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In eigener Sache!
Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
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Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!
Liebe Mitglieder,
Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.
ES WIRD KEINE GENEHMIGUNG BENÖTIGT SOLANGE MAN
SICH AUF PRIVATEM GELÄNDE BEFINDET!!!
Das ist totaler Schwachsinn! Auf seinem eigenen Grundstück
darf man erstmal machen was man will, solange es nicht
gegen ein Gesetzt verstößt!
Da sagt man einfach bescheid, dass man zu dem und dem
Zeitpunkt Rauchfackeln abbrennt und dann wissen die
Bescheid, ist bei einem Feuer auf dem eigenen Grundstück
nicht anders!
Mach das doch mal auf einem Privatgelände in Düsseldorf-Lohausen
unter der Einflugschneise, oder in einem ausgewiesenen
Wasserschutzgebiet (Hint: Auch Privatgelände kann Wasserschutzgebiet
sein).
Ich kann es nur immer wieder sagen: Das örtliche
Ordnungsamt erteilt Auskunft ob das was man tun
will genehmigungsfrei zulässig ist und welche Auflagen
ggf einzuhalten sind. Die Anfrage kostet nichts.
Gut das nicht jeder in Düsseldorf in der Einflugschneise wohnt![]()
Ich habe nur gesagt, dass eine Genehmigung dazu nicht Nötig ist!
Solange es durch andere Umweltfaktoren nicht verboten ist,
darf man auf seinem Grundstück offenes Feuer oder auch
Rauchfackelshootings machen.
In meiner Umgebung darf man auch in Waldnähe ein offenes
Feuer betreiben, solange alle Brandschutzbestimmungen
eingehalten werden.
Letzte Woche noch passiert, nur leider wurde dort nichts
angemeldet, sodass die Feuerwehr dort auch kurz guten
Tag gesagt hat.
Das war ein Beispiel, exemplarisch für viele andere Luftsicherheitszonen.
Du würdest Dich wundern wieviele Luftsicherheitszonen es in der
Republik gibt.
Und genau das ist so pauschal einfach falsch.
Siehe oben: Kommunale Satzung. Bitte höre auf so einen
Unsinn zu erzählen.
Das ist schön für Dich, ist aber leider nicht allgemein gültig.
Na guck.... und was hat es gekostet?
...
Und sehr zur Freude meines Vaters hat es einen großen grünen Fleck hinterlassen, der Jahre gebraucht hat, um wieder weg zu wittern!
Also eventuell Vorsicht mit dem Rauch und den Klamotten des Modells!
Ende Mai habe ich ein Shooting mit Rauchfackeln geplant. Das Model soll die in der Hand halten (die kleinen mit 60s Abbrenndauer, Kategorie T1).
Mit denen sollte das klappen.(Wahrscheinlich die, die du meinst)
http://www.pyroweb.de/feuerwerk/rau...5-color-set-5er-pack-IXI672.html#!prettyPhoto
Hey, genau die Dinger meinte ich. Also am besten eine Verlängerung basteln?
Also, ich verstehe überhaupt nicht, warum sich hier noch über möglicherweise erforderliche Genehmigungen Gedanken gemacht wird!
...
Die Nutzung nicht zugelassener Gegenstände wird ebenso geahndet, wie die Nutzung zugelassener Gegenstände in einer vorsätzlich gefährdenden Weise. Kommt es tatsächlich zu Gesundheitsbeeinträchtigungen ist in der Regel jedenfalls der Straftatbestand der (fahrlässigen) Körperverletzung erfüllt.
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Das stimmt nicht ganz! Es gibt auch Signal und Rauchartikel die in der Hand gehalten werden dürfen! (Stichwort: Notsignale (einzelne Bengalartikel))Die Verwendung der Rauchkörper mit der BAM-Nr.: BAM-T1-0011 ist ausschließlich zulässig, wenn die Rauchkörper senkrecht auf feuerfestem Boden befestigt sind. Eine handgehaltene Verwendung ist somit illegal.
Das stimmt nicht ganz!
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Solange nichts passiert! Im Schadensfall wird wohl JEDE Versicherung eine Regulierung ablehnen. Und nicht nur das: Bei einer Anzeige wird auch die Fahrlässigkeit geprüft. Dann kann auch schon mal von einer Straftat die Rede sein.
.....Für den Fall, DASS etwas passiert, sollte man sich vorher entsprechend absichern......
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Die Frage, die ich mir übrigens die ganze Zeit stelle ist, ob es denn dem Modell bewußt ist, dass es irgendwelche Feuerwerkskörper aus China entgegen irgendwelchen Sicherheitsratschlägen einsetzen soll?