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Selbständig machen...über Umwege^^

Folterknuut

Themenersteller
Also folgenden Hintergrund...


Mein Chef will, dass ich uns eine neue Homepage mache, das unser in den 90ern nicht mal auf den neusten Stand wäre :lol:
Dazu würde auch gehören, dass ich Fotos von aktuellen Aufträgen machen muss etc.
Natürlich werde ich dafür auch bezahlt.
Ich jedoch will dies nicht als Angestellter machen, da ich durch meine jetzige Auftragslage schon genügend Überstunden habe, und somit dann noch mehr anfallen würde. Und für lau will ich auch nicht arbeiten. Hatte schon einmal so viel Überstunden, dass ich genau gesagt für nichts gearbeitet habe!

Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich ein Gewerbe anmelde. Und so Rechnungen ausstellen kann und so alles Offiziell ist.
Stellt sich mir nur die Frage als was Selbstständig^^
Wenn ich mich als Fotograf anmelden würde, würde die BG gleich kommen und mich in eine Gefahrenklasse einstufen wollen. Egal ob digital, analog, oder auch wenn es nur Nebengewerbe ist, werden die gleich Geld wollen.

Vielleicht sehe ich das auch nur zu kritisch und die wollen nur Peanuts.
Aber für jeden Rat wäre ich sehr dankbar :eek:

Danke schon mal im voraus

Gruß Patrick
 
.... fuers Kleingewerbe koennen Dir die Dahmunnherrn im Rathaus, Abt. Gewerbeanmeldung sicherlich weiterhelfen ; auch, wie sich das nennen soll. Den anderen Kram mit Rechnung und zipppelzappel 19UStG klaerst am besten mit einem Steuerberater. Wie immer.
 
Ich bin auch als Freiberufler selbstständig (allerdings in der Metallbranche).

Meines Wissens muss man sich bei der BG anmelden (bzw. wird man bei der Gewerbeanmeldung angemeldet), muss aber ohne Mitarbeiter keine Beiträge zahlen.

Bei mir war das alles ziemlich unkompliziert, ging auch ohne Steuerberater. Schwieriger wurde es dann erst bei den versicherungspflichtigen Angestellten, aber man wächst ja mit den Aufgaben.

Das größte Problem sehe ich eher darin, dass du den Arbeitgeber möglicherweise erst um Erlaubnis zur Selbstständigkeit fragen musst.
 
.... fuers Kleingewerbe koennen Dir die Dahmunnherrn im Rathaus, Abt. Gewerbeanmeldung sicherlich weiterhelfen ; auch, wie sich das nennen soll. Den anderen Kram mit Rechnung und zipppelzappel 19UStG klaerst am besten mit einem Steuerberater. Wie immer.

ich frag hier auch nicht wo man gewerbe anmelden kann, sondern ob es möglich ist, ein gewerbe an zu melden ohne dass vater staat oder ähnliches gleich geld von einem will.
vielleicht als frei schaffender künstler oder wie man das nennt.
weil ich verdiene ja mein lebensunterhalt mit was anderem. drum verstehe ich nicht wieso man für BG zahlen soll. das nebengewerbe würde nur dazu dienen, dass mir das finanzamt nicht auf die füße tritt^^
und falls du meinst, ich soll im rathaus bzgl gewerbeanmeldung nach alternativen fragen...fehlanzeige...die wissen genau so viel ich ich^^
die sind das gleiche "fachpersonal" wie im media markt :mad:


Meines Wissens muss man sich bei der BG anmelden (bzw. wird man bei der Gewerbeanmeldung angemeldet), muss aber ohne Mitarbeiter keine Beiträge zahlen.

ja so weit ich weis, geschieht das automatisch bei der gewerbeanmeldung.
Aber vielleicht muss ich einfach mal bei der BG durchklingeln und mich informieren, bevor ich weitere schritte einleite, danke ;)
 
Ich bin auch als Freiberufler selbstständig (allerdings in der Metallbranche).


Es gibt keine Freiberufler in der Metallbranche...

Freiberufler sind Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Katalogberufe: http://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__1.html

Zu deiner Frage:

Es scheitert bereits daran dass du bei einer Firma bei der du nichtselbständig arbeitest (=als Angestellter) nicht gleichzeitig nichtselbständig arbeiten kannst (Rechnungen schreiben kannst). Du kannst versuchen dies über einen Antrag bei der Rentenversicherung zu erwirken, die Chancen werden aber gegen 0 gehen.

Wenn du das schaffst, brauchst du noch 1/5 Einkünfte von einem anderen Auftraggeber, sonst bist du eh Scheinselbständig!

Einkünfte musst du ab dem ersten Cent versteuern.

Von der BG kannst du dich befreien lassen wenn du unter 100 Tage im Jahr arbeitest.

Bei der HWK bist du Pflichtmitglied und musst eine Aufnahmegebühr zahlen, Beiträge fallen im ersten Jahr nicht an.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich frag hier auch nicht wo man gewerbe anmelden kann, sondern ob es möglich ist, ein gewerbe an zu melden ohne dass vater staat oder ähnliches gleich geld von einem will.
vielleicht als frei schaffender künstler oder wie man das nennt.
weil ich verdiene ja mein lebensunterhalt mit was anderem. drum verstehe ich nicht wieso man für BG zahlen soll. das nebengewerbe würde nur dazu dienen, dass mir das finanzamt nicht auf die füße tritt^^
und falls du meinst, ich soll im rathaus bzgl gewerbeanmeldung nach alternativen fragen...fehlanzeige...die wissen genau so viel ich ich^^
die sind das gleiche "fachpersonal" wie im media markt :mad:

Das könnte daran liegen, dass Du in diesem Absatz Finanzamt, Berufsgenossenschaft und öffentliche Verwaltung vermischt.

Autovergleiche sind ja immer beliebt: der TÜV hat mit der Versicherung und dem Schilderpräger nichts zu tun.


Zumindest bezüglich Steuern bringt Deine Idee vom freischaffenden Künstler nichts. Das Umsatzsteuerrecht und das Einkommenssteuerrecht gelten für Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermassen. Gewerbesteuer ist unterhalb EUR 24.500 GEWINN (nicht mit Umsatz verwechseln wie Onkel Howdy) kein Thema. Du siehst, im steuerlichen Rahmen gibt es in dieser Größenordung keinen Unterschied.
 
Ich jedoch will dies nicht als Angestellter machen, da ich durch meine jetzige Auftragslage schon genügend Überstunden habe, und somit dann noch mehr anfallen würde. Und für lau will ich auch nicht arbeiten. Hatte schon einmal so viel Überstunden, dass ich genau gesagt für nichts gearbeitet habe!
Ich verstehe Dich nicht.
Du hast Überstunden und willst nicht noch mehr machen ohne dafür extra bezahlt zu werden ... das verstehe ich noch. Der Umweg über die Selbstständigkeit verstehe ich nicht mehr.
Du musst in beiden Fällen mit der Firma reden und einen Vertrag abschließen.
Warum nicht gleich den Arbeitsvertrag anpassen oder Projektbezogen einen AT-Vertrag hinzfügen. Überstunden können auch bezahlt werden.

Die einzige Engstelle sehe ich im Arbeitszeitgesetz das uA die maximal zulässige Arbeitszeit festlegt und das zu Deinem Schutz!

Wie gesagt ich verstehe das Problem nicht?
juergen
 
Wenn der Chef möchte, dass Du die Webseite für ihn machst, wird er sicher nichts dagegen haben, Dir ein Kleingewerbe zu erlauben. Am besten schriftlich als Zusatz zum jetzigen Arbeitsvertrag.

Dann ist es auch kein Problem, für den jetzigen Chef auch als Kleingewerbetreibender tätig zu werden, es handelt sich ja nicht um hauptberufliche Selbstständigkeit, sondern um eine Nebentätigkeit. Wieviel Umsatz man machen darf, und dass man keine Vorsteuer ziehen oder aufschlagen darf, ist festgelegt sowie die Einnameüberschussrechnung, die man zusammen mit der eigenen Steuererklärung vorlegen muss (das kostet ca. 130 Euro pauschal im Jahr). Gewinne aus dem Kleingewerbe werden auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen. Es wird dann etwas mehr Einkommensteuer anfallen.

Ich schlage immer vor, ein Gewerbe als Werbeagentur anzumelden, da ist man am flexibelsten. Bei Webdesign und Fotografie sicher nicht verkehrt.
 
Wenn der Chef möchte, dass Du die Webseite für ihn machst, wird er sicher nichts dagegen haben, Dir ein Kleingewerbe zu erlauben. Am besten schriftlich als Zusatz zum jetzigen Arbeitsvertrag.

Siehe meinen Beitrag oben, das ist i.d.R. nicht erlaubt. Du kannst nicht für den gleichen Unternehmer Selbständig und Nichtselbständig arbeiten. Der Nichtselbständige Teil ist zu 100% eine Scheinselbständigkeit. Wäre ja easy, für 2 Stunden in der Woche sich anstellen zu lassen, ne günstige Krankenversicherung etc dafür zu bekommen und die restlichen 38 Stunden arbeitest ohne Abzüge bei der Sozialversicherung als Nichtselbständiger...

Ich bin vom Fach =)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu deiner Frage:

Es scheitert bereits daran dass du bei einer Firma bei der du nichtselbständig arbeitest (=als Angestellter) nicht gleichzeitig nichtselbständig arbeiten kannst (Rechnungen schreiben kannst). Du kannst versuchen dies über einen Antrag bei der Rentenversicherung zu erwirken, die Chancen werden aber gegen 0 gehen

da hast du was verwechselt^^ ICH will ja ein nebengewerbe anmelden um meinem Chef eine Rechnung ausstellen zu können ;)

und dabei kommen wir auch schon zum nächsten Mißverständnis...weil ich mich vll unglücklich ausgedrückt habe!


Ich verstehe Dich nicht.
Du hast Überstunden und willst nicht noch mehr machen ohne dafür extra bezahlt zu werden ... das verstehe ich noch. Der Umweg über die Selbstständigkeit verstehe ich nicht mehr.
Du musst in beiden Fällen mit der Firma reden und einen Vertrag abschließen.
Warum nicht gleich den Arbeitsvertrag anpassen oder Projektbezogen einen AT-Vertrag hinzfügen. Überstunden können auch bezahlt werden.

Die einzige Engstelle sehe ich im Arbeitszeitgesetz das uA die maximal zulässige Arbeitszeit festlegt und das zu Deinem Schutz!

Wie gesagt ich verstehe das Problem nicht?
juergen

Ich habe als Angestelter in diesem Betrieb immer Überstunden und bekomme diese auch bezahlt.
Wenn ich jetzt noch die Homepage machen soll und dafür weiterhin meine Stunden als normaler Angestellter schreibe...habe ich so viele Überstunden, die sich für mich nicht bezahlt machen...da habe ich so hohe Steuerabzüge, dass ich so zu sagen um sonst arbeite! Mein Chef ist zu dem vom alten Eisen...Überstundenkonto kennt er nicht...will er nicht etc..^^ ;)
Somit kommt das Nebengewerbe ins Spiel.

Und ja mein Chef hat nichts gegen ein Nebengewerbe, solange es nicht in der selben Branche ist ;)


Das könnte daran liegen, dass Du in diesem Absatz Finanzamt, Berufsgenossenschaft und öffentliche Verwaltung vermischt.


Zumindest bezüglich Steuern bringt Deine Idee vom freischaffenden Künstler nichts. Das Umsatzsteuerrecht und das Einkommenssteuerrecht gelten für Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermassen. Gewerbesteuer ist unterhalb EUR 24.500 GEWINN (nicht mit Umsatz verwechseln wie Onkel Howdy) kein Thema. Du siehst, im steuerlichen Rahmen gibt es in dieser Größenordung keinen Unterschied.


Nein ich vermische nichts...habe mich nur mal kurz doof ausgedrückt.:eek:
Wie ich aber sagte...Gewerbe deshalb, damit mich niemand verklagen kann...gegen Steuern zahlen sag ich ja nichts, das is mir klar dass ich das muss bzw alles melden muss. Nur die Sache mit der BG war mir bekannt wenn man als Fotograf gemeldet ist.

Allgemeint geht es mir halt darum ,dass ich kein Nebengewerbe anmelden will, wenn dann auf einmal verschiedene Institutionen wie BG an der Tür klopfen und für irgendwas Geld wollen.

Jetzt bin ich selbst langsam verwirrt :eek::D
 
Kannst du das denn überhaupt, eine professionelle Seite aufbauen und entsprechende Fotos machen? Ich mein, was wenn die nicht mit dem Ergebnis zufrieden sind weil man eigentlich nur ein Hobbyseitenbastler ist?
 
und falls du meinst, ich soll im rathaus bzgl gewerbeanmeldung nach alternativen fragen...fehlanzeige...die wissen genau so viel ich ich^^
die sind das gleiche "fachpersonal" wie im media markt :mad:

Hallo,

ich bin auch so einer, der im Rathaus (Gewerbeamt) tätig ist und sich nach bestem Wissen um richtige Antworten für Anfragen einheimischer Gwerbetreibender kümmert...

Aber, da das deutsche Rechtswesen so vielfältig ist, können und DÜRFEN wir gar NICHT zu allem beraten, dafür gibt es Finanzamt, Steuerberater, IHK, HWK, BG usw!!

OT: Zudem bin ich auch in der fast gleichen Situation wie der TO, dass ich trotz vieler Überstunden für unsere Webseite ab und an fotografisch tätig werde:rolleyes:.
 
Ja, aber, aber dafür gibt es doch Foren, oder......????

:D

Ich war paar Jahre supporter in einem Forum für ein weit verbreitetes CMS-System, da hat man allerhand Unglaubliches erleben dürfen ...

Wobei es jetzt nicht heißen muss, dass der Threaderöffner dazu gehört, deshab meine Frage
 
M.W. müßtest du auch mit einem angemeldetem "Nebengewerbe" mindestens zwei Auftraggeber haben, d.h. also deinen Chef und noch mindestens einen weiteren, um nicht unter Scheinselbstständigkeit zu fallen.
 
Es gibt keine Freiberufler in der Metallbranche...

Freiberufler sind Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Katalogberufe: http://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__1.html

Für mich gehört die Automobil Industrie und deren Zulieferer eindeutig zur Metallindustrie. Und dort gibt es hunderte von Freiberuflern, die auch durch das Finanzamt anerkannt sind. Das sind zum Beispiel die Ingenieure. Das ist bei mir schon seit vielen Jahren so.

Es scheitert bereits daran dass du bei einer Firma bei der du nichtselbständig arbeitest (=als Angestellter) nicht gleichzeitig nichtselbständig arbeiten kannst (Rechnungen schreiben kannst). Du kannst versuchen dies über einen Antrag bei der Rentenversicherung zu erwirken, die Chancen werden aber gegen 0 gehen.

Wenn du das schaffst, brauchst du noch 1/5 Einkünfte von einem anderen Auftraggeber, sonst bist du eh Scheinselbständig!

Einkünfte musst du ab dem ersten Cent versteuern.

Von der BG kannst du dich befreien lassen wenn du unter 100 Tage im Jahr arbeitest.

Bei der HWK bist du Pflichtmitglied und musst eine Aufnahmegebühr zahlen, Beiträge fallen im ersten Jahr nicht an.

Freiberufler haben weder was mit der IHK, HWK noch mit der Rentenversicherung etwas zu tun. Sie zahlen auch keine Gewerbesteuer.

Nur die Anerkennung als Freiberufler durch das Finanzamt ist teilweise nicht so einfach.
 
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