AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?
Es wird in diesem Forum keinen Kurs Steuerrecht für Fotografen geben - jedenfalls nicht von mir. Wer ernsthaften Beratungsbedarf hat, soll sich an die Berufsträger wenden, das ist meist billiger, als den tollen Tipps im Forum zu folgen.
Aber ich kann mal ein wenig mit Unfug aufräumen.
Wer mit selbständiger Tätigkeit Geld verdient, muß dieses versteuern. Und zwar vom ersten Euro an. Einzige Ausnahme sind die oben erwähnten Nebeneinkünfte neben einer angestellten Beschäftigung.
Diese beiden Sätze sind durchgängig Mumpitz, weil sie schlicht inhaltsleer sind. Zu versteuern ist nicht ein irgendwie gearteter "Verdienst". Was soll das eigentlich sein?
Das (Einkommen)Steuerrecht interessiert sich in erster Linie um
Einkünfte und das setzt eine Einkunftserzielungsabsicht voraus. Einkünfte und Einnahmen sind weiterhin zwei Paar Schuhe. Im Ergebnis kann dies bedeuten, dass
Einnahmen von durchschnittlich € 50 im Monat noch lange nicht dazu führen, dass dauerhaft positive Einkünfte erzielt werden (können). Zu berücksichtigen sind nämlich auch die Betriebsausgaben. Aber selbst wenn im Einzelfall ein positives Ergebnis eintritt, bedeutet das nicht, dass eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt.
Zu versteuern wäre im Bereich der ESt da zunächst einmal gar nichts, weil mangels Einkunftserzielungsabsicht gar keine Einkünfte vorliegen.
Umsatzsteuerrechtlich sieht das anders aus. Das UR interessiert sich für Einnahmen und für die Einnahmeerzielungsabsicht (also nicht für den Saldo aus BE und BA). Hier hilft aber nicht selten die Ortsbestimmung - wo gilt die Leistung als ausgeführt und interessiert das im Inland überhaupt. Dazu bedarf es aber der Bestimmung, welche Art von Leistung überhaupt vorliegt. Letzendlich hilft meist noch die Kleinunternehmerregelung weiter, die allerdings auch den Vorsteuerabzug zerstört. Das kann negativ sein, muss es aber nicht
Im Ergebnis muss man sich die Gegebenheiten des Einzelfalls ansehen und dann überlegen, wie man das, was man vorhat, am günstigsten organisiert und ob überhaupt eine steuerrechtlich relevante Betätigung vorliegt. Wer das allein nicht beurteilen kann, sollte sich qualifizierten Rat einholen.
Wer ab und an bei einer Stockagentur ein paar Bilder verkauft, wird kaum positive Ergebnisse erzielen, zumal dann nicht, wenn er die paar Euro wieder in die Ausrüstung investiert. Wie denn auch.
Wer selbst nicht in der Lage ist, wenigstens mit den richtigen Vokabeln zu hantieren, sollte schon aus Gründen der Fairness davon absehen, andere beraten zu wollen.
Gruß
tsbzzz
