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??? Handwerkskammer umgehen möglich ???

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bini10

Themenersteller
Hallo zusammen,

ich weiß, das Thema Gewerbeanmeldung usw. wurde hier schon zur Genüge durchgekaut. Mir ist auch alles soweit inzwischen klar. Habe mich für eine Gewerbeanmeldung entschieden, da eine reine freiberufliche Tätigkeit nicht zutrifft. Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft für Papier und Druck (ca. 230,-€) akzeptiere ich zähneknirschend auch. War auch beim Steuerberater, der jedoch recht wenig Ahnung von dem "Spezialthema" Fotografie hatte. Steuerrechtlich ist mir dennoch alles klar.

Eine Frage ist für mich aber immer noch offen: Die Handwerkskammer!
Wenn ich unter der Bezeichnung Fotodesign ein Gewerbe anmelde, dürfte das die Kammer doch eigentlich nicht interessieren. Was genau darf ich aus deren Sicht dann aber fotografieren und was nicht?
Fällt Eventfotografie unter Handwerk?
Und was ist, wenn ich Produkte fotografiere für eine Firma, was dann später zu Werbezwecken in Anzeigen verwendet wird? Zählt das zu Produktfotografie (Handwerk) oder Werbefotografie (kein Handwerk)?
Bei meiner Googlesuche bin ich da auf recht Widersprüchliches gestoßen.
Und die Handwerkskammer bei mir ist derart inkompetent, dass sie noch nicht einmal wussten, dass Fotografie schon seit 2004 zulassungsfrei ist. Ich würde dieser tollen Institution also nur ungern 175,-€ (Eintrag in die Handwerksrolle) + 150,-€ (Jährliche Mitgliedschaft) + 125,-€ (Jährlicher Beitrag für geniale Weiterbildungskurse) anvertrauen.

Danke für Antworten
 
Hallo,

aus der Praxis erwarte ich eigentlich nur in einem Bereich Probleme: Du macht ein Laden mit Fotostudio auf. Da gibt es ziemlich schnell wegen der ansässigen Konkurrenz Probleme.

Trag Dich doch mit: Bildjournalist / Repotrageforografie / digitale Medien ein.

LG
Michael
 
Von der Formulierung der Gewerbebeschreibung hängt ab, in welcher Kammer Du landest (IHK oder HWK) und welcher Berufsgenossenschaft Du zugeteilt wirst. Es gibt bei diesen Formulierungen manchmal einen gewissen Graubereich, den man für sich nutzen kann. Such Dir unbedingt jemanden, der von der Thematik mehr Ahnung als Dein jetziger Steuerberater hat.
Vielleicht gibt es in Deiner Region einen spezialisierten Anwalt? So eine Beratung wäre eine Investition, die sich angesichts der anstehenden Pflichtbeiträge bald bezahlt macht.
 
Gibts da eigentlich auch irgenwelche Kammern oder Verbände wenn man "nur" Fotokünstler ist? :ugly:
 
Hallo zusammen,
....Habe mich für eine Gewerbeanmeldung entschieden, da eine reine freiberufliche Tätigkeit nicht zutrifft. ...

Eine Frage ist für mich aber immer noch offen: Die Handwerkskammer!
Wenn ich unter der Bezeichnung Fotodesign ein Gewerbe anmelde, dürfte das die Kammer doch eigentlich nicht interessieren. Was genau darf ich aus deren Sicht dann aber fotografieren und was nicht?
....

Relativ einfach ausgedrückt: Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist du auch zwangsläufig Mitglied der Handwerkskammer. Wie du dein Gewerbe nennst, ist dabei ziemlich egal.
Ansonsten wäre es nämlich eine freiberufliche bzw. nicht meldepflichtige Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung.

Ansonsten kannst du ja mal hier einen Blick reinwerfen.

Und unter Nr. 38 der Anlage B zur Handwerksordnung steht auch der Fotograf als zulassungsfreies Handwerk.
 
Gibts da eigentlich auch irgenwelche Kammern oder Verbände wenn man "nur" Fotokünstler ist? :ugly:
Als freischaffender Künstler mußt Du Dich nur beim Finanzamt anmelden.

Wenn Du damit durchkommen willst, solltest Du gelegentlich irgendwas verrückt Künstlerisches unternehmen, damit man Dir den Anspruch abnimmt. Also z. B. nackt mit der Kamera durch die Stadt laufen und die Reaktionen der Leute fotografieren und anschließend eine dreißig Meter lange Collage davon ums Rathaus binden. Oder halt sowas Ähnliches. :rolleyes:
 
Ich bin schüchtern :eek:
und ich bin nicht selbständig .... hmm vielleicht sollte ich den Tip an meinen Chef weiterleiten :D

Als Fotokünstler oder sowas in der Art sollte es dann ja auchreichen ein paar Bilder etwas zu verfremden, verzerren oder ähnliches und die dann ganz groß ausbelichten zu lassen, einzurahmen, in seinem Home Office aufzuhängen und ein kleines Preisschild mit größerer Summe drauf anzubringen.
Falls jemand kommt und kaufen will :lol:
 
Worum gings hier nochmal?
Das ist keine Frage, sondern ein Hinweis bevor dieser Thread im OT endet.
Ich danke jetzt schon mal für euer Verständnis in der Sache:)
Ihr wollt doch dem TO helfen.
 
Genau su dem Grund war ja meine Idee das Ganze statt Fotodesign z.b. Fotokunst zu nennen und der Papierflut und den Beitragszahlungen dadurch zu entgehen. :top:
 
Wenn du im Jahr nicht mehr als 5000€ mit deinem Fotodesign verdienst, kannst du dich von dem IHK-Beitrag befreien lassen.

Um sich Fotokünstler nennen zu dürfen, entscheidet nicht ihr. Ihr müsst den entsprechenden Leuten mit eurer Mappe davon überzeugen. Die entscheiden dann, ob ihr Fotokünstler seit oder eben nur "Handwerker".

Wichtige Informationen erfährt ihr z.B. auch in diesem Buch:
http://www.amazon.de/Basiswissen-Wo...=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1224927254&sr=8-1
Habe hier zu Hause die Auflage von 2000, die leider nicht mehr ganz up-to-date ist. :)
 
(Amazon Partnerlink des Forums)
Bedenke aber auch, dass die Handwerkskammer Dir durchaus nützlich sein kann (Lehrgänge, Beratungen etc.); die Beiträge sind ja auch nicht so enorm hoch.:)
 
Als freischaffender Künstler mußt Du Dich nur beim Finanzamt anmelden.

Wenn Du damit durchkommen willst, solltest Du gelegentlich irgendwas verrückt Künstlerisches unternehmen, damit man Dir den Anspruch abnimmt. Also z. B. nackt mit der Kamera durch die Stadt laufen und die Reaktionen der Leute fotografieren und anschließend eine dreißig Meter lange Collage davon ums Rathaus binden. Oder halt sowas Ähnliches. :rolleyes:

keine schlechte idee *insgrübelnkommt*

*fggg* :top:
 
als was bist du denn gemeldet?

Ich bin seit Mitte dieses Jahres als Kleinunternehmer gemeldet und habe ausser einer neuen Steuernr und zuvor ein Formular, nichts vom Finanzamt gehört.
Soweit ich weiss (müsste nachsehen) bin ich als ''Fotograf'' bezeichnet worde.

Ist man denn im ersten Gründerjahr nicht von dem Betrag der HWK befreit?
Wird die sich dann bei mir melden? Bisher habe ich noch niergens Beiträge zahlen müssen ausser bei der Gewerbeanmeldung
 
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