diese hausordnung gibts möglicherweise nur weil andere opfer durch diese geschützt werden müssen.
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In eigener Sache!
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Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!
Liebe Mitglieder,
Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.
Moin,
du bist schon ein kleiner Erbsenzähler oder....
Mit dem Argument haben vor Jahrzehnten mal einzelne Geschäftsleute begründet, warum sie in ihren Läden keine Ausländer (Gastarbeiter) bedienen wollten. Weißt Du, was die Gerichte diesen Geschäftsleuten gesagt haben? Sinngemäß: Pustekuchen!Der Eigentümer (und damit jede von ihm bevollmächtigte Person) kann dir Hausverbot erteilen. Einfach so und ohne Grund. Auf Deutsch: Wenn der nicht will das DU seinen Laden betrittst, dann ist das so und fertig.
Du kannst dich auch nicht in einen Club klagen, wenn dich der Türsteher mit einem "Du nicht!" aussortiert hat.
Das Hausrecht bezieht sich auf Regeln zur Nutzung privaten Eigentums, nicht auf das Recht am eigenen Bild. Der Inhaber stellt Benimmregeln auf. Die Rechte der anwesenden Personen oder Markenrechte haben damit GENAU GAR NICHTS zu tun. Es sind nicht die Fotos, die gegen Hausrecht verstoßen, sondern der Vorgang des Fotografierens. Und mit Verhängung eines Fotografierverbots gewinnt der Inhaber ganz gewiss keine Verwertungsrechte an den Fotos, deren Anfertigung er untersagt hat. Unter keinen Umständen darf er die Löschung von Bildern verlangen oder Speicherkarten oder Filme "beschlagnahmen"....damit du dieses eine Bild auch behalten bzw. überhaupt machen darfst, bedarf es der Genehmigung aller Geschäfte, die auf dem Bild sind (die Logos sind alle geschützt), aller Personen; die dann gerade "zufällig" auf dem Bild drauf sind und dann noch die Genehmigung des Inhabers der Passage...
Du glaubst also, wenn McDonalds mitten in einer Stadt ein riesiges Neonschild aufstellt, darf diese Innenstadt fortan nicht mehr fotografiert werden? Oder das Bild darf nicht mehr in einem Reiseführer veröffentlicht und kommerziell verwertet werden? McDonalds hat vom Ordnungsamt die Genehmigung bekommen, diese Werbung aufzustellen, nicht das Recht zur Verwertung des Stadtbilds! Würde ich mit dem Foto mein eigenes Burger-Restaurant bewerben, wäre das natürlich was anderes. Das wäre eine Verletzung des Markenrechts.Ähm die Logos haben sehr wohl etwas damit zutun...
Niemand macht ein Foto um es direkt wieder zu löschen oder?
Ein Foto ist immer dafür gedacht es zu veröffentlichen (ob nun privat oder geschäftlich spielt keine Rolle) somit muss mit den einzelnen Marken geklärt werden, ob dieser einer unentgeldlichen Veröffentlichung im privaten / geschäftlichen gebrauch zustimmen...
Nix mit einfach mal Knipsen...
Zu §2: Ich habe einen Hund. Mir ist aufgefallen, dass seine bloße Existenz einige Menschen nachhaltig stört. Meinst Du, ich muss ihn jetzt einschläfern lassen?Ich wäre eher für:
§1: Nimm Rücksicht auf Deine Umwelt.
§2: Tu nichts, was andere Menschen nachhaltig stört oder verletzt.
§3: Verhalte Dich Deinem Gegenüber so, wie Du auch behandelt werden willst.
Genau hier liegt meiner Ansicht nach der tiefere Grund für Fotografierverbote in solchen Einkaufspassagen. Es gibt Schaufensterdekorateure, die mit ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen. Die können kein Interesse daran haben, dass jemand ihre Dekos abfotografiert und "nachbaut". Das ist auch völlig legitim, denn so eine Deko hat durchaus den Rang eines "geistigen Werks", das urheberrechtlichen Schutz verdient.Ich habe als Studentin bis vor kurzem noch selber in einem Geschäft gearbeitet.
Fotografieren untersagt.
Weder das Schaufenster von aussen noch der Innenraum durften fotografiert werden.
Damit ist nicht gemeint, das es verboten ist, wenn das Schaufenster als Beiwerk mit auf dem Foto ist.
Bei der Durchsetzung solcher Fotografierverbote sollte man nur Augenmaß bewahren. Wenn ich im Café in so einer Passage sitze und meine vergnügte Frau mit Eiscafé fotografiere, habe ich niemandem wehgetan und will von niemandem behandelt werden wie ein Verbrecher. Meinetwegen darf der Wachmann dann drauf hinweisen, dass Fotografieren eigentlich verboten ist. Ich antworte dann: "Tut mir leid, das wusste ich nicht. Ich stecke die Kamera jetzt weg..."
MfG
Zu §2: Ich habe einen Hund. Mir ist aufgefallen, dass seine bloße Existenz einige Menschen nachhaltig stört. Meinst Du, ich muss ihn jetzt einschläfern lassen?
Ist irgendwie ziemlich absurd wenn man eine Einkaufspassage nicht fotografieren darf. Andererseits ist es auch seltsam solchen Schrott fotografieren zu wollen.
So wie ich das sehe hat der Wachmann von seinem Übereifer mal abgesehen (so ein Schwerverbrechen kann man ja auch mal übersehen...) vermutlich rechtlich korrekt gehandelt. Hausverbot kann er erteilen, ob das allerdings nur aufgrund des fotografierens legitim ist können wohl nur Rechtsexperten beantworten.
Wenn ich deinen Beitrag lese kann ich nur sagen: Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es auch wieder heraus. Wenn du dich bei mir so verhalten hättest wie du hier schreibst hätte ich dir auch ein Hausverbot erteilt.Kam da gleich so ein 5-,- €-Wachdienst-Hiwi herbeigerannt und wollte, dass ich das Foto lösche, weil angeblich dort Fotografieren verboten sei, was aber nirgends stand. Den habe ich aber ganz schnell in die Schranken gewiesen, worauf er dann meinte, mir Hausverbot erteilen zu können, wozu er natürlich rechtlich auch nicht befugt ist, und ohne schriftliche Vollmacht schon 3 mal nicht.
Man sollte sich von solchen Leuten einschließlich Polizeibeamten zumindest in Deutschland wegen harmloser Knipserei nicht so schnell einschüchtern lassen, sondern ganz selbstbewusst kontra geben und nicht kleinlaut...
Hat mich zwar etwas geärgert, aber was solls.
Egal, auf Grundlage von Wortverdrehung, gepaart mit Unwissen, diskutiere ich nicht.
Du kennst weder mich noch meinen Hund (Stichwort: Unwissen) und Du unterstellst, dass mein Hund bestimmte Leute stört, weil er in Nachbars Garten kackt oder "nur spielen" will, obwohl ich doch deutlich geschrieben habe, dass seine "bloße Existenz" manche Leute stört (Wortverdrehung). Und dass es am Hund liegen würde, habe ich auch nie behauptet. Wir sind heute ein bisschen schelmisch drauf, nicht wahr?Du gehörst im Zweifel zur Kategorie der Hundehalter, die es witzig finden, wenn der Hund in des Nachbarn Garten kackt oder den es amüsiert, wenn "der Kleine nur spielen will" . . . allerdings liegt das dann definitiv nicht am Hund . . .
Mit meinem Beitrag wollte ich deutlich machen, dass man es nicht immer allen Menschen Recht machen kann. Nein, stimmt nicht. Im Grunde wollte ich sagen, dass Du keine Argumente sondern Phrasen in die Diskussion geworfen hast.
Ich glaube mir wird schlecht...4. Ich bin es gewohnt, fast ausschließlich nur auf Inhaber,-Vorstands- oder Geschäftsführerebene zu verhandeln oder zu diskutieren und palavere - außer privat -nie mit Angestellten oder gar Hilfspersonal, geschweige lasse ich mich von irgend welchen Angestellten oder gar externen Dienstleistern maßregeln. Das mag arrogant klingen, .....
Justin
Kannst Du mir mal sagen, inwiefern Du ein "Opfer" wurdest? Du warst, wie Du selbst schriebst, im Unrecht . . . also wohl eher Täter . . .
Nein, eigentlich nur jemand, der der Deutschen Sprache mächtig ist und damit arbeitet . . . und der die korrekte Bedeutung von Opfer kennt . . . und da passt Du absolut nicht rein . . .![]()
Egal, auf Grundlage von Wortverdrehung, gepaart mit Unwissen, diskutiere ich nicht.
Habe mit einigem Amusement die ganzen Stellungnahmen gelesen.
4. Ich bin es gewohnt, fast ausschließlich nur auf Inhaber,-Vorstands- oder Geschäftsführerebene zu verhandeln oder zu diskutieren und palavere - außer privat -nie mit Angestellten oder gar Hilfspersonal, geschweige lasse ich mich von irgend welchen Angestellten oder gar externen Dienstleistern maßregeln.
4. Ich bin es gewohnt, fast ausschließlich nur auf Inhaber,-Vorstands- oder Geschäftsführerebene zu verhandeln oder zu diskutieren und palavere - außer privat -nie mit Angestellten oder gar Hilfspersonal, geschweige lasse ich mich von irgend welchen Angestellten oder gar externen Dienstleistern maßregeln. Das mag arrogant klingen, war aber immer zielführend und erfolgreich. Schließlich bewege ich mich stets höflich, freundlich und gesittet durchs Leben und bin auch nicht arrogant, solange man mich nicht blöd anzumachen versucht.
Schließlich wurde ich von dem Typen gleich dumm angemacht. Er hätte mich , der ich arglos und gut gekleidet mich in der Passage aufhielt, also nicht wie ein Strolch mich durch das Gelände trieb, auch freundlich ansprechen können. Ansonsten tangiert mich irgendwelches Wachpersonal nicht.
5. Selbst redend werde ich und habe ich diese Einkaufspassage wieder betreten. Einer ohnehin unwahrscheinlichen Strafanzeige wegen vermeintlichen Hausfriedensbruchs sehe ich mit äußerster Gelassenheit entgegen.
Es handelt sich auch nicht um den Kölner HBf sondern um ein sog. Einkaufscenter im Ruhrpot, mit Anbindung zum aber außerhalb des Bahnhofs.
6. Es ging mir in erster Linie darum zu erläutern, dass man einer Aufforderung, gemachte Fotos wieder zu löschen, bei einer so fragwürdigen Rechtslage nicht kleinlaut nachkommen sollte. Selbst nicht, wenn irgend ein Polizeibeamter meint, das fordern zu dürfen.
Stress mit der Polizei hatte ich in eigener Sache noch nie, aber im Falle eines Falles wüsste ich auch die richtigen Register zu ziehen, nämlich sachlich und freundlich die Sache mir den Vorgesetzten auszukaspern und sich nicht mit der unteren Dienstebene auf Diskussionen einzulassen. Ist immer erfolgreich, bei Ärger mit Leuten zu verhandeln, die über geistigen Horizont verfügen.
Justin
Ja. Bei deiner selektiven Wahrnehmung kann einem das passieren.Ich glaube mir wird schlecht...
Nur zwei Fragen:
hast du Kinder? Vermutlich nicht, dann dann müsstest du irgendwann mit einer Kindergärtnerin, einem Lehrer, einem sonstwas "palavern" falls der Kultusminister gerade keine Zeit für dich hat.
4. Ich bin es gewohnt, fast ausschließlich nur auf Inhaber,-Vorstands- oder Geschäftsführerebene zu verhandeln oder zu diskutieren und palavere - außer privat -nie mit Angestellten oder gar Hilfspersonal, ....
Besitzt du ein Auto? Wer repariert es, zu wem gibst du es mit 100% Vertrauen das alles korrekt ausgeführt wird? Zum Aufsichtsrat des Herstellers?
4. Ich bin es gewohnt, fast ausschließlich nur auf Inhaber,-Vorstands- oder Geschäftsführerebene zu verhandeln oder zu diskutieren und palavere - außer privat -nie mit Angestellten oder gar Hilfspersonal, ....
Nochmal: Das ist ein Irrtum. Ob Du das Bild verwenden kannst, hängt nicht vom Hausrecht des Besitzers des Einkaufszentrums ab. Der darf nur das Fotografieren verbieten, nicht die Fotos, die du - wissend oder nicht - im Widerspruch zum Hausrecht gemacht hast. Es gibt keine Rechtsgrundlage, mit der Du gezwungen werden kannst, die Bilder zu löschen oder herauszugeben. Schau Dir den Link an, den ich gepostet habe. Und ob Du die Fotos veröffentlichen darfst, hängt allein von den Gesetzen ab, die dem Hausrecht übergeordnet sind.Selbst wenn ich das Bild vom Chip lösche kann ich das Bild immer noch rekonstruieren. Ich kann es halt nicht verkaufen oder so.