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Gesellschaftsform / Gewerbe

Irgendwie hat das alles überhaupt nichts mehr mit dem Ansinnen des TO zu tun.
Dieser wollte nämlich wissen, ob er bei einem Jahresumsatz von 2000 € (zusammen mit einem Bekannten) ein Gewerbe anmelden muß.
 
Irgendwie hat das alles überhaupt nichts mehr mit dem Ansinnen des TO zu tun.
Dieser wollte nämlich wissen, ob er bei einem Jahresumsatz von 2000 € (zusammen mit einem Bekannten) ein Gewerbe anmelden muß.


Unter der Beachtung der vom TO gewählten Überschrift und der Vermutung, daß mit "richtig Geld" der Wunsch nach Gewinnerzielung ausgedrückt wird, läßt sich die Frage mit einem fröhlichen "JA" beantworten.


Basis: Einkommenssteuergesetz und Gewerbeordnung
 
Irgendwie hat das alles überhaupt nichts mehr mit dem Ansinnen des TO zu tun.
Dieser wollte nämlich wissen, ob er bei einem Jahresumsatz von 2000 € (zusammen mit einem Bekannten) ein Gewerbe anmelden muß.

DANKE Danix !!
Ich bin auch grad sehr amüsiert über die ganze Diskussion, die mit meinem ursprünglichen und MEHRFACH auf den Punkt gebrachten Anliegen absolut überhaupt gar nichts mehr zu tun hat !!

Aber wenn es hier ein paar Leute gibt, welche diesen meinen Thread zur Platform nehmen wollen hier über alles mögliche nur nicht über das eigentlich gewünschte zu diskutieren ... sollen sie machen !!

Ich hab ja bereits abschließend kund getan, dass ich 3 für mich treffende Antworten beim Amt unter die Lupe nehmen werde.
Und dass mich diese ganze Diskussion nicht mal ansatzweise interessiert.

Von mir aus schlagt Euch jetzt die Köpfe ein mit Eueren ganzen Gesetzes-Spitzfindigkeiten ... für mich ist die Sache hier beendet und ich werde hier im Thread auch nicht mehr vorbei schauen !!

DANKE allerdings nochmal an die jenigen, welche mein Anliegen verstanden haben und mich kurz und knapp auf die bereits genannten 3 Punkte gebracht haben.

Ach ja ...
Nur um doch mal ganz kurz auf einen Beitrag einzugehen.
Bei bereits MEHRFACH genannten MAX. 2000 Euro Jahresumsatz ist es mir ziemlich egal, ob diese mein Jahreseinkommen etwas steigern und ich somit vielleicht 50 Euro weniger Steuern zurück bekomme oder nicht.
Da ist es mir schon viel wichtiger den jenigen der 3 Möglichkeiten mit dem geringsten Bürokratismus zu wählen.

Gruß Oli !!
 
Zuletzt bearbeitet:
So Leute ....

Nachdem ich mich jetzt bei einem mir sehr gut bekannten Musiker eingehend informiert habe, werde ich es genauso machen wie er.

Ich werde die Variante 1 verfolgen.
Also KEIN Gewerbe anmelden, weil nicht notwendig.
Ich werde auf jeder Rechnung die ich für unsere Aufträge ausstelle meine Steuernummer mit drauf schreiben.
Scheinbar ist das irgendwie notwendig, macht aber keinen Aufwand.
Und am Ende des Jahres zur Steuererklärung werde ich die Gewinne als "selbstständiges Einkommen" sowie auch unsere Ausgaben mit angeben.
Nachdem ich die Steuererklärung sowieso machen muss, ist das dann auch kein großer Mehr-Aufwand.
Bei der Plus/Minus-Rechnung wird dann nicht viel Gewinn übrig bleiben.
Das heist an meiner Steuer wird sich nichts ändern.
Mein Kumpel macht das dann genauso einfach.

Das wars ... ENDE Gelände !!

Gruß Oli !!
 
So Leute ....

Nachdem ich mich jetzt bei einem mir sehr gut bekannten Musiker eingehend informiert habe, werde ich es genauso machen wie er.


Du bist süß :D


Vielleicht solltest Du mal im §18 des EStG nachlesen, was der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibenden ist. Siehe auch #55.


Mal ein griffiges Beispiel: es gibt einen Unterschied zwischen einem Chirurgen und einem Metzger, auch wenn beide mit einem Messer im Fleisch rumstochern.
 
Du bist süß :D


Vielleicht solltest Du mal im §18 des EStG nachlesen, was der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibenden ist. Siehe auch #55.


Mal ein griffiges Beispiel: es gibt einen Unterschied zwischen einem Chirurgen und einem Metzger, auch wenn beide mit einem Messer im Fleisch rumstochern.

Lass es, es ist zwecklos . . . schätzungsweise bekommt er seine Aufklärung nächstes Jahr vom zuständigen Finanzamt . . .

Davon abgesehen: Ich werde nie verstehen, daß man einerseits "in die Selbständigkeit" will, aber auf der anderen Seite zu geizig ist, ca. 100,- Euro für eine verbindliche Beratung bei einem Steuerberater auszugeben . . . vor allem, da man auch diese Kosten voll absetzen kann . . . :rolleyes:
 
Es gibt verschiedene Umstände neben der Insolventvollstreckung, in der der Geschäftsführer einer GmbH auch mit seinem Privatvermögen haftet:

Hier zum Nachlesen gut erläutert: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Geschaeftsfuehrer_Haftung.html


Davon habe ich nicht "verallgemeinert", sondern mich auf diese Aussage bezogen:

Lieber Sascha,

danke für den Link. Hast Du den Inhalt auch bewusst gelesen?

Wenn wir mal die Innenhaftung außen vor lassen (aufgrund der durch den TO gegebenen Umstände), wirst Du schnell feststellen, dass die Haftungsgründe für den Gesellschafter unter den gegebenen Umständen unter realistischen Bedingungen relativ rar gesät sind.

Ich habe keine Lust auf einen weiteren Zoff mit Dir, aber lies einfach mal den Eingangspost, dann den von Dir zitierten Beitrag, und Du wirst feststellen, dass in diesem speziellen Fall die Gesellschafterhaftung so gut wie nie eintritt - außer natürlich im speziellen Fall der bewussten Insolvenzverschleppung.

Aber in der Allgemeinfloskel, wie Du sie geschildert hast, stimmt Deine Aussage einfach nicht, sorry. Deshalb nochmal meine Bitte an andrehh, Dir die Buchstaben "mbH" genauer zu erklären.
 
Der Musiker hatte hundertmal mehr Ahnung als anwesende Paragraphenreiter :lol:


Darum ist er ja auch Musiker geworden. :D


Wir sind ja hier ein Forum um Informationen auszutausche und zu lernen. Verrate uns doch bitte (ich bin im übertragenen Sinne auf Knien vor Dir), wo wir entsprechende, belastbare Informationen finden (außer bei Deinem Steuerberater und dem Musiker).

Danke im Voraus.
 
Hallo Leute !!

Nachdem wir - ein Bekannter und ich - seit geraumer Zeit alle möglichen Aufträge der Fotografie zum Null-Tarif (oder für ein paar Euro unter der Hand) abgewickelt haben, sind wir nun qualitativ so weit, dass wir für unsere Aufträge richtiges Geld verlangen wollen.

SUPER!
Das wäre so, als wenn Musiker ihre Auftritte in Kneipen und auf öffentlichen Plätzen für lau machen würden.
Da kann der dir bekannte, bekannte Musiker in deiner Stadt gleich einpacken und sich lieber als Steuerberater für Jung-Fotografen angagieren.
Es soll wenig Steuerberater geben, die ihre Arbeit erstmal umsonst verrichten und wenn sie genug Kunden in ihrer Kartei haben, sich Gedanken machen dafür echtes Geld zu verlangen.

Lustiges Thema hier, hat Potential.
 
Ein Bekannter von mir macht das ähnlich.

Wenn er ein Auftrag als kreativer nebenberuflich abwickelt, schreibt er eine normale Rechnung an den Klienten und kassiert seine Summe ein. Er behauptet das es für diese Form nicht notwendig ist Freiberufler oder Gewerbe zu sein. Man dürfe nur keine Mehrwertsteuer ausweisen und im Monat nicht mehr als 400 EUR bzw. im Jahr nicht mehr als 12x400 EUR = 4.800 EUR verdienen.

Ich pers. glaube nicht, dass es so einfach ist in so einer Form Geld zu verdienen. Er macht das aber schon seit Jahren und das FA ist ihm bis jetzt noch nicht an die Gurgel gegangen deswegen.

Würde mich sehr interessieren ob das alles seine Richtigkeit hat? Was denkt Ihr?

So Leute ....

Nachdem ich mich jetzt bei einem mir sehr gut bekannten Musiker eingehend informiert habe, werde ich es genauso machen wie er.

Ich werde die Variante 1 verfolgen.
Also KEIN Gewerbe anmelden, weil nicht notwendig.
Ich werde auf jeder Rechnung die ich für unsere Aufträge ausstelle meine Steuernummer mit drauf schreiben.
Scheinbar ist das irgendwie notwendig, macht aber keinen Aufwand.
Und am Ende des Jahres zur Steuererklärung werde ich die Gewinne als "selbstständiges Einkommen" sowie auch unsere Ausgaben mit angeben.
Nachdem ich die Steuererklärung sowieso machen muss, ist das dann auch kein großer Mehr-Aufwand.
Bei der Plus/Minus-Rechnung wird dann nicht viel Gewinn übrig bleiben.
Das heist an meiner Steuer wird sich nichts ändern.
Mein Kumpel macht das dann genauso einfach.

Das wars ... ENDE Gelände !!

Gruß Oli !!
 
BrianDelaCruz: schrieb:
Würde mich sehr interessieren ob das alles seine Richtigkeit hat? Was denkt Ihr?
Prinzipiell hat er, wie jeder andere Steuerpflichtige auch, bei der Einkommenssteuer einen Grundfreibetrag von EUR 7.665 pro Jahr. Einkünfte, die darüber hinausgehen, sind steuerpflichtig. Wenn Dein Bekannter nicht im Hauptberuf Sohn ist, wird er damit wohl kaum auskommen. Wenn er also freiberuflich tätig ist, unterliegen seine Erträge aus selbstständiger Arbeit der Gewerbe- und Einkommenssteuer.
Gruß, Andy
 
Der Meinung bin ich auch. Ich kann nur behaupten das er Hauptberuflich auf das Jahr gesehen den Grundfreibetrag ganz klar überschreitet. Demnach muss das Nebeneinkommen versteuert werden. Er ist aber davon überzeugt das es so i.O. ist.

Wollte das auch erst so machen aber ich bin der festen Meinung das dies nicht so geht. Verstehe aber nur nicht wieso Ihm das FA nach all den Jahren noch nicht auf's Dach gestiegen ist.
 
Lass es, es ist zwecklos . . . schätzungsweise bekommt er seine Aufklärung nächstes Jahr vom zuständigen Finanzamt . . .

Davon abgesehen: Ich werde nie verstehen, daß man einerseits "in die Selbständigkeit" will, aber auf der anderen Seite zu geizig ist, ca. 100,- Euro für eine verbindliche Beratung bei einem Steuerberater auszugeben . . . vor allem, da man auch diese Kosten voll absetzen kann . . . :rolleyes:

Schon mal bei der IHK vor Ort nachgefragt? Dort sitzen u.a. auch Existensgründungsberater, die eine solche Beratung in der Regel kostenlos durchführen.
 
BrianDelaCruz: schrieb:
...Verstehe aber nur nicht wieso Ihm das FA nach all den Jahren noch nicht auf's Dach gestiegen ist...
Vielleicht, weil das FA gar nichts davon weiß und Dein Bekannter noch nie was von der Anlage GSE (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) gehört hat? Ich will hier allerdings niemandem etwas unterstellen!
Gruß, Andy
 
Hallo Leute !!

Nachdem wir - ein Bekannter und ich - seit geraumer Zeit alle möglichen Aufträge der Fotografie zum Null-Tarif (oder für ein paar Euro unter der Hand) abgewickelt haben, sind wir nun qualitativ so weit, dass wir für unsere Aufträge richtiges Geld verlangen wollen.

Um das ganze steuer-rechtlich absegnen zu können benötige ich jetzt ein wenig Beratung bzgl. der richtigen Gesellschaftsform.
Oder reicht hier eine einfache Anmeldung zu einem Kleingewerbe ... oder wie man das auch immer nennt ... halt das was bis zu einem gewissem Betrag offen ist ?

Gruß Oli


Ok,.. andere Liga, aber nach langem hin und her haben wir jetzt seit Sommer ne GmbH nach US Recht (NY).

Für Fimengründungen und Steuerrecht gibt es Fachleute, würde ich an Eurer Stelle konsultieren.

Gruss
Boris
 
Schade, dass meine Frage mittlerweile bei der ganzen GBR-Diskussion ins Hintertreffen gerät !!

Ich bin kein Jurist und möchte mich da auch nicht in die verschiedenen Gesellschaftsformen einarbeiten.

Deshalb nochmal meine Frage ...
Reicht es nicht einfach aus so wie ich bin (mit Perso) und mit meinem Kumpel im Schlepptau zum Amt zu gehen und dort ein einfaches Kleingewerbe anzumelden ?
Diese Frage kannst Du nicht beantworten, ohne Dich in die verschiedenen Gesellschaftsformen und handels- und steuerrechtlichen Vorschriften einzuarbeiten.

Alles andere ist ungefähr genauso sinnvoll wie die Äußerung: "Ich möchte mich nicht in ein Medizinstudium einarbeiten - ich will nur meinem Kumpel die Mandeln rausnehmen."

Das wird so nicht funktionieren.

Geht das heute immer noch so einfach auch bei Fotografie und vor allen Dingen mit 2 Personen ?
Jein. :)
 
Nur plagt mich eben die alles entscheidende Frage, ob ich zum Quittung rausschreiben ein Gewerbe angemeldet haben muss oder nicht.
Nö. Warum sollte man auch? Eine Quittung ist die Bestätigung über einen Zahlungserhalt. Kann jeder ausstellen, genau wie eine Rechnung, die auch nichts anderes ist als eine Zahlungsaufforderung mit Absender, Zahlungspflichtigem und Zahlungsziel.
 
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