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Photoshop CS3 Student

PP92TT

Themenersteller
Hallo,

Die Student Edition von Photoshop CS3 darf man ja nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.

Wäre es aber erlaubt das Bild mit Photoshop zu bearbeiten,zu speichern und mit einem anderen Bildbearbeitungsprogramm (z.b Paint.NET) erneut zu speichern?

Wie will Adobe dass eig. überprüfen ob man die mit Photoshop Student erstellten Bilder nicht verkauft?
 
Was möchtest Du nun lesen? Wie man Lizenzbestimmungen effektiv umgehen kann?

Mal ehrlich: Wenn Du mit Bilder Geld verdienst, dann kauf einfach die entsprechende Lizenz.
 
mal ne andere frage, darf man die mit dieser studentenversion erstellten bilder hier oder in anderen online-veanstaltungen zu vorstellungszwecken veröffentlichen?
 
du verkaufst sie damit ja nicht.. also ja du darfst es!
 
Hallo,

kann mir mal bitte einer folgende Frage beantworten.

Wo liegt der Unterschied bei einer Studentenversion und eine Vollversion ?

Sind bei der Studentenvers. nicht alle Programmteile vorhanden ?

Vielen Dank
 
Was möchtest Du nun lesen? Wie man Lizenzbestimmungen effektiv umgehen kann?

Eine Antwort auf seine Frage. Und das halte ich auch für legitim. Er stellt nicht die Frage: "Wie kann ich Lizenzbestimmungen umgehen", das unterstellt nur DEINE Frage an ihn.

Ich frage mich, warum in solchen Fällen einer legitimen Fragestellung, es notwendig ist, dass die User von der Forenleitung unter einen Generalverdacht gestellt werden. Dazu berechtigt auch kein Hausrecht.

Ich persönlich glaube nicht, das Adobe einen Kontrollmechanismus in die Bilddateien impliziert. Spätestens bei einer weiteren Bearbeitung mit einer anderen Software wäre dieser vermutlich obsolet. Vermutlich dürfte dies aber detailliert aus den jeweiligen Lizenzbestimmungen hervorgehen. Rechtlich dürfte sich der Ernstfall als sehr kompliziert darstellen mit ungewissem Ausgang. Die Lizenz verbietet die kommerzielle Verwendung der mit der Student-Version erstellten Datei und das ist völlig legitim.

Für eine zuverlässige Klärung der Frage, rate ich eine Auskunft bei einem Rechtsanwalt einzuholen.
 
Hallo,

kann mir mal bitte einer folgende Frage beantworten.

Wo liegt der Unterschied bei einer Studentenversion und eine Vollversion ?

Sind bei der Studentenvers. nicht alle Programmteile vorhanden ?

Vielen Dank

software ist genau die gleiche, nix abgespeckt. Lizenzrecht ist nur anders. sind beides vollversionen.

commercial box = kommerziell nutzbar, ubgradefähig, zweitkopierecht
EDU box = man muss bezugsberechtigt sein, kommerziell nutzbar, upgradefähig, zweitkopierecht
student edition box = man muss bezugsberechtigt sein, nicht kommerziell nutzbar, nicht upgradefähig, zweitkopierecht
 
Ich frage mich, warum in solchen Fällen einer legitimen Fragestellung, es notwendig ist, dass die User von der Forenleitung unter einen Generalverdacht gestellt werden. Dazu berechtigt auch kein Hausrecht.
Kein Generalverdacht, sondern Selbstschutz. Der Forenbetreiber kann für eventuelle Tipps zur Umgehung rechtlicher oder Lizenzbestimmungen haftbar gemacht werden.

Für eine zuverlässige Klärung der Frage, rate ich eine Auskunft bei einem Rechtsanwalt einzuholen.
Einfacher und billiger: schriftlich bei Adobe anfragen und die (positive) Antwort für Zweifelsfälle aufheben!

Zur Frage nach den Unterschieden der Versionen: die Studentenversion hat den vollen Umfang des normalen Programms, darf aber, wie schon geschrieben, nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden und ist nicht Upgradefähig.
 
Kein Generalverdacht, sondern Selbstschutz. Der Forenbetreiber kann für eventuelle Tipps zur Umgehung rechtlicher oder Lizenzbestimmungen haftbar gemacht werden.

Es war hier keine rechtlich bedenkliche Fragestellung oder Aufforderung zur Beantwortung einer Frage bezüglich der Umgehung von Lizenzrechten gestellt. Das erkennt auch ein juristischer Laie. Vielleicht solltest du sich diesbezüglich etwas besser belesen - oder erklärst du deinem Vater auch wie er ein Kind zeugen muss? ;)

Einfacher und billiger: schriftlich bei Adobe anfragen und die (positive) Antwort für Zweifelsfälle aufheben!
Der Hersteller wird dir immer seine persönliche "Rechtsauffassung" nennen, die rein gar nicht mir der tatsächlichen konform gehen muss. Einfach und billig ist in der Regel auch unbrauchbar...
 


Wenn ich frage wie etwas funktioniert oder funktionieren kann, ist nach deiner Auffassung also bereits eine Frage, wie ich eine Rechtsverletzung begehen kann. Interessant - irgendwie habe ich die deutsche Sprache etwas anders in Erinnerung.

Ein User hat das Recht zu wissen, wie seine Werke kontrolliert werden können und ob dabei evtl. das Persönlichkeitsrecht verletzt wird.
 
@RalliRaser: Na Du scheinst ja ein ganz netter Zeitgenosse zu sein. :rolleyes: Bist Du Rechtsanwalt und hier auf Akquisetour? Ansonsten wurde ja schon geschrieben: wir wiederholen uns. Ich bin jetzt jedensfalls raus.
 
Wäre es aber erlaubt das Bild mit Photoshop zu bearbeiten,zu speichern und mit einem anderen Bildbearbeitungsprogramm (z.b Paint.NET) erneut zu speichern?

Wie will Adobe dass eig. überprüfen ob man die mit Photoshop Student erstellten Bilder nicht verkauft?

Aus meiner Sicht begehst Du trotzdem einen Verstoß gegen den Lizenzvertrag, wenn Du bei Deinem Vorgehen ein Bild kommerzielle verwertest. Denn wenn Du das Bild mit der Studentenversion von Photoshop bearbeitet hast, dann darfst Du es nicht mehr kommerziell verwerten. Notfalls musst Du dann für die Bearbeitung von Bildern, die Du kommerziell verwerten willst, komplett eine andere Bildbearbeitung nutzen.

Und die Frage, wie Adobe eine lizenzwidrige Nutzung feststellen will - nun, es gibt Methoden, Informationen in Bildern zu verstecken. Das könnte z.B. eine Seriennummer sein. Stichwort ist hier Steganographie. Und ich gehe mal davon aus, dass Adobe anhand der Seriennummer feststellen kann, ob es sich um eine EDU-Version handelt.

Viele Grüße
Thobie
 
Frage:
Wie wird der Nachweis für die Studentenversion erbracht?
Kopie einsenden, faxen oder wie kaufe ich eine Studentenversion.
Vielen Dank im voraus.
 
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