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Genehmigungen

sneaking-ninja

Themenersteller
hi,
ich wollte mit einem kumpel fototouren an verschiedenen standorten machen (altes fabrikgelände + altes verfallenes haus).
da ich keine anzeige wegen landes/hausfriedensbruch will, wollte ich mir eine genehmigung besorgen.
die frage ist nun wo und wie?! eig beim eigentümer/besitzer,was aber rel. schwierig ist, da es ruinen sind.
muss ich dann zum rathaus/landratsamt o.ä? hat hier jmd. damit erfahrung?

mfg, ninja
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch Ruinen haben Eigentümer.

Frag am besten bei der zuständigen Behörde nach wer das ist und versuch dann da anzufragen... Und wenn es so nicht klappt ... :angel:
 
Katasteramt heißt das Ding.

Nicht unbedingt… denn Behördennamen können von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich ausfallen. Einzig das Standesamt muß bundesweit auch so heißen. Bei allen anderen kommunalen Behörden, Ämtern, Abteilungen, usw. sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt… (Vermessungsamt, Liegenschaftsamt, Kombinationsnamen mehrerer Ämter, usw. ist alles möglich)

Am besten bei der Stadtverwaltung anrufen und sich erkundigen, welches Amt für eine Eigentümerermittlung zuständig ist.

Im Grunde sollte auch die bundesweite Servicenummer 115 weiterhelfen können: www.115.de

domeru
 
Ein wichtiger Tipp! Dran bleiben. Insbesondere Behörden sind häufig problematisch. Da hilft nur Kreativ werden. Ich habe bei der Organisation einer Großveranstaltung mich mal 5min vor Feierabend bei der Umweltbehörde eingefunden und so lange diskutiert bis ich das OK hatte. Bekommen habe ich es weil die Person heim wollte. Das klappt sicher nicht immer aber ein Ansatzpunkt findet man fast immer. Freundlich hingehen nachfragen und wenn Einwende kommen nicht gleich das Handtuch werfen.
Viel Erfolg
 
Ich weiß nur von meiner Dozentin,dass wenn es dafür Genehmigungen gebraucht werden,dass man da ewig warten muss bis man eine Antwort bekommt.
 
Persönlich hin gehen. Stimmt wer per Mail oder Brief anfragt wird auf die lange Bank geschoben. Persönlich anwesend sein und ein starkes Auftreten helfen. Man ist kein Bittsteller sondern hat ein wichtiges Projekt. Klarmachen das man die notwendige Bürokratie einsieht aber unter Zeitdruck steht und das schnell durchziehen will. Klare Angaben zum Umfang der Aktion machen.
 
vielen vielen dank erstma für die zahl- und hilfreichen antworten! :)

letzte frage noch: kostet eine genehmigung etwas oder is das lediglich nur eine kostenfreie erlaubnis?

die wollen bestimmt meinen perso und ne unterschrift dass ds auch schriftlich ist für evtl notfälle schätz ich mal, oder is das jeder behörde selbst überlassen?
 
hi,
ich wollte mit einem kumpel fototouren an verschiedenen standorten machen (altes fabrikgelände + altes verfallenes haus).
da ich keine anzeige wegen landes/hausfriedensbruch will, wollt ich mir eine genhmigung besorgen.

Das ehrt Dich, aber bei solchen "Lost Places" (-> Sufu, Google, auch nach "Urban Explorer") wirst Du höchstwahrscheinlich überhaupt keine bekommen. Schlicht und einfach aus Haftungsgründen. Im Gegenteil provozieren solche Anfragen eher noch explizite Verbote.

In dieser speziellen Szene ist deshalb unauffälliges eigenmächtiges Betreten der Regelfall. Gelegentliche Begegnungen mit Wachdiensten und Polizei gehören dann halt auch dazu - wenn Dir das zu heiß ist, such Dir andere Motive.
 
Schlicht und einfach aus Haftungsgründen. Im Gegenteil provozieren solche Anfragen eher noch explizite Verbote.

Tut mir leid aber explizite Verbote? Entweder ist das Betreten des Geländes verboten oder nicht. Wenn es verboten ist bekommst du mit oder ohne Anfrage den gleichen Ärger. Ich mache keine Bilder an Lost Places aber ich habe schon Großveranstaltungen organisiert. Ich kenne die Behörden sehr genau. Wenn man sich gut anstellt gibt es manchmal sogar Möglichkeiten Verbote durch Landes-Gesetzte über Genehmigungen zu umgehen. Oder Straßenabschnitte Polizeilich zu sperren für Aktionen im öffentlichen Raum.
Eine Genehmigung kann einen Haftungsausschluss des Verkehrssicherungspflichtigen enthalten. Dieser muss nur richtig formuliert sein. Demnach sind Haftungsgründe nicht relevant wenn man von Anfang an das Thema klar darlegt.

Es ist sogar besser vorher Kontakt aufzunehmen.
Wer einen „Verkehr“ (z.B. Straßenverkehr, Baugrube, Gehweg, etc.) eröffnet oder den „öffentlichen Verkehr“ (Fußgänger, Kinder, Nachbarn etc.) auf seinem Grundstück duldet, hat eine Rechtspflicht, die nötigen Vorkehrungen zum Schutze dieser Dritten zu schaffen und diese auch aufrechtzuerhalten.

Der Verkehrssicherungspflichtige muss für einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks etc. sorgen, dass heißt, er ist verpflichtet, Straßen und Wege in einem ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu beleuchten, bei Glatteis zu streuen, Geländer anzubringen, Baustellen ordnungsgemäß abzusichern, Gefahrstellen abzusperren usw.. Ferner muss er unter Umständen diejenigen beaufsichtigen, denen er seine Verkehrssicherungspflicht übertragen hat.
Demnach wäre er haftbar wenn er dich auf dem Gelände duldet oder wenn das Gelände nicht durch eine Einfriedung gesichert ist. Den Zaun wird nachweisbar sein. Das keine Duldung vorlag wird durch eine Klage wegen Hausfriedensbruch klar gestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
wow das is schon sehr genau^^ danke!! werds im hinterkopf für evtl größere vorhaben behalten,man kann ja nie wissen wann mans braucht.
es beantwortet trotzdem nicht meine letzte frage, ob genehmigungen (nur zum betreten ohne große events) kostenpflichtig sind?!
nehme mal an dass es nichts kostet und sich nur lediglich um papierkram handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber ich habe schon Großveranstaltungen organisiert. Ich kenne die Behörden sehr genau. Wenn man sich gut anstellt gibt es manchmal sogar Möglichkeiten Verbote durch Landes-Gesetzte über Genehmigungen zu umgehen. Oder Straßenabschnitte Polizeilich zu sperren für Aktionen im öffentlichen Raum.

In Duisburg hatten sie einen OB Sauerland der da über sehr spezielle Erfahrungen verfügt.

Demnach wäre er haftbar wenn er dich auf dem Gelände duldet oder wenn das Gelände nicht durch eine Einfriedung gesichert ist. Den Zaun wird nachweisbar sein. Das keine Duldung vorlag wird durch eine Klage wegen Hausfriedensbruch klar gestellt.

Und genau deshalb wird der Eigentümer einen Teufel tun dir das betreten zu erlauben!(y)
Das ist der eigentliche Grund für die betreten Verboten Schilder und den Zaun.

So lange dir nix auf dem Gelände passiert und keiner was merkt dürfte es die meisten Besitzer nicht Interessieren bloß wenn was passiert ...:ugly:

Im Übrigen ob die Genehmigung was kostet oder nicht entscheidet der jeweilige Eigentümer ....
Wenn vorher noch sicher gestellt werden muss das das Gebäude nicht Einsturzgefährdet ist ...

mfg christian
 
In den Antrag auf Genehmigung muss eine Passus hinein der die Haftung der Zuständigen stellen ausschließt.
Dann gibt es kein Grund die Genehmigung nicht zu geben. Ob man für eine Genehmigung zahlen muss oder nicht hängt vom Eigentümer oder Amt ab. Bei größerem Aufwand wollen sie meist eine Bearbeitungsgebühr. Viele der Abbruchhäuser oder Ruinen sind im Besitz der Gemeinde, der Stadt oder dem Land deswegen hat man es nicht selten mit Ämtern zu tun.

Ich gebe mal ein Beispiel aus meiner Studienzeit (also etwas sehr kleines):
Meine Fachrichtung hat als Teil der Begrüßung neuer Studenten eine Schwimmen im Schlossteich veranstaltet. Tennisbälle aus dem Teich herausholen. Der Teich ist schmutzig, kein Trinkwasser, man findet Fahrräder, Sonnenschirme und anderes das Verletzungen hervorrufen kann.

Zuerst wurde persönlich vorgesprochen und die Details geklärt. Die sagen einem schon womit sie Probleme haben. In diesem Fall wollten sie keine Beschädigungen an den Schilf-rändern des Teichs.
Im Antrag wurde erklärt das wir ein Rettungsschwimmer vor Ort haben. Das der Besitzer Das Amt... bei Personenschäden und Sachschäden nicht haftet. Das wir uns unter keinen Umständen in den besagten Bereichen aufhalten. Das nur ein Fahrzeug anliefert...
Nach 7 Tagen war die Genehmigung fertig. Ob etwas gezahlt wurde keine Ahnung wenn ist das meistens in einem Bereich unter 20€ und deswegen meistens für mich nicht relevant. Aber du kannst vor Ort bei den Personen immer nachfragen und wenn es dir zu teuer ist es einfach lassen.

Wer meint es wäre besser das Illegal zu machen viel Spaß dabei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer meint es wäre besser das Illegal zu machen viel Spaß dabei.
Muss jeder selber wissen;)
Aber wenn ich für jede Location wo ich bis jetzt war, erst eine Genehmigung angefordert hätte, würde ich bis heute noch kein Foto besitzen:rolleyes::lol:

Was auf jeden Fall absolut nicht geht, wen man erst etwas zerstören,aufbrechen muss oder so, um rein zu kommen!!!
Ich persönlich halte mich an das Motto:" wenn zu, dann zu"...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du kein Zaun oder Tor überwinden musst dann hast du es ganz genial. In diesem Fall muss der Eigentümer oder eine beauftragte Person auf dem Gelände seine Pflicht zur Verkehrssicherung erfüllen. Er ist also sogar haftbar wenn dir etwas passiert.
Wegen jeder Kleinigkeit würde ich so etwas auch nicht machen. Aber ab einem gewissen Punkt ist es unvernünftig es nicht zu erledigen. Hausfriedensbruch kann mit einer Maximalstraße von 1 Jahr enden. Das kommt dabei sicher nicht in Frage sollte es jedoch zu einer Strafe auf Bewährung von über 3 Monaten kommen steht das im Führungszeugnis. Wobei dazu das einfach betreten des Geländes sicher nicht ausreicht.
 
Hausfriedensbruch kann mit einer Maximalstraße von 1 Jahr enden. Das kommt dabei sicher nicht in Frage sollte es jedoch zu einer Strafe auf Bewährung von über 3 Monaten kommen steht das im Führungszeugnis. Wobei dazu das einfach betreten des Geländes sicher nicht ausreicht.

Soweit die Theorie!
Aber ich kenne keinen, der mal irgend eine Strafe bekommen hat, obwohl er erwischt wurde. ( bin selber Mod in einem Urbex-Forum )
Sicherlich gib es immer das erste mal,aber in 99,9% der Fälle,wenn man den Leuten sachlich und vernünftig erklärt was man da macht usw. hat sich das dann wieder gegessen...
 
Ich gebe mal ein Beispiel aus meiner Studienzeit

Das hat nur mit dem Problem des TO ziemlich genau genau gar nichts zu tun.

Lostplace-Fotografie ist keine öffentliche Veranstaltung, es geht auch nicht um Sondernutzung von der Allgemeinheit zugänglichen Örtlichkeiten, überhaupt sind da keine Menschenmengen im Spiel.

Natürlich kann man um eine Genehmigung anfragen, wenn man ein ernsthaftes Anliegen hat. Ist Hobbyknipsen, Abenteuer, Kunst... ein ernsthaftes Anliegen?
 
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