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Rechtliches: Fotoeigentümer, Copyright, etc.

Boschy

Themenersteller
Hallo,

ich habe am Wochenende, ganz spontan, bei einer "Bekannten" Fotos von ihren Tieren gemacht. Ich habe ihr die Fotos (natürlich nur die besten :) ) dann am nächsten Tag geschickt (mail). Wir haben auch "ausgemacht" dass sie die natürlich auf ihrer HP verwenden kann (man kann die süßen Tierchen ja dort kaufen). Sie sind jetzt auch drauf, auch mit dem Vermerk dass sie von mir sind (aber halt nach dem Motto "danke an xy für die Fotos). Ist ja auch ok, es war ja nichts anderes ausgemacht. Aber an einer anderen Stelle auf ihrer HP ist auch ein Foto von mir drauf, ohne Vermerk. Bin ja einerseits total happy weil sie von den Fotos begeistert war, aber es stört mich auch irgendwie :confused:
Ich möchte nur für die Zukunft wissen wie ihr das so handhabt?!
Wenn ihr für jemanden Fotos macht und ihr sie ohne Bezahlung abgibt, wer ist dann der rechtmässiger Besitzer? Ist es dann eigentlich Pflicht zu vermerken (HP) von wem die sind (vor allem wenn gleich drunter ihr eigenes Copyright für die HP steht). In diesem Fall sind ja ihre Tiere drauf, aber von mir fotografiert.

Würdet ihr auf diese Fotos euer Copyrigth-Zeichen drauf machen?
Hab nämlich schon beides im Internet gesehen, mit und ohne (von anderen Personen fotografiert).

Die andere Sache ist - mir hat das sehr viel Spaß gemacht, und ich überlege ob man sowas (dann natürlich zumindest mit Erstattung der Fahrtkosten, später eventuell Bezahlung) nicht öfter machen könnte. Ich würde dabei was lernen (ich übe zwar schon fleissig an meinen Katzen, aber das ist auf die Dauer langweilig :p ) und die Leute haben auch was davon. :D
Brauche ich dafür dann schon einen Gewerbeschein oder irgend etwas in der Art? Wenn man die Fotos verkauft - dann ohne Copyright-Zeichen?
Wie ihr sieht bin ich noch ziemlich ahnungslos...

Ich bedanke mich im Voraus für Antworten. Habe vor hier öfter mitzuquatschen...

Gruß
Boschy
 
Urheber des Bildes ist und bleibt der, der auf den Auslöser drückt.
Nach deutschem Urheberrechtsgesetzt obliegen diesem Menschen einzig und allein alle Verfielfältigungs- und Veröffentlichungsrechte.

Gibst du Fotos kostenlos ab (ob bezahlt oder nicht is ja dein Bier), bleibt das Recht bei dir, du gestattest lediglich die NUTZUNG des Bildes (hier eben auf einer Website). Für das ÜBERTRAGEN des Urheberrechts muss eine ausdrückliche Form vorliegen. Also hat jene Person von dir lediglich die Nutzungsrechte für ihre Website (wie abgesprochen) erhalten, da nichts anderes ausdrücklich vorliegt und somit darf sie sie natürlich auch nur in diesem Rahmen verwenden. Für weitere Verwendungen (zb. eine Anzeige in einer Zeitung für den Verkauf der Tiere), MUSST du gefragt werden!!

Nun sind es ihre Hunde auf den Fotos. Da die ja schlecht Rechte geltend machen können, kommt hier der Besitzer stellvertretend als Verwalter des Rechts am eigenen Bild. Der hat dann natürlich ein Mitspracherecht, was mit den Fotos passiert, da sie dich ja auch um die Bilder gebeten hat. Trotzdem entscheidest du als erstes, ob und was du mit deinen Fotos anstellst/anstellen lässt.

Wenn ich meine Bilder umsonst abgeben, bestehe ich auf einen Copyrightverweis und Link zu meiner Website. Ich bin und bleibe der Urheber und genau das, meine ich für mich persönlich, muss kenntlich sein.
Copyright aufs Bild mache ich nur auf meiner privaten Seite bei Bildern, wo ich nicht will, dass sie in der Version geklaut woanders im netz auftauchen (Bsp. die Maffay Fotos vom letzten Konzert, hab ich mein Copyright überall uncool platziert).
Wenn ich weiss, derjenige wo sie verwendet, hat absolut nichts gegen sichtbare Copyrights, steht meistens klein ein Schriftzug von mir in der Ecke.
Das ist einfach Geschmacksfrage, wie man das haben möchte.

Verkaufst du Fotonutzungsrechte oder Papierabzüge, handhabt man dies meistens ohne sichtbare Copyrights. Es kommt dann auch wieder darauf an, wofür die Bilder sind.
Verkaufst du die Originale digitale Datei an eine grosse Firma, die damit eine Werbestrecke pflastern will, wäre ein Copyright sehr dümmlich.
Verkaufst du minimale Web-Nutzungsrechte, kann ein kleiner Schriftzug im Eck nicht unbedingt schlimm sein.
An Privatpersonen verkaufe ich Papierabzüge ohne (C), denn es sind nur 10x15 und auch dann keine Bilder, die ich ohne Erlaubnis irgendwo sehen will.
Die Leute kriegen dann einen Zettel dazu, dass sie mit dem Erwerb der Abzüge keinerlei Nutzungs/Verkaufs/Kopierrechte erworben haben. Zumal die Bilder ja quasi keinen Gewinn bringen, sondern zum Kostenpreis weitergegeben werden (inkl. Porto uä. Aufwendungen). Da ich dabei keine 10 Eu in 3 Monaten VERDIENE, sondern mich dran freue, dass jemandem meine Bilder gefallen, interessiert mich ein Gewerbeschein nicht, da ich auch nicht gegen Bezahlung fotografiere, sondern nur Fahrtkosten erstattet kriege, rein privater Natur also einen fertigen Fahrschein vorgesetzt bekomme.
 
Hallo Daniela!
vielen lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort die meine Fragen weitgehend beantwortet :)

LG
Boschy
 
Hier übrigens zusammenhängend nochmal ausführlich das Urheberrechtsgesetz Deutschland:

http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html#7

Zu Sachen wie Fotos verkaufen, Preise, Copyrightzeichen im Bild etc. findest du bei ausreichender Quälerei der Suchfunktion hier sicherlich noch sehr viele Beiträge, die dir weiterhelfen.
 
Begriffe wie "Urheberrecht" und "Nutzungsrechte", "Persönlichkeitsrechte", etc. werden ja oft ziemlich durcheinandergeworfen.
Wenn jemand generell einmal Bilder verkaufen möchte, sollte er sich tunlichst gut darüber informieren.
Aber nicht nur anhand der renen Gesetzestexte des sog. Urheberrechts, sondern möglichst auch anhand von Fallbeispielen und Kommentierungen aus der Praxis, in denen oft auch die diversen Sonderfälle, Ausnahmen, etc. behandelt werden, die aus dem reinen Gesetzestext für den Laien nicht herauszulesen sind.
Wer also mit seinen Bildern etwas Geld verdienen will, der sollte nicht nur in seine Ausrüstung, sondern auch in entsprechende Informationen investieren.

Andreas
 
Urheber ist nicht notwendigerweise der, der auf den Auslöser drückt, sondern der, der die schöpferische Leistung erbringt, also das Bild gestaltet. Gerade bei Profis wäre sonst häufig der Fotoassistent der Urheber.

Die Nennung als Urheber kann dieser verlangen, § 13 UrhG, aber auch darauf verzichten. Genaueres in diesem recht instruktiven Artikel: http://www.law-blog.de/archives/000021.html (hüstel :D )
 
Und wie verhält sich das mit Fotografien von Personen?
Was, wenn ich bspw. von jmd. ein Foto mache und das veröffentlichen möchte? Dann benötige ich doch dessen Zustimmung oder?
Wie sieht es hierbei rechtlich aus?
 
Sehe ich das eigentlich richtig? Der Fotograf ist der Urheber, das Model ist Miturheber?
Laut Absatz 2 würde auch dem Model die Veröffentlichung zustehen?
Laut Absatz 3 kommen die Erträgnisse auch dem Model zu?
Jetzt könnte man streiten zu wieviel % das Model Anteil am Werk hatte.

Konkrete Frage: Kann ein Model darauf bestehen, dass keine Veröffentlichung in Printmedien oder Web stattfindet?

Danke und Gruß
Lars
 
Personenfotografie ist ein schwieriges Thema.
Ich hatte mich damit mal aus gegebenen Anlass auseinandergesetzt, weil es sich eineige Fotografen zu einfach machen.
Das 'Recht am eigenen Bild' geht noch vor dem Urheberrecht, es sei denn, das die Person die Rechte abgetreten hat (in schriftlicher Form) oder nachweislich ein Honorar dafür bekommen hat.
Mal ein Beispiel:
Eine Dame aus dem horizontalen Gewerbe lässt sich von einer Agentur vermitteln. Zu diesem Zweck werden Bilder der Frau in eindeutigen Posen auf der HP der Agentur veröffentlicht. Soweit ist das alles Rechtens, da durch das Posen vor der Kamera die Einwilligung zur Veröffentlichung vorausgesetzt werden kann.
Einige Zeit später beendet die Frau das Vertragsverhältnis mit der Agentur. In diesem Moment darf die Agentur die Bilder nicht weiter veröffentlichen, weil der Grund der Zustimmung zur Veröffentlichung nichtig ist. Das alles gilt aber nur, wenn keine Abtretung bzw. kein Honorar gezahlt wurde.
Das kann bis zur Schadensersatzklage gehen.

Ich hoffe, dass damit einige Fragen von Lars damit beantwortet sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Boschy schrieb:
Hallo,

ich habe am Wochenende, ganz spontan, bei einer "Bekannten" Fotos von ihren Tieren gemacht. Ich habe ihr die Fotos (natürlich nur die besten :) ) dann am nächsten Tag geschickt (mail). Wir haben auch "ausgemacht" dass sie die natürlich auf ihrer HP verwenden kann (man kann die süßen Tierchen ja dort kaufen). Sie sind jetzt auch drauf, auch mit dem Vermerk dass sie von mir sind (aber halt nach dem Motto "danke an xy für die Fotos). Ist ja auch ok, es war ja nichts anderes ausgemacht. Aber an einer anderen Stelle auf ihrer HP ist auch ein Foto von mir drauf, ohne Vermerk. Bin ja einerseits total happy weil sie von den Fotos begeistert war, aber es stört mich auch irgendwie :confused:

na da mußte schon selber für klare Verhältnisse sorgen. Ist Dir es so wichtig das ein Vermerk zu Dir führt oder nicht ? Das solltest Du Deiner Bekannten schon mitteilen, weil hellsehen kann sie sicherlich auch nicht. ;)

Wenn es Dich stört bitte sie einfach darum diesen noch einzufügen, denke nicht das Sie groß was dagegen hätte und würde es sicherlich auch verstehen.

Boschy schrieb:
Ich möchte nur für die Zukunft wissen wie ihr das so handhabt?!
Wenn ihr für jemanden Fotos macht und ihr sie ohne Bezahlung abgibt, wer ist dann der rechtmässiger Besitzer?

Der Besitzer der Fotos bist schlichtweg Du selber. Wenn ich z.B. jemanden Bilder gebe in Auflösungen welche man ausbelichten kann, dann kläre ich das immer schriftlich. Das gilt aber auch wenn ich Bilder von den Personen auf meiner HP haben möchte.
Wenn es gute Freunde sind übergebe ich auch schonmal die Originalbilder ohne Bezahlung und die können damit machen was sie wollen. Allerdings übergebe ich "nie" meine RAW-Files (Negative).

Boschy schrieb:
Ist es dann eigentlich Pflicht zu vermerken (HP) von wem die sind (vor allem wenn gleich drunter ihr eigenes Copyright für die HP steht). In diesem Fall sind ja ihre Tiere drauf, aber von mir fotografiert.

Nein das ist sicherlich keine Pflicht, es sei denn Du machst es zu einer. Weil wenn Du ihr schriftlich sagst sie kann die Bilder zu ihrer freien Verfügung nutzen oder eben für Ihre Homepage dann kann sie es eben. Das Mußt Du selber abklären.
Es ist völlig egal was auf den Bildern ist, es sind "Deine" Bilder. Somit darfst Du entscheiden ob Dein Name oder Hinweis unter den Bildern steht oder ob sie diese Bilder überhaupt verwenden darf.
Selbst wenn Du ein Foto von Ihr selber machst und sie veröffentlicht es ohne Dein Wissen, kannste von dem Urheberrecht Gebrauch machen.

Boschy schrieb:
Würdet ihr auf diese Fotos euer Copyrigth-Zeichen drauf machen?
Hab nämlich schon beides im Internet gesehen, mit und ohne (von anderen Personen fotografiert).

Ja in der Regel schreibe ich meine HP-URL in die Bilder das reicht mir. ;)

Boschy schrieb:
Die andere Sache ist - mir hat das sehr viel Spaß gemacht, und ich überlege ob man sowas (dann natürlich zumindest mit Erstattung der Fahrtkosten, später eventuell Bezahlung) nicht öfter machen könnte. Ich würde dabei was lernen (ich übe zwar schon fleissig an meinen Katzen, aber das ist auf die Dauer langweilig :p ) und die Leute haben auch was davon. :D
Brauche ich dafür dann schon einen Gewerbeschein oder irgend etwas in der Art? Wenn man die Fotos verkauft - dann ohne Copyright-Zeichen?
Wie ihr sieht bin ich noch ziemlich ahnungslos...

Ich bedanke mich im Voraus für Antworten. Habe vor hier öfter mitzuquatschen...

Gruß
Boschy

Wenn Du fleißig Bilder verkaufst solltest Du schon ein Gewerbeschein haben, da ist es völlig egal ob ein Copyright-Zeichen auf den Bildern ist oder nicht ! ;)
 
Hallo,

lese hier schon einige Zeit und stehe gerade vor einem ähnlichen Problem.

Ich mach bei Sportveranstaltungen neben auch immer Bilder, sowohl von den Spielern als auch von Zuschauern.

Diese sollen jetzt sowohl auf eine HP kommen als auch evtl. wenn gute dabei sind in ein Magazin.

Die Rechte an den Bildern liegen bei mir aber wie sieht es mit den Leuten darauf aus?

Habe keine Lust das mich dann einer verklagt weil er auf einem Bild ist mit 10 anderen, ihm das aber nicht passt.
Ich sehe auch keine Möglichkeit da jeden um sein Einverständniss zu bitten.

Geld für die Bildern sofern im Magazin abgelichtet werde ich nicht verlangen da dies scheinbar mehr Probleme mit sich bringt als mir die paar Eur Wert wären.

LG
Markus
 
gwp schrieb:
Die Rechte an den Bildern liegen bei mir aber wie sieht es mit den Leuten darauf aus?

Habe keine Lust das mich dann einer verklagt weil er auf einem Bild ist mit 10 anderen, ihm das aber nicht passt.

Als kleine Faustregel gilt: Aufnahmen von Personen auf öffentlichen Veranstaltungen als Teil einer Gruppe sind unproblematisch. Wenn Du also nicht gerade Portraits der Zuschauer machst, sollte es im Normalfall keine Probleme geben. Die Spieler dagegen stehen ja sozusagen im öffentlichen Interesse. Eine Veröffentlichung im Rahmen eines Spielberichts oder auch in einem Jahrgangsheft dürfte keine Probleme mit sich bringen.
 
gwp schrieb:
Hallo,

lese hier schon einige Zeit und stehe gerade vor einem ähnlichen Problem.

Ich mach bei Sportveranstaltungen neben auch immer Bilder, sowohl von den Spielern als auch von Zuschauern.

Diese sollen jetzt sowohl auf eine HP kommen als auch evtl. wenn gute dabei sind in ein Magazin.

Die Rechte an den Bildern liegen bei mir aber wie sieht es mit den Leuten darauf aus?

Habe keine Lust das mich dann einer verklagt weil er auf einem Bild ist mit 10 anderen, ihm das aber nicht passt.
Ich sehe auch keine Möglichkeit da jeden um sein Einverständniss zu bitten.

Geld für die Bildern sofern im Magazin abgelichtet werde ich nicht verlangen da dies scheinbar mehr Probleme mit sich bringt als mir die paar Eur Wert wären.

LG
Markus

Also beim Magazin wirds mit den Sportlern keine probleme geben - ist ja redaktionell - Wenn du nicht unbedingt jeden einzelnen Zuschauer ablichtest sondern ne gruppe um zu zeigen welche stimmung da war oder ähnliches - ist redaktionell auch kein problem - da wird das ganze vom presserecht gedeckt - solange du ne fotoerlaubniss hast wenns privatgrundstück ist.

gruss

dirk
 
Boschy schrieb:
ich habe am Wochenende, ganz spontan, bei einer "Bekannten" Fotos von ihren Tieren gemacht. Ich habe ihr die Fotos (natürlich nur die besten :) ) dann am nächsten Tag geschickt (mail). Wir haben auch "ausgemacht" dass sie die natürlich auf ihrer HP verwenden kann (man kann die süßen Tierchen ja dort kaufen).

Also wenn es eine Bekannte war und eine (einmalige) spontane Angelegenheit und ihr zudem noch ausgemacht habt, daß sie die Bilder auf der HP verwenden darf, dann würd ich das einfach dabei belassen. Hab selber schon diverse Bandfotos den Bands kostenlos zur Verfügung gestellt, sogar ohne Vermerk, wer die Bilder gemacht hat.
Ich finds schön und wichtig, wenn man nicht ständig nur aufs Recht schaut und alles so kompliziert macht.

Solltest Du das tatsächlich in Zukunft öfters machen, kann man ja für zukünftige Bilder eine korrekte Regelung mit Spesenausgleich und Nutzungsrahmen aushandeln - was ich durchaus korrekt finde, aber jetzt so im Nachhinein? Ich weiß nicht ...
 
Hallo,

erst mal danke für die schnellen Antworten!

Von wem brauche ich die Erlaubnis? Vom Veranstallter?

Da es sich hierbei um eine Randsportart handelt interresierte sich bisher nicht wirklich wer dafür wer was Ablichtet, war eher eine willkommene Werbung.

Würde mir dann aber für die Zukunft wohl dann was unterschreiben lassen.

LG
Markus
 
gwp schrieb:
Hallo,

erst mal danke für die schnellen Antworten!

Von wem brauche ich die Erlaubnis? Vom Veranstallter?

Da es sich hierbei um eine Randsportart handelt interresierte sich bisher nicht wirklich wer dafür wer was Ablichtet, war eher eine willkommene Werbung.

Würde mir dann aber für die Zukunft wohl dann was unterschreiben lassen.

LG
Markus

Erlaubnis ist immer realtiv - wenn ich mir alles unterschreiben lassen müsste dann käme ich nicht weiter - es sieht immer so aus - ich werde reingelassen um meine fotos zu machen - erlaubnis erteilt - ich komme nicht rein - also keine erlaubnis - ich schlag mich ja nicht darum - gut - kein bild heißt bei mir kein geld - aber eher kommen die leute auf uns zu und wollen ja presse haben -

für alle die meine damit ne schnelle mark verdienen zu könne - das gibts nicht - viel bezahlt wird nicht - wenn du den job professioneller machst kennst du das wort feierabend auch nicht mehr - denn die termine richten sich nicht nach dir sondern du nach den terminen - .... - ein stressiger job der aber manchmal auch seine guten seiten hat.

gruss

dirk
 
Dass da immer noch so viel durcheinandergeworfen wird und soviel Unklarheiten auftauchen.
Zu den Themen
Urheber/Urheberrecht
Nutzungsrechte
und Persönlichkeitsrechte,
gab es eigentlich schon reichlich Threads und Beiträge.

Urheber bleibt immer der Fotograf.
Der Fotograf kann Nutzungsrechte an den Bildern übertragen bzw. verkaufen.
Für die abgebildeten Personen gilt das Recht am eigenen Bild.
Bei redaktionellen Verwendungen von Personenmotiven ist kein model release erforderlich, wenn die Veröffentlichung zur Berichterstattung dient bzw. im öffentlichen Interesse steht.
Bei jeder Art der werblichen Verwendung ist ein möglichst schriftliches model release der abgebildeten Person erforderlich.

Im Detail gibt es natürlich Sonderregelungen und Spezialfälle, aber wenn man das soweit beachtet, dann gibt es normalerweise keine Probleme.

Andreas
 
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