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Isolierung für Rauchfackeln notwendig?

Steck doch vorher einfach selber eine an und halte die in der Hand fest.
Wenn es zu warm wird, lässt du los, danach bist du schlauer...
 
ES WIRD KEINE GENEHMIGUNG BENÖTIGT SOLANGE MAN SICH AUF PRIVATEM GELÄNDE BEFINDET!!!

Das ist totaler Schwachsinn! Auf seinem eigenen Grundstück darf man erstmal machen was man will, solange es nicht gegen ein Gesetzt verstößt!

Das einzige was gemacht werden sollte ist eine Anmeldung bei der Stadt bzw. der Feuerwehr!

Da sagt man einfach bescheid, dass man zu dem und dem Zeitpunkt Rauchfackeln abbrennt und dann wissen die Bescheid, ist bei einem Feuer auf dem eigenen Grundstück nicht anders!

Dafür muss man nichts Bezahlen und nichts genemigen lassen!
 
ES WIRD KEINE GENEHMIGUNG BENÖTIGT SOLANGE MAN
SICH AUF PRIVATEM GELÄNDE BEFINDET!!!

Das ist totaler Schwachsinn! Auf seinem eigenen Grundstück
darf man erstmal machen was man will, solange es nicht
gegen ein Gesetzt verstößt!

Mach das doch mal auf einem Privatgelände in Düsseldorf-Lohausen
unter der Einflugschneise, oder in einem ausgewiesenen
Wasserschutzgebiet (Hint: Auch Privatgelände kann Wasserschutzgebiet
sein).

Du hast sehr gute Chancen danach amtlich aufgeklärt zu werden,
DASS Du gerade gegen geltendes Recht verstossen hast.
Diese Aufklärung wird allerdings kostenpflichtig sein.

Da sagt man einfach bescheid, dass man zu dem und dem
Zeitpunkt Rauchfackeln abbrennt und dann wissen die
Bescheid, ist bei einem Feuer auf dem eigenen Grundstück
nicht anders!

Viele kommunale Satzungen verbieten offenes Feuer
auch auf privatem Grund. Getrockneten Grünschnitt
darfst Du in Düsseldorf z.B. gar nicht verbrennen.

Auch nicht wenn Du vorher Bescheid sagst.

Ich kann es nur immer wieder sagen: Das örtliche
Ordnungsamt erteilt Auskunft ob das was man tun
will genehmigungsfrei zulässig ist und welche Auflagen
ggf einzuhalten sind. Die Anfrage kostet nichts.

Been there, done that.

Deine Meinung in allen Ehren, aber Du hast schlicht
keine Ahnung. Wer sich auf Dich verlässt geht ggf ein
hohes Risiko ein.
 
Mach das doch mal auf einem Privatgelände in Düsseldorf-Lohausen
unter der Einflugschneise, oder in einem ausgewiesenen
Wasserschutzgebiet (Hint: Auch Privatgelände kann Wasserschutzgebiet
sein).

Gut das nicht jeder in Düsseldorf in der Einflugschneise wohnt :D


Ich kann es nur immer wieder sagen: Das örtliche
Ordnungsamt erteilt Auskunft ob das was man tun
will genehmigungsfrei zulässig ist und welche Auflagen
ggf einzuhalten sind. Die Anfrage kostet nichts.

Ich habe auch nie gesagt, dass es schlecht ist, sich Informationen zu holen!
Ich habe nur gesagt, dass eine Genehmigung dazu nicht Nötig ist!

Solange es durch andere Umweltfaktoren nicht verboten ist, darf man auf seinem Grundstück offenes Feuer oder auch Rauchfackelshootings machen.

Dann sollte man dies nur vorher anmelden um nicht später einen Feuerwehreinsazt bezahlen zu müssen.


Und wie du schon sagst sind dies kommunale Satzungen, die überall anders sind! In meiner Umgebung darf man auch in Waldnähe ein offenes Feuer betreiben, solange alle Brandschutzbestimmungen eingehalten werden.

Letzte Woche noch passiert, nur leider wurde dort nichts angemeldet, sodass die Feuerwehr dort auch kurz guten Tag gesagt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut das nicht jeder in Düsseldorf in der Einflugschneise wohnt :D

Das war ein Beispiel, exemplarisch für viele andere Luftsicherheitszonen.
Du würdest Dich wundern wieviele Luftsicherheitszonen es in der
Republik gibt.

Ich habe nur gesagt, dass eine Genehmigung dazu nicht Nötig ist!

Und genau das ist so pauschal einfach falsch.

Solange es durch andere Umweltfaktoren nicht verboten ist,
darf man auf seinem Grundstück offenes Feuer oder auch
Rauchfackelshootings machen.

Siehe oben: Kommunale Satzung. Bitte höre auf so einen
Unsinn zu erzählen.

In meiner Umgebung darf man auch in Waldnähe ein offenes
Feuer betreiben, solange alle Brandschutzbestimmungen
eingehalten werden.

Das ist schön für Dich, ist aber leider nicht allgemein gültig.

Letzte Woche noch passiert, nur leider wurde dort nichts
angemeldet, sodass die Feuerwehr dort auch kurz guten
Tag gesagt hat.

Na guck.... und was hat es gekostet?
 
Das war ein Beispiel, exemplarisch für viele andere Luftsicherheitszonen.
Du würdest Dich wundern wieviele Luftsicherheitszonen es in der
Republik gibt.

Ironie sollte man verstehen können....

Und genau das ist so pauschal einfach falsch.



Siehe oben: Kommunale Satzung. Bitte höre auf so einen
Unsinn zu erzählen.

Mache ich nicht!

Das ist schön für Dich, ist aber leider nicht allgemein gültig.

Doch Kommunale Satzung beinhalten Umweltfaktoren!

Na guck.... und was hat es gekostet?

Keine Ahnung ich wars nicht
 
Leute, streitet Euch doch jetzt nicht um Genehmigungen...

Mit Ämtern kenne ich mich ein wenig aus. Man wird oft schneller eines Besseren belehrt, als man gucken kann. Und ich hab sicher keine Lust darauf, dicke Bußgelder zu kassieren, nur weil ich vorher nicht gefragt hatte.
Naturschutzgebiete und Flugsicherheitszonen sollte man dabei zwingend aufm Schirm haben. Also geht der erste Anruf zum Ordnungsamt, ein weiterer zum örtlichen Flughafen. Wenn man dort nicht schon eine vollständige Antwort bekommt (kann man idR vergessen, weil immer noch eine unvorhergesehene Zuständigkeit hinzukommt), muß man sich halt noch weiter durchfragen.
Wenn ich mich nicht vertue, sind T1 Fackeln grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. "Grundsätzlich" bedeutet allerdings in der Beamtensprache soviel wie "unter normalen Umständen" - und da kommt halt die deutsche Ausnahmementalität ins Spiel.
Also lieber ein Mal zu viel fragen als ein Mal zu wenig.

Danke soweit für Eure Tipps und Beiträge, für mein technisches Anliegen habe ich jetzt die Lösung (Kunststoffrohre mit Fixierung per Tape).
 
Hiho!

Irgendwie erinnern mich die Dinger an die Rauchbomben aus meiner Kindheit. Diese farbigen Kugeln, die wie wild gequalmt haben!

Die hatten einen unangenehmen Nachteil: Der Rauch hat gefärbt wie Sau!

Ich hab damals eine auf der Sandsteinplatte unseres Zauns abgefackelt. Und sehr zur Freude meines Vaters hat es einen großen grünen Fleck hinterlassen, der Jahre gebraucht hat, um wieder weg zu wittern! :D

Also eventuell Vorsicht mit dem Rauch und den Klamotten des Modells!

Tschüss
Marcus (aka Tiggr)
 
...

Und sehr zur Freude meines Vaters hat es einen großen grünen Fleck hinterlassen, der Jahre gebraucht hat, um wieder weg zu wittern! :D

Also eventuell Vorsicht mit dem Rauch und den Klamotten des Modells!

:lol::lol::lol:

Danke für den Tipp! Darüber hatte ich auch schon mal nachgedacht, hatte aber bisher noch nie gehört, daß sich jmd damit die Klamotten eingesaut hätte. Werde ich aber definitiv beachten.
 
Ach ja: Falls Du die Aktion doch noch sehr ruckartig abbrechen musst,
halt ein Eimerchen Quarzsand bereit. Mit Wasser zu löschen dürfte eher
schlecht funktionieren.

Für ganz harte Fälle mische ein Kilo Backpulver unter den Sand.
 
Ende Mai habe ich ein Shooting mit Rauchfackeln geplant. Das Model soll die in der Hand halten (die kleinen mit 60s Abbrenndauer, Kategorie T1).


Hey, genau die Dinger meinte ich. Also am besten eine Verlängerung basteln?

Also, ich verstehe überhaupt nicht, warum sich hier noch über möglicherweise erforderliche Genehmigungen Gedanken gemacht wird!

Die Verwendung der Rauchkörper mit der BAM-Nr.: BAM-T1-0011 ist ausschließlich zulässig, wenn die Rauchkörper senkrecht auf feuerfestem Boden befestigt sind. Eine handgehaltene Verwendung ist somit illegal.

Sollte es bei einem derartigen Verstoß zu einer Schädigung des Models kommen, wäre ich ungern in der Haut des TO (Stichworte: fälliges Bußgeld, Nichtleistung der Haftpflichtversicherung, ...)

Die Nutzung nicht zugelassener Gegenstände wird ebenso geahndet, wie die Nutzung zugelassener Gegenstände in einer vorsätzlich gefährdenden Weise. Kommt es tatsächlich zu Gesundheitsbeeinträchtigungen ist in der Regel jedenfalls der Straftatbestand der (fahrlässigen) Körperverletzung erfüllt.

bloße Verwendung:
  • OWi gem. § 41 Absatz 1 Nr.16 SprengG i.V.m.
  • § 23 Absätze 1, 2 und 3 (evtl. noch Absatz 6) 1. SprengV i.V.m.
  • § 46 Nr. 8c 1. SprengV

Verwendung mit Gefahr für andere: Einzelfallprüfung! Straftaten möglich ggf. §§ 223/224/330a StGB
 
Also, ich verstehe überhaupt nicht, warum sich hier noch über möglicherweise erforderliche Genehmigungen Gedanken gemacht wird!

...

Die Nutzung nicht zugelassener Gegenstände wird ebenso geahndet, wie die Nutzung zugelassener Gegenstände in einer vorsätzlich gefährdenden Weise. Kommt es tatsächlich zu Gesundheitsbeeinträchtigungen ist in der Regel jedenfalls der Straftatbestand der (fahrlässigen) Körperverletzung erfüllt.

...

Doch, darüber macht man sich natürlich auch Gedanken. Aber darum geht es gerade nicht. Eigentlich ging es hier nur darum, ob die Dinger prinzipell in der Hand gehalten werden können oder ob und was man für eine Verlängerung braucht. Keiner will hier Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begehen.

Der erste Weg ist mE immer, das Model über alles aufzuklären. Liegt das komplette Einverständnis vor (schriftlich!), wird mit den Ämtern gesprochen. Ob am Ende alles so umgesetzt werden kann, wird sich zeigen.

Unterm Strich ist die Idee mit den Rauchfackeln in der Hand aber auch nicht neu. Das hat es schon einige 1000 Male gegeben und mir ist bisher noch kein Fall bekannt geworden, in dem jemand ein Bußgeld bezahlt hat oder schlimmer.
 
Die Verwendung der Rauchkörper mit der BAM-Nr.: BAM-T1-0011 ist ausschließlich zulässig, wenn die Rauchkörper senkrecht auf feuerfestem Boden befestigt sind. Eine handgehaltene Verwendung ist somit illegal.
Das stimmt nicht ganz! Es gibt auch Signal und Rauchartikel die in der Hand gehalten werden dürfen! (Stichwort: Notsignale (einzelne Bengalartikel))

Man muss immer nur auf die Produktklasse achten! Bei der Klasse T1 stimmt dies, es gibt aber auch andere Artikel!
 
Das stimmt nicht ganz!

Doch, genau das was jamesuk geschrieben hat stimmt so.

Er hat sich genau auf die BAM Nummer berufen auf die das von ihm geschriebene zutrifft.
Und genau diese BAM Nummer gehört zu den Rauchfackeln die der TO verwenden will. Dass es andere Fackeln gibt steht ausser Frage, allerdings wurden im Laufe des Threads keine Alternativen genannt worden.

Die "Produktklasse T1" (nennt sich eigentlich Kategorie T1) wie Du sie nennst sagt nur aus, dass entsprechende Produkte das ganze Jahr über an Personen ab 18Jahren verkauft werden dürfen und man zum Abfeuern keinen Befähigungsschein braucht, den man für die/ab Klasse zwei bräuchte.

Wie die Dinger eingesetzt/befestigt/gehalten werden dürfen/müssen, sagt die Klasse definitiv nicht aus!

Auch die kleinen Klassen fallen übrigens unter den §23 der 1. Sprengverordnung.
 
So eine Diskussion wie diese gibt es wohl nur in Deutschland;) Aber Sicherheit muss sein! Damit ich nicht immer zurückblättern muß hier noch mal der Link zur Materialprüfanstalt.

Es ist im Gegensatz zu Beschränkungen oder Auflagen lediglich von "Hinweisen zur sicheren Anwendung" die Rede. Es ist also keinesfalls verboten oder illegal, wenn jemand die Dinger in der Hand hält. Solange nichts passiert! Im Schadensfall wird wohl JEDE Versicherung eine Regulierung ablehnen. Und nicht nur das: Bei einer Anzeige wird auch die Fahrlässigkeit geprüft. Dann kann auch schon mal von einer Straftat die Rede sein.


fG Ralf
 
Zuletzt bearbeitet:
...

Solange nichts passiert! Im Schadensfall wird wohl JEDE Versicherung eine Regulierung ablehnen. Und nicht nur das: Bei einer Anzeige wird auch die Fahrlässigkeit geprüft. Dann kann auch schon mal von einer Straftat die Rede sein.

Hab noch mal ein wenig hin und her gelesen, so sehe ich es auch. So lange nix passiert, ist alles gut. DAMIT nix passiert, sollten eben entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Für den Fall, DASS etwas passiert, sollte man sich vorher entsprechend absichern.

@all:
Nochmal Danke für Eure Beiträge. Ihr habt mir sehr geholfen. Jetzt ist bis zu dem Shooting auch noch ausreichend Zeit und ich kann alles Notwendige noch ganz in Ruhe organisieren.

Unterm Strich:

Wenn man unbedingt will, kann man überall ein Risiko sehen. Mein Model vom letzten Montag kann kein bischen auf hohen Schuhen laufen, trotzdem hatte sie fürs Shooting welche angezogen. Nicht auszudenken, wenn sie umgeknickt wäre ;)
 
.....Für den Fall, DASS etwas passiert, sollte man sich vorher entsprechend absichern......

Wie willst Dich denn Absichern? Wenn Du Dinge bewußt ausserhalb irgendwelcher Spezifikationen, bzw entgegen der BA einsetzt und dadurch ggf. Personen- und Sachschäden riskierst, dann wird man Dir im Falle eines Schadens grob fahrlässiges Handeln unterstellen. Sofern Du gedanklich aus der Sache rauskommst, so darfst Du Dich dann aber durchaus drauf einstellen, dass Du Dich finanziell am Schaden beteiligen darfst. Leg schon mal Geld auf die Seite!

Die Frage, die ich mir übrigens die ganze Zeit stelle ist, ob es denn dem Modell bewußt ist, dass es irgendwelche Feuerwerkskörper aus China entgegen irgendwelchen Sicherheitsratschlägen einsetzen soll?
 
...

Die Frage, die ich mir übrigens die ganze Zeit stelle ist, ob es denn dem Modell bewußt ist, dass es irgendwelche Feuerwerkskörper aus China entgegen irgendwelchen Sicherheitsratschlägen einsetzen soll?

Ich hab jetzt nicht nachgezählt, aber ich glaube ich habe hier mindestens 3 Mal erwähnt, daß man zuerst mit dem Model sprechen soll. ;)
 
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