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Personen fotografieren ohne Veröffenlichen-Absicht

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

sehreilig

Themenersteller
Habe ich das "Recht auf eigenes Bild" so richtig verstanden, dass das Fotografieren nicht der reglementierte Teil dieses Rechtes ist, sondern das Veröffentlichen?

Kann ich also guten Rechtsgewissens einzelne Personen bildfüllend fotografieren und die Bilder dann für meine persönlichen Absichten verwenden, solange ich diese nicht veröffentliche?

Es geht mir nicht darum, voyeuristischen Neigungen nachzugehen, sondern um die häufige Situation, dass ich Streetfotos mache ohne die fotografierten Personen vorher zu fragen jedoch auch ohne Veröffenlichungsabsichten, es sind eher fotografische "Übungen".

Bitte keine Diskussion um Anstand etc., da hab ich meinen Standpunkt gefunden - mich interessiert nur der rechtliche Aspekt.
 
Kann ich also guten Rechtsgewissens einzelne Personen bildfüllend fotografieren und die Bilder dann für meine persönlichen Absichten verwenden, solange ich diese nicht veröffentliche?

So ist das! Außer Du dringst zum Fotografieren in einen gegen Einlick besonders geschützte Privatbereich ein (z.B. mit Leiter über die Hecke fotografieren). Hast Du ja aber nicht vor...

Nachtrag: Die einschlägigen Paragrafen sind:
§ 201a StGB
§ 22 KunstUrhG
§ 23 KunstUrhG
 
Zuletzt bearbeitet:
Gegenfrage: Wie kann ich mich als Betroffener dagegen wehren? "Bildfüllend photographieren" stelle ich mir jetzt in geringem Abstand vor, so daß ich es mitbekomme. Ich also kein Beiwerk zu einer Aufnahme bin, weil ich gerade zufällig durchs Bild latsche. Mir würde es nicht passen, ohne gefragt zu werden einfach abgelichtet zu werden, egal ob es veröffentlicht werden soll oder nicht.
 
Vielen Dank für die Antworten, nun weiss ich Bescheid.

Dagegen wehren - indem du es dir verbittest, ganz einfach.
 
Ja, das Zitat heisst doch nicht, dass wenn jemand mir auch nur andeutet, dass er dies nicht will, dass ich dann trotzdem fotografiere.
Und wenn die Person es nicht bemerkt ist es eh egal, da sie ja keinen "Schaden" erleidet und dies eben auch garnicht bemerkt.
Normalerweise trete ich in AUgenkontakt und deute auf die Camera und hole mir so ein Einverständnis. Aber das geht ja leider nicht immer.

Was ich noch schrieb:
...

Bitte keine Diskussion um Anstand etc., da hab ich meinen Standpunkt gefunden - mich interessiert nur der rechtliche Aspekt.

Für mich ist alles gesagt zu meiner Frage - nochmals Dank an die Antwortenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
In ein anderes Land ziehen.

Typisch deutsch.......

Gegenfrage: Wie kann ich mich als Betroffener dagegen wehren? "Bildfüllend photographieren" stelle ich mir jetzt in geringem Abstand vor, so daß ich es mitbekomme. Ich also kein Beiwerk zu einer Aufnahme bin, weil ich gerade zufällig durchs Bild latsche. Mir würde es nicht passen, ohne gefragt zu werden einfach abgelichtet zu werden, egal ob es veröffentlicht werden soll oder nicht.
 
Das ist Unsinn. Ich möchte nur einfach gefragt werden, bevor ich abgelichtet werde. Wenn ich das mitbekomme, daß ich nicht gefragt wurde, möchte ich wissen, was ich dagegen tun kann ohne dem Typen die Kamera zu zerbröseln.

Dann verzichte doch bitte auf das Knippsen dieser Person.

Begreife es doch, Du kannst nichts dagegen tun. Das ist nun mal Gesetz.
Ob du es gut findest oder nicht, spielt keine Rolle. Jeder darf von dir im oeffentlichen Raum Fotos machen so viele er will.
 
Anstand?

Das hat nicht viel mit Anstand zu tun.
Es wird doch niemand belaesstigt oder sonst irgendwie benachteiligt.

Wenn ich anfangen muesste, bei allem was ich tue erst nachzufragen ob ich dies darf, dann hatte ich viel zu tun.

Es gibt weitaus wichtigere Dinge, als sich darueber zu aergern.

Und ja, es ist eine typisch deutsche Angelegenheit, sich uerber sowas Gedanken zu machen.
 
Begreife es doch, Du kannst nichts dagegen tun. Das ist nun mal Gesetz.
Ob du es gut findest oder nicht, spielt keine Rolle. Jeder darf von dir im oeffentlichen Raum Fotos machen so viele er will.
Das ist in dieser Absolutheit falsch. Gesetze sind das eine, deren Auslegung durch Gerichte das andere. In diesem Zusammenhang interessant ist der Abschnitt "Fotografieren von Personen" im Artikel Fotografieren verboten auf photoscala.de.
 
Der Fotografierten kanns nicht nur verbitten, sondern verbieten - schließlich hat er keine Sicherheit, dass das Bild bis in alle Ewigkeit nur für deine Augen ist und nicht veröffentlicht wird. Solange die Option besteht, dass es veröffentlicht werden könnte ist eben davon auszugehn, dass es auch veröffentlicht wird. Unabhängig davon, wie deine Absichten aussehn.
 
Mir würde es nicht passen, ohne gefragt zu werden einfach abgelichtet zu werden, egal ob es veröffentlicht werden soll oder nicht.
Wobei gerade hier sollte man sich dringend an die eigene Nase fassen.
Gerade als Fotograph sollte man sich erst recht damit arrangieren können, abgelichtet und veröffentlicht zu werden. Denn wenn ich schon als Fotograph so heran gehe mit "aber mich bitte nicht"-Einstellung, wie kann ich dann von anderen erwarten, dass ich sie ablichten kann?

Gerade als Fotograph sollte man dazu stehen, selber als "Modell" zur Verfügung zu stehen.
 
Anstand?

Das hat nicht viel mit Anstand zu tun.
Es wird doch niemand belaesstigt oder sonst irgendwie benachteiligt.

Wenn ich anfangen muesste, bei allem was ich tue erst nachzufragen ob ich dies darf, dann hatte ich viel zu tun.

Es gibt weitaus wichtigere Dinge, als sich darueber zu aergern.

Und ja, es ist eine typisch deutsche Angelegenheit, sich uerber sowas Gedanken zu machen.

Wahrscheinlich ist die Einstellung, was gehen mich die Befindlichkeiten ander Leute an, ich ziehe durch was ich will, eher typisch Deutsch.
 
legts aus wie ihr wollt......

Und ja, beim fotografieren interessieren mich andere Leute nicht. Ich veroeffentliche aber auch nichts davon.
 
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