Allen anderen gehen 2000 €/Jahr komplett am A... vorbei.
Hallo,
magst Du uns die gesetzliche Grundlage dafür verraten? Oder ist das nur so eine Stammtischweisheit?
Danke und Gruß
AndréHH
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Allen anderen gehen 2000 €/Jahr komplett am A... vorbei.
Laß es Dir von einem Steuerberater erklären.Hallo,
magst Du uns die gesetzliche Grundlage dafür verraten? Oder ist das nur so eine Stammtischweisheit?
Danke und Gruß
AndréHH
Laß es Dir von einem Steuerberater erklären.
Mir würdest Du es doch eh nicht glauben.
Schade. Ich hätte gern von Dir gelesen, wo, wie und bis zu welchem Grenzbetrag die deutsche Gewerbeordnung außer Kraft gesetzt wird.
Erlöse gesamt = 2.000 Euro (maximal)
Ausgaben:
- Abschreibung für Kameras und Objektive
- Fahrtkosten
- GWGs (Speicherkarten etc.)
Ich denke insgesamt wird wohl kein Überschuss herauskommen. Und wenn keine Gewinne (auch langfristig ?) erzielt werden, dann handelt es ich um Liebhaberei.
Alleine die Abschreibungen werden den Gewinn wohl völlig auffressen.
Mich auch . . .
Das ist ein Argument. Allerdings bedeutet es die Aberkennung der Betriebsausgaben (auch nachträglich für die vorherigen Jahre). Das wiederum bringt die Steuerlast (Einkommenssteuer) deutlich nach oben.
Bewußt falsch formuliert bedeutet es, daß der Umsatz, und nicht der Gewinn, der Einkommenssteuer unterliegt. Ist das wünschenswert?
Ja. kann ich mir denken. Bist Du Beamter?Schade. Ich hätte gern von Dir gelesen, wo, wie und bis zu welchem Grenzbetrag die deutsche Gewerbeordnung außer Kraft gesetzt wird.
Meinst Du " Ich auch?"Mich auch . . .
1) Quittung ausschreiben OHNE Anmeldung ... und in der St-Erkl. angeben.
2) Einzelne Gewerbe-Anmeldung beider Personen als Klein-Gewerbe mit fiktiver Einzel-Rechnung des Partners.
3) Anmeldung als "Liebhaberei"
Ja. kann ich mir denken. Bist Du Beamter?
in den Szenarien 1+3 erhöhen die "Umsätze" Dein Gesamteinkommen, weil keine Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
Der Unterschied ob Freiberufler oder Gewerbe ist hier nicht das Thema, sondern wird nur nach Art der Tätigkeit (Katalogberufe §18 EStG) unterschieden. Das ist kein Wunschkonzert.
So einfach ist das auch nicht mehr . . . als geschäftsführender Gesellschafter ist man trotzdem mit dem Privatvermögen am Arsch, wenn man das Ding in die Grütze setzt . . .
Ähem, sooo falsch ist die Aussage nicht.Ich würde es sehr begrüßen, wenn Du diesem Teilnehmer die Buchstaben "mbH" erklären würdest, muss ja nicht öffentlich sein Mir scheint, da gibt es wieder einmal ein eklatantes Informations- und Wissensdefizit...
Ähem, sooo falsch ist die Aussage nicht.
Die beschränkte Haftung gilt nicht bei verschleppter Insolvenz. Insofern ist die Behauptung richtig.
uj, dann bleibt von den 2000 Euro im Jahr aber nicht mehr übrig Kein GbR anmelden... lieber eine GmbH. Wenn etwas schief geht und jemand verklagt euch... sagen wir mal auf 50000 Euro, dann könnt ihr einfach Insolvenz anmelden und fertisch.