Zum Andern reichen hier entsprechende Zeugenaussagen locker hin.
Und die Zeugenaussage lautet: "Ja, meine Freundin Uschi war am 1. Juli mit ihrem roten Bikini am Strand."?
Vor knapp 10 Jahren gab es hier mal einen Fall, wo ein Fitnessstudio mit einem Bild warb, wo ein Mann, dessen Kopf verdeckt war, auf einem Gerät saß. Dieses Gerät wurde im Kontext beschrieben.
Der Mann bestand auf Löschung, das Studio interessierte das nicht.
Ja, wenn dein Studio mit deinem Bild wirbt und Du und alle anderen erkennen Dich selbst, dann kann man wohl ohne weiteres von Erkennbarkeit reden. Auch wenn der Kopf verdeckt ist. Da stehen die Chancen gut, dass der Abgebildete vor Gericht gewinnt.
Umgekehrt wirst Du schlechte Karten haben, wenn Du versuchst eine größere Fitnesskette vor den Kadi zu ziehen und zu behaupten "So eine Hose und solche Puma-Schuhe habe ich auch. Das bin ich auf dem Bild!"
Das ist eben was anderes, wenn irgendwer, irgendwo an irgendeinem Strand nicht erkennbar aufgenommen wird für ein Bild, das zum Beispiel das Thema "Jeder Zweite ist übergewichtig" illustriert.
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