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In einer Einkaufspassage wurde mir das Fotografieren verboten........

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
diese hausordnung gibts möglicherweise nur weil andere opfer durch diese geschützt werden müssen.
 
Hallo Justin,
du solltest dein arrogant überhebliches Auftreten auf den Prüfstein stellen.

Bei dir zu Hause hast du das gleiche Hausrecht wie der von dir in einer herabwürdigen Art betitelte “ 5 € Wachmann-Fuzzi.”

Offensichtlich hast du das Problem dich in die gelebte Gesellschaft einzufügen und leidest an einem übersteigerten Geltungsbedürfnis.

Mach weniger auf dicke Hose, denke das nicht viel dahinter ist. Sonst hättest du eine solche dümmliche Aufführung nicht nötig.

Gruß
Jupp
 
Moin,

du bist schon ein kleiner Erbsenzähler oder....

Nein, eigentlich nur jemand, der der Deutschen Sprache mächtig ist und damit arbeitet . . . und der die korrekte Bedeutung von Opfer kennt . . . und da passt Du absolut nicht rein . . .;)
 
Hallo, Gemeinde!

Das ist schon wieder so ein Thread, bei dem in wilder Mischung alles durcheinander geworfen wird und in dem Dinge gepostet werden, bei denen sich einem die Zehnägel hochrollen!

Zunächst mal: Hausrecht hat keinen Gesetzesrang. Der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt hier also nicht. Der Hausherr kann keine Strafen verhängen. Er kann festlegen, was erlaubt ist und was nicht - und auch das nur in gewissen Grenzen (dazu gleich noch mehr). Wenn jemand gegen seine Regeln verstößt, kann er Unterlassung fordern. Und erst wenn dann immer noch gegen die Regeln verstoßen wird, kann er das als Hausfriedensbruch betrachten. Wenn in der Einkaufspassage also jemand fotografiert, darf der Wachmann darauf hinweisen, dass das verboten ist. Wenn es denn verboten ist! Das ist nämlich nicht selbstverständlich. Erst wenn weiter fotografiert wird, darf er ein Hausverbot aussprechen.

Darauf, dass es gelegentlich auch geboten sein kann, Hausrecht zu missachten, gehe ich jetzt mal nicht ein. Mir geht es um die Frage, welchen Rang Hausrecht hat. Jedenfalls kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln, wenn ich Formulierungen wie die folgende lese:

Der Eigentümer (und damit jede von ihm bevollmächtigte Person) kann dir Hausverbot erteilen. Einfach so und ohne Grund. Auf Deutsch: Wenn der nicht will das DU seinen Laden betrittst, dann ist das so und fertig.
Du kannst dich auch nicht in einen Club klagen, wenn dich der Türsteher mit einem "Du nicht!" aussortiert hat.
Mit dem Argument haben vor Jahrzehnten mal einzelne Geschäftsleute begründet, warum sie in ihren Läden keine Ausländer (Gastarbeiter) bedienen wollten. Weißt Du, was die Gerichte diesen Geschäftsleuten gesagt haben? Sinngemäß: Pustekuchen!

Ich habe auf die Schnelle das einschlägige Urteil nicht gefunden, aber eines, das ähnlich gelagert ist. Ein Zitat daraus:

"Mit der Eröffnung eines Geschäfts für den allgemeinen Publikumsverkehr bringt der Inhaber des Hausrechts zum Ausdruck, daß er an jeden Kunden Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen will. Er gestattet damit grundsätzlich und ohne Prüfung im Einzelfall allen Kunden den Zutritt zu den Geschäftsräumen, die sich im Rahmen üblichen Käuferverhaltens benehmen. Danach ist der Anbieter von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet, Testkäufe oder die testweise Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu dulden, sofern die den Test durchführenden Personen sich wie normale Nachfrager verhalten. Üblichem Käuferverhalten einer Testperson kann der Kaufmann nicht entgegentreten..."
Bezieht sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Nachzulesen unter http://www.aufrecht.de/urteile/urhe...003-az-i-zr-18701-vg-wort-kontrollrechte.html Soviel zu der Idee vom selbstherrlichen "Du nicht!"

Oder diese Aussage:
...damit du dieses eine Bild auch behalten bzw. überhaupt machen darfst, bedarf es der Genehmigung aller Geschäfte, die auf dem Bild sind (die Logos sind alle geschützt), aller Personen; die dann gerade "zufällig" auf dem Bild drauf sind und dann noch die Genehmigung des Inhabers der Passage...
Das Hausrecht bezieht sich auf Regeln zur Nutzung privaten Eigentums, nicht auf das Recht am eigenen Bild. Der Inhaber stellt Benimmregeln auf. Die Rechte der anwesenden Personen oder Markenrechte haben damit GENAU GAR NICHTS zu tun. Es sind nicht die Fotos, die gegen Hausrecht verstoßen, sondern der Vorgang des Fotografierens. Und mit Verhängung eines Fotografierverbots gewinnt der Inhaber ganz gewiss keine Verwertungsrechte an den Fotos, deren Anfertigung er untersagt hat. Unter keinen Umständen darf er die Löschung von Bildern verlangen oder Speicherkarten oder Filme "beschlagnahmen".

Hier ein Link dazu (stammt von HiveGuard; vielleicht sollte man den oben anpinnen, da er öfter gefragt zu sein scheint):

http://www.mein-html.de/photorecht.pdf

Ähm die Logos haben sehr wohl etwas damit zutun...
Niemand macht ein Foto um es direkt wieder zu löschen oder? ;)
Ein Foto ist immer dafür gedacht es zu veröffentlichen (ob nun privat oder geschäftlich spielt keine Rolle) somit muss mit den einzelnen Marken geklärt werden, ob dieser einer unentgeldlichen Veröffentlichung im privaten / geschäftlichen gebrauch zustimmen...

Nix mit einfach mal Knipsen...
Du glaubst also, wenn McDonalds mitten in einer Stadt ein riesiges Neonschild aufstellt, darf diese Innenstadt fortan nicht mehr fotografiert werden? Oder das Bild darf nicht mehr in einem Reiseführer veröffentlicht und kommerziell verwertet werden? McDonalds hat vom Ordnungsamt die Genehmigung bekommen, diese Werbung aufzustellen, nicht das Recht zur Verwertung des Stadtbilds! Würde ich mit dem Foto mein eigenes Burger-Restaurant bewerben, wäre das natürlich was anderes. Das wäre eine Verletzung des Markenrechts.

Ich wäre eher für:

§1: Nimm Rücksicht auf Deine Umwelt.

§2: Tu nichts, was andere Menschen nachhaltig stört oder verletzt.

§3: Verhalte Dich Deinem Gegenüber so, wie Du auch behandelt werden willst.
Zu §2: Ich habe einen Hund. Mir ist aufgefallen, dass seine bloße Existenz einige Menschen nachhaltig stört. Meinst Du, ich muss ihn jetzt einschläfern lassen?

Ich habe als Studentin bis vor kurzem noch selber in einem Geschäft gearbeitet.
Fotografieren untersagt.
Weder das Schaufenster von aussen noch der Innenraum durften fotografiert werden.
Damit ist nicht gemeint, das es verboten ist, wenn das Schaufenster als Beiwerk mit auf dem Foto ist.
Genau hier liegt meiner Ansicht nach der tiefere Grund für Fotografierverbote in solchen Einkaufspassagen. Es gibt Schaufensterdekorateure, die mit ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen. Die können kein Interesse daran haben, dass jemand ihre Dekos abfotografiert und "nachbaut". Das ist auch völlig legitim, denn so eine Deko hat durchaus den Rang eines "geistigen Werks", das urheberrechtlichen Schutz verdient.

Bei der Durchsetzung solcher Fotografierverbote sollte man nur Augenmaß bewahren. Wenn ich im Café in so einer Passage sitze und meine vergnügte Frau mit Eiscafé fotografiere, habe ich niemandem wehgetan und will von niemandem behandelt werden wie ein Verbrecher. Meinetwegen darf der Wachmann dann drauf hinweisen, dass Fotografieren eigentlich verboten ist. Ich antworte dann: "Tut mir leid, das wusste ich nicht. Ich stecke die Kamera jetzt weg..."

MfG
 
Bei der Durchsetzung solcher Fotografierverbote sollte man nur Augenmaß bewahren. Wenn ich im Café in so einer Passage sitze und meine vergnügte Frau mit Eiscafé fotografiere, habe ich niemandem wehgetan und will von niemandem behandelt werden wie ein Verbrecher. Meinetwegen darf der Wachmann dann drauf hinweisen, dass Fotografieren eigentlich verboten ist. Ich antworte dann: "Tut mir leid, das wusste ich nicht. Ich stecke die Kamera jetzt weg..."

MfG

Da wäre die Welt doch mit in Ordnung, und alle glücklich und zufrieden :)
 
Zu §2: Ich habe einen Hund. Mir ist aufgefallen, dass seine bloße Existenz einige Menschen nachhaltig stört. Meinst Du, ich muss ihn jetzt einschläfern lassen?

Du gehörst im Zweifel zur Kategorie der Hundehalter, die es witzig finden, wenn der Hund in des Nachbarn Garten kackt oder den es amüsiert, wenn "der Kleine nur spielen will" . . . allerdings liegt das dann definitiv nicht am Hund . . .

Egal, auf Grundlage von Wortverdrehung, gepaart mit Unwissen, diskutiere ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist irgendwie ziemlich absurd wenn man eine Einkaufspassage nicht fotografieren darf. Andererseits ist es auch seltsam solchen Schrott fotografieren zu wollen.

So wie ich das sehe hat der Wachmann von seinem Übereifer mal abgesehen (so ein Schwerverbrechen kann man ja auch mal übersehen...) vermutlich rechtlich korrekt gehandelt. Hausverbot kann er erteilen, ob das allerdings nur aufgrund des fotografierens legitim ist können wohl nur Rechtsexperten beantworten.

Ich möchte mal an den erst vor kurzem erfolgten KaDeWe Juwelendiebstahl erinnern.
Fotos sind durchaus geeignet, derartige und auch andere Vergehen/Verbrechen vorzubereiten (Anschläge etc.) .

Verstöße gegen das Hausrecht sind durchaus mit Hausverbot zu sanktionieren. Ich denke das Angebot dürfte aber erst nach einer fruchtlosen Diskusion erfolgt sein :D .

Hausverbot kann durch dazu Bevollmächtigte ausgesprochen werden.

Die schriftl. Form ist natürlich gut, um später ein Hausfriedenbruch rechtlich durch zu bekommen. Muß aber nicht schriftl. erfolgen.

Mein Motto ist, und damit kommt man tatsächlich oft weiter, wie man in den Wald reinruft ......................... den Rest kennt wohl jeder.

Überrascht bin ich dennoch über ein derartiges Verbot. Denn daran hätte ich vor diesem Thread nie gedacht.
Und ich nehme einfach mal an, dass der TO genauso überrascht und dazu noch verärgert war und sich deshalb etwas im Ton vergriffen hat.

Und warum? weil ich immer an das Gute im Menschen glaube :)
 
Kam da gleich so ein 5-,- €-Wachdienst-Hiwi herbeigerannt und wollte, dass ich das Foto lösche, weil angeblich dort Fotografieren verboten sei, was aber nirgends stand. Den habe ich aber ganz schnell in die Schranken gewiesen, worauf er dann meinte, mir Hausverbot erteilen zu können, wozu er natürlich rechtlich auch nicht befugt ist, und ohne schriftliche Vollmacht schon 3 mal nicht.

Man sollte sich von solchen Leuten einschließlich Polizeibeamten zumindest in Deutschland wegen harmloser Knipserei nicht so schnell einschüchtern lassen, sondern ganz selbstbewusst kontra geben und nicht kleinlaut...
Wenn ich deinen Beitrag lese kann ich nur sagen: Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es auch wieder heraus. Wenn du dich bei mir so verhalten hättest wie du hier schreibst hätte ich dir auch ein Hausverbot erteilt.
Außerdem: Selbst wenn ich das Bild vom Chip lösche kann ich das Bild immer noch rekonstruieren. Ich kann es halt nicht verkaufen oder so.
Mir ist es - seit ich mit Spiegelreflexkamera fotografiere - auch ein oder zweimal passiert das mir das fotografieren verboten sei. Ärgerlich. Aber derjenige der mir das Fotografierverbot verhängte hatte das Hausrecht. Wie auch in deinem Fall. Hat mich zwar etwas geärgert, aber was solls.
 
Egal, auf Grundlage von Wortverdrehung, gepaart mit Unwissen, diskutiere ich nicht.
:lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol:
Doch. Tust Du. Definitiv!

Du gehörst im Zweifel zur Kategorie der Hundehalter, die es witzig finden, wenn der Hund in des Nachbarn Garten kackt oder den es amüsiert, wenn "der Kleine nur spielen will" . . . allerdings liegt das dann definitiv nicht am Hund . . .
Du kennst weder mich noch meinen Hund (Stichwort: Unwissen) und Du unterstellst, dass mein Hund bestimmte Leute stört, weil er in Nachbars Garten kackt oder "nur spielen" will, obwohl ich doch deutlich geschrieben habe, dass seine "bloße Existenz" manche Leute stört (Wortverdrehung). Und dass es am Hund liegen würde, habe ich auch nie behauptet. Wir sind heute ein bisschen schelmisch drauf, nicht wahr? ;)

Mit meinem Beitrag wollte ich deutlich machen, dass man es nicht immer allen Menschen Recht machen kann. Nein, stimmt nicht. Im Grunde wollte ich sagen, dass Du keine Argumente sondern Phrasen in die Diskussion geworfen hast.

MfG
 
Habe mit einigem Amusement die ganzen Stellungnahmen gelesen.

1. habe ich nicht fotografiert, nachdem mir jemand sagte, dass es verboten sei, sondern völlig arglos 2 Fotos ohne großes Aufsehen geschossen.
Erst im Nachhinein auf der Straße wurde ich von diesem Wachmann dumm angemacht und zum Löschen der Fotos aufgefordert. Wo das denn mit der vermeintlichen Hausordnung steht, wusste er nicht zu beantworten.
Ob es ein solches Verbot wirklich gibt oder ein generelles Fotografierverbot nur eine irrtümliche Rechtsauffassung dieses Wachmannes darstellte, ist ebenso offen.

Wenn er mir vorher freundlich mitgeteilt hätte, dass Fotografieren nicht erlaubt wäre , dann hätte ich es auch gelassen.

2. Es steht in der Tat nirgends etwas vom Fotografierverbot geschrieben.

Eine Hausordnung ist eine zivilrechtliche Regelung, die die Benutzung des anwesens regelt. Um sich dieser Hausordnung unterwerfen zu können, muss man objektiv die Möglichkeit haben, sie vor Betreten des Privatgrundes zur Kenntnis nehmen zu können, dh. sie muss schriftlich fixiert sein und zugänglich aushängen. Anderenfalls entfaltet sie keine Wirksamkeit.

3. Freilich kann theoretisch der Eigentümer/Betreiber eines Geschäftes grds. jemanden ohne Grund seiner Räume verweisen.
Ob das der Vermieter einer Einkaufspassage zu Lasten der ansässigen Geschäfte bei nichtigem Anlass so ohne weiteres darf, ist sehr fraglich .

Ebenso ist fraglich, ob in meinem Beispiel die interne Legitimation des Wachpersonals so weit ging, mir gegenüber ein Hausverbot auszusprechen, weil ich die Fotos nicht löschte, ist ebenso fraglich. Kompetenzüberschreitungen sind nicht vom Willen des Geschäftsherrn gedeckt.

3. Auch wenn der Wachmann allgemein befugt sein mag, Hausverbote auszusprechen, dann muss er sich durch eine Vollmacht legitimieren können.
Bei einer nicht durch Vollmacht legitimierte Vertretung des Geschäftsherren rechtsgeschäftliche Erklärung kann diese als aus nur rechtsformalen Gründen als rechtsunwirksam zurückgewiesen werden. Das wissen die wenigsten, ist aber so. Da reicht irgend eine Uniform nicht aus, denn diese legitimiert ihn allenfalls, im Anwesen aufzupassen und Straftaten vorzubeugen.
Weitergehende Befugnisse und insbesondere die Legitimation zu rechtsverbindlichen Erklärungen müssen auf Verlangen nachgewiesen werden.
Diese ergibt sich nicht zwingend aus der Art der Tätigkeit.
Bei Unvermögen habe ich schon einige selbst ernannte Anweiser und Sprecher auflaufen lassen, die sich dann ganz schnell schleichen durften .

4. Ich bin es gewohnt, fast ausschließlich nur auf Inhaber,-Vorstands- oder Geschäftsführerebene zu verhandeln oder zu diskutieren und palavere - außer privat -nie mit Angestellten oder gar Hilfspersonal, geschweige lasse ich mich von irgend welchen Angestellten oder gar externen Dienstleistern maßregeln. Das mag arrogant klingen, war aber immer zielführend und erfolgreich. Schließlich bewege ich mich stets höflich, freundlich und gesittet durchs Leben und bin auch nicht arrogant, solange man mich nicht blöd anzumachen versucht.

Schließlich wurde ich von dem Typen gleich dumm angemacht. Er hätte mich , der ich arglos und gut gekleidet mich in der Passage aufhielt, also nicht wie ein Strolch mich durch das Gelände trieb, auch freundlich ansprechen können. Ansonsten tangiert mich irgendwelches Wachpersonal nicht.

5. Selbst redend werde ich und habe ich diese Einkaufspassage wieder betreten. Einer ohnehin unwahrscheinlichen Strafanzeige wegen vermeintlichen Hausfriedensbruchs sehe ich mit äußerster Gelassenheit entgegen.

Es handelt sich auch nicht um den Kölner HBf sondern um ein sog. Einkaufscenter im Ruhrpot, mit Anbindung zum aber außerhalb des Bahnhofs.

6. Es ging mir in erster Linie darum zu erläutern, dass man einer Aufforderung, gemachte Fotos wieder zu löschen, bei einer so fragwürdigen Rechtslage nicht kleinlaut nachkommen sollte. Selbst nicht, wenn irgend ein Polizeibeamter meint, das fordern zu dürfen.
Stress mit der Polizei hatte ich in eigener Sache noch nie, aber im Falle eines Falles wüsste ich auch die richtigen Register zu ziehen, nämlich sachlich und freundlich die Sache mir den Vorgesetzten auszukaspern und sich nicht mit der unteren Dienstebene auf Diskussionen einzulassen. Ist immer erfolgreich, bei Ärger mit Leuten zu verhandeln, die über geistigen Horizont verfügen.

Justin
 
@vivavista: Es ist herzerfrischend, soviel Unwissen zu lesen, das mit soviel Überzeugung vorgetragen wird! :top:
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit meinem Beitrag wollte ich deutlich machen, dass man es nicht immer allen Menschen Recht machen kann. Nein, stimmt nicht. Im Grunde wollte ich sagen, dass Du keine Argumente sondern Phrasen in die Diskussion geworfen hast.

Meine Argumente kamen bereits weiter vorn im Thread. Der Rest war schlicht ein Hinweis zum Miteinander . . . aber wie man an Deiner Antwort sieht: Es gibt immer jemanden, der sofort meint, "witzig" sein zu müssen und einfache Aussagen ins Lächerliche ziehen muss . . . gut, wenn das in Deiner Natur liegt, kann man halt nix machen. :)
 
4. Ich bin es gewohnt, fast ausschließlich nur auf Inhaber,-Vorstands- oder Geschäftsführerebene zu verhandeln oder zu diskutieren und palavere - außer privat -nie mit Angestellten oder gar Hilfspersonal, geschweige lasse ich mich von irgend welchen Angestellten oder gar externen Dienstleistern maßregeln. Das mag arrogant klingen, .....

Justin
Ich glaube mir wird schlecht...

Ich will nicht wissen was dich zu solch merkwürdigen Aussagen treibt.
Nur zwei Fragen:
hast du Kinder? Vermutlich nicht, dann dann müsstest du irgendwann mit einer Kindergärtnerin, einem Lehrer, einem sonstwas "palavern" falls der Kultusminister gerade keine Zeit für dich hat.
Besitzt du ein Auto? Wer repariert es, zu wem gibst du es mit 100% Vertrauen das alles korrekt ausgeführt wird? Zum Aufsichtsrat des Herstellers?

Mannometer, Angestellte oder Hilfspersonal. Du bist bestimmt der einsamste Mensch der Welt, da möchte ich wetten.

Armer Mensch....
 
Als EX-Bundeswehrsoldat mit Wachauftrag für einer Kaserne der Bundeswehr ...

Ach ich enthalte mich... nur als Tipp:

Wenn dir sowas mal übern Zaun einer Kaserne passiert...
Frage direkt nachem Brigardegeneral...
*Ironie*Und halte das Lachen der Wachsoldaten fest.*Ironie aus*
 
Kannst Du mir mal sagen, inwiefern Du ein "Opfer" wurdest? Du warst, wie Du selbst schriebst, im Unrecht . . . also wohl eher Täter . . .

Nein, eigentlich nur jemand, der der Deutschen Sprache mächtig ist und damit arbeitet . . . und der die korrekte Bedeutung von Opfer kennt . . . und da passt Du absolut nicht rein . . .;)

Egal, auf Grundlage von Wortverdrehung, gepaart mit Unwissen, diskutiere ich nicht.

?:ugly:

Habe mit einigem Amusement die ganzen Stellungnahmen gelesen.
4. Ich bin es gewohnt, fast ausschließlich nur auf Inhaber,-Vorstands- oder Geschäftsführerebene zu verhandeln oder zu diskutieren und palavere - außer privat -nie mit Angestellten oder gar Hilfspersonal, geschweige lasse ich mich von irgend welchen Angestellten oder gar externen Dienstleistern maßregeln.

Ob da der Nick so passt :D, ich weiss nicht...

Chris
 
4. Ich bin es gewohnt, fast ausschließlich nur auf Inhaber,-Vorstands- oder Geschäftsführerebene zu verhandeln oder zu diskutieren und palavere - außer privat -nie mit Angestellten oder gar Hilfspersonal, geschweige lasse ich mich von irgend welchen Angestellten oder gar externen Dienstleistern maßregeln. Das mag arrogant klingen, war aber immer zielführend und erfolgreich. Schließlich bewege ich mich stets höflich, freundlich und gesittet durchs Leben und bin auch nicht arrogant, solange man mich nicht blöd anzumachen versucht.

Schließlich wurde ich von dem Typen gleich dumm angemacht. Er hätte mich , der ich arglos und gut gekleidet mich in der Passage aufhielt, also nicht wie ein Strolch mich durch das Gelände trieb, auch freundlich ansprechen können. Ansonsten tangiert mich irgendwelches Wachpersonal nicht.

5. Selbst redend werde ich und habe ich diese Einkaufspassage wieder betreten. Einer ohnehin unwahrscheinlichen Strafanzeige wegen vermeintlichen Hausfriedensbruchs sehe ich mit äußerster Gelassenheit entgegen.

Es handelt sich auch nicht um den Kölner HBf sondern um ein sog. Einkaufscenter im Ruhrpot, mit Anbindung zum aber außerhalb des Bahnhofs.

6. Es ging mir in erster Linie darum zu erläutern, dass man einer Aufforderung, gemachte Fotos wieder zu löschen, bei einer so fragwürdigen Rechtslage nicht kleinlaut nachkommen sollte. Selbst nicht, wenn irgend ein Polizeibeamter meint, das fordern zu dürfen.
Stress mit der Polizei hatte ich in eigener Sache noch nie, aber im Falle eines Falles wüsste ich auch die richtigen Register zu ziehen, nämlich sachlich und freundlich die Sache mir den Vorgesetzten auszukaspern und sich nicht mit der unteren Dienstebene auf Diskussionen einzulassen. Ist immer erfolgreich, bei Ärger mit Leuten zu verhandeln, die über geistigen Horizont verfügen.

Justin



Also da wäre ich extrem gern dabei.
Sowas passiert mir auch gerne mal:

"Mit ihnen rede IIIICH gar nicht, rufen sie mir mal ihren Vorgesetzten!"

Dabei kommt dann der ganz wichtige Ton durch und der noch wichtigere Blick.
Leider bestätigt aber der Vorgesetzte meine Entscheidung und das ganze Getue ist nichts als allgemeine Zeitverschwendung.
Weißt du eigentlich wie lächerlich die ganze Ansage rüber kommt.
Mal davon abgesehen wie der Anspruch den du da zu haben scheinst mit deiner Wortwahl und deiner Geschichte zusammenpasst?

Mal im Ernst, ob Chef oder Angestellter, der andere hat das Hausrecht und du bist der Gast, er hat etwas anders gewollt als du, sei wenigstens so höflich und geh ohne das der Inhaber einen uniformierten Kollegen rufen muß und du dich noch lächerlicher machst...
 
Ich glaube mir wird schlecht...
Ja. Bei deiner selektiven Wahrnehmung kann einem das passieren.

Nur zwei Fragen:
hast du Kinder? Vermutlich nicht, dann dann müsstest du irgendwann mit einer Kindergärtnerin, einem Lehrer, einem sonstwas "palavern" falls der Kultusminister gerade keine Zeit für dich hat.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
4. Ich bin es gewohnt, fast ausschließlich nur auf Inhaber,-Vorstands- oder Geschäftsführerebene zu verhandeln oder zu diskutieren und palavere - außer privat -nie mit Angestellten oder gar Hilfspersonal, ....

Kinder sind Privatsache.


Besitzt du ein Auto? Wer repariert es, zu wem gibst du es mit 100% Vertrauen das alles korrekt ausgeführt wird? Zum Aufsichtsrat des Herstellers?

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
4. Ich bin es gewohnt, fast ausschließlich nur auf Inhaber,-Vorstands- oder Geschäftsführerebene zu verhandeln oder zu diskutieren und palavere - außer privat -nie mit Angestellten oder gar Hilfspersonal, ....

Privatauto ist Privatsache. Firmenauto ist Firmensache. Den muss man nicht selbst in die Werkstatt fahren. Und auch ihren Privatwagen bringen viele Leute, denen ihre Zeit dafür zu schade ist, nicht persönlich in die Werkstatt, sondern lassen das von Hausangestellten oder ähnlichen Personen veranlassen/durchführen.
 
Selbst wenn ich das Bild vom Chip lösche kann ich das Bild immer noch rekonstruieren. Ich kann es halt nicht verkaufen oder so.
Nochmal: Das ist ein Irrtum. Ob Du das Bild verwenden kannst, hängt nicht vom Hausrecht des Besitzers des Einkaufszentrums ab. Der darf nur das Fotografieren verbieten, nicht die Fotos, die du - wissend oder nicht - im Widerspruch zum Hausrecht gemacht hast. Es gibt keine Rechtsgrundlage, mit der Du gezwungen werden kannst, die Bilder zu löschen oder herauszugeben. Schau Dir den Link an, den ich gepostet habe. Und ob Du die Fotos veröffentlichen darfst, hängt allein von den Gesetzen ab, die dem Hausrecht übergeordnet sind.

Ich selbst habe einmal Hausrecht missachtet, um in einem Gerichtsgebäude ein Foto zu machen. Es ging um einen geständigen Verdächtigen, der nach einem Tötungsdelikt dem Haftrichter vorgeführt wurde. Dieses Foto ist veröffentlicht worden (unter Wahrung der Interessen des Täters) und niemand hat sich deswegen beschwert. Man hätte mich allenfalls belangen können, weil ich gegen dieses Hausrecht verstoßen haben, keinesfalls wegen des Fotos.

Genaugenommen habe ich zweimal dieses Hausrecht des Gerichts ignoriert. Bei zweitem Mal war es ein so banaler Anlass, dass mir erst hinterher bewusst geworden ist, dass es vielleicht nicht "legal" war. Ich habe daraufhin nachträglich die zuständige Richterin um eine Genehmigung gebeten. Ihre spontane Antwort lautete: "Wollen Sie mich verhöhnen?" Sie dachte, ich wollte ihr bloß unter die Nase reiben, dass ich "ihre" Anordnung missachtet hatte. Dieses Missverständnis konnten wir in dem zehnminütigen Telefongespräch klären. Das Foto selbst war dabei zu keinem Zeitpunkt Thema.

Das habe ich gemeint, als ich geschrieben habe, dass Missachtung des Hausrechts auch "geboten" erscheinen kann. Mal ein "an den Haaren herbeigezogenes" Beispiel: Würden in solch einer Einkaufspassages die Wachleute einen "Penner" an den Haaren rausschleifen, würde mich das Fotografierverbot im Hausrecht nicht die Bohne interessieren. Man sollte Hausrecht natürlich respektieren, aber man soll es auch nicht zu wichtig nehmen.

MfG
 
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