sehreilig
Themenersteller
Habe ich das "Recht auf eigenes Bild" so richtig verstanden, dass das Fotografieren nicht der reglementierte Teil dieses Rechtes ist, sondern das Veröffentlichen?
Kann ich also guten Rechtsgewissens einzelne Personen bildfüllend fotografieren und die Bilder dann für meine persönlichen Absichten verwenden, solange ich diese nicht veröffentliche?
Es geht mir nicht darum, voyeuristischen Neigungen nachzugehen, sondern um die häufige Situation, dass ich Streetfotos mache ohne die fotografierten Personen vorher zu fragen jedoch auch ohne Veröffenlichungsabsichten, es sind eher fotografische "Übungen".
Bitte keine Diskussion um Anstand etc., da hab ich meinen Standpunkt gefunden - mich interessiert nur der rechtliche Aspekt.
Kann ich also guten Rechtsgewissens einzelne Personen bildfüllend fotografieren und die Bilder dann für meine persönlichen Absichten verwenden, solange ich diese nicht veröffentliche?
Es geht mir nicht darum, voyeuristischen Neigungen nachzugehen, sondern um die häufige Situation, dass ich Streetfotos mache ohne die fotografierten Personen vorher zu fragen jedoch auch ohne Veröffenlichungsabsichten, es sind eher fotografische "Übungen".
Bitte keine Diskussion um Anstand etc., da hab ich meinen Standpunkt gefunden - mich interessiert nur der rechtliche Aspekt.