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Objektiv in die USA schicken. Zoll?

Das mag zutreffen, wenn Du das Objektiv mit Verpackung eingeschweißt in Deinem Koffer transportierst. Wenn du das Objektiv neben den anderen Ausrüstungsgegenständen in Deiner Fototasche hast, wird der Zoll gar nichts machen - wenn er die Fotoausrüstungen aller Reisenden nach der beschriebenen Art überprüfen wollte, hätte er nämlich verdammt viel zu tun.

Meine Rede und bei einer Nutzung von über zwei Monaten in den USA vor der Einfuhr hätte ich da in keiner Weise ein schlechtes Gewissen wegen der Nichtverzollung, die Reise und der Bedarf bzw kauf dient nicht der Steuervermeidung bzw Verkürzung.
 
Und selbst WENN du es in D verzollen und versteuern müsstest, bekommst du die VAT aus NY wieder. Ich weiß nicht, ob du das in deiner Rechnung berücksichtigt hast.
 
Und selbst WENN du es in D verzollen und versteuern müsstest, bekommst du die VAT aus NY wieder. Ich weiß nicht, ob du das in deiner Rechnung berücksichtigt hast.

Wenn er das bei der Ausreise gelten macht, könnte ich mir jetzt aber vorstellen, das die Kollegen am Zielflughafen eine Tip bekommen könnte. (Keine Ahnung wie die Zoll- und Streuerbehörden international verknüpft sind)
 
An dieser Stelle muss ich leider mal wieder anmerken, dass hier keine Tipps oder Hinweise gegeben werden werden dürfen, wie man den Zoll und die Versteuerung umgeht wenn diese denn, objektiv betrachtet, zu entrichten wären.
Whatever...
 
Das mag zutreffen, wenn Du das Objektiv mit Verpackung eingeschweißt in Deinem Koffer transportierst. Wenn du das Objektiv neben den anderen Ausrüstungsgegenständen in Deiner Fototasche hast, wird der Zoll gar nichts machen - wenn er die Fotoausrüstungen aller Reisenden nach der beschriebenen Art überprüfen wollte, hätte er nämlich verdammt viel zu tun.

Gruß,
Jens

Die Sache ist doch die, nachdem du deine Koffer geholt hast, dann musst du am Zoll vorbei. Jetzt müsstest du eigentlich an der Schleuse sagen: "Hallo, ich hab hier ein Objektiv zu verzollen". Tust du es nicht, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Du läufst durch und freust dich, 100€ "gespart zu haben"
2. Du wirst Stichprobenartig ausgewählt und du musst dem Zoll erklären, woher die Kameraausrüstung stammt. Die sind nicht doof und wissen, wie viel man dabei sparen kann.

Jetzt bist du in der Beweispflicht. Entweder du hast die Rechnung aus der EU, dann hast du kein Problem, oder du hast bei der Ausreise aus Deutschland das passende Formular ausgefüllt, welches alle Ausrüstungsgegenstände aufführt und vom Zoll abgestempelt wurde. Solltest du beides nicht haben, dann schätzt der Zoll den Wert und schnappt sich die Steuer, und mußt Strafe Zahlen. Egal ob das Objektiv stark gebraucht ist, oder OVP im Koffer liegt

Wenn man jetzt weiß, wie es laufen kann, dann muss jeder für sich entscheiden, ob er auf 1. hofft, oder ob er mehr Angst von 2. hat.

Hier aber Hinweise geben, dass es doch blödsinng wäre, sowas zu verzollen, ist deplaziert.
 
Hier Mal ein Fall, wie es laufen kann, aktuelle Fallschilderung auf juraforum.de:

Geschäftsmann K pendelt regelmäßig zwischen Asien und Europa. Bei einer Dienstreise erwirbt K in Asien eine Luxusuhr. Die Luxusuhr ist kein Plagiat sondern wurde bei einem autorisierten Händler gekauft und ist ein Original. Bei der Einreise deklariert K die Uhr nicht gegenüber dem Zoll. Gut 1,5 Jahre später befindet sich K erneut auf dem Rückweg aus Asien und geriet nun in eine Zollkontrolle. Die Zollbeamten sprechen K auf die besagte Uhr an, die K zu diesem Zeitpunkt gutgläubig am Handgelenk trägt. K gibt auf Nachfrage vor die Uhr in der BRD gekauft zu haben. Die Zöllner glauben dies nicht und bitten K kurz auf die Wache mitzukommen. K wird damit konfrontiert, dass a) die Uhr zunächst sichergestellt wird bis ein Kaufnachweis erbracht wurde oder b) Einfuhrzölle von rund 800 € zu zahlen sind. K wird freigestellt binnen 7 Tagen einen Kaufnachweis zu erbringen und könnte sodann die Zölle erstattet bekommen. K willigt gezwungenermaßen ein und zahlt rund 800 €. Im Wissen keinen Nachweis erbringen zu können legt K keinen Widerspruch ein. 4 Wochen später wird K plötzlich mit einem Strafbefehl der Zollverwaltung gem. § 153a StPO konfrontiert und soll demnach weitere 3.500 € zahlen, damit von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen wird. K wird vorgewurfen durch Benutzung des "grünen Ausgangs" konkludent gegen die Einreisebestimmungen der BRD verstoßen zu haben.

http://www.juraforum.de/forum/t171946/s.html

Quelle: juraforum.de
 
Die Sache ist doch die, nachdem du deine Koffer geholt hast, dann musst du am Zoll vorbei. Jetzt müsstest du eigentlich an der Schleuse sagen: "Hallo, ich hab hier ein Objektiv zu verzollen". Tust du es nicht, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Du läufst durch und freust dich, 100€ "gespart zu haben"
2. Du wirst Stichprobenartig ausgewählt und du musst dem Zoll erklären, woher die Kameraausrüstung stammt. Die sind nicht doof und wissen, wie viel man dabei sparen kann.

Jetzt bist du in der Beweispflicht. Entweder du hast die Rechnung aus der EU, dann hast du kein Problem, oder du hast bei der Ausreise aus Deutschland das passende Formular ausgefüllt, welches alle Ausrüstungsgegenstände aufführt und vom Zoll abgestempelt wurde. Solltest du beides nicht haben, dann schätzt der Zoll den Wert und schnappt sich die Steuer, und mußt Strafe Zahlen. Egal ob das Objektiv stark gebraucht ist, oder OVP im Koffer liegt

Jetzt würde mich doch mal interessieren, wer hier bei jeder Reise ein solches Formular bei der Ausreise ausfüllt und wem bei der Einreise vom Zoll schonmal unterstellt wurde, dass die Fotoausrüstung im Ausland gekauft sei.

Ich meine prinzipiell hast Du natürlich völlig recht - aber eine Fotoausrüstung ist wirklich etwas, was so gut wie jeder Urlauber dabei hat und wo man im Normallfall davon ausgehen kann, dass diese zum fotografieren der Reise benötigt wird...

Gruß,
Jens
 
Jetzt würde mich doch mal interessieren, wer hier bei jeder Reise ein solches Formular bei der Ausreise ausfüllt und wem bei der Einreise vom Zoll schonmal unterstellt wurde, dass die Fotoausrüstung im Ausland gekauft sei.

Ich meine prinzipiell hast Du natürlich völlig recht - aber eine Fotoausrüstung ist wirklich etwas, was so gut wie jeder Urlauber dabei hat und wo man im Normallfall davon ausgehen kann, dass diese zum fotografieren der Reise benötigt wird...

Gruß,
Jens

Das ist natürlich eine ganz andere Geschichte. Ich wollte nur darstellen, wie es laufen kann und wie es richtig geht. Dass das meistens anders praktiziert wird, ist auch klar
 
Nur zur Info:

Letzten Dezember war ich in Kenia auf Safari und habe vorher daran gedacht, von allen Rechnungen Kopien mitzunehmen. Beim Abflug haben sich dann allerdings die Zollbeamten geweigert, mir eine Nämlichkeitsbescheinigung auszustellen, da dies nicht mehr nötig sei. Nachzulesen im entsprechen Erfahrungsthread dazu von mir.

Von daher dachte ich dann auch, dass alles nicht mehr nötig sei, bis ich dann doch tatsächlich nach dem Urlaub kontrolliert wurde. Der Schwerpunkt der Kontrolle lag zwar auf Elfenbein und verbotenen Tierteilen, doch da war ich dann doch sehr froh, meine kopierten Rechnungen dabei zu haben. Einen ähnlichen Fall gab es auch vor etwa einem 3/4 Jahr hier im Forum, ein 20d Nutzer musste seine Kamera am Zoll abgeben, bis er drei Wochen später erst nach Vorlage der Rechnungen sie wieder in Empfang nehmen konnte. Für mich zeigen diese zwei Vorfälle aus dem letzten Jahr sehr deutlich, dass man sich da sonst sehr schnell aus glattem Eis bewegt. Der Zoll kann jederzeit auch noch nach mehreren Jahren auf die entsprechenden Nachweise bestehen, vor allem bei hochpreisigen Geräten.

Von daher muss jeder mit sich selber dieses Riskio ausmachen, mir ist es definitv zu hoch.
 
An dieser Stelle muss ich leider mal wieder anmerken, dass hier keine Tipps oder Hinweise gegeben werden werden dürfen, wie man den Zoll und die Versteuerung umgeht wenn diese denn, objektiv betrachtet, zu entrichten wären.

Es gibt genug legaler Tricks die man mit ein bischen Recherche selbst rausfinden kann. Ich habe jedenfalls noch kein einziges mal Zoll bezahlt und das auf ganz legale Weise.;)
 
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