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Gewerbeanmeldung / Handwerkskammer / Berufsgenossenschaft...

Eines würde mich aber jetzt trotzdem noch interessieren:
Wie ist das dann wenn man das Fotografenhandwerk als Hobby ausübt und nur wenige Aufträge hat um sich eben seine Ausrüstung zu finanzieren.
Finanzamttechnisch gesehen wäre das ja dann Hobby/Liebhaberei.

Finanzamttechnisch gibt es Hobby/Liebhaberrei nicht. Letzteres wird vom Finanzamt dann festgelegt, wenn sie sehen das dein Gewerbe längerfristig offensichtlich keiner Gewinnerzielungsabsicht gilt. Aber da gehen normal erstmal mehrere Jahre ins Land, bis da irgendwer was sagt.

Wie ist das in dem Fall aber handwerkskammertechnisch gesehen?
Ist auch das eintragungspflichtig?
Bzw. wo ist die Grenze?

Die Handwerkskammer interessiert letztlich nur ob du ein Gewerbe betreibst oder nicht. Ob du das aus spaß machst, zur refinanzierung deiner Hardware oder um nicht verhungern zu müssen, ist denen völlig gleich.
Es gibt auch keine Gewerbeform zur finanzierung irgendwelcher Hardwarekosten. Beim Finanzamt schon mal gleich garnicht...
 
@TomRohwer:
Vielen Dank für Deine klarstellenden Infos!!

Eines würde mich aber jetzt trotzdem noch interessieren:
Wie ist das dann wenn man das Fotografenhandwerk als Hobby ausübt und nur wenige Aufträge hat um sich eben seine Ausrüstung zu finanzieren.
Finanzamttechnisch gesehen wäre das ja dann Hobby/Liebhaberei.
"Ein bißchen schwanger" gibt es nicht... :evil:

"Liebhaberei", ich schrieb es schon weiter oben (glaube ich, oder in einem anderen Thread zum Thema), ist ein Hebel des Finanzamtes, um zu verhindern, daß Steuerpflichtige die Kosten ihres Hobbies von der Steuer absetzen.

Wenn Du eine Tätigkeit betreibst und die Kosten dafür steuerlich geltend machst, und Du innerhalb von drei Jahren nur Verluste machst, und also fleißig absetzen kannst, dann kommt das Finanzamt und prüft, ob das wirklich eine Tätigkeit zum Geldverdienen werden soll oder eine "Liebhaberei" ist.

Sagt das Finanzamt "ist Liebhaberei", dann kannst Du nicht mehr die Kosten steuerlich geltend machen, und zahlst außerdem die bisher durch das Absetzen von "Geschäftskosten" gesparten Steuern nach.

"Liebhaberei" ist also steuer-technisch ganz große Sch...ße.:evil:

(Das mit den drei Jahren ist ein Standard-Wert - natürlich kann ein Unternehmen, ein Gewerbebetrieb usw. auch länger als 3 Jahre Verluste machen. In manchen Bereichen wird man auch 5 und mehr Jahre brauchen, bis sich die Investitionen amortisieren, und bei Kapitalgesellschaften ist noch mehr Luft drin. Obwohl grundsätzlich auch eine GmbH als "Liebhaberei" eingestuft werden kann - wenn z.B. ein Millionär eine Yacht für 5 Mio bauen lässt, die aber nicht ins Privatvermögen nimmt, sondern eine Yacht-Reederei GmbH dafür gründet. Und so tut, als würde er die Yacht vermieten wollen, um damit Geld zu verdienen. Das wird dann irgendwann zur Abwägungsfrage, und schlimmstenfalls streitet man sich vor den Finanzgerichten darum. Finanzämter sind a) nicht doof und haben b) einen Ermessenspielraum. Und letztlich ist diese ganze Geschichte ohnehin dadurch entschärft worden, daß die Absetzbarkeit von Verlusten einer Einnahmeart bei den Gewinnen einer anderen sowieso massiv eingeschränkt wurde.)

Wenn Du Deine Ausrüstung finanzieren willst, wirst Du selbständig tätig - entweder gewerblich oder freiberuflich. In beiden Fällen musst Du das versteuern.

Wie ist das in dem Fall aber handwerkskammertechnisch gesehen?
Ist auch das eintragungspflichtig?
Wer die Fotografie als Handwerk ausübt, übt ein Handwerksgewerbe aus und wird Zwangsmitglied in der zuständigen Handwerkskammer.

Wer es schafft, die Fotografie gewerblich, aber nicht handwerklich auszuüben, unterhält damit einen Gewerbebetrieb und wird Zwangsmitglied in der zuständigen IHK. (Grundsätzlich geht es, Fotografie gewerblich aber nicht handwerklich auszuüben; praktisch dürfte das sehr schwierig sein.)
Bzw. wo ist die Grenze?
Die Grenze ist jeweils im Einzelfall.
 
@Tom

Habe ja einige Infos von meinem Steuerberater erhalten, aber Deine wesentlich detaillierten Infos sind schon sehr hilfreich.

Danke dafür!

(muss ich einfach mal schreiben) :)


Dirk
 
@Tom
Seit Beginn des Jahres nicht mehr. Wer weniger als 800 Stunden im Jahr in dem Bereich tätig ist, kann sich von der BG-Pflicht befreien lassen.

Hast Du da vielleicht nen Link dazu? Ich hab im Netz gesucht, konnte aber bislang noch nichts darüber finden...
 
Ja, dort habe ich auch gesucht - bin aber auf der HP nicht fündig geworden.

§46 Abs. 2 der Satzung:

"Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit."
 
§46 Abs. 2 der Satzung:

"Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit."

Ich habe gestern noch den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht losgeschickt. Bin gespannt wie die BG reagiert. Sobald ich Nachricht habe werde ich es euch wissen lassen. :top:
 
Ich habe gestern noch den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht losgeschickt. Bin gespannt wie die BG reagiert. Sobald ich Nachricht habe werde ich es euch wissen lassen. :top:

Du solltest bei der BG Dein Gewerbe anmelden. (einfach machen!)
Als Unternehmer selbst bist Du nicht versichert! Da ist kein Antrag oder ähnliches notwendig!
Du zahlst nur, wenn Du Arbeitnehmer hast - diese sind dann auch versichert.

Sinnvollerweise schließt Du eine freiwillige Mit-Versicherung ab, damit Du im Falle eines Arbeitsunfalls BGliche Ansprüche auf Heilverfahren hast.
Kostet ca 80€/Jahr, je nach Beitragsfuß.
ICH würde mir an Deiner Stelle das Geld nicht sparen!
a) Du bist schon versichert, wenn Du den Fuss aus der Haustür streckst. ;)
b) die Leistungen sind umfangreicher. (Wer baut einem schon das Ganze Haus um, wenn es hart auf hart kommt und man Aufgrund eines AU im Rolli sitzt! - das Wort "umfangreich" kratzt nur an der Oberfläche - von den Geräten, Methoden und Geldern, die zur Verfügung stehen, träumen die Leute in normalen Krankenhäusern. ;))
 
Wenn man eine private Unfallversicherung + eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat, deckt das dann nicht weitgehend das ab was die BG tun würde?
Ob meine privaten Versicherungen allerdings bei einem solchen Unfall bezazahlen würden müsste ich echt mal nachfragen, das weiss ich nämlich nicht. Gerade bei der BU vermute ich mal das sie's nicht tuen würde...
 
Wenn man eine private Unfallversicherung + eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat, deckt das dann nicht weitgehend das ab was die BG tun würde?


Die private Unfallversicherung heißt, soweit ich weiß, ja so. weil sie Unfälle im Privatleben abdeckt und die Berufsunfähigkeitversicherung ist ja auch nur was für den Fall, daß man den Beruf nie wieder ausüben kann und nicht für den Verdienstausfall bei längerer Erkrankung mit Chance auf Heilung.
 
Der Leistungskatalog ist bei der BG einfach ein anderer. ;)
... davon abgesehen leistet die BG kraft Gesetzes. D.h. man muss sich nicht (so sehr) streiten.
Was das Streiten angeht: die Behandlungen sind nicht beeinträchtigt (Du gehst ja auch nciht zum normalen Arzt, sondern zum BGlichen (=Spezialist). Selbst wenn Du vom Hausarzt behandelt werden möchtest, ist die Abschlussprüfung danach beim BG-Arzt.) - aber bei kleinen Sachen muss man mal nachhaken. zb. Kleider/Wäsche-Mehrverschleiß. (Dir wird eine Tagespauschale bezahlt, dafür, dass Du mehr waschen musst. etc. Ist ganz praktisch, wenn man was am Fuß hat. (Wickel/Socken etc.))
Die private Unfallversicherung/AU-Versicherung leistet nicht in der gleichen Qualität. Informiere Dich doch einfach über den Leistungsumpfang, aber fall nicht auf die Versicherungsfuzzis rein, die Dir alles schönreden, nur damit Du etwas bei Ihnen abschließt. :D

Ich kenne auch Leute, die auf die BG schimpfen, dies liegt aber idR daran, dass die Mitgliederbetreungsabteilung in manchen BGn auf Massenabfertigung getrimmt wurde. (Massenabfertigung + ungelernte Quereinsteiger in der Mitgliederabteilung = nix gut. Danke@Sparplan~Bundesregierung)
Von der Mitgliederabteilung darf man jetzt nicht auf die Unfallabteilung (Leute, die dann den Unfall bearbeiten) schließen. ;)

PS: nochmal zum Leistungsumfang und Behandlungen - da erinnere ich mich gerne an die typischen Witze "Kassen-/Privatpatient" mit dem Unterschied, dass es bei der BG keine "Kassenpatienten" gibt. Die BG ist kein Unternehmen, die Gewinne einfahren muss, die BG darf keinen Gewinn machen. Deshalb ist die Leistung auch auf einem anderen Level, als bei privater Zusatzversicherung.
 
Als Unternehmer selbst bist Du nicht versichert! Da ist kein Antrag oder ähnliches notwendig!
Du zahlst nur, wenn Du Arbeitnehmer hast - diese sind dann auch versichert.

Das ist so pauschal nicht richtig. Als gewerblicher Fotograf ist auch der Unternehmer selbst erstmal pflichtversichert in der BG ETEM (vormals BG D&P). Bis zum 31.12.2009 gab es daraus auch kein Entrinnen (ob das nun sinnvoll war oder nicht, soll jeder für sich selbst beurteilen).
Seit dem 1.1.2010 ist ein gewerblicher Fotograf zwar immer noch erstmal pflichtversichert in der BG, kann sich aber auf Antrag befreien lassen (Siehe Satzungsauszug weiter oben).

Die Versicherungsfreiheit des Unternehmers selbst ist abhängig von der zuständigen BG. Bei einigen ist er pflichtversichert, bei anderen nicht und kann sich freiwillig versichern.
 
Das ist schon lange vorbei und nicht mehr gültig.

"Fotografenmeister" darf man sich nur nennen, wenn man den Meistertitel hat.

"Fotograf" kann sich jeder nennen.

Kann ja, darf aber nicht.
Seit Ende 2003 darf der Beruf selbstständig ohne Meistertitel ausgeübt werden, Fotograf nennen darf sich aber weiterhin nur, wer eine Berufsausbildung zum Fotografen absolviert hat.
Das zumindest sagt die Handwerkskammer und etwas anderes ist mir nicht bekannt.
 
Doch. "Fotograf" ist jeder, der den Beruf des Fotografen ausübt. Und da dieser keinerlei Zulassungsvoraussetzungen mehr bedarf, darf sich auch jeder, der den Beruf ausübt, "Fotograf" nennen.

Der Mensch bei der Handwerkskammer hat mir etwas anderes erzählt, es deckt sich ziemlich mit dem, was bei Wikipedia steht (was natürlich auch nicht stimmen muss):

In Deutschland gibt es einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung Fotograf, daher ist die Berufsbezeichnung geschützt, jedoch, ohne sich Fotograf nennen zu dürfen, steht die Ausübung des Berufes, im freiberuflichen Sinne, auch Autodidakten offen. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört die Ausübung des Berufs Fotograf als selbständiges Gewerbe nach dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003, zu den zulassungsfreien Berufen, d. h., dass der Beruf des Fotografen in der Regel ohne Meisterbrief ausgeübt werden kann. Trotzdem ist eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der jeweiligen Berufskammer notwendig. Die Berufsbezeichnung Fotograf ist nach wie vor, wie die Berufsbezeichnungen Fototechnischer Assistent, Fotolaborant und Fotoingenieur gesetzlich geschützt.
 
Du solltest bei der BG Dein Gewerbe anmelden. (einfach machen!)
Man kann bei der BG kein Gewerbe anmelden. Gewerbe meldet man bei der Gewerbebehörde an.

Als Unternehmer selbst bist Du nicht versichert! Da ist kein Antrag oder ähnliches notwendig!
Du zahlst nur, wenn Du Arbeitnehmer hast - diese sind dann auch versichert.
Die BG versichert Betriebsstätten. Und zwar gegen die Ansprüche ihrer Arbeitnehmer.*

Die BG versichert auf Antrag auch Unternehmer selbst, die im Betrieb mitarbeiten, sofern sie nicht - als angestellte GmbH-Geschäftsführer z.B. - sowieso mitversichert sind. (Für die "Unternehmer-Geschäftsführer" gibt es spezielle Regeln, aber auch die können sich problemlos mitversichern.)

Einzelunternehmer wie z.B. selbständige Fotografen ohne Angestellte sind direkt selbst in der BG versichert. In diesem Fall gilt sozusagen der Fotograf dann als "Betriebsstätte".

Am Rande angemerkt: auch ein einzelner Selbständiger/Freiberufler/Gewerbetreibender ohne Angestellte ist ein Unternehmer. Sowohl in rechtlicher als auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht.

Sinnvollerweise schließt Du eine freiwillige Mit-Versicherung ab, damit Du im Falle eines Arbeitsunfalls BGliche Ansprüche auf Heilverfahren hast.
Kostet ca 80€/Jahr, je nach Beitragsfuß.
Für den "Einzel-Selbständigen" ist sie teurer. Fotografen und Grafiker zahlen je nach Versicherungssumme zwischen 287,32 € und 957,74 € (West; Ost ist ein kleines bißchen billiger).

_________________________________
*) Die eigentliche (systematische) Grundlage der Berufsgenossenschaften ist die Versicherung der Arbeitgeber gegen die Ansprüche der Arbeitnehmer.

Erleidet ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall oder erkrankt er an einer arbeitsbedingten Erkrankungen, dann wird der Arbeitgeber nämlich haftungspflichtig. Um das nicht in jedem Einzelfall selber regulieren zu müssen, womit die meisten Arbeitgeber völlig überfordert wären, und um sicherzustellen, daß die Kosten auch gedeckt sind, gibt es die BGs.
 
Wenn man eine private Unfallversicherung + eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat, deckt das dann nicht weitgehend das ab was die BG tun würde?
Nein. Beide zahlen nämlich keine Behandlungskosten. Und die private Unfallversicherung zahlt sowieso nur bei privaten Unfällen.

Was Du bräuchtest, wäre eine Berufsunfallversicherung. Kann man natürlich auch bei einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen, aber das entbindet nicht von der BG-Pflicht, wenn denn eine besteht. Außerdem sind die erheblich teurer.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung musst Du mal nachlesen, wann die leistet. Da in Deutschland eigentlich (fast) jeder über eine BG abgesichert ist, sind die meines Wissens vor allem dafür da, wenn eine nicht durch Berufsunfall oder Berufskrankheit eingetretene Berufsunfähigkeit vorliegt. Also z.B. Berufsunfähigkeit durch einen privaten Autounfall.

Beim Stichwort BG sollte man aber gar nicht als erstes an "Renten" denken. In den meisten Fällen geht es um Behandlungskosten.

Das bekommt Otto Normalangestellter meisten überhaupt nicht mit. Daß da plötzlich nicht mehr seine Krankenversicherung zahlt, sondern die BG. Otto Normalangestellter wundert sich höchstens, warum das etwas bürokratischer ist, und er zu einem "D-Arzt" muß, und nicht einfach zu seinem Hausarzt gehen kann.
 
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