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Mal wieder: KFZ-Kennzeichen verpixeln?

  • Themenersteller Themenersteller Gast_165699
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_165699

Guest
Eine fotografisch durchaus bedeutsame Meldung ist heute hier zu finden:
http://wien.orf.at/news/stories/2508385/

In dem Bericht geht es um Parksünder, die im www fotografisch an den Pranger gestellt werden, inklusive erkennbarem Autokennzeichen.
Auffällig ist auch im Bericht darüber der Satz "...ist es laut Datenschutzkommission und ARGE Daten verboten, solche Bilder" zu veröffentlichen - was genau sind _solche_ Bilder? Alle auf denen ein KFZ-Kennzeichen sichtbar ist? Oder nur wenn falsch geparkt wird?

Ein erster Blick auf die Webseiten der beiden erwähnten Institutionen brachte auch nichts Erhellendes...
 
Auffällig ist auch im Bericht darüber der Satz "...ist es laut Datenschutzkommission und ARGE Daten verboten, solche Bilder" zu veröffentlichen - was genau sind _solche_ Bilder? Alle auf denen ein KFZ-Kennzeichen sichtbar ist? Oder nur wenn falsch geparkt wird?
Einfach mal logisch nachdenken. Es wir Bezug genommen auf den Datenschutz und den Satz "Auf den hoch geladenen Fotos oder in den daneben stehenden Kommentaren ist auch die Autonummer des jeweiligen Parksünders angegeben".

Was könnte sich in einem Bild an Daten befinden, die nach Datenschutz nicht veröffentlicht werden dürfen?
Oder auch anders herum gefragt: Was könnte auf einem Bild eines KFZ, auf dem kein Kennzeichen zu sehen ist, datenschutzrechtlich relevant sein, so dass es nicht veröffentlicht werden dürfte?
Na?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass das Autokennzeichen der Knackpunkt ist ist mir schon klar, auch dass wenn kein Kennzeichen ersichtlich ist auch keine "Daten" veröffentlicht werden.
Aber nach weitgehender Auffassung ist das Veröffentlichen von Fotos auf denen Kennzeichen lesbar sind per se nicht illegal - bitte um Korrektur falls ich mich irre. Auch Google Street View hat sich meines Wissens nach nur verpflichtet solche Daten unkenntlich zu machen, eine gesetzliche Notwendigkeit bestand nicht.
Was genau ist nun mit "solchen" Fotos gemeint? Ist es doch generell verboten? Oder nur wenn falsch geparkt wird?

Oder anders gefragt:
Wenn ich ein Bild einer Stadtansicht veröffentliche ist es zulässig dass daruf KFZ-Kennzeichen ersichtlich sind - wenn aber einer oder mehrere davon (zufällig) falsch parken begebe ich mich in Richtung Illegalität?
 
Was genau ist nun mit "solchen" Fotos gemeint?

Photos, die dem Zweck dienen, Falschparker (Verkehrssuender( an den Pranger zu stellen.

Anders gesagt: immer dann, wenn du auch eine Person unkenntlich machen muesstest (Balken ueber die Augen waere ein Beispiel), musst du auch das Kennzeichen unkenntlich machen.
 
nehmen wir mal ein fingiertes szenario: du gehst fremd und triffst dich mit deinem heimlichen schatzerl in einem einschlägigen hotel. natürlich parkst du dein auto möglichst nahe des hotels.

jetzt mache ich ein bild von deinem auto samt kennzeichen und stelle es hier ins forum, samt exif-daten, sodass man erkennen kann, WANN genau du hier warst. nein, dein auto ist nur zufällig drauf, das eigentliche motiv ist ein anderes. aber: dein kennzeichen ist klar und deutlich zu sehen.

jetzt erkläre daheim, was du dort zu suchen hattest, wenn du behauptest, du hättest bis spät in die nacht gearbeitet ...
:lol:
 
Mal eine zusätzliche Frage dazu am Rande, ist mir gerade eingefallen und ist hoffentlich nicht zu OT. Wenn Bilder von KFZ-Kennzeichen nicht veröffentlicht werden dürfen, weil sie Rückschlüsse auf den Halter erlauben müssten gleiche Regeln dann nicht auch für Bilder von Schiffen, Flugzeugen und Raumschiffe ;) gelten?
(Also, dass die nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn sie durch Flugzeugnummer, Name, Flagge, etc. identifizierbar sind?)

Zum Thema: Ich habe bisher angenommen das Problem sei eigentlich nicht das Kennzeichen an sich, sondern die Tatsache wenn dies mit anderen Daten verknüpft ist. Also Ort, Uhrzeit oder wie hier einem bestimmten Verhalten. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren...
 
@ phototipps:

Zumindest bisher war ich der Auffassung dass ich in genau dem Fall keine Ansprüche gegen dich geltend machen könnte, oder deine Veröffentlichung Unrecht wäre. SSKM... :cool:

PS: ich glaube auch nicht dass wir hier die Eingangsfrage erschöpfend ausdiskutieren können/sollten; ich habe den Link gepostet da es jemanden im Zusammenhang mit Fotografie interssieren könnte - wie man sieht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind eben die Gefahren, denen man sich im Leben außerhalb der eigenen vier Wände zu stellen hat.

als person habe ich das recht am eigenen bild. eine sache hat dieses recht nicht. aber zumindest habe ich noch das recht des datenschutzes. ich darf vermutlich auch nicht ein bild deiner kreditkarte ohne deiner zustimmung im internet veröffentlichen. oder ein bild deines führerscheins, personalausweises, reisepasses etc.
 
Letzteres sind personenbezogene Daten, die einem speziellen (Daten-)Schutz unterliegen.
Aber gilt das auch für KFZ-Kennzeichen?
 
die kennzeichentafel ist - zumindest in österreich - ein amtliches dokument wie auch der führerschein oder der reisepass.
 
Die Diskussion ist eigentlich relativ einfach zu klären.
Schauen wir uns mal das "Recht am eigenen Bild" an.
Solange die Person dort nur "Beiwerk" ist (also das Bild auch ohne die Person die selbe Wirkung hätte) kann es ohne Probleme und Einschränkungen veröffentlicht werden (§23 Abs. 1.2 KunstUrhG).
Und genauso würde ich das auch mit KFZ-Kennzeichen handhaben. Solange das Auto also nicht Hauptaugenmerk ist, sondern nur "dummerweise" da gerade rumsteht muss man ÜBERHAUPT NICHTS unkenntlich machen.
Falls das Auto da gerade also zufällig vor dem örtlichen Puff steht und der Fahrzeughalter dadurch Ärger kriegt, dann hat er schlicht und einfach Pech gehabt.
 
die kennzeichentafel ist - zumindest in österreich - ein amtliches dokument wie auch der führerschein oder der reisepass.
Und das heißt jetzt...? Ich darf keine Kennzeichentafeln veröffentlichen?

Klar, in Bezug auf zB Fälschungen hat das eine rechtliche Bewandtnis, aber auch im Bereich Fotografie bzw. Veröffentlichung?
 
Bei der ganzen Diskussion ist interessant, dass in erster Linie der KFZ Halter (und meist nur der) einen Bezug zwischen Kennzeichen und Person herstellen kann. Für jeden anderen ist es praktisch unmöglich, es sei denn, er hat Zugang zu den Zulassungsdaten.
Der Fahrzeughalter wird im Regelfall der einzige sein, der sein Fahrzeug auf den Bildern erkennt (und sich gegebenenfalls aufregen wird).
 
Bei der ganzen Diskussion ist interessant, dass in erster Linie der KFZ Halter (und meist nur der) einen Bezug zwischen Kennzeichen und Person herstellen kann. Für jeden anderen ist es praktisch unmöglich, es sei denn, er hat Zugang zu den Zulassungsdaten.

Das ist (min. fuer Oesterreich) falsch. Wie schon gesagt gehoeren die Nummerntafeln zu den 'indirekt personenbezogenen Daten', d.h. per Definition, dass sie nicht von jedermann _rechtmaessig_ mit der Person in Verbindung gebracht werden koennen (waehrend das fuer manche sehr wohl erlaubt ist).

Praktisch heisst das, dass sehr wohl jeder an die Zulassungsdaten kommen kann, nur dass er das eben nicht immer duerfte.

Genauer:
§ 47 Abs 2a Kfg schrieb:
(2a) Die Behörde hat, sofern nicht eine Auskunftserteilung gemäß § 31a KHVG 1994 in Betracht kommt, Privatpersonen auf Anfrage, in der das Kennzeichen, die Motornummer oder die Fahrgestellnummer angegeben und ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Auswertungsmöglichkeiten Namen und Anschrift des Zulassungsbesitzers bekanntzugeben.
http://www.jusline.at/47_Zulassungsevidenz_KFG.html
 
Richtig - oder eigentlich: es muss "glaubhaft gemacht" werden können - ein Nachweis darüber ist nicht zwingend.

Aber, um wieder zum Ausgangsthema zu kommen:
Solche Personenabfragen könnten auch gestartet werden wenn ich das Kennzeichen nur irgendwo _gesehen_ habe, ein Foto davon muss dazu nicht veröffentlicht worden sein. Warum sollte es daher also einer Veröffentlichung eines Fotos mit darauf sichbarem Kennzeichen entgegenstehen, nur weil damit jemand es für eine Abfrage benützen könnte?
 
Es hat ein begründetes Interesse zu bestehen.

z.B. wenn der Lenker einen Unfall mit Fahrerflucht verursacht hat. Da reicht es auch, wenn man die Nummer notiert oder wenn man sie im Gedächtnis behält.

Ob es als Begründung reicht, dass man das Bild einer Nummerntafel im Internet gesehen hat?
 
Es hat ein begründetes Interesse zu bestehen.

Theoretisch. Praktisch reicht es, ein begruendetes Interesse am Telefon _anzugeben_ (man koennte auch 'luegen' dazu sagen ;).

Warum sollte es daher also einer Veröffentlichung eines Fotos mit darauf sichbarem Kennzeichen entgegenstehen, nur weil damit jemand es für eine Abfrage benützen könnte?

Das hat doch niemand behauptet. Das Problem ist ja nicht das veroeffentlichen der Nummerntafel an sich. Es wird aber zu einem Problem, wenn andere, 'besonders schutzwuerdige', Daten mit dieser Nummerntafel verknuepft werden koennen - wie eben eine Straftat.
Und nein, dass 'vor einem Puff parken' ein solches Datum ist, glaube ich eher nicht ;)
 
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