@TomRohwer:
Vielen Dank für Deine klarstellenden Infos!!
Eines würde mich aber jetzt trotzdem noch interessieren:
Wie ist das dann wenn man das Fotografenhandwerk als Hobby ausübt und nur wenige Aufträge hat um sich eben seine Ausrüstung zu finanzieren.
Finanzamttechnisch gesehen wäre das ja dann Hobby/Liebhaberei.
"Ein bißchen schwanger" gibt es nicht...
"Liebhaberei", ich schrieb es schon weiter oben (glaube ich, oder in einem anderen Thread zum Thema), ist ein Hebel des Finanzamtes, um zu verhindern, daß Steuerpflichtige die Kosten ihres Hobbies von der Steuer absetzen.
Wenn Du eine Tätigkeit betreibst und die Kosten dafür steuerlich geltend machst, und Du innerhalb von drei Jahren nur Verluste machst, und also fleißig absetzen kannst, dann kommt das Finanzamt und prüft, ob das wirklich eine Tätigkeit zum Geldverdienen werden soll oder eine "Liebhaberei" ist.
Sagt das Finanzamt "ist Liebhaberei", dann kannst Du nicht mehr die Kosten steuerlich geltend machen, und zahlst außerdem die bisher durch das Absetzen von "Geschäftskosten" gesparten Steuern nach.
"Liebhaberei" ist also steuer-technisch ganz große Sch...ße.
(Das mit den drei Jahren ist ein Standard-Wert - natürlich kann ein Unternehmen, ein Gewerbebetrieb usw. auch länger als 3 Jahre Verluste machen. In manchen Bereichen wird man auch 5 und mehr Jahre brauchen, bis sich die Investitionen amortisieren, und bei Kapitalgesellschaften ist noch mehr Luft drin. Obwohl grundsätzlich auch eine GmbH als "Liebhaberei" eingestuft werden kann - wenn z.B. ein Millionär eine Yacht für 5 Mio bauen lässt, die aber nicht ins Privatvermögen nimmt, sondern eine Yacht-Reederei GmbH dafür gründet. Und so tut, als würde er die Yacht vermieten wollen, um damit Geld zu verdienen. Das wird dann irgendwann zur Abwägungsfrage, und schlimmstenfalls streitet man sich vor den Finanzgerichten darum. Finanzämter sind a) nicht doof und haben b) einen Ermessenspielraum. Und letztlich ist diese ganze Geschichte ohnehin dadurch entschärft worden, daß die Absetzbarkeit von Verlusten einer Einnahmeart bei den Gewinnen einer anderen sowieso massiv eingeschränkt wurde.)
Wenn Du Deine Ausrüstung finanzieren willst, wirst Du selbständig tätig - entweder gewerblich oder freiberuflich. In beiden Fällen musst Du das versteuern.
Wie ist das in dem Fall aber handwerkskammertechnisch gesehen?
Ist auch das eintragungspflichtig?
Wer die Fotografie als Handwerk ausübt, übt ein Handwerksgewerbe aus und wird Zwangsmitglied in der zuständigen Handwerkskammer.
Wer es schafft, die Fotografie gewerblich, aber nicht handwerklich auszuüben, unterhält damit einen Gewerbebetrieb und wird Zwangsmitglied in der zuständigen IHK. (Grundsätzlich geht es, Fotografie gewerblich aber nicht handwerklich auszuüben; praktisch dürfte das
sehr schwierig sein.)
Die Grenze ist jeweils im Einzelfall.