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Irgendwie hat das alles überhaupt nichts mehr mit dem Ansinnen des TO zu tun.
Dieser wollte nämlich wissen, ob er bei einem Jahresumsatz von 2000 € (zusammen mit einem Bekannten) ein Gewerbe anmelden muß.
Irgendwie hat das alles überhaupt nichts mehr mit dem Ansinnen des TO zu tun.
Dieser wollte nämlich wissen, ob er bei einem Jahresumsatz von 2000 € (zusammen mit einem Bekannten) ein Gewerbe anmelden muß.
So Leute ....
Nachdem ich mich jetzt bei einem mir sehr gut bekannten Musiker eingehend informiert habe, werde ich es genauso machen wie er.
Du bist süß
Vielleicht solltest Du mal im §18 des EStG nachlesen, was der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibenden ist. Siehe auch #55.
Mal ein griffiges Beispiel: es gibt einen Unterschied zwischen einem Chirurgen und einem Metzger, auch wenn beide mit einem Messer im Fleisch rumstochern.
Mal ein griffiges Beispiel: es gibt einen Unterschied zwischen einem Chirurgen und einem Metzger, auch wenn beide mit einem Messer im Fleisch rumstochern.
Es gibt verschiedene Umstände neben der Insolventvollstreckung, in der der Geschäftsführer einer GmbH auch mit seinem Privatvermögen haftet:
Hier zum Nachlesen gut erläutert: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Geschaeftsfuehrer_Haftung.html
Davon habe ich nicht "verallgemeinert", sondern mich auf diese Aussage bezogen:
Der Musiker hatte hundertmal mehr Ahnung als anwesende ParagraphenreiterDu bist süß
Der Musiker hatte hundertmal mehr Ahnung als anwesende Paragraphenreiter
Hallo Leute !!
Nachdem wir - ein Bekannter und ich - seit geraumer Zeit alle möglichen Aufträge der Fotografie zum Null-Tarif (oder für ein paar Euro unter der Hand) abgewickelt haben, sind wir nun qualitativ so weit, dass wir für unsere Aufträge richtiges Geld verlangen wollen.
So Leute ....
Nachdem ich mich jetzt bei einem mir sehr gut bekannten Musiker eingehend informiert habe, werde ich es genauso machen wie er.
Ich werde die Variante 1 verfolgen.
Also KEIN Gewerbe anmelden, weil nicht notwendig.
Ich werde auf jeder Rechnung die ich für unsere Aufträge ausstelle meine Steuernummer mit drauf schreiben.
Scheinbar ist das irgendwie notwendig, macht aber keinen Aufwand.
Und am Ende des Jahres zur Steuererklärung werde ich die Gewinne als "selbstständiges Einkommen" sowie auch unsere Ausgaben mit angeben.
Nachdem ich die Steuererklärung sowieso machen muss, ist das dann auch kein großer Mehr-Aufwand.
Bei der Plus/Minus-Rechnung wird dann nicht viel Gewinn übrig bleiben.
Das heist an meiner Steuer wird sich nichts ändern.
Mein Kumpel macht das dann genauso einfach.
Das wars ... ENDE Gelände !!
Gruß Oli !!
Prinzipiell hat er, wie jeder andere Steuerpflichtige auch, bei der Einkommenssteuer einen Grundfreibetrag von EUR 7.665 pro Jahr. Einkünfte, die darüber hinausgehen, sind steuerpflichtig. Wenn Dein Bekannter nicht im Hauptberuf Sohn ist, wird er damit wohl kaum auskommen. Wenn er also freiberuflich tätig ist, unterliegen seine Erträge aus selbstständiger Arbeit der Gewerbe- und Einkommenssteuer.BrianDelaCruz: schrieb:Würde mich sehr interessieren ob das alles seine Richtigkeit hat? Was denkt Ihr?
Lass es, es ist zwecklos . . . schätzungsweise bekommt er seine Aufklärung nächstes Jahr vom zuständigen Finanzamt . . .
Davon abgesehen: Ich werde nie verstehen, daß man einerseits "in die Selbständigkeit" will, aber auf der anderen Seite zu geizig ist, ca. 100,- Euro für eine verbindliche Beratung bei einem Steuerberater auszugeben . . . vor allem, da man auch diese Kosten voll absetzen kann . . .
Vielleicht, weil das FA gar nichts davon weiß und Dein Bekannter noch nie was von der Anlage GSE (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) gehört hat? Ich will hier allerdings niemandem etwas unterstellen!BrianDelaCruz: schrieb:...Verstehe aber nur nicht wieso Ihm das FA nach all den Jahren noch nicht auf's Dach gestiegen ist...
Hallo Leute !!
Nachdem wir - ein Bekannter und ich - seit geraumer Zeit alle möglichen Aufträge der Fotografie zum Null-Tarif (oder für ein paar Euro unter der Hand) abgewickelt haben, sind wir nun qualitativ so weit, dass wir für unsere Aufträge richtiges Geld verlangen wollen.
Um das ganze steuer-rechtlich absegnen zu können benötige ich jetzt ein wenig Beratung bzgl. der richtigen Gesellschaftsform.
Oder reicht hier eine einfache Anmeldung zu einem Kleingewerbe ... oder wie man das auch immer nennt ... halt das was bis zu einem gewissem Betrag offen ist ?
Gruß Oli
Dafür gehst Du zu einem Steuerberater.Um das ganze steuer-rechtlich absegnen zu können benötige ich jetzt ein wenig Beratung bzgl. der richtigen Gesellschaftsform.
Diese Frage kannst Du nicht beantworten, ohne Dich in die verschiedenen Gesellschaftsformen und handels- und steuerrechtlichen Vorschriften einzuarbeiten.Schade, dass meine Frage mittlerweile bei der ganzen GBR-Diskussion ins Hintertreffen gerät !!
Ich bin kein Jurist und möchte mich da auch nicht in die verschiedenen Gesellschaftsformen einarbeiten.
Deshalb nochmal meine Frage ...
Reicht es nicht einfach aus so wie ich bin (mit Perso) und mit meinem Kumpel im Schlepptau zum Amt zu gehen und dort ein einfaches Kleingewerbe anzumelden ?
Jein.Geht das heute immer noch so einfach auch bei Fotografie und vor allen Dingen mit 2 Personen ?
Nö. Warum sollte man auch? Eine Quittung ist die Bestätigung über einen Zahlungserhalt. Kann jeder ausstellen, genau wie eine Rechnung, die auch nichts anderes ist als eine Zahlungsaufforderung mit Absender, Zahlungspflichtigem und Zahlungsziel.Nur plagt mich eben die alles entscheidende Frage, ob ich zum Quittung rausschreiben ein Gewerbe angemeldet haben muss oder nicht.