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Neues Gerichtsurteil zum Passfoto

Moin,

ich glaube hier ist wieder mal die Sache im Gange wie...

ich darf alles,
ich kann machen was ich will
Demokratie wurde bemüht usw....

eins ist sicher wie das Ahmen in der Kirche...

sehr viel Dinge, Sachen, Werke, Patente...sind durch Urheberrecht geschützt
und das ist gut so!!!

mindestens halb Deutschland...lebt gerade davon das es Urheberrechte gibt!
(mag jeder nachzählen der Bock hat)

und warum immer die Klagen über diese "kleinen Angelegenheiten"...?

wenn ihr eure Hobbyknipsbilder...auf anderen Websites wiederfindet,
mault ihr doch auch rum, oder?
Mfg gpo
 
ich habe für so einen käse wie mit dem bewerbungsbild so gar kein verständnis.
Ich habe irgendwie für beide Seiten Verständnis. Wäre ich so ein Fotograf, würde ich eine pauschale Aufschlaggebühr auf meine Preisliste setzen, wenn jemand das bild anderweitig nutzen will als im üblichen Rahmen. Dann wäre von vornherein klar, was damit gemacht werden darf und was nicht, wenn man nicht entsprechend bezahlt hat.

Da ich den Fotografen nicht kenne, der da geklagt hat, nehme ich entweder an, er hatte gute Gründe, warum er das verbieten wollte oder er war geldgierig. Im letzteren Fall wird sich das eh negativ auf die Kundenzahlen auswirken, damit hat er dann, wie du sagst, sich selbst bestraft.
 
Moin,

ich glaube hier ist wieder mal die Sache im Gange wie...

ich darf alles,
ich kann machen was ich will
Demokratie wurde bemüht usw....

eins ist sicher wie das Ahmen in der Kirche...

sehr viel Dinge, Sachen, Werke, Patente...sind durch Urheberrecht geschützt
und das ist gut so!!!

mindestens halb Deutschland...lebt gerade davon das es Urheberrechte gibt!
(mag jeder nachzählen der Bock hat)

und warum immer die Klagen über diese "kleinen Angelegenheiten"...?

wenn ihr eure Hobbyknipsbilder...auf anderen Websites wiederfindet,
mault ihr doch auch rum, oder?
Mfg gpo
Hier geht's aber nicht um Urheberrecht an sich, sondern um (Urheber-)Vertragsrecht.
 
Ich hab letztens (gleichzeitig) Bewerbungsfotos und auch Passfotos machen lassen und hab mir dabei die Passbilder und 12 Bewerbungsfotos printen lassen.

Auf meine Frage: "Darf ich die Bilder auch für Online-Bewerbungen oder Internet nutzen?" bekam ich dann für 5 Euro "Mehrkosten" das o.k. des Fotografen und eine CD mit den Bearbeiteten Bildern und den Originaldateien angeboten.

Fand ich ein faires Angebot und hab ich auch so angenommen.
 
Ich finde den Automaten großartig in dieser Disskusion, führt er nicht mit seiner bloßen Existenz geltendes Recht adabsurdum?:D
 
dann macht es aber auch keinen sinn dafür zu bezahlen. wenn ich ein heidengeld für hochzeitsfotos ausgebe möchte ich gefälligst auch damit tun können was ich will.

der punkt auf den´s ankommt: wenn ein fotograf ein bewerbungsfoto für jemanden macht, sich das teuer bezahlen lässt, der kunde dann die bewerbung ins internet stellt und sich der fotograf dann ein extraeinkommen erklagt, geschiehts dem geldgierigen sack recht wenn ihm die kunden davonlaufen. für sowas gibts, auf sat1 glaube ich, bestimmt ein fass ohne boden :D

ist doch ganz einfach: ich kann an einem bewerbungsfoto schlicht nix künstlerisches erkennen, das auch nur im entferntesten schützenswert wäre. wenn ICH bilder gegen geld mache, bekommt der kunde die bilder, meinetwegen auch die rohdateien, und kann damit machen was er bock hat, egal um was es geht. er bezahlt schliesslich dafür. und das nicht wenig.

wenn ich stunden mit irgendwelchen kindern, leuten oder tieren verbringe bis ich die richtigen bilder habe, bezahlt der kunde bereits teuer genug dafür.

ich habe für so einen käse wie mit dem bewerbungsbild so gar kein verständnis.

Ob man dafür Verständnis hat oder nicht ist eine Sache.
Was halt einfach geltendes Recht ist, eine andere. :D

Andreas
 
Grüß euch,
irgendwie sehe ich das Problem nicht? :confused:

Man geht zum Fotografen, lässt sich knipsen und bekommt für sein Geld sechs, neun oder was weiß ich wie viele Abzüge, die man bezahlt, nicht mehr und nicht weniger. Die kann man in einen Ausweis oder an die Hauswand klatschen, die ganz die Harten schenken sie der Oma, es wird niemanden stören.
Sobald man das Foto aber vervielfältigt (scannen und ins I-net stellen ist nix anderes) nimmt man sich ein Recht heraus, das man einfach nicht bezahlt hat.

Schöne Grüße
Peter

P.S.: Um den 10- bis 20-fachen Preis wär der Fotograf sicher bereit gewesen,
auf einen Großteil der Fotorechte zu verzichten.
 
Ich finde den Automaten großartig in dieser Disskusion, führt er nicht mit seiner bloßen Existenz geltendes Recht adabsurdum?:D

Was hast Du immer mit dem Automaten .....?? :rolleyes:
Beim Passbildautomaten gibt es keinen rechtlich relevanten Urheber für das Foto, ausser dem, der sich dabei selbst fotografiert.
Also ist da auch alles klar und eindeutig. Man ist selbst das "Modell" und selbst der "Urheber", also kann man damit machen, was man will. ;)
Ist also keine so tolle, besondere Sache mit dem Automaten ........ :D

Beim Fotografen, der das Passbild von einem macht, ist es eben ganz was anderes. Da gibt es einen klaren Urheber, der einen entsprechend plaziert, anweist und die Aufnahme anfertigt. Ob man das als "künstlerisch" bezeichnet oder nicht, ist egal. Es ist in jedem Fall eine eigenständige, schöpferische "Leistung".

Andreas
 
Grüß euch,
irgendwie sehe ich das Problem nicht? :confused:

Man geht zum Fotografen, lässt sich knipsen und bekommt für sein Geld sechs, neun oder was weiß ich wie viele Abzüge, die man bezahlt, nicht mehr und nicht weniger. Die kann man in einen Ausweis oder an die Hauswand klatschen, die ganz die Harten schenken sie der Oma, es wird niemanden stören.
Sobald man das Foto aber vervielfältigt (scannen und ins I-net stellen ist nix anderes) nimmt man sich ein Recht heraus, das man einfach nicht bezahlt hat.

Schöne Grüße
Peter

P.S.: Um den 10- bis 20-fachen Preis wär der Fotograf sicher bereit gewesen,
auf einen Großteil der Fotorechte zu verzichten.

Eben, drum sehe ich das "Problem" auch nicht.
Es gibt halt schlicht und ergreifend Urheberrechte, deren Existent man kennen sollte. Was dabei so empörend sein soll, erschließt sich mir nicht.

Andreas
 
Dann macht man halt selbst ein Foto...

Herrje...bitte nicht. Als Personaler bitte ich eher darum, dass die Leute wieder öfter zu Fotografen gehen. Der ist zwar meist nicht billig, aber der Eindruck einer Bewerbung mit selbst erstellten Bildern ...:confused: naja.

Was ich da bisher alles zu sehen bekomme. Die sehen teilweise aus, als wären die Bewerbungsbilder auf dem Discoklo gemacht oder es werden Urlaubsbilder eingereicht.

Zum genannten Fall
-Vielleicht sollte man auch die Fotografen dazu anhalten auf diese rechtlichen Umstände hinzuweisen...kann ja kein Laie wissen...und wenns dann immer gleich Klagen hagelt statt Abmahnung o.ä. ???
 
Der Punkt ist doch: Die Arbeit des Fotografen ist dieselbe, egal wie man das Passbild verwendet. Und der Fotograf darf das Passbild auch gar nicht anderweitig verwerten. Als Kunde würde ich deshalb doch erwarten, dass die Arbeit und die Rechte des Fotografen mit dem geforderten Preis abgegolten sind. Oder ist es so, dass der Passbildfotograf mit normalen Bildern drauflegt und erst mit den zusätzlichen Bildrechten auf sein Einkommen kommt?
 
§ 1 UrhG: "Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes."
... :evil:

§ 72 UrhG: "(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt."
 
Der Punkt ist doch: Die Arbeit des Fotografen ist dieselbe, egal wie man das Passbild verwendet.
- hey das ist in dieser Disskusion kein Argument, sonst könnten wir ja auch alle Zug fahren ohne zu zahlen, der Zug fährt ja eh ...

Also hat der Automat ein Urheberrecht, laut Gesetz (man könnte auch fragen wer Urheber einer Zeitversetzten- und Vollautomatikaufnahme ist [der Kamerahersteller??]?

Mir persönlich geht es doch hier nicht um Recht haben oder eben auch nicht sondern vielmehr darum zu erkennen dass dieses jene Gesetz eben Lücken hat wo einfach die Sinnhaftigkeit fehlt, dass es dennoch seine Berechtigung hat stell ich doch garnicht in Frage ...
 
Haste das auch schriftlich? (nur ne Frage) :o

Ich hab nur eine Quittung auf der auch die CD mit draufsteht.

Ausserdem war meine Frau mit anwesend, rein rechtlich gesehen existiert also (nur) ein mündlicher Vertrag (mit Zeugen).
Ich bin mir aber sehr sicher, das ich dort nie Probleme kriegen werde, denn ich war nicht zum ersten mal dort und bestimmt auch nicht zum letzten mal.
 
Passbild ist doch kein Bewerbungsfoto.

Für ein modernes Passbild ist doch das Aussehen (von vorne, nicht lächeln etc) vorgegeben. Hier bleibt keine künstlerische Freiheit. Daher kann in dem Falle sicher nicht von Kunst, welche zu schützen wäre, gesprochen werden.
Der Fotograf bekommt für sein Handwerk, das Ablichten einer Person nach vorgegebenen Kriterien, evtl. nachbearbeiten (wenn er sein Handwerk nicht auf Anhieb kann), ausbelichten bzw. ausdrucken, sein Honorar.

Beim Bewerbungsfoto hat der Fotograf mehr künstlerische Freiheit als beim Passfoto. Dabei muss er die Vor/Nachteile seines Models (=Auftraggeber) erkennen und sein Model optimal in Szene setzen.
Beleuchtung, Haltung, Belichtung, Hintergrund, evtl. sogar Lokation und mehr oder weniger Nachbearbeitung wird hier gefordert.

In beiden Fällen ist aber der Käufer auch der Auftraggeber. Dieser setzt die vom Auftraggeber gesetzten Rahmenbedingungen um.
Dass der Fotograf in diesen Fällen Urheber ist, ist sicher unbestritten.
Dass er aber nach dem Verkauf der Arbeit noch weiterhin Rechte an dem Bild hat, sehe ich eher kritisch, denn:
Der Auftraggeber hat sich an den Fotografen gewendet, um eben explizit eine Arbeit bestimmter Art zu bekommen. Es war vor allem die handwerkliche Arbeit gefordert.
Bei Auftragsstellung war die Verwendung (ein Bild zum Bewerben) doch schon klar. Ob diese Bewerbung analog oder wie modern und oft gefordert, auch digital vonstatten geht, hat den Handwerker nicht mehr zu interessieren.

Wenn ich einen Schreiner bitte, mir ein Regal in hellbraun aus bestimmtem Holz mit bestimmten Massen und Schublen für ein Eck zu bauen,
dann gehört der Schrank mir.
Wenn mir der nun super gefällt, ich nehme die genauen Masse und baue das Regal mehrfach selbst nach, verletze ich dann Urheberrechte?
Das Grunddesign stammt ja von mir und nur die feine Ausfertigung, als das Handwerk, stammt vom Handwerker.

Gruss,
Peter
(der denkt, nur schlechte Fotografen würden die online-stellung einklagen, weil sie zu wenig Kunden haben. Die Arbeit guter Fotografen spricht sich rum
und sie werden für Ihr Handwerk ausreichend Lohn verlangen können)
 
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