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Kamera heruntergefallen - Haftpflicht?!

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

akapovic

Themenersteller
Folgende Frage, ich hoff es passt hier herein da ich sonst keinen anderen Bereich gefunden hab ( Sufu kann ich bei mir irgendwie nicht benutzen - kommt immer eine Fehlermeldung :confused: )


Ok hier das Problem, gestern ist einem Freund von mit meine Kamera auf den Boden gefallen ( Höhe schätzungsweise ca +/-40cm ).
Dabei ist die Kamera an die Kante des Objektivs gefallen. Der UV Filter ist zu Bruch gegangen und jetzt ist auch das Gewinde kaputt sodass ich den Filter nicht herunterschrauben kann. Am Gewinde sind auch kleinere Bereiche vermackt / eingedellt.

Jetzt die Frage. was würde seine Haftpflicht in dem Fall abdecken ?


Schon mal danke im vorraus für Antworten :top:

Gruß
 
AW: Kamera Heruntergefallen - Haftpflicht ?!

Nur wenn Du ihm die Kamera nicht mit Einveständnis geliehen hast, kann das ein Versicherungsfall sein.

Er müsste also die Kamera ohne Dein Wissen und Dein Einverständnis genommen, oder unabsichtlich gegen die irgendwo abgelegte Kamera gestoßen sein oder ähnlich.

Versicherungen sind bei der Konstellation etwas misstrauisch, deshalb ist die Kombi "meine Kamera + Freund + runtergefallen" nicht gerade regulierungsfreudig ...
 
AW: Kamera Heruntergefallen - Haftpflicht ?!

Jetzt aber nicht falsch verstehen, es geht nur um das Objektiv selbst, nicht um Kamera + Objektiv.
 
AW: Kamera Heruntergefallen - Haftpflicht ?!

Für geliehene Sachen übernimmt die Versicherung nichts
Aber wenn du sie abgelegt hast und dein Kumpel sie vom Tisch gehauen hat oder sowas in der Richtung übernimmt sie das selbstverständlich
Dafür ist sie ja da
 
Ok. Fakt ist in der Tat, das "verliehenes" Gerät bei Versicherungen dann oftmals, aber nicht immer, wie Privateigentum des Versicherten angesehen wird. Also Eigenschaden der nicht reguliert wird.

Wer jedoch beim Kaffekränzchen mal die Kamera des Freundes, auch mit Erlaubnis, in die Hand nimmt und dann beim rumspielen fallenläßt.. der darf schon seine Haftpflicht erfolgreich heranziehen.

Fällt die Kamera bei Übergabe von Hand zu Hand, so wäre erst noch eine Schuldfrage zu klären.
 
Ganz Einfaches weiteres Vorgehen:

Der Freund ruft seinen netten Versicherungsmitarbeiter an und schildert ihm den Fall. Wenn er sich dabei nicht all zu dumm anstellt wird die Versicherung den Schaden übernehmen.

:confused: Bin ich denn der Einzige, der nen netten Versicherungsmitarbeiter hat? In solchen Fällen rufe ich den immer direkt an und kläre den Rest mit ihm. Kann ja auch nichts bei passieren, denn die Haftpflicht ist ja nicht nach Prozenten aufgebaut wie eine KFZ-Versicherung. Und bisher war es immer so, wenn der nette Mitarbeiter gesagt hat, schreib das so und so, dann bekommen wir das geregelt, dann war es auch so. :rolleyes: Dazu sind die doch da ...

Und nein, es geht dabei nicht darum der Versicherung etwas vor zu machen. Aber je nachdem was man in den blöden Bogen schreibt kann es eben unterschiedlich lange dauern, bis die Versicherung den Schaden geregelt hat.

Also: Arschbacken zusammen kneifen, seinen Versicherungsmitarbeiter anrufen, den Fall schildern und dann klappt das schon.

Das "schlimmste" was passieren kann ist, das die Versicherung den Schaden nicht bezahlen will.

Gruß

Peter
 
Das "schlimmste" was passieren kann ist, das die Versicherung den Schaden nicht bezahlen will.

Nein. Das Schlimmste wäre, wenn sie den Schaden bezahlt und den Versicherungsnehmer rausschmeisst, und auf die schwarze Liste setzt. Dann kriegt der wiederum ggf. keine Haftpflicht mehr und sitzt in der Patsche wenn mal was wirklich Schlimmes passiert.

Versicherungen sind keine netten Unternehmen. Der Vertreter kann zwar nett sein, hat aber keinen Einfluss darauf, was die Mathematiker intern für Entscheidungen treffen und wen sie aufgrund welcher Scores auch immer - wieder kündigen.

Denn wenn eine Versicherung eine Sache *nicht* will, dann ist das:
ZAHLEN!
Und wenn es eine Sache gibt, die eine Versicherung überhaupt-gar-nicht will, dann ist das:
Nochmal zahlen müssen...
 
@Mapan

:rolleyes: Natürlich, die Versicherung hat bei jedem gemeldeten Fall die Möglichkeit die Versicherung danach zu kündigen. Das steht zumindest in den Bedingungen der Versicherer. Aber mal ganz ehrlich, das ist doch eher ein theoretischer Fall.

Und nur duch den Anruf bei seinem Markler um "mal nachzufragen" ist der Schaden nicht bei der Versicherung gemeldet und kann so auch nicht zur Kündigung führen.

Auf der anderen Seite, wenn der entsprechende Freund schon sehr nah an der Grenze des Rauswurfes liegen würde, dann hätte er mehr "Erfahrung" welche Schäden bezahlt werden :D dann wäre die Frage hier auch nicht aufgetaucht.

Grüße

Peter
 
Was fürn Objektiv war das denn überhaupt?



Soll dein Name von nem Auspuffhersteller sein?
Falls ja,ist er nämlich falsch geschrieben:ugly:
 
na dann klär doch mal auf, wo hier "Handreichungen zum Versicherungsbetrug gegeben werden" ...ich sehe keine.

in anderen themen jedoch schon.

man könnte annehmen es gäbe nichts wichtigeres für dich als dieses oberlehrerverhalten mit dem vorwand einer rechtlichen problematik.
 
Also ich habe mir die Beiträge genau deswegen besonders mit Interesse durchgelesen. Aber habe nirgendwo Hinweise auf einen Betrug gesehen. Es wurde nur klargestellt, wann die Versicherung zahlt und wann nicht.
 
Immer wieder spannend, was abgeht wenn jemand die Worte
"Kamera, kaputt und Versicherung anfragt".

Wenn es so war, wie im Eingangspost geschildert, dann zahlt die Versicherung NATÜRLICH. Weil es ist ******egal ob es eine Vase oder eine Kamera war, die runtergefallen ist.

Wenn meine Versicherung nicht zahlt, wenn ich was kaputtmache, dann brauche ich sie auch nicht (sofern ich nicht gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen habe)

Gruss
 
Immer wieder spannend, was abgeht wenn jemand die Worte
"Kamera, kaputt und Versicherung anfragt".

Wenn es so war, wie im Eingangspost geschildert, dann zahlt die Versicherung NATÜRLICH. Weil es ist ******egal ob es eine Vase oder eine Kamera war, die runtergefallen ist.

Wenn meine Versicherung nicht zahlt, wenn ich was kaputtmache, dann brauche ich sie auch nicht (sofern ich nicht gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen habe)

Gruss

NATÜRLICH ist erst mal nix mit Versicherung,

wie die Vorposter schon schrieben,
wurde die Cam vom Besitzer verliehen, "hier probier mal" Pech gehabt
wurde die Cam ohne Wissen und Einverständnis genommen müsste sie zahlen, so der allgemeine Tenor, dummerweise wird oft genug unterstellt die Cam wurde verliehen, weil

niemand lässt so ein teueres Teil ohne Aufsicht liegen, ergo muss sie mit Einverständnis genommen worden sein, also verliehen :rolleyes:

es könnte etwas Überredungskunst brauchen und Zeugen, ggffs. noch einen Anwalt um zu seinem Recht zu kommen, je nach Prämienhöhe und "Kulanz" der Versicherung
 
Wenn es so war, wie im Eingangspost geschildert, dann zahlt die Versicherung NATÜRLICH. Weil es ist ******egal ob es eine Vase oder eine Kamera war, die runtergefallen ist.

Wenn meine Versicherung nicht zahlt, wenn ich was kaputtmache, dann brauche ich sie auch nicht (sofern ich nicht gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen habe)
Privathaftpflichtversicherungen zahlen üblicherweise nicht für Schäden, die man an gemieteten oder geliehenen Sachen verursacht.

Insofern wäre es durchaus nicht "natürlich", daß die Haftpflichtversicherung zahlt.
 
Lies die Versicherungsbedingungen oder frag die Versicherung...

nun ja, erst fragen und dann einreichen ist selten gut, die Bedingungen sindja nicht immer logisch, ruft man da an und fragt erst, fragen die zurück, legen einen Worte in den Mund, gesagtes evt. falsch aus usw.

deswegen, selber lesen und richtig schildern, so wäre mein Tipp
 
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