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Gesellschaftsform / Gewerbe

Allen anderen gehen 2000 €/Jahr komplett am A... vorbei.


Hallo,

magst Du uns die gesetzliche Grundlage dafür verraten? Oder ist das nur so eine Stammtischweisheit?

Danke und Gruß
AndréHH
 
Schade. Ich hätte gern von Dir gelesen, wo, wie und bis zu welchem Grenzbetrag die deutsche Gewerbeordnung außer Kraft gesetzt wird.

:D Mich auch . . .
 
Erlöse gesamt = 2.000 Euro (maximal)
Ausgaben:
- Abschreibung für Kameras und Objektive
- Fahrtkosten
- GWGs (Speicherkarten etc.)
Ich denke insgesamt wird wohl kein Überschuss herauskommen. Und wenn keine Gewinne (auch langfristig ?) erzielt werden, dann handelt es ich um Liebhaberei.
Alleine die Abschreibungen werden den Gewinn wohl völlig auffressen.
 
Erlöse gesamt = 2.000 Euro (maximal)
Ausgaben:
- Abschreibung für Kameras und Objektive
- Fahrtkosten
- GWGs (Speicherkarten etc.)
Ich denke insgesamt wird wohl kein Überschuss herauskommen. Und wenn keine Gewinne (auch langfristig ?) erzielt werden, dann handelt es ich um Liebhaberei.
Alleine die Abschreibungen werden den Gewinn wohl völlig auffressen.

Genau so ist es !!

Mal sehen, ob das Finanzamt das auch so sieht und unsere Arbeit als solche einstufen kann !!
 
Das ist ein Argument. Allerdings bedeutet es die Aberkennung der Betriebsausgaben (auch nachträglich für die vorherigen Jahre). Das wiederum bringt die Steuerlast (Einkommenssteuer) deutlich nach oben.

Bewußt falsch formuliert bedeutet es, daß der Umsatz, und nicht der Gewinn, der Einkommenssteuer unterliegt. Ist das wünschenswert?
 
Das ist ein Argument. Allerdings bedeutet es die Aberkennung der Betriebsausgaben (auch nachträglich für die vorherigen Jahre). Das wiederum bringt die Steuerlast (Einkommenssteuer) deutlich nach oben.

Bewußt falsch formuliert bedeutet es, daß der Umsatz, und nicht der Gewinn, der Einkommenssteuer unterliegt. Ist das wünschenswert?

Welche Steuerlast wird denn bei unserem mikrigen Umsatz so deutlich nach oben gehen ?!
Mir ist das doch egal was mit den vergangenen Ausgaben ist.
Der Start ist HEUTE !!
Die Ausgaben in der Vergangenheit waren sowieo reine Privat-Sache.
 
So Leute !!!

Um dieses Thema jetzt mal zu beenden !!

Abschließend betrachtet habe ich jetzt folgendes mitgenommen ...

Ich werde mal beim Finanzamt nach den folgenden drei Möglichkeiten anfragen.

1) Quittung ausschreiben OHNE Anmeldung ... und in der St-Erkl. angeben.

2) Einzelne Gewerbe-Anmeldung beider Personen als Klein-Gewerbe mit fiktiver Einzel-Rechnung des Partners.

3) Anmeldung als "Liebhaberei"

Die Diskussion um die einzelnen Formen wie GBR, LTD u.s.w. haben mir hier sehr wenig gebracht !!

Gruß Oli !!
 
1) Quittung ausschreiben OHNE Anmeldung ... und in der St-Erkl. angeben.

2) Einzelne Gewerbe-Anmeldung beider Personen als Klein-Gewerbe mit fiktiver Einzel-Rechnung des Partners.

3) Anmeldung als "Liebhaberei"


Hallo Oli,

in den Szenarien 1+3 erhöhen die "Umsätze" Dein Gesamteinkommen, weil keine Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Dementsprechend steigt Deine Steuerlast der Einkommenssteuer.

Gründest Du ein Gewerbe, wird nur das Betriebsergebnis "Gewinn/Verlust" (Umsatz minus Betriebsausgaben) Deinem sonstigen Einkommen zugerechnet. Weil Du Kosten geltend machen kannst, ist der zu versteuernde Betrag kleiner.


Gruß
AndréHH
 
in den Szenarien 1+3 erhöhen die "Umsätze" Dein Gesamteinkommen, weil keine Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.

beides falsch.

1. wäre ein freiberufliche Tätigkeit. Diese zählt zu den Einkommensarten. Für die Verrechnung bzw. Vor-/Rücktrag gibt es dabei keine Einschränkungen.

zu 3.: bei Liebhaberei -- die stellt übrigens das Finanzamt fest, z.B. nachdem man ein paar EÜRs mit negativen Ergebnis abgegeben hat -- kann man sehr wohl noch alle Ausgaben aufführen. Nur der verbleibende Verlust darf nicht mehr mit anderen Einkommen verrechnet werden. Und theoretisch dürfte man einen erzielten Gewinn unversteuert behalten, nur dann wäre es ja keine Liebhaberei.
 
Der Unterschied ob Freiberufler oder Gewerbe ist hier nicht das Thema, sondern wird nur nach Art der Tätigkeit (Katalogberufe §18 EStG) unterschieden. Das ist kein Wunschkonzert.

Ich bin davon ausgegangen, daß die vom TO angestrebte Tätigkeit gewerblich ist (siehe erstes Posting).
 
Variante 1. (ich meld' mal nichts an) ist der Versuch das freiberuflich zu machen. Sonst muss man es ja anmelden (GewO, § 14 Anzeigepflicht). Das ist nämlich auch kein Wunschkonzert.
 
Der Unterschied ob Freiberufler oder Gewerbe ist hier nicht das Thema, sondern wird nur nach Art der Tätigkeit (Katalogberufe §18 EStG) unterschieden. Das ist kein Wunschkonzert.

André, vielen Dank für die klärende Worte. Sehr gut präzisiert und auf den Punkt gebracht! Vielleicht hast Du ja noch Lust, diesen "kleinen" Irrtum eines Diskutanten aufzuklären:

So einfach ist das auch nicht mehr . . . als geschäftsführender Gesellschafter ist man trotzdem mit dem Privatvermögen am Arsch, wenn man das Ding in die Grütze setzt . . .

(die symptomatischen Typo-Fehler sind nicht gemeint ;) )

Ich würde es sehr begrüßen, wenn Du diesem Teilnehmer die Buchstaben "mbH" erklären würdest, muss ja nicht öffentlich sein ;) Mir scheint, da gibt es wieder einmal ein eklatantes Informations- und Wissensdefizit...

Halten wir einfach die Klappe und denken: "Die Gedanken sind frei..." :D
 
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Du diesem Teilnehmer die Buchstaben "mbH" erklären würdest, muss ja nicht öffentlich sein ;) Mir scheint, da gibt es wieder einmal ein eklatantes Informations- und Wissensdefizit...
Ähem, sooo falsch ist die Aussage nicht.
Die beschränkte Haftung gilt nicht bei verschleppter Insolvenz. Insofern ist die Behauptung richtig.
 
Ähem, sooo falsch ist die Aussage nicht.
Die beschränkte Haftung gilt nicht bei verschleppter Insolvenz. Insofern ist die Behauptung richtig.

In diesem Fall bist Du aber auch als GbR-ler dran. Bleiben wir mal im Rahmen einer ehrlichen, strafrechtlich irrelevanten Geschäftstätigkeit. Die von mythbuster aufgestellte Behauptung stimmt allgemein einfach nicht.
 
Es gibt verschiedene Umstände neben der Insolventvollstreckung, in der der Geschäftsführer einer GmbH auch mit seinem Privatvermögen haftet:

Hier zum Nachlesen gut erläutert: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Geschaeftsfuehrer_Haftung.html


Davon habe ich nicht "verallgemeinert", sondern mich auf diese Aussage bezogen:

uj, dann bleibt von den 2000 Euro im Jahr aber nicht mehr übrig :rolleyes: Kein GbR anmelden... lieber eine GmbH. Wenn etwas schief geht und jemand verklagt euch... sagen wir mal auf 50000 Euro, dann könnt ihr einfach Insolvenz anmelden und fertisch.

Und eine GmbH ist schon seit Jahren kein Schutz mehr, mal eben einfach "Insolvenz anmelden und gut ist." . . .

Soviel zum Thema Halbwissen . . .
 
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