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Schadenersatzansprüche bei missglückten Fotoshooting ???

joelda

Themenersteller
Hei,

da ich hier immerwieder die Frage lese, was kann ich als Hobbyfotograf mit einer miderwertigen bzw unfolständiger Ausrüstung für ein shooting verlangen.

Daher stelt sich für mich nun die Frage, wie sieht das mit der Haftung aus wenn die Bilder nichts werden bzw die Kammera oder Speicherkarte den Geist aufgibt?

Ich wäre stink sauer wenn ich zB. für eine Hochzeit ein Fotograf oder Hobbyfotograf der Geld verlangt (zb. 200 - 600€) angerschiere und er mir kurz vor dem Ja-Wort erzält, ich kann nicht Fotografieren weil mein Akku leer ist oder sonst was defekt ist. Ich persönlich würde mit Sicherheit probieren Schadensersatz einzuklagen.

Nun meine Frage:

1. Kann ich überhaupt in so ein Fall auf schadensersatz Klagen?
2. Wie schützt Ihr euch vor sollchen Ansprüchen?

Gruss
Jørg
 
Schwierig wird es bei deinem Fall bei der bemessung des Schadensersatzes, für dich persönlich ist das vermutlich durch nichts zu ersetzen, heiraten tut man ja doch nicht so oft^^ Aber in welchen Maßstäben soll da ein Gericht rechnen?
Mit Sicherheit könntest du verweigern(Rücktritt nach §323) zu zahlen bzw. das Geld nach §812 BGB (Herusgabeanspruch) zurückfordern, weil ja der Werkvertrag §631 BGB vom Fotografen nicht erfüllt wurde, mehr durchzusetzen ist aber meiner meinung nach ziemlich unmöglich. Stichwort subjektiv und objektiv...

Edit:
nach §275 hat der Schuldner (fotograf) wegen unmöglichkeit keine Pflicht mehr, den Vertrag zu erfüllen (kam kaputt etc...)
nach §276 muss er bei Fahrlässigkeit den Schaden verantworten (keine Erstazcam etc...)

Soweit so gut...du hast aber einen immateriellen Schaden, da greift §253, der sagt, dass Geld nur in gesetzlich bestimmten Fällen als Schadensersatz geleistet werden muss, die regelungen kenne ich leider nicht, auch das Problem der bemessung bleibt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du den genauen Schaden beziffern kannst, kannst Du ihn vielleicht auch einklagen.
Mir fällt allerdings nicht ein wie hier ein Schaden entstehen könnte. Hast Du ein Beispiel?

Gruß,
Martin
 
Man könnte doch den durchschnittlichen Preis, den man bei einem Profi bezahlt hätte als Richtwert angeben...
 
Das ist ja kein "Schaden", der entstanden ist.

"Schaden" wäre z.B. bei Werbefotos denkbar. Eine Broschüre soll gedruckt werden, die terminlich relevant ist (z.B. für eine Messe), dort werden X.000€ Umsatz für ein neues Produkt erwartet, die Fotos klappen nicht, damit fällt die Broschüre, der Umsatz bleibt aus.

Das Honorar an sich ist in der Regel sowieso futsch, wird also wahlweise nicht gezahlt, oder zurückgefordert (keine Leistung => keine Bezahlung).

Weiterer Schaden wie der ausgebliebene Umsatz ist immer sehr schwer durchzusetzen, weil schwer zu beziffern. Hätte nicht noch eine Alternative Broschüre gedruckt werden können?

Unter Umständen kann z.B. ein kurzfristig eingesprungener Fotograf sehr viel teurer sein als "normalerweise", wegen der Kurzfristigkeit. Diese Mehrkosten könnte man gut begründen.

Bei einer Hochzeit sehe ich keine große Chance auf monetären Schadensersatz.

Schützen müsste man sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung - die sind vergleichsweise teuer, aber die Schadenssummen sind hier nicht hoch. Fragt sich, ob überhaupt ein echtes Risiko besteht.
 
Also nur noch als Tip: Bei Sachen wie Hochzeit immer einen Profi engagieren, oder sich beim Amateur nach der Ausrüstung erkundigen ( Ersatzcam, genügend Akku,Speicher...) , also einfach weitgehend absichern, Restrisiko besteht immer...auch beim profi ( muss nichts mit der cam zu tun haben, kann sich ja auch um gesundheitliche probleme handeln)
 
ich werde diesen sommer auf einer hochzeit als "ersatzfotograf" fotografieren, also für lau und mit rechten an den fotos einfahc zur absicherung des hochzeitspaares. "angestellt" hat mich der eigentliche fotograf. So hat er, obwohl er kein profi ist den job bekommen *gg*
finde ich an sich eine gute idee und so kommen auch anfänger an übung.
 
Schwierig wird es bei deinem Fall bei der bemessung des Schadensersatzes, für dich persönlich ist das vermutlich durch nichts zu ersetzen, heiraten tut man ja doch nicht so oft^^ Aber in welchen Maßstäben soll da ein Gericht rechnen?
Mit Sicherheit könntest du verweigern(Rücktritt nach §323) zu zahlen bzw. das Geld nach §812 BGB (Herusgabeanspruch) zurückfordern, weil ja der Werkvertrag §631 BGB vom Fotografen nicht erfüllt wurde, mehr durchzusetzen ist aber meiner meinung nach ziemlich unmöglich. Stichwort subjektiv und objektiv...

Edit:
nach §275 hat der Schuldner (fotograf) wegen unmöglichkeit keine Pflicht mehr, den Vertrag zu erfüllen (kam kaputt etc...)
nach §276 muss er bei Fahrlässigkeit den Schaden verantworten (keine Erstazcam etc...)

Soweit so gut...du hast aber einen immateriellen Schaden, da greift §253, der sagt, dass Geld nur in gesetzlich bestimmten Fällen als Schadensersatz geleistet werden muss, die regelungen kenne ich leider nicht, auch das Problem der bemessung bleibt...

Vorsicht vor Rechtsberatung ohne Honorar als Laie.

Noch dazu, dass im Falle eines Heiratspares der Ehemann E von einem Hobbyfotografen F selbstverständlich Ersatz des entstandenen Schadens fordern könnte, welcher sich nicht nur auf monetäre Werte bezieht. Die Frage ist nur wie hoch ein Richter den Schaden einschätzen würde, den der Fotograf F dann in Geld (da nicht anders möglich) zu ersetzen hätte.
 
Hei,

Ich glaube ihr macht es euch ein wenig einfach mit euren Aussagen.
Ihr geht ein Vertrag ein den Ihr nicht erfült eine nachlieferung ist eurerseits auch nicht möglich und sicherlich Kann man die Kosten bei einer Hochzeit auch berechnen z.B Trauung in einer speziellen Location usw.

aber die Hochzeit war nur als Beispiel gemeint !!!

Was ein Profesionellen Fotograf angeht kann ich mir vorstellen das die gegen sowas versichert sind, zumindest ist es im Anlagenbau meistens so das die Firmen Versicherungen haben wenn mal was daneben geht.

Gruss
Jørg
 
Vorsicht vor Rechtsberatung ohne Honorar als Laie.

Sorry, habe aber gerade einen BGB Kurs in der Uni und war sowieso beim lernen, da hab ich mich mal daran versucht, natürlich alles ohne Anspruch auf Richtigkeit...;)
 
@Djrom : das ist keine Rechtberatung, da es keinen Rechtsfall gibt (ich bin seit 10Jahren verheiratet) ne der Trade soll eher als Denkanstoss dienen zu der ewigen Frage was kann ich verlangen wenn ich Bilder fur XY mache.

Gruss
Jörg
 
Naja, das Gelingen der Fotos ist nicht an das Gelingen der Hochzeit geknüpft. So werden es viele Richter sehen - damit sind Ersatzansprüche für die Lokation usw., die sich zwar beziffern ließen, nicht relevant meiner Meinung nach.

Meiner Meinung nach könnte in einem solchen Fall ein immaterieller Schaden entstanden sein, nach dem sich nach §249ff. HGB ein Schadensersatzanspruch beziffern lassen könnte. Bei einer Hochzeit natürlich ein deutlich größerer, da stärkere Emotionen, seltenes Ereignis, Sonderfall blabla - bei Omas 68. Geburtstag eher weniger.
 
Hi!

Ich weiß nicht ob das hier, oder im Nachbarforum war, da hat jemand in diesem Zusammenhang über einen Fall in England oder in den USA berichtet, wo ein Richter den Fotografen dazu verdonnert hat die Kosten für eine erneute Ausrichtung einer Hochzeitsfeier plus Kosten für einen anderen Profifotografen zu übernehmen, damit das Paar zu seinen Bildern kommen konnte. Erscheint mir hier in D-Land aber als eher unwahrscheinlich...

Es gibt da so gewisse Situationen im Leben, da sollte man eben nicht sparen...

Gruss Juergen
 
Jaaa, im befreundeten Ausland... :rolleyes:

Es ist in Deutschland ziemlich schwierig, Schadensersatzansprüche wegen IRGENDWAS durchzusetzen. Deswegen gründet auch nicht jeder eine GmbH für alles - vielfach ist es einfach unnötig, solange man grobe Fahrlässigkeit vermeidet.

Mich hat zum Beispiel ein Makler wegen regelrechter Verschleppung eines Mietvertrages - meiner Meinung nach sogar grob fahrlässig - letztes Jahr geschätzt einige tausend Euro (weil deswegen Projekte verzögert wurden, die mit dem Mietobjekt zusammenhingen) gekostet. Da lacht einen jeder Anwalt aus, von Richtern im Verfahren mal nicht zu reden.

Neuausrichtung einer Festivität, nene...
 
Hallo erstmal,

Die Beantwortung einer derartigen Frage stellt keine Rechsberatung dar, solange es sich hierbei unzweifelhaft um einen fiktiven Fall handelt, und es niemanden gibt, der konkret Rechtsrat sucht.

Schadensersatz ist in Deutschland zumindest nur möglich, wenn ein Schaden entstanden ist. Grundsätzlich sind nach dem deutschen Zivilrecht lediglich Vermögensschäden ersatzfähig. Die Regelung des § 253 BGB eine Ausnahme zu diesem Grundsatz dar. Dies wurde ja schon völlig richtig erwähnt. § 253 Abs. 2 zählt einige diesbezügliche Ausnahmen auf. (Verletzung der Freiheit, Gesundheit usw...) Die emotionale Beeinträchtigung nun keine Hochzeitsphotos zu besitzen, ist meiner Auffassung nach sicherlich nicht in Geld zu entschädigen. Mir fiele nicht ein nach welcher rechtlichen Grundlage.

Hat jetzt beispielsweise das Paar eine spezielle Location für Photos angemietet, so sind derartige Kosten wohl ersatzfähig. Das jedoch wohl eher nach § 284 als sog. "frustierte Aufwendung" nicht als Schaden - ist jedoch wohl eher eine juristische Spitzfindigkeit.

Kein Anspruch auf Richtigkeit selbstredend - ist ja keine Rechtsberatung.

mfg Valentin
 
seh bei missglückten hochzeitsfotos auch keine chance auf schadenersatz.
desweiteren kann man die speziellen im brautkleid nochmal nachholen.
(die mit gästen natürlich nicht).

abgesehen davon ist es ja im auge des betrachters was missglückte fotos sind und was nicht.

anders wäre es, wenn eine firma speziell nur für das shooting ne location bucht, ne visagistin, 2-3 models.
dann könnte man die Kosten auf den fotografen abwälzen.

aber auch nur dann wenn er bewusst schuldig ist.


zum fall wegen der defekten speicherkarte oder cam:
inwieweit nun ein defekt gehende cam während dem shooting nicht gar als höhere gewalt gesehen wird, weiss ich nicht.
Kann mir vorstellen, dass dafür der fotograf nichts kann und vor gericht keine schuld bekommt.
vielleicht aber das eine oder andere gericht verlangt, dass er einen 2. Body dabei hat oder so?
ob man aber eine doppelte ausrüstung verlangen kann?



was machen hochzeitsfotografen eigentlich wenn es regnet? gehen die dann ins studio m die typischen bilder zu machen oder treffen die sich nochmal?
 
abgesehen davon ist es ja im auge des betrachters was missglückte fotos sind und was nicht.
Missglückte Fotos liegen nicht im Auge des Betrachters. Missglückt heisst technisch mangelhaft wie überbelichtet/unterbelichtet, unscharf oder auch heftigst angeschnitten. Über künstlerische Vorlieben des Fotografen hingegen sollte man sich vorgängig informieren.
zum fall wegen der defekten speicherkarte oder cam:
inwieweit nun ein defekt gehende cam während dem shooting nicht gar als höhere gewalt gesehen wird, weiss ich nicht.
Kann mir vorstellen, dass dafür der fotograf nichts kann und vor gericht keine schuld bekommt.
Ich kenne kaum einen Profi, der nicht mit 2 Kameras hantiert bei wichtigen Shootings wie bspw. auch Hochzeit. Früher analog hätte bspw. auch ein Film verdorben sein können und dann fotografiert man bei den wichtigen Szenen nach Möglichkeit mit beiden Kameras. Höhere Gewalt wäre, wenn er z.B. mit dem Flieger anreisen will und dieser ist Flug gestrichen wird wegen Unwetter etc.
ob man aber eine doppelte ausrüstung verlangen kann?
Sie ist ja nicht komplett doppelt, aber die kritischen Elemente sind doppelt, zudem erleichtert das den Einsatz, weil weniger Objektivwechsel.
was machen hochzeitsfotografen eigentlich wenn es regnet? gehen die dann ins studio m die typischen bilder zu machen oder treffen die sich nochmal?
Die werden kreativ. ;)
 
Hei,

da ich hier immerwieder die Frage lese, was kann ich als Hobbyfotograf mit einer miderwertigen bzw unfolständiger Ausrüstung für ein shooting verlangen.

Daher stelt sich für mich nun die Frage, wie sieht das mit der Haftung aus wenn die Bilder nichts werden bzw die Kammera oder Speicherkarte den Geist aufgibt?

Ich wäre stink sauer wenn ich zB. für eine Hochzeit ein Fotograf oder Hobbyfotograf der Geld verlangt (zb. 200 - 600€) angerschiere und er mir kurz vor dem Ja-Wort erzält, ich kann nicht Fotografieren weil mein Akku leer ist oder sonst was defekt ist.

Da kann man nur sagen Pech gehabt.

Geiz ist nicht immer Geil, gerade bei so wichtigen Ereignissen erkundigt man sich über den Fotografen. Und wenn aufgrund eines technischen Defekts der Fotograf ausfällt ist es eben Pech. Wenn die Bilder nicht gefallen ist es auch Pech.

Ich persönlich würde mit Sicherheit probieren Schadensersatz einzuklagen.

Auch wenn sich das hart anhört, aber gerade wie bei Leuten mit Deiner Einstellung würde ich auf keinen Fall ohne Vertrag eine Hochzeit fotografieren. Und genau hier wird man sich gegen technische Mängel und Schadensersatzansprüchen schützen.
Wenn dem Hochzeitspaar die Bilder nicht gefallen und somit nicht nehmen wollen, muss das Paar diese auch nicht bezahlen werden.
 
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