als angestelter nicht...aber als inhaber einer anderen firma schon^^ drum das nebengewerbe^^
Du bist immer Du. Du spaltest Dich damit ja nicht in mehrere Personen.
Abgesehen davon, ist es egal, ob Du die Einnahmen als Angestellter oder Selbständiger machst, weil die Steuerprogression ist die selbe. Evtl. ist die Sozialversicherung dann anders berechnet, aber die Steuer ist gleich hoch.
Wenn das der einzige Auftraggeber sein soll, dann würde ich das - wenn es mit Überstunden nicht geht - einfach mit einer Art Bonuszahlung oder so ähnlich mit dem Arbeitgeber abrechnen.