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Nebenher dazu verdienen ohne Gewinnerzielungsabsicht ?

  • Themenersteller Themenersteller Gast_1235508498
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_1235508498

Guest
Hoi,

Ich will demnächst mit einem Kumpel zusammen ein paar Euro nebenher dazu verdienen (Fotoshootings, Nachbearbeitung etc.). Wobei „verdienen“ eigentlich nicht im Sinne von Gewinnerzielungsabsicht zu sehen ist...

Wenn unsere Ausrüstungen im Schnitt je 2000-3000€ kostet und ständig erweitert wird und wir im Jahr 1000-2000€ verdienen, dann ist dies ja nicht wirklich Gewinnbringend. Die Ausrüstung wird so oder so gekauft. So könnten wir die Kosten mit den Einnahmen etwas reduzieren. Und dass möglichst legal! Auf Ärger können wir getrost verzichten.

Und davon dann noch 400+X € an diverse Einrichtungen abzudrücken ist ja auch nicht wirklich toll für arme Studenten. Darum geht es uns primär. Gewerbe haben wir uns schon durchgerechnet. Unter den Umständen würde es sich wahrscheinlich nicht lohnen. Freier Künstler wäre aufgrund von Auftragsfotografie wahrscheinlich auch nicht drin?

Nun sind wir auf die so genannte „Liebhaberei“ gestoßen. Die Frage ist daher, ob das für unsere Zwecke das richtige ist. Aus diesem Grund einige konkrete Fragen:


- Wie kann man das am besten umsetzen, bzw. „anmelden“? Eigentlich ist die sogenannte Liebhaberei ja mehr eine „Bestrafung“ des FA, so wie wir das verstanden haben... Und wenn wir 2, 3 Jahre warten, bis wir damit „bestraft“ würden, gehen in dem Fall schon ca. 1000€ alleine für Gebühren drauf.
- Darf man auf, wenn man das so alles geklärt hat, konkrete Angebote auf seiner Webseite unterbreiten? Also zB. Eine Stunde Shooting = 100€, Zwei Stunden Shooting = 170€ (nur als Beispiel).
- Wie muss man es offiziell kennzeichnen auf Webseite und Co? Steuernummer im Impressum geht ja in dem Fall nicht mehr?
- Kann man aus dem Status der Liebhaberei ohne weiteres aussteigen bzw. „upgraden“, falls es nach dem Studium eventuell doch mal zur Primären Einnahmequelle werden sollte?
- hat das Folgen auf eventuelle spätere Unternehmensgründungen in anderer Formen? Sprich: Ist man beim FA dadurch gebrandmarkt?
- Steuer, Handelskammer etc. interessieren uns dann auch nicht mehr?

Danke schon mal für eure Antworten! Wir wollen wie gesagt möglichst alles auf einer legalen Schiene fahren lassen ohne danach irgendwelche Probleme zu bekommen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Liebhaberei

Hoi,

Ich will demnächst mit einem Kumpel zusammen ein paar Euro nebenher dazu verdienen (Fotoshootings, Nachbearbeitung etc.).

Gewerbe haben wir uns schon durchgerechnet. Unter den Umständen würde es sich wahrscheinlich nicht lohnen. Freier Künstler wäre aufgrund von Auftragsfotografie wahrscheinlich auch nicht drin?

- Wie kann man das am besten umsetzen, bzw. „anmelden“?

- Darf man auf, wenn man das so alles geklärt hat, konkrete Angebote auf seiner Webseite unterbreiten? Also zB. Eine Stunde Shooting = 100€, Zwei Stunden Shooting = 170€ (nur als Beispiel).

- Kann man aus dem Status der Liebhaberei ohne weiteres aussteigen bzw. „upgraden“, falls es nach dem Studium eventuell doch mal zur Primären Einnahmequelle werden sollte?

Das Wichtigste steht wohl schon hier:

https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=218664

Dann habe ich noch einen Standardtipp: Gründerseminare der IHK (meistens kostenlos und zuverlässiger als Tipps von Steuerberatern, Rechtsanwälten etc.)

Wenn Ihr mit Euren Dienstleistungen werben wollt, geht kein Weg am Finanzamt vorbei - sonst droht großer Ärger.

Liebhaberei braucht Ihr nirgends anzumelden - Ihr dürft allerdings auch nicht für Geld arbeiten und schon gar keine Rechnung schreiben. Natürlich auch nicht werben.

Upgraden (auf ein Gewerbe oder eine GmbH etc.) kann man jederzeit. Dem Finanzamt ist es egal, was Ihr vorher gemacht habe - aber bei Steuerhinterziehung haben die ein Gedächtnis wie ein Elefant.

Am Ende das Wichtigste: Wenn Ihr Kunden findet, die es bezahlen, sollten die paar Steuern und Abgaben kein großes Problem sein. An den meisten Unis werden darüber hinaus dreisemestrige Buchhaltungsseminare angeboten, die jeder Student belegen kann (und schaden tut es nie). Die heißen manchmal auch Kostenrechnung oder so.

Viel Erfolg bei der Neugründung und immer gutes Licht

PhotoPhoibos.
 
AW: Liebhaberei

Interessant :) Was hat es denn genau mit dieser "Liebhaberei" genau? Ich habe mich da auch schonmal ein wenig versucht mit zu befassen und habe da nur gefunden:

Ausgaben > Gewinne , und das auf lange Sicht und die Verantwortlichen machen auch keine Anstalten etwas daran zu ändern = Liebhaberei = Hobbyfinanzierung. So habe ich es zumindest verstanden.
Wenn nur beabsichtigt ist die Kosten eines Hobbies so klein wie möglich zu halten und deshalb kleine Geldbeträge für Fotoaufträge erhält und damit die Einnahmen kleiner/gleich den Kosten sind - dann handelt es sich steuerlich gesehen um Liebhaberei und braucht nicht angemeldet zu sein und die Einnahmen und Kosten müssen/dürfen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden.

Im Prinzip würde das ja schon zutreffen... Sch... Bürokratie hier in DE. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Liebhaberei

Interessant :) Was hat es denn genau mit dieser "Liebhaberei" genau? Ich habe mich da auch schonmal ein wenig versucht mit zu befassen und habe da nur gefunden: :D

Also: Wenn Du aus Spaß fotografierst ist es Liebhaberei. Sobald Du Geld dafür verlangst, ist es keine Liebhaberei mehr.

Einnahmen, egal wie hoch, sind zu versteuern.

Sobald Du für eine Dienstleistung wirbst, die Du nicht umsonst ausführst, geht das Finanzamt davon aus, dass Du auch tatsächlich Geld dafür bekommst.

Natürlich gibt es auch Leute, die ihre Einnahmen gegen ihre Ausgaben verrechnen, ohne dass das Finanzamt es weiß - aber das ist Schwarzarbeit und keine Liebhaberei.

Immer gutes Licht

PhotoPhoibos.
 
AW: Liebhaberei

Ich an deiner Stelle würde ganz einfach beim Finanzamt nachfragen, das kostet nix und dann weißt du es genau.

Gruß Astra.
 
AW: Liebhaberei

Kleine Info, die Dir vielleicht zu denken geben könnte (sollte):
Wer vom Fach ist, darf Dich steuerrechtlich hier nicht beraten ohne zumindest theoretisch mit Konsequenzen rechnen zu müssen.
Wenn es dennoch jemand tun sollte, obwohl Du ihm völlig fremd bist: Glück gehabt!

Nur soweit: bisher hast Du noch keine 100% richtige Antwort bekommen, lediglich ein paar Halbwahrheiten waren wie immer dabei, also bitte den Weg zum Steuerberater nicht scheuen oder wie vorgeschlagen ein Existenzgründerseminar besuchen :top:!

Man kann sich viele Infos übers Netz saugen, z.B. zu Ausrüstungsfragen, "Welche Linse für meine Cam?" etc.. aber wenn Du in der Gründungsphase eines Unternehmens, vielleicht sogar einer GbR etwas grundlegend falsch machst, kannst Du den Fehler nicht später über Ebay zu Geld machen......;)

Gruss
Thelizie
 
Hi
eventuelle Einnahmen müssen natürlich immer versteuert werden (Steuererklärung)
Liebhaberei bedeutet, dass du deine Aufwendungen nicht steuerlich absetzen kannst.

Geh zu deinem Finanzamt und rede mal mit denen.

Gruß
Mike
 
AW: Liebhaberei

Ich an deiner Stelle würde ganz einfach beim Finanzamt nachfragen, das kostet nix und dann weißt du es genau.

Gruß Astra.

Doch, kostet mittlerweile glaube ich auch was, wenn du ne verbindliche Aussage willst :P

Aber was ist das Problem bei nem Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung? Ich habs gemacht (allerdings für Webdesign) und so gehts im Groben:

- Gewerbe anmelden (ca 25€ Gebühr)
- Kleinunternehmer reinschreiben lassen (Grenzen weiß ich grad nimmer, aber glaub unter 17 500 Umsatz jährlich)
- Danach melden sich ein paar Kammern, IHK etc. aber bei wir wars kein Stress
- Dann kannst du ganz normal und völlig legal Rechnungen ausstellen (allerdings OHNE Mwst!!)
- Die Einnahmen und Ausgaben schreibst du in eine Einnahmen / Überschussrechnung (einfach eine Exceltabelle, Bei Ausgaben auf die Abschreibungsdauer achten, Bei ner Kamera z.B. 7 Jahre)
- Mitte des Jahres musst du dann Steuererklärung machen, in die du aber nur reinschreibst, wie viel Gewinn du gemacht hast (Einnahmen-Ausgaben). Die schickst du dann ab und das wars.
- Ein paar Monate später kommt der Steuerbescheid, der aber meistens nur sagt, dass du nichts zu zahlen hast

Zu beachten:
- Als Kleinunternehmer kannst du nichts von der Steuer absetzen, sondern nur gegen die Einnahmen "aufrechnen" um den Gewinn zu schmälern.

Falls etwas nicht stimmen sollte, bitte verbessern. So mache ich es zumindest :)
 
100.- die Stunde. Das soll keine Gewinnerzielungsabsicht sein? :ugly:

Das sollte schon von selber klar sein, dass das keine Liebhaberei ist.
 
Also mein Kenntnisstand ist so das man natürlich nicht Liebhaberei anmelden kann:D: Arbeitest du gewerblich das heißt für einen Stundensatz dann Gewerbe anmelden, natürlich auch gern als Kleingewewerbe Umsatz bzw Mwst befreit. Dies mußt du allerdings dem Finanzamt bekanntgeben. Da gibt es so einen Bogen den man ausfüllt. Nun schreibst du deine Kameras Blitzanlagen usw. gegen deinen Gewinn mit den jeweiligen Fristen ab. Dies kann in den ersten 1-2-3 Jahren auch gern zu einem Minus führen. Erkennt das Finanzamt aber nach mehreren Jahren immer noch keine Gewinnerzielungsabsicht, bist du dein Gewerbe wieder los und es wird als Liebhaberei eingstuft. Wie das dann mit der Rückabwicklung aussieht kann ich die nicht genau sagen. Als Kleingewerbetreibender darf dein Umsatz nicht 17500 € übersteigen sonst bist du im darauffolgenden Jahr verpflichtet die Mwst auf dein Produkte oder Dienstleistungen abzuführen!
 
Liebhaberei kann man nicht anmelden. Liebhaberei heißt der Vorwurf des Finanzamtes, wenn mit einem gewerblichen Betrieb keine Gewinne erzielt werden und keine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen ist. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn z.B.

  • Kameraausrüstung oder sonstige Wirtschaftsgüter gekauft werden und hierfür die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht wird, d.h. wenn man sich diese erstatten läßt oder
  • man die gekauften Gegenstände als Betriebsausgabe ansetzt und die Kosten des Betriebes dauerhaft (d.h. auch nach einer Anlaufphase) höher sind, als die Einnahmen. Das würde nämlich dazu führen, dass diese Verluste aus selbständiger Arbeit die Steuerlast für Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohn/Gehalt) oder anderen Einkünften mindern. Und darauf hat der Fiskus keine Lust.
Der Fiskus wirft dir dann Liebhaberei anstelle einer Gewinnerzielungsabsicht vor. Um weiteren Schaden abzuwenden wirst Du aufgefordert, den Gewerbebetrieb einzustellen. Dem ist Folge zu leisten. Darüber hinaus wirst Du i.d.R. angehalten den entstandenen Schaden zu ersetzen, d.h. Steuer nachzuzahlen und zwar mit Zins und Zinseszins. Das kann richtig teuer werden und Schulden an das Finanzamt werden nicht gestundet.

Dass die Regel auch zum Schutz von uns normalen Unternehmern/Selbständigen gilt, ist denke ich jedem klar. Nix für Ungut.
 
AW: Liebhaberei

Doch, kostet mittlerweile glaube ich auch was, wenn du ne verbindliche Aussage willst :P

Aber was ist das Problem bei nem Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung? Ich habs gemacht (allerdings für Webdesign) und so gehts im Groben:

- Gewerbe anmelden (ca 25€ Gebühr)
- Kleinunternehmer reinschreiben lassen (Grenzen weiß ich grad nimmer, aber glaub unter 17 500 Umsatz jährlich)
- Danach melden sich ein paar Kammern, IHK etc. aber bei wir wars kein Stress
- Dann kannst du ganz normal und völlig legal Rechnungen ausstellen (allerdings OHNE Mwst!!)
- Die Einnahmen und Ausgaben schreibst du in eine Einnahmen / Überschussrechnung (einfach eine Exceltabelle, Bei Ausgaben auf die Abschreibungsdauer achten, Bei ner Kamera z.B. 7 Jahre)
- Mitte des Jahres musst du dann Steuererklärung machen, in die du aber nur reinschreibst, wie viel Gewinn du gemacht hast (Einnahmen-Ausgaben). Die schickst du dann ab und das wars.
- Ein paar Monate später kommt der Steuerbescheid, der aber meistens nur sagt, dass du nichts zu zahlen hast

Zu beachten:
- Als Kleinunternehmer kannst du nichts von der Steuer absetzen, sondern nur gegen die Einnahmen "aufrechnen" um den Gewinn zu schmälern.

Falls etwas nicht stimmen sollte, bitte verbessern. So mache ich es zumindest :)


Hallo anotherstyle,

musst Du Beiträge für die Berufsgenossenschaft abdrücken?

Danke
 
Ein paar Anmerkungen hier sind richtig und ein paar nur fast...

Vorab: Eine Gewinnerzielungsabsicht wird einem seitens des Finanzamtes grundsätzlich IMMER unterstellt. Wenn dem nicht so wäre, dann gäbe es ja in der Folge nicht die Thematik "Liebhaberei ja oder nein"....

Dann: Das Finanzamt kann ein als Liebhaberei eingestuftes Gewerbe nicht untersagen und wird deshalb NIEMALS einen Steuerpflichtigen auffordern, ein Gewerbe einzustellen. Hierzu hat das Finanzamt keinerlei Befugnis ! Eine Gewerbeuntersagung kann allenfalls durch das örtlich zuständige Gewerbeamt erfolgen. Stichwort hier: Gewerbefreiheit. Auch bei wikipedia zu finden.

Konsequenz aus der Einstufung eines Gewerbes als Liebhaberei durch das Finanzamt ist vordergründig, daß die angegebenen Betriebsausgaben nicht mehr als abzugsfähig anerkannt werden und somit auch keine steuermindernde Wirkung mehr haben können. Im Gegenzug ist man jedoch weiterhin verpflichtet, eventuell erzielte Einnahmen wahrheitsgemäß anzugeben.

Beliebte "Steurersparmodelle" im Rahmen eines Gewerbes waren/sind zum Beispiel die Vermietung eines privateigenen Wohnmobiles oder auch die Malerei (also so richtig mit Staffelei und Ölfarben). Beide "Gewerbe" konnte man mit etwas Geschick so "gestalten", daß zwar Ausgaben aber eben (so gut wie) keine Einnahmen anfielen. Beim Wohnmobil vermieten ist eben bei eventuellen Interessenten kein einziger Termin mehr frei und bei der Malerei waren die Bilder eben so hässlich, daß sie keiner kaufen wollte.... :D Daß beide "Gewerbe" (oder auch Hobbies) in der Regel sehr konstenintensiv sein können bzw. sind (wie auch die Fotografie) macht das Ganze nur plausibler. So jedenfalls meine Erfahrungen aus der früheren Praxis....beliebtes Thema im Bereich Liebhaber-Gewerbe waren unter anderem auch Pferde- und Hundezucht....

Bemerkenswerterweise waren es zu meiner Zeit auch fast immer Leute, die entsprechendes Einkommen hatten und sich problemlos ein Wohnmobil für einen sechsstelligen €-Anschaffungspreis vor die Tür stellen konnten um es dann "offiziell" zur Vermietung freizugeben....das Teil kostete natürlich auch entsprechend Versicherungsprämie....

Um eine Einstufung als Liebhaberei zu vermeiden, muß unter anderem eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein. Das bedeutet, derjenige muß am "wirtschaftlichen Geschäftsverkehr" teilnehmen, also z. B. mal ne Annonce schalten, um seine Dienste anzupreisen, ne Werbung auf dem Auto o. Ä. Weiterhin spielt auch die Nachhaltigkeit eine Rolle, also die Tatsache, daß man quasi permanent bereit ist, sein Gewerbe auszuüben und nicht nur alle paar Monate mal in Erscheinung tritt, wenn man mal wieder Lust dazu hat. Das sind so die wichtigen Eckpunkte.

Generell ist zu dem Thema noch zu sagen, daß es kein "Klein- oder Nebengewerbe" gibt. Gewerbe ist Gewerbe, egal ob man 500 € p.a. umsetzt oder 10 Millionen. Das wird von den Leuten immer fälschlicherweise so bezeichnet, weil sie das Gewerbe neben einer normalen Arbeitnehmertätigkeit ausüben.

Natürlich gehen mit einer Gewerbeanmeldung gewisse Pflichten einher. Andererseits kann man seine Tätigkeit aber in dem guten Gewissen ausüben, sozusagen legal tätig zu sein und zum anderen hat man keinerlei Einschränkungen hinsichtlich des Umfanges der Tätigkeit und wie "stark" man in Erscheinung treten möchte.
 
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