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Gewerbe anmelden

Gibt da ja sicher ein paar, wenn auch nicht viele da viele AG das ja evtl. untersagen könnten.

Wenn du dich als angestellter Fotograf als solcher nebenher selbstständig machen willst,kann dein Chef dir das untersagen,weil du ja praktisch mit ihm in direktem Wettbewerb stehst.
Wenn du einen PC Service anbietest ist das was anderes.
 
Zuletzt bearbeitet:
selbständig (unter Erlaubnis des AG natürlich).
Gibt da ja sicher ein paar, wenn auch nicht viele da viele AG das ja evtl. untersagen könnten.

Wenn du dich als angestellter Fotograf als solcher nebenher selbstständig machen willst,kann dein Chef dir das untersagen

Also der Beitrag war ja gerade nen Schuss innen Ofen wa.... und zu der Frage mit den Doppelten Beiträgen hat er jedenfalls nix beigetragen ;)
 
Wenn die Person aber nach der Arbeit noch gegen Bezahlung andere Fotografien anbietet, selbständig (unter Erlaubnis des AG natürlich)... dann muss er sich ja auch bei der HWK Melden... daher 2x als Fotograf gebühren an die HWK etc.
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Es werden nicht einzelne Personen für einzelne Tätigkeiten gemeldet, sondern Unternehmen.
Einmal ist das Unternehmen des Arbeitgebers Mitglied bei der HWK und - völlig unabhängig davon! - zum Zweiten du als Unternehmer mit deinem eigenen Gewerbe.
 
Aber die Anzahl muss er ja zumindest Melden ;)

Aber dachte ich mir auch so in der Art, danke harvey ähh scorpio ;).
 
Ich mal wieder.

Also mir ist aufgefallen das es Fotografen gibt welche oft im Studio so wie auch Outdoor Fotografieren und sich dennoch überall als freier Fotograf betiteln.

Ich dachte immer im Studio wäre das nie frei?


Ich überlege immer noch was ich am besten Anmelde wenn ich.

Viel TfP mache also Hobby, nur gelegentlich mal auch Fotos verkaufe oder im Auftrage mache.
Auch im Bekanntenkreis oder später auch unbekannten ;) Mal so sachen wie Videos anfertigen mache oder PC Probleme behebe.

Ich vermute Stark das es eher selten vorkommen wird (zumindest Anfangs).
So das es ja eher in die Richtung Liebhaberei gehen könnte.

Vielleicht wird es später mehr wenn ich mehr Zeit habe und Mobiler bin.

Aber vorerst eher nicht... und dennoch Gewerbe auf die jeweiligen Berufe ausschreiben?


Witzig auch die Unterschiedlichen Aussagen ....

Im Internet der Bürgerämter steht... Gewerbeantrag, Führungszeugnis und Gewerbezentralregister Auszug.
Freunde die Fotografie oder so angemeldet haben sagen... alles Blödsinn Gewerbeantrag reicht.

Dann sagen die einen ... Steuernummer vorher beantragen, die anderen... kommt automatisch wenn Du Gewerbe angemeldet hast.

Die nächste sagte (Ladengeschäft ohne Foto) ... Gewerbeantrag beim Gewerbeamt abgeben nicht beim Bürgeramt. Ausserdem Schufa-Auskunft etc. vorliegen.

Und Noch jemand (Ladengeschäft ohne Foto) ... Nur Gewerbeantrag das wars.


Da sieht ja kaum einer Durch.


Mein Primäres wird evtl. Journalistisch sein (YT und Adsense als Einkommen, so wie evtl. ab und zu Pressebilder über Portale.. aber bei der Konkurrenz ost letzteres wohl unwahrscheinlich). Mangels Mobilität kommt auch keine große Reichweite in Frage...

Kann aber sicher mal vorkommen das ich auch im Auftrag ein Portraitshooting mache oder sogar eine Hochzeit und damit mehr Geld einnehme als mit anderen dingen. Muss aber nich...
 
Findest du Haarsträubend ich nicht.


Die Frage lautete, was ist richtig wenn man sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Fotografie betreibt. Du hast sie sogar in #30 sogar zitiert und völlig falsch beantwortet.

Was ein Freiberufler ist, ist im EStG definiert.
Was ein Gewerbe ist, ist im EStG definiert.
Wie es aussieht wenn beides gemischt ist, ist ***Überraschung*** im EStG (§15 Absatz 3 Punkt 1).

Das kann man doch nicht mit UStG und HWK beantworten?!



Und weil wir gerade beim Thema Umsatzsteuer sind: es gibt 3 Möglichkeiten:

a) der TO nutzt UStG §19 und weist keine Umsatzsteuer aus
b) der TO verwertet aus dem Urheberrecht abgeleitete Nutzungs- und Verwertungsrechte und weist 7% USt aus
c) der TO erbringt Leistungen oder Lieferungen, die nicht darunter fallen und weist 19% aus.

Deine pauschale Empfehlung zu 19% ist völlig substanzlos. Und haarsträubend.
 
Da sieht ja kaum einer Durch.

Moin,

Du haust einfach zuviel verschiedene Themen zusammen. Versuchen wir mal einen Teil zu beantworten.

Gewerbeantrag beim Gewerbeamt abgeben nicht beim Bürgeramt. Ausserdem Schufa-Auskunft etc. vorliegen.

Es gibt Gemeinden, die kein Gewerbeamt haben. Dort meldet man ein Gewerbe beim Ordnungs- oder Bürgeramt an. Alles, was man benötigt ist ein gültiger Personalausweis und etwas Bargeld (ca. EUR 15-25).

Dann sagen die einen ... Steuernummer vorher beantragen, die anderen... kommt automatisch wenn Du Gewerbe angemeldet hast.

Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, meldet sich das Finanzamt mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung automatisch. Meldest Du kein Gewerbe an (Freiberufler), musst Du Dich natürlich allein beim Finanzamt melden. Was ein Freiberufler ist, findest Du unter §18 EStG. Was ein Gewerbe ist, und was gemischte Formen angeht in §15 EStG

Du wirst feststellen, dass das Gesetz keine Aussagen zur Frage Studio oder nicht Studio macht. Vielleicht liegt Deine Unsicherheit auch im falschen Verständnis des Begriffes "freier Fotograf" begründet.

Es gibt viele Unterschiede zwischen frei, freiberuflich, gewerblich, gewerbsmäßig, selbstständig usw.
 
Danke andrehh für deine Mithilfe :top:

Also §18 entnehme ich das Künstlerische Tätigkeiten, Journalistische, Bildberichterstatter etc und ähnliche Berufe dazugehören.
Also wenn ich jetzt mal ganz großzügig bin... eine Dokumentation einer Hochzeit ist ja auch ein Bildbericht ;) Portraits die man nicht von jedem macht, sondern nur von ausgewählten Kunden die man annimmt könnte man als Künstlerische Tätigkeit auslegen. Passfotos natürlich nicht mehr und bei Unternehmern die jeden Kunden annehmen evtl. auch nicht.
In §16 steht hauptsächlich etwas zu Juristischen Personen. Was den IT-Service angeht steht nirgendswo wirklich was oder ich habe es überlesen. Aber ich vermute mal es ist Gewerblich, auch wenn es nur 3x im Monat stattfindet.

Frag sich natürlich auch was ist wenn man sich freier Fotograf nennt.
HWK Beiträge Pflicht? BG Beiträge Pflicht? Dann macht Gewerbe oder nicht ja auch kein Unterschied wenn dem so wäre.

Das Problem ist auch.. was ist Realität und was Theorie.

Ich Lese zwar immer wieder das einige ihre 450.- ca. im Jahr an BG und HWK für das Fotografenhandwerk zahlen müssen hier.

Aber keiner von den 7 Fotografen die ich näher kenne zahlt auch nur 1cent. Manche sind seit Jahren selbständig und haben in der Gewerbeanmeldung "Fotografie, Stockfotografie, Hochzeitsfotografie, Portraitfotografie" stehen ...

Andere sind als freier Bildjournalist tätig und Verkaufen ihre Fotos auch gerne mal an etwaige Personen von Messen etc. direkt. Oder nehmen auch mal Hochzeitsaufträge an. Mit Rechnung etc. natürlich immer.

Viele nennen sich auch direkt Fotograf ohne halt bei HWK etc. gemeldet zu sein. Soviel zur Realität.

Theoretisch dürfte das alles glaube ich gar nicht so sein.
Kein Wunder das man verwirrt ist ;)

Als Pechvogel rechne ich natürlich damit das wenn ich das alles auf Gewerbe schreibe die ~450.- anfallen können... muss man erst mal rein bekommen...
 
Also wenn ich jetzt mal ganz großzügig bin... eine Dokumentation einer Hochzeit ist ja auch ein Bildbericht ;) Portraits die man nicht von jedem macht, sondern nur von ausgewählten Kunden die man annimmt könnte man als Künstlerische Tätigkeit auslegen.

Hochzeitsfotografie und Portraits sind klassisches Fotografenhandwerk und damit Gewerbe. Da musst du dem Finanzamt schon mit schlagendereren Argumenten kommen, damit die das als künstlerisch anerkennen. ;)
Zudem sind natürlich auch Künstler in einer Berufsgenossenschaft: der Künstlersozialkasse. :)

Wenn du dann auch noch den IT-Service mit machst, hat sich das eh erledigt und ist alles gewerblich. Schrieb hier irgendwo schon jemand: "Gewerbe verdirbt". Soll heißen: Sind Teile des Unternehmens als gewerblich anzusehen, so ist das komplette Unternehmen gewerblich einzustufen. Mit allen Konsequenzen.

Dass in deinem Bekanntenkreis einige sind, die nirgends Beiträge zahlen, mag sein. Frag sie doch einfach mal, warum das so ist.
 
Wenn du so gut bist, dass du für Fotgrafen in deiner Region eine Konkurrenz darstellst, würde ich dir den direkten Weg vorschlagen. Denn Neider gibt es immer und böse Neider auch.

Ab zur Gemeinde. Personalausweis nicht vergessen und Gewerbe als Fotograf anmelden.

Dadurch bekommst das Finanzamt bescheid und wird dir eine Fragebogen schicken.

Dann heißt es dich mit jmd. an einen Tisch sitzen und darüber unter 4 Augen bereden, was für einen selbst das beste ist. Will man Umsatzsteuer ausweisen oder nicht, wie sieht es mit der Nutzung von Räumlichkeiten aus, Welche Anschaffungen sind geplant, Nutzung PKW, Sprit, Fotoabzüge, Rechnungen, Drucker, Handy, Objektive, kamera, Studioausstattung, etc. etc. Möchte man sowas absetzen? Vorsteuerabzugberechtigt sein oder nicht?

Zudem habe ich gerade was gelesen, dass die Grenze bei 8000€ liegt. So viel ich weiß liegt die Grenze bei einem Jahresumsatz (Nicht Gewinn!) bei 17.500€, zumindest steht das in den Unterlagen vom Finanzamt.

Dann meldest du dich noch bei der HWK und lässt dich schön eintragen. Da wird dann in der Regel lt. HWK ein jahresbeitrag im 1. jahr von 90€ fällig und die folgenden jahre glaube 120€, mehr viell bisschen mehr oder weniger, ist schon bisschen her wo ich mit denen telefoniert hatte, aber ich finde das ist nicht die Welt und wenn es daran scheitern sollte, sollte man sich überhaupt überlegen diesen Weg zu gehen. Aber man kann ganz bequem dort anrufen und bei mir waren sie sehr nett und hilfsbereit und man kann auch ruhig seinen echten Namen sagen (Ist ja nicht die Stasi oder die GEZ ;) ). Wenn du magst schicken sie dir sogar ganz viel Infomaterial zu dem Thema.

Arbeitsgeber muss ebenfalls seine Zustimmung für das ganze geben (Zumindest im öffentl. Dienst, anderen ist es viell. eher egal ). Die sozialversicherung von dir muss ebenfalls bescheid bekommen, soviel ich weiß und gelesen habe, dass du Nebengewerblich tätig bist. Dagibt es eine Gewisse Grenze wie viele Wochenstunden anfallen für deine Tätigkeit, am besten einfach auch dort mal anrufen und nachhören.

Hoffe konnte dir ein wenig helfen.

Achso:

Fotograf deshalb, weil du im Auftrag von einem Kunden handelst.
So, bist du auf der sicheren Seite.
 
[...]

Aber keiner von den 7 Fotografen die ich näher kenne zahlt auch nur 1cent.
Manche sind seit Jahren selbständig und haben in der Gewerbeanmeldung
"Fotografie, Stockfotografie, Hochzeitsfotografie, Portraitfotografie" stehen ...


[...]

und wie haben sie dir das erklärt :angel: ..?
 
und wie haben sie dir das erklärt :angel: ..?

Ganz einfach... weder HWK noch IHK oder die BG haben sich bei Ihnen gemeldet. Davon abgesehen das ein Teil nicht einmal was von der Thematik weis.
Ein anderer sagte nur... dem Finanzamt ist das egal, die wollen nur das Sie ihr Geld bekommen.

Mal ein Beispiel von jemanden der sich "Fotograf Max Mustermann" (Name geändert ^^) nennt.

Code:
Fotodienstleistungen: Reportage, Sport, Fashion, Portait, Event, Messe, Kongresse, Hochzeiten, Produktfotografie

Und auf die Frage was er denn so an Gebühren zahlen müsste nur sagte:
Code:
Die Bezeichnung ist seit 2 Jahren nicht mehr geschützt

Und der ist auch seit zig Jahren Hauptberuflich aktiv.


Das macht es recht Wirr. Ich weis nicht wieso es überall etwas anders ist.
Erinnert an die Arbeitsämter, die behandeln auch jeden anders ;)


PS: Da fällt mir ein. Einer hat vor 1-2 Jahren Gewerbe angemeldet und noch immer keine Steuernummer erhalten. Und der meinte auch wenn die HWK von ihm Kohle will meldet er sein Gewerbe ab.
 
bei mir hat sich die BG ETEM automatisch gemeldet ... da brauchte
es keinen Hinweis durch mich ... warum deine Partner nun keine
Gebühren zahlen ... who knows ..?
 
Was ich nicht verstehe, warum Du Dich so vehement sträubst einfach mal einen Fachmann oder wenn Deiner angeblich nicht taugt einen anderen aufzusuchen.

Nebenbei sei erwähnt, dass das Steuerberaterexamen mit eines der anspruchsvollsten Examen in Deutschland ist. 3 x 6h schriftl. Klausur + 6 h mündliche Prüfung, Durchfallquote um die 50%.

Das bedeutet, dass es naheliegend ist, dass Du durch anlesen den gesamten Sachverhalt aus Umsatz-, Ertrags- und ggf. aus gewerbesteuerlicher Sicht gar nicht erfassen kannst.

Dabei geht es nicht um triviale Aspekte einer Grundsatzentscheidung einer Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG.

Dabei geht es um langfristige Aspekte, wie bspw. die Einkünfteerzielungsabsicht die bei der Fotografie aufgrund der Nähe zur privaten Sphäre immer problematisiert wird.

Auch scheinbar banales kann unangenehme Rechtsfolgen auslösen … z. B. ist man bei Verzicht der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG als Existenzgründer verpflichtet seine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben. Ab dem Jahr 2012 gibt es eine fiskalische Verwaltungsrichtlinie, welche besagt, dass bei mehrmaliger verspäteter Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung sofort, quasi automatisiert, die Buß- und Strafgeldstelle benachrichtigt wird. Nebenher sei erwähnt, dass viele Unternehmer ihrer Umsatzsteuervoranmeldung teilweise sehr verspätet abgeben und dass in den meisten Fällen dies nur mit einem Verspätungszuschlag geahndet wird. Tatsache aber ist, dass eine verspätete Umsatzsteuervoranmeldung den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt (Rechtsgrundlage §§ 369, 370 insbesondere Absatz 4 AO).

Es ist interessant, dass Leute aus Gründen der „Sparsamkeit“ (eine treffende Begrifflichkeit wäre vielleicht beleidigend) sich Ihre Beratung aus einem Forum holen, welches zumindest aus steuerlicher Sicht durch Halbwissen geprägt ist, was ja auch denklogisch ist.

Es ist immer wieder zu beobachten, dass der "Bekanntenkreis" bspw. immer weniger Steuern zahlen als einer selber oder keine Beiträge an die HWK und der dergleichen entrichten oder entrichten muss.

Ich bin der Überzeugung, dass deutschlandweit am Tag tausende Autofahrer über eine rote Ampel fahren. Jetzt überlege selber, in wie vielen Fällen das geahndet wird.

Die „schrägensten“ Fälle, welche ich bearbeite, sind die, in denen der Freundeskreis und oder die Bildzeitung beraten hat.

Wenn dann das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann ist der Staat, das Steuerrecht usw. ganz, ganz furchtbar.

Ja … warum ist der Text so lang geworden, keinesfalls möchte ich mich wichtig machen, Dich beleidigen oder gar Werbung betreiben … Fakt ist, dass ich gerade so einen Fall der „Freundeskreis- und Tageszeitungsberatung“ bearbeite und der Betroffene finanzielle Konsequenzen haben wird, die schon existenzielle Auswirkungen haben werden.

Letztendlich kann man meinen, dass ein zwangsloses „Plaudern“ ja nicht schaden kann … aber gerade dieses zwangslose Plaudern suggeriert banales und sensibilisiert das „Anspruchsvolle“ nicht.
 
Was ich nicht verstehe, warum Du Dich so vehement sträubst einfach mal einen Fachmann oder wenn Deiner angeblich nicht taugt einen anderen aufzusuchen.
Auf meinen wiederholten diesbezüglichen Hinweis erhielt ich eine PN, die durchaus den Straftatbestand einer Beleidigung erfüllen könnte. ;)
 
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