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Rechtsfrage für die SCHWEIZ Recht am Bild, Persönlichkeitsschutz....

mamoch

Themenersteller
hallo zusammen

habe eben das internet gegooglet und auch hier die suche benutzt doch leider habe ich zu meinem konkreten fall nichts gefunden. :(

ausgangssituation:
in unserer firma werden mitarbeiter fotografiert und das foto wird im intranet wie auch internet veröffentlicht.
zudem wird eine "interne" mitarbeiterzeitung produziert wo neue mitarbeiter mit einem kleinen text vorgestellt werden (hobbys, frühere arbeitsstellen usw...)

meine problem:
ich habe festgestellt das diese bilder unserer mitarbeiter mit vor- und nachname in der google bildersuche an erster stelle auftauchen.
(also das portraitfoto mit vor- und nachname)
bei klick auf das foto landet man auf der firmenwebsite wo euch gleich steht seit wie lange man bei dieser firma arbeitet und die interne telefonnummer
:grumble:

zudem indexiert google auch diese oben erwähnte mitarbeiterzeitung die auch im intranet wie leider auch im internet verfügbar ist. durch googeln des vor und nachnamens landet man auf dem artikel der mirarbeiterzeitung und wird
so auch informiert wo der neue mitarbeiter bis jetzt gearbeitet hat was seine hobbys sind usw usw..

nun bin ich mit der situation nicht einverstanden da ich keinen bock habe mich
1. mit vor und nachname und bild dem internet vorzustellen und
2. meine daten über frühere arbeitgeber hobbys im internet und der ganzen welt zu verfügung zu stellen!

ich habe dies meinem vorgesetzten so mitgeteilt.
dies wird jetzt in der geschäftsleitung besprochen, da ich von rund 350 mitarbeitern anscheinend der 1. bin der gegen diese art der veröfentlichung etwas dagegen hat. :confused:

nun die frage an euch:
kann ich mich weigern das meine daten für das intra- oder internet verwendet werden?
oder muss ich mir das gefallen lassen ?? :mad:

gerne lasse ich ich auch auf artikel im ZGB usw... (Art. 28 ff) aufmerksam machen!

vielen dank für eure antworten!!
 
Auch die Schweiz hat ein Datenschutzgesetz:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c235_1.html

Auszug:
Art. 12 Persönlichkeitsverletzungen

1 Wer Personendaten bearbeitet, darf dabei die Persönlichkeit der betroffenen Personen nicht widerrechtlich verletzen.

2 Er darf insbesondere nicht:

a.
Personendaten entgegen den Grundsätzen der Artikel 4, 5 Absatz 1 und 7 Absatz 1 bearbeiten;
b.
ohne Rechtfertigungsgrund Daten einer Person gegen deren ausdrücklichen Willen bearbeiten;
c.
ohne Rechtfertigungsgrund besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile Dritten bekanntgeben.1

3 In der Regel liegt keine Persönlichkeitsverletzung vor, wenn die betroffene Person die Daten allgemein zugänglich gemacht und eine Bearbeitung nicht ausdrücklich untersagt hat.
 
(...) da ich von rund 350 mitarbeitern anscheinend der 1. bin der gegen diese art der veröfentlichung etwas dagegen hat. :confused:
(...)

1. Zur Sache, kann ich nur "krass" sagen.
2. Zum Zitat: kann ich irgendwie nicht glauben, klingt irgendwie wie beim Saturn-Service: "seit acht Jahren arbeite ich hier, keiner hat hier direkt reklamiert (Waschmaschine), sondern sich immer sofort an den Hersteller gewandt" ... ja klar.

Hoffe, dass es deine berufliche Laufbahn nicht verbaut (die Weigerung) ... würde die Sache auch nicht auf mir sitzen lassen. :grumble:
 
Bei uns gab es in der ABteilung ein ähnliches Projekt vor einiger Zeit.

Mitarbeiter Bilder, mit Namen, Alter, Kontaktdaten, Spezialisierte Themengebieten, Hobbies und ein neckischer Spruch sollten im Intranet veröffentlicht werden.

Nach Einspruch von 2 Kollegen sind die obligatorischen daten nun eingedampft auf:
Name, Spezialisierung, Kontaktdaten. Diese Daten sind auch sonst frei verfügbar über firmeninterne Verzeichnisdienste.

Alles weitere, inklusive Foto, ist freiwillig, eine Veröffentlichung im Internet ohne Zustimmung der Betroffenen wurde ebenfalls ausgeschlossen.
Laut Angabe der Personalabteilung ist es fraglich, ob eine solche Veröffentlichung mit den Datenschutzrichlinien der EU konform ist, dies ist sogar fraglich wenn es um das firmeninterne Netz geht bei unserer Betriebsgrösse von 70.000+ Mitarbeitern zuzüglich Zeitarbeitskräften. Daher wurde eine Veröffentlichung in dieser Form unterbunden.

Dies gilt bei uns übrigens selbst für Bilder von Betriebsfeiern etc, es ist lediglich geduldet zu fotografieren, sollten Fotos ausserhalb der Abteilung zugänglich gemacht werden muss vorher die Einwilligung der abgebildeten Personen eingeholt oder diese unkenntlich gemacht werden.

Allerdings arbeite ich in Irland, Schweiz mag hier differerieren.

/edit:
Zu langsam ;)
Aber das von Scorpio gepostete deutet ja daraufhin das es bei euch dann genauso ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einschlägig ist im Prinzip das von scorpio schon zitierte Datenschutzgesetz. Als einfacher "Mitarbeiter IT-Services" ;) brauchst Du Dich nicht ablichten zu lassen. Anders wäre es wohl zu beurteilen, wenn Du die Firma irgendwie gegen aussen repräsentieren müsstest, z. B. als Mitglied des (oberen) Kaders oder als Aussendienstler; in solchen Fällen kann das Arbeitsverhältnis gewisse Einschränkungen des Persönlichkeitsrechts mit sich bringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
bei klick auf das foto landet man auf der firmenwebsite wo euch gleich steht seit wie lange man bei dieser firma arbeitet und die interne telefonnummer
Naja bei der Firma S. AG ist dein Bild ja nicht mehr drin ;). Aber insbesondere dass das interne Mitarbeitermagazin einfach so nach aussen sichtbar ist, finde ich bedenklich und mich würde wundern, wenn das so zulässig ist.
 
Naja bei der Firma S. AG ist dein Bild ja nicht mehr drin ;). Aber insbesondere dass das interne Mitarbeitermagazin einfach so nach aussen sichtbar ist, finde ich bedenklich und mich würde wundern, wenn das so zulässig ist.
Ich kann weder auf das Foto klicken, noch sehe ich das Mitarbeitermagazin. Kann es sein, dass der TO als MA vom Geschäft aus eine andere Website sieht als von aussen?
 
Ehrlich gesagt verstehe ich die Aufregung nur teilweise.
Dass man das Mitarbeiterfoto so einfach durch Namenseingabe bei Google findet, zeigt in erster Linie, dass die Webseite ganz gut indiziert ist. :D
Außerdem hat der TO wohl keinen Allerweltsnamen, dass er im Google-Ranking so weit vorne ist. ;)
Wenn ich meinen Namen bei Google eingebe, komme ich nicht auf mein Mitarbeiterfoto, Kollegen/innen mit selteneren Namen werden auch gleich vorne im Suchergebnis aufgezeigt. Bei uns wird zur Person aber eben nur der Name, die Tätigkeit im Betrieb und die Telefonnummer und E-Mail angegeben.
Das finde ich soweit auch völlig in Ordnung und gibt sonst nichts weiter über mich preis.
Eine weitere Verlinkung auf solche internen Angaben in Mitarbeiterzeitungen o.ä. gibt es nicht. Dass solche persönlicheren Daten so einfach öffentlich im Internet angezeigt werden, verrät auf alle Fälle einen laxen Umgang der Firmenleitung mit internen Daten und einen etwas schlechten Stil.
Das finde ich auch nicht in Ordnung.
Wie die Situation rein rechtlich in der Schweiz ist, kann ich nicht beurteilen, aber es ist halt auch eine heikle Sache, wenn man gegen seine eigene Firmenleitung eventuell rechtlich vorgehen wollte. Wenn man die Position hat, sich das leisten zu können ......... :rolleyes:

Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meinte schon Deine Kollegen :rolleyes:

ach so...

.......
zudem indexiert google auch diese oben erwähnte mitarbeiterzeitung die auch im intranet wie leider auch im internet verfügbar ist. durch googeln des vor und nachnamens landet man auf dem artikel der mirarbeiterzeitung und wird
so auch informiert wo der neue mitarbeiter bis jetzt gearbeitet hat was seine hobbys sind usw usw..

...nicht bei klick auf das foto, sondern durch suche mit vor- und nachnamen des mitarbeiters direkt in google...
 
Ich denke so ganz pauschal wird sich da nichts sagen lassen.
Außer vielleicht:
Arbeit = Arbeit
Privat = Privat

Wenn du z.B. an einer Hotline, im Vertrieb, im Mahnwesen - irgendwo mit Kontakt zur Öffentlichkeit - arbeitest, dann hat die Firma durchaus ein berechtigtes Interesse daran, dein Bild mit Name + email + Durchwahl im Internet zu zeigen. Zu wissen, mit wem man spricht, schafft einfach eine bessere Stimmung.

Angaben zu Hobbys, früheren Arbeitgebern... öhm... privat = privat.

Richtig protestieren würde ich aber, wenn zum Namen noch Geburtstag und Wohnort angezeigt werden. Gerade bei seltenen Namen ist es für einige da ein leichtes, über ein Telefonbuch die komplette Adresse herauszufinden und mit Geburtsdatum etc. ist auch schnell ein gefakter Account bei eBay eingerichtet... die Polizei klingelt dann erstmal woanders (ist ner Freundin passiert, deren Daten auf einer Sportvereins-Webseite standen)...

Aber mit § würde ich nicht kommen. Manche Arbeitgeber reagieren allergisch auf Keulenhiebe - deswegen erstmal nett Bedenken vorbringen... und wenn es nur die 37 unehelichen Kinder sind, deren Mütter dich suchen :lol: (Scherz!!!)

Tyndal
 
Ich denke so ganz pauschal wird sich da nichts sagen lassen.
Außer vielleicht:
Arbeit = Arbeit
Privat = Privat

Wenn du z.B. an einer Hotline, im Vertrieb, im Mahnwesen - irgendwo mit Kontakt zur Öffentlichkeit - arbeitest, dann hat die Firma durchaus ein berechtigtes Interesse daran, dein Bild mit Name + email + Durchwahl im Internet zu zeigen. Zu wissen, mit wem man spricht, schafft einfach eine bessere Stimmung.

Angaben zu Hobbys, früheren Arbeitgebern... öhm... privat = privat.

Richtig protestieren würde ich aber, wenn zum Namen noch Geburtstag und Wohnort angezeigt werden.

Das kann ich so unterschreiben. Darüber hinaus kann das durchaus die Karriere fördern, Headhunter lieben solche Seiten. Ihre Klientel auf dem Silbertablett, fabelhaft. :cool:

Hobbies und Wohnort gehen aber nun aber wirklich niemanden was an.
 
hallo zusammen

also......zusammenfassend komme ich zu folgendem schluss:

die publikation intern (intranet und mitarbeiterbroschüre) kann ich nicht
verhindern...!?
die veröffentlichung im internet kann ich aber verweigern..!?

sehe ich das richtig so ?? :confused:
 
ich habe mich auch schon damit beschäftigt.

tatsächlich gibt es einen datenschutzartikel, nachdem man nicht einfach informationen und fotos von mitarbeitern publizieren darf, ohne vorheriges einverständnis

allerdings:
-kantone handhaben das etwas unterschiedlich
-wenn man eine gewisse representative oder führungsposition (als kontaktperson) gegen aussen hat, ist das meist erlaubt
-intranet und hauszeitung sind wieder anders...


grundsätzlich: du kannst ohne die angaben von gründen die löschung deiner daten aus dem internet verlangen - mit dem hinweis auf das datenschutzgesetz.

das ist aus meiner sicht auch richtig so. nicht jeder mensch auf diesem planeten will doch, dass jedermann seinen arbeitgeber kennt.

das hauptproblem in der ganzen sache ist einfach das psychologische element: du gehst zum chef und willst die streichung. chef sauer und mit der einstellung "andere machen das auch" und ich will nur mitarbeiter, die sich mit der firma identifizieren". was nun?
 
die publikation intern (intranet und mitarbeiterbroschüre) kann ich nicht
verhindern...!?
die veröffentlichung im internet kann ich aber verweigern..!?
In etwa ja, wobei ich auch nichts negatives sehe, wenn sowas wie Foto, Name, Position und in Firma seit... intern publiziert wird. Wenn das Foto unvorteilhaft ist sollte man aber da kulant sein und auch ein anderes reintun
das hauptproblem in der ganzen sache ist einfach das psychologische element: du gehst zum chef und willst die streichung. chef sauer und mit der einstellung "andere machen das auch" und ich will nur mitarbeiter, die sich mit der firma identifizieren". was nun?
Das ist sicher richtig und ich würde weniger mit dem Datenschutzgesetz hantieren als eher mit so Sachen wie Adressdiebstahl für ebay etc. wo man halt etwas Bedenken hat. Zudem dürfte ja eine interne Mitarbeiterzeitung kaum dafür gedacht sein, dass man von aussen drauf zugreifen kann. Da würde ich auch mal noch mit dem Mitbewerb argumentieren, der hat dann die Infos auch und wenn man mal etwas mehr in einem dieser Blättchen plaudert weiss es dann auch die Konkurrenz. Also sags doch einfach als IT-Fachmann, weise auf die Gefahren hin und gib Vorschläge, was ok ist und was nicht. Und sonst hast du immer noch die Möglichkeit schwereres Geschütz aufzufahren.
 
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