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Rechtsfrage - ab wann braucht man ein model release?

c-bra

Themenersteller
Ist zwar nicht brennend eilig aber für mich generell interessant.

ich habe letzte woche auf einer messe eine FMX Show zufällig fotografiert.

ich kenne die Fahrer nicht, kontaktaufnahme wäre schwierig.

die Bildere sehen i.A. so aus
http://www.c-bra.info/modules/gallery/album/album08/ispo2005_FMX_016.jpg

wenn jetzt wer das Bild erwerben will (da gibts konkrete Anfragen)

darf ich das verkaufen ( nach Staubentfernen etc.)

habe in österreich ein gewerbe angemeldet, die messe war in deutschland, der fahrer deutscher oder belgier - welches rechtssystem käme zur anwendung.

hab mir jetzt ca 50 Beiträge zu model releases und öffentlichen Plätzen reingezogen, kann das aber nirgends richtig zuordnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
wieder mal hochhol

da ich jetzt auch PN von anderen Ratlosen Forumsmitgliedren bekommen habe.

Ich bin noch nicht klüger geworden.

Nochmal die Problematik

Sportveranstaltung auf unterschiedlichem Niveau. ich mache Bilder (als Zuschauer oder "akkreditiert").

jemand anderes will die Bilder, ich habe kein model release.

Hier ein paar konstruierte Beispiele

Segel WM - Tourismusverband will das Bild zu Werbezwecken

Supermoto foto - der Bahnbetreiber will das Bild zu Werbezwecken

FMX Show auf Sportmesse - Motorradladen will das Bild

Eishockey im Stadion - was darf ich mit den Bildern machen

ab wann braucht man von sportlern Model Releases
 
Hi,
so einfach ist das wirkllich nicht. Aber vielleicht hilft Dir diese bruchstückhafte Info schon einmal weiter:
bei Sportveranstaltungen wäre ich generell sehr vorsichtig mit der Weitergabe der Aufnahmen. U.U. helfen Dir da auch Model Releases der Sportler nicht weiter.
Du solltest Dich immer zuerst bei dem Veranstalter informieren, ob Du die Bilder als "Nicht-Akkreditierter" überhaupt verwenden darfst bzw. bei dem beteiligten Sportverein. Ich weiß z.B. dass das bei Bundesliga-Vereinen und Formel 1-Rennen schweren Ärger gibt. Eishockey könnte ähnlich sein.
HTH, Ariane
 
c-bra schrieb:
wieder mal hochhol

da ich jetzt auch PN von anderen Ratlosen Forumsmitgliedren bekommen habe.

Ich bin noch nicht klüger geworden.

Nochmal die Problematik

Sportveranstaltung auf unterschiedlichem Niveau. ich mache Bilder (als Zuschauer oder "akkreditiert").

jemand anderes will die Bilder, ich habe kein model release.

Hier ein paar konstruierte Beispiele

Segel WM - Tourismusverband will das Bild zu Werbezwecken

Supermoto foto - der Bahnbetreiber will das Bild zu Werbezwecken

FMX Show auf Sportmesse - Motorradladen will das Bild

Eishockey im Stadion - was darf ich mit den Bildern machen

ab wann braucht man von sportlern Model Releases

Müsste man halt immer im Einzelfall sehen, was auf den Bildern drauf ist.
Dein gezeigter Motocross-Fahrer ist eigentlich kaum mehr erkennbar, bzw, eindeutig identifizierbar. Trotzdem wäre es mir persönlich zu unsicher, das Bild einfach frei Weiterzuverkaufen, wenn es auch für Werbezwecke genutzt werden soll.
Wenn der Fahrer noch besser identifizierbar wäre (nicht an seinem Gesicht, sondern anhand der Startnummer, des individuellen Anzugs/Helms etc.), dann wäre es sowieso klar. Kein Verkauf für Werbezwecke ohne model release.

Zum Beispiel Segelregatta:
Wenn auf dem Bild eine ganze Gruppe von Booten in typischer Regattasituation zu sehen wäre, dann hätte ich da keine Bedenken. Wenn ein einzelnes Boot groß abgebildet wäre, mit erkennbaren individuellen Kennzeichen, etc. dann wäre ich vorsichtig damit.
Besonders dann sollte man solche Sachen nicht für Werbezwecke verkaufen, wenn es sich um bekannte Sportler oder generell aus dem Profibereich handelt, denn da kann schon oft die bloße Erkennbarkeit anhand eines individuellen äußeren Merkmals des Sportgeräts ausreichen.

Beispiel Eishockey:
Du kannst die Bilder jederzeit für redaktionelle Zwecke verkaufen (natürlich vorausgesetzt, Du hattest vom Veranstalter die Genehmigung, dort gewerblich zu fotografieren). Aber auf keinen Fall Bilder mit Spielern für werbliche Verwendungen verkaufen.

Bei Veranstaltungen ist eben zunächst aber immer die Voraussetzung, dass Du eine ausdrückliche Genehmigung vom Verabstalter für gewerbliche Fotoaufnahmen hast!

Andreas
 
c-bra schrieb:
wieder mal hochhol

da ich jetzt auch PN von anderen Ratlosen Forumsmitgliedren bekommen habe.

Ich bin noch nicht klüger geworden.

Nochmal die Problematik

Sportveranstaltung auf unterschiedlichem Niveau. ich mache Bilder (als Zuschauer oder "akkreditiert").

jemand anderes will die Bilder, ich habe kein model release.

Hier ein paar konstruierte Beispiele

Segel WM - Tourismusverband will das Bild zu Werbezwecken

Supermoto foto - der Bahnbetreiber will das Bild zu Werbezwecken

FMX Show auf Sportmesse - Motorradladen will das Bild

Eishockey im Stadion - was darf ich mit den Bildern machen

ab wann braucht man von sportlern Model Releases


Es geht nicht nur um das Modellrelease - Die Freigaben beziehn sich auch auf Location und Veranstaltung. Bei Sportveranstaltgungen werden grundsätzlich nur akkreditierte Fotografen mit einem Veranstaltungsrelease ausgestattet. Vorraussetzung meist Presseausweis.

Bei den Bildern der Sportler muss ein Journalistischer Zusammenhang bestehen. Ein Porträt von einem Sportler ansich erfordert dann wieder ein individuelles release. Gleiches gilt fpr die Location an sich. Publikum, soweit bildprägend ist tabu - bei einer Menschen Masse, dann wieder das release des Veranstalters / Location erforderlich,...

Zu Deinen Beispielen:
Segel WM - Tourismusverband will das Bild zu Werbezwecken - geht nicht, da die Segler meist über die Segelnummer, den Schifsnahmen, die Bootsnummer am Bug individuell erkannt werden können -> Modellrelease + veranstaltungsrelease


Supermoto foto - der Bahnbetreiber will das Bild zu Werbezwecken - Zwingend Modellrelease, da die Leute ja nicht wissen, dass sie auf die Werbung sollen, der Betreiber will ja die Bilder, also liegt ein Release für Location vor.

FMX Show auf Sportmesse - Motorradladen will das Bild - Für was?

Eishockey im Stadion - was darf ich mit den Bildern machen - Veranstaltungsrelease, wenn Du die Sportler beim Sport fotografierst.

Gruss
Boris
 
danke für die antworten !

so ungefähr sehe ich die problematik auch.

werde also diverse model releases vorbereiten

mit den veranstaltern ist das meistens relativ einfach
 
Hi,

ich hätte zu dem Thema auch noch eine Frage:

Ich habe Karten für die Veranstaltung Night of the Jumps im März in Nürnberg und möchte als interessierter Hobby-Fotograf mit meiner Digi-SLR fotografieren - rein zum Privat-Vergnügen. Der Veranstalter Argo-Konzerte antwortet auf Nachfrage - fotografieren Ja, aber nur mit "Kompaktkameras" nicht mit SLR.

Was soll ich tun - einfach fotografieren - oder kann man dafür irgendeine Genehmigung einholen, wenn ja welche? (habe in versch. beiträgen was von einem Paß gelesen - evtl. Presseausweis oder gibts extra Foto-Genehmigungen?)

Im Voraus vielen Dank

Hermann
 
Ich bin auch wieder bei NOTJ, allerdings hier in Berlin.
Wir hatten letztes Jahr direkt in der veranstalteten Halle nachgefragt und bekamen zur Antwort, daß wir nicht mit einer Profiausrüstung rein kommen, ansonsten sei es kein Problem.
Bei der Taschenkontrolle interessierte die nur, ob wir Glasflaschen dabei haben, alles andere war denen egal :D
 
lanske schrieb:
Ich bin auch wieder bei NOTJ, allerdings hier in Berlin.
Wir hatten letztes Jahr direkt in der veranstalteten Halle nachgefragt und bekamen zur Antwort, daß wir nicht mit einer Profiausrüstung rein kommen, ansonsten sei es kein Problem.
Bei der Taschenkontrolle interessierte die nur, ob wir Glasflaschen dabei haben, alles andere war denen egal :D


profi-ausrüstung ist dann ? ja zum glück nur die 1er Serie und L-Objektive im Fall Canon ? oder schon eine "Amateuer/Einsteiger"-DLSR ? :)
 
Verdammt gute Frage.
Ich glaube nicht, daß die Jungs am Eingang das einschätzen können.
Abgesehen davon, wer die Bilder verkaufen wollte, würde sich doch akkreditieren lassen, meine ich.
Ich werde meine 20D und das 70-200 mitnehmen.
Ich glaube nicht, daß wir damit Schwierigkeiten haben werden.
 
lanske schrieb:
Verdammt gute Frage.
Ich glaube nicht, daß die Jungs am Eingang das einschätzen können.
Ich werde meine 20D und das 70-200 mitnehmen.

Werd´ ich haargenau so machen + meinen Sohn (8) + 28 - 135 IS + 580 EX
- wird schon klar gehen - hoffe ich!

Gruß und Dank

Hermann
 
Sorry, aber was willst Du mit dem Blitz?
Wenn Du nicht in der Arena stehst und die Jungs (und Mädels :D) direkt ablichten kannst, wird der Blitz IMO nur dafür sorgen, daß Deine Belichtungszeit nicht paßt.
Lieber auf ISO800 hochdrehen ;)

Ich bewundere sowieso die Leute, die mit ihren Handycams wild in der Gegend herumblitzen und sich dann diebisch freuen, wenn sie irgendetwas Motorad ähnliches auf dem Display haben.
 
Kenn ich :D
Wer weiß, vielleicht sind die Verhältnisse in Nürnberg anders und ihr sitzt näher dran. Hier habe ich mit einer Brennweite von 85 bzw. 135mm gearbeitet, während die Jungs ihre Sprünge machten :)
 
Bigherry schrieb:
Hi,

ich hätte zu dem Thema auch noch eine Frage:

Ich habe Karten für die Veranstaltung Night of the Jumps im März in Nürnberg und möchte als interessierter Hobby-Fotograf mit meiner Digi-SLR fotografieren - rein zum Privat-Vergnügen. Der Veranstalter Argo-Konzerte antwortet auf Nachfrage - fotografieren Ja, aber nur mit "Kompaktkameras" nicht mit SLR.

Was soll ich tun - einfach fotografieren - oder kann man dafür irgendeine Genehmigung einholen, wenn ja welche? (habe in versch. beiträgen was von einem Paß gelesen - evtl. Presseausweis oder gibts extra Foto-Genehmigungen?)

Im Voraus vielen Dank

Hermann


Irgendwie will diese Aussage nicht so glatt gelesen werden, zumindest von mir nicht.
Ich hab ja auch schon des öfteren auf öffentlichen Veranstaltungen vom "Fotografierverbot" gehört....
Nun- kann man zu stehn wie man will.....
Aber das der Veranstalter mir vorschreibt, mit was ich darf oder nicht - find ich hanebüchen!
Wenn ich mir jetzt nen Boss-Anzug und die Brillis umhänge, dann darf ich auch mit einer Nichtkompakten ?
Wie wird denn diese Entscheidung begründet ?
BTW - wie wird zum Beispile das Blitzverbot in verschiedenen Museen begründet ? (bei versch. Veranstaltungen auch schon erlebt)
Wir waren letztens im sovjetischem "Antikriegsmuseum" in Karlshorst;
im gesamten Haus circa 4 Besucher und 5 "Wächter";
Alle Exponate hinter Glas;
Meine LAG versuchte mit ner kompakten was zu fotografieren und hatte vergessen -den Blitz abzuschalten....
Sofort stand eine übereifriger Wächterin hnter uns und bot uns den Rausschmiss an
 
Da wir gerade mal wieder bei dem Thema sind habe ich doch auch noch eine Frage, die ich leider so genau aus allen bisherigen Threads nicht wirklich beantworten konnte. Folgende Situation:

Eine öffentliche, frei zugängliche Veranstaltung auf öffentlichem Grund (Marktplatz), Veranstalter hat keine besondere Regelung zum Thema Fotos getroffen. Pressefotografen sind vor Ort, aber natürlich auch hunderte mehr oder weniger zufällig vorbeikommender Zuschauer mit oder ohne Kamera. Darf ich nun problemlos Fotos der einzelnen Teilnehmer für nichtkommerzielle Zwecke auf einer privaten Webseite, in einem Forum/Blog etc. veröffentlichen?

Nach meinem Verständnis der bisher zu dem Thema gelesenen Artikel müssten diese Personen doch unter die "relativen Personen der Zeitgeschichte" fallen, indem sie (noch dazu aus freien Stücken) an einem für die Öffentlichkeit interessanten und zugänglichen Ereignis teilnehmen. Wenn ich die Bilder im Zusammenhang mit Hinweis auf diese Veranstaltung unentgeltlich veröffentliche, also die Veranstaltung an sich das Thema ist, dürfte es doch eigentlich keine Probleme geben. Sehe ich das richtig?

Wäre schön, wenn jemand dazu etwas sagen könnte. Die einschlägigen Seiten schwafeln leider meist nur von Prominenten, Unfällen und kommerzieller Nutzung etc.
 
dc7fb schrieb:
Aber das der Veranstalter mir vorschreibt, mit was ich darf oder nicht - find ich hanebüchen!

Ja, find´ ich auch blödsinnig - aber wie sagte schon meine Großmutter:

"Wer viel fragt - geht viel irr" - also werd´ich´s einfach so wie lanske halten und mein Gerümpel in den Rucksack stecken und mich dumm stellen.

Hermann
 
@RobN
Solange es nur privat erfolgt, gibt es IMO kein Problem damit.

@dc7fb
Solaneg sie kein Grundrecht beschneiden, gilt das Hausrecht.
Sie können Dir verbieten zu rauchen, Glasflaschen mitzubringen (Beispiel NOTJ) und wenn sie Fotoapparate grundsätzlich verbieten, dann kommst Du damit nicht rein, so einfach ist das.
Ich mußte auch letztens Im Museum mein Einbein abgeben..... kein reden half, schade, aber die Alternative ist, nicht reinzugehen...... oder die Veranstaltung zu boykottieren.....

@Bigherry
Ist NOTJ bei euch früher, hier sind sie am 25.+26.03.
Dann können wir uns hier austauschen, wer wie reingekommen ist ;)
 
RobN schrieb:
Da wir gerade mal wieder bei dem Thema sind habe ich doch auch noch eine Frage, die ich leider so genau aus allen bisherigen Threads nicht wirklich beantworten konnte. Folgende Situation:

Eine öffentliche, frei zugängliche Veranstaltung auf öffentlichem Grund (Marktplatz), Veranstalter hat keine besondere Regelung zum Thema Fotos getroffen. Pressefotografen sind vor Ort, aber natürlich auch hunderte mehr oder weniger zufällig vorbeikommender Zuschauer mit oder ohne Kamera. Darf ich nun problemlos Fotos der einzelnen Teilnehmer für nichtkommerzielle Zwecke auf einer privaten Webseite, in einem Forum/Blog etc. veröffentlichen?

Nach meinem Verständnis der bisher zu dem Thema gelesenen Artikel müssten diese Personen doch unter die "relativen Personen der Zeitgeschichte" fallen, indem sie (noch dazu aus freien Stücken) an einem für die Öffentlichkeit interessanten und zugänglichen Ereignis teilnehmen. Wenn ich die Bilder im Zusammenhang mit Hinweis auf diese Veranstaltung unentgeltlich veröffentliche, also die Veranstaltung an sich das Thema ist, dürfte es doch eigentlich keine Probleme geben. Sehe ich das richtig?

Wäre schön, wenn jemand dazu etwas sagen könnte. Die einschlägigen Seiten schwafeln leider meist nur von Prominenten, Unfällen und kommerzieller Nutzung etc.

Das siehst Du schon ganz richtig.
Für nicht-kommerzielle Veröffentlichung und ohne Verunglimpfung der Personen, dürfte es da keine Probleme geben.
Übrigens dürften auch die Bilder, die Du aus den "einschlägigen Seiten" erwähnt hast, nur redaktionell zur Berichterstattung veröffentlicht werden, aber trotzdem auch keinesfalls für werbliche Zwecke.
Der Promi muss sich also z.B. gefallen lassen, dass sein Bild in einer Zeitschrift veröffentlicht wird, die z,B, berichtet, wie er gerade aus einer Veranstaltung kommt, aber so ein Bild keinesfalls für Werbung verwenden.

Andreas
 
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