den Schattenseiten leben. Gäbe es dieses Rückgaberecht nicht, würde man auch keine zurückgegebene Ware kriegen.
 
Das 14-tägige Rückgaberecht ist ein positives Gimmick für den Einkäufer, aber keine Selbstverständlichkeit. Man sollte sich drüber freuen, dass man diese Möglichkeit bekommt. Aber man muss eben auch mit den Schattenseiten leben. Gäbe es dieses Rückgaberecht nicht, würde man auch keine zurückgegebene Ware kriegen.

Sorry, aber das ist nun mal völlig falsch (sofern du von Onlinebestellungen schreibst). Das 14-tägige Rückgaberecht ist beim besten Willen kein Gimmick, sondern gesetzlich vorgeschriebenes Verbraucherrecht.
 
Wieso erwartet jemand, wenn der Akku defekt ist, eine neue Kamera zu bekommen? :rolleyes:
 
Sorry, aber das ist nun mal völlig falsch (sofern du von Onlinebestellungen schreibst). Das 14-tägige Rückgaberecht ist beim besten Willen kein Gimmick, sondern gesetzlich vorgeschriebenes Verbraucherrecht.

Oh man. :rolleyes:

Natürlich ist das ein Gimmick, oder meinst du, dass Internet-Versandhändler sowas schon von 40 Jahren hatten...?
Ob gesetzlich vorgeschrieben oder nicht, nicht alles was in Gesetzbüchern steht macht Sinn bzw. ist richtig geschweige denn notwendig.

Aber wie gesagt, der Verbraucher sollte sich über so ein Recht freuen. Tut er aber nicht, lieber beschwert er sich über die Kehrseiten.
 
Oh man. :rolleyes:

Natürlich ist das ein Gimmick, oder meinst du, dass Internet-Versandhändler sowas schon von 40 Jahren hatten...?
Ob gesetzlich vorgeschrieben oder nicht, nicht alles was in Gesetzbüchern steht macht Sinn bzw. ist richtig geschweige denn notwendig.

Gab es vor 40 Jahren denn schon Internethändler? Wohl eher nicht :cool: .
Und das Widerrufsrecht ist durchaus notwendig. Bei dem Schrott(ich meine jetzt nicht die 7D), der heute oftmals im Handel ist, absolut notwendig. Bevor man sein sauer verdientes Geld für irgendwelchen Mist ausgibt, dann doch lieber widerrufen.

Aber wie gesagt, der Verbraucher sollte sich über so ein Recht freuen. Tut er aber nicht, lieber beschwert er sich über die Kehrseiten.

Gesetz ist Gesetz. Wenn der Händler widerrufene Ware erhält, darf er sie nicht als neu verkaufen. Tut er es trotzdem, ist das unlauterer Wettbewerb.

Ein gewisser größerer Händler hat hierfür auch eine gute Lösung gefunden und bietet solche Ware daher für einen etwas günstigeren Preis und richtig deklariert an. Würden auch andere Händler dies tun, gäbe es nicht solche Probleme wie hier beschrieben. Wenn ich wüßte, daß eine Kamera vielleicht nur kurz getestet wurde und ansonsten neuwertig ist, wäre es kein Thema. Ein kleiner Preisnachlaß wäre natürlich angemessen.
Wenn aber gebrauchte Ware als neu verkauft wird, darf das nicht sein.
Wenn das einem Händler nicht paßt, soll er seinen Beruf an den Nagel hängen.
Manchmal glaube ich eh, daß es besser für alle wäre, wenn irgendwelche kleinen Kraut- und Rübenhändler verschwinden würden. Die zicken nämlich am meisten rum, wenn widerrufen wird und lassen den Kunden dann auch schon mal vier Wochen oder länger aufs Geld warten. In einem Fall mußte ich auch schon Anzeige erstatten, erst nach diesem Druck hatte der Händler das Geld zurückerstattet.
 
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