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Stockfotografie: Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

Schlänz

Themenersteller
Hallo liebe Community,

ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen. Ich verkaufe als Hobbyfotograf und Spaß an der Freude einige Fotos bei fotolia und Shutterstock. Mein Verdienst liegt bei ca. 50€ im Monat. Nun meine Frage, wie verhält es sich nun mit dem Finanzamt. Muss ich dies schon als Nebenerwerb anmelden? Gibt es nicht irgendwelche Ausnahmen oder Freibeträge?

Bin etwas hilflos und möchte auch nicht, dass mir einer an den Karren fährt.

Könnt ihr mir helfen?

Liebe Grüße,

Schlänz
 
AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

Hast Du schon die Suchfunktion bemüht ?
Das Thema gibt es hier gefühlt 10 mal am Tag:rolleyes:
mfg Michael
 
AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

"Nebenerwerb" gibt es bei Landwirten ("Nebenerwerbslandwirt"), alles andere sind "Nebeneinkünfte" - die aber auch nur, wenn es dazu erstmal "Haupteinkünfte" gibt, die aus abhängiger Beschäftigung erzielt werden (Angestelltenverhältnis).

Wer mit selbständiger Tätigkeit Geld verdient, muß dieses versteuern. Und zwar vom ersten Euro an. Einzige Ausnahme sind die oben erwähnten Nebeneinkünfte neben einer angestellten Beschäftigung.

Schüler und Studenten können neben Schule bzw. Studium eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im gewissen Umfang lohnsteuerfrei ausüben, dabei sind diverse Dinge zu beachten. (->->->).

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (und dazu gehört z.B. auch die Verwertung der Urheberrechte an selbst geschaffenen geschützten Werken wie Fotos) sind meines Wissens immer steuerpflichtig. Allerdings gilt das übliche steuerfreie Existenzminimum, das sollte bei Schüler- und Studententätigkeiten wohl ausreichen, um die Einkünfte zu decken.

Genaue und vor allem verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt.

Eine Steuererklärung wirst Du m.E. übrigens in jedem Fall machen machen müssen - wie soll das Finanzamt sonst wissen, daß Du unterhalb etwaiger Freibeträge bleibst? Aber auch das sagt Dir Dein zuständiges Finanzamt. Einfach mal dort vorbeischauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

unnötiges Vollzitat entfernt, scorpio


Vielen Dank TomRohwer. Ich werde wohl mal einen Steuerberater zu Rate ziehen.

Grüße,
Schlänz
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

Könnt ihr mir helfen?

Liebe Grüße,

Schlänz

Diejenigen, die es können, dürfen es nicht. Bei allen anderen Antworten, kannst Du getrost davon ausgehen, dass es sich um Mumpitz handelt.

Entweder machst Du dich selbst ein bisschen schlau (es ist nicht so schwer herauszufinden, wie es sich steuerrechtlich verhält) oder Du fragst jemanden, der auch antworten kann, weil er darf.


Gruß

tsbzzz :)
 
AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

Diejenigen, die es können, dürfen es nicht. Bei allen anderen Antworten, kannst Du getrost davon ausgehen, dass es sich um Mumpitz handelt.
Das ist nun selbst "Mumpitz".

Selbstverständlich darf ein Steuerberater in einem WWW-Forum öffentlich erläutern, wie es mit der Steuerpflicht eines Schülers oder Studenten aussieht, der während seines Studiums oder seiner Schulzeit einen "Ferienjob" übernimmt, oder selbständig tätig ist, oder eben Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten oder Patenten erzielt.

Die Steuerpflicht im allgemeinen, ganz grundsätzlich, korrekt zu verstehen oder korrekt zu erklären ist übrigens auch alles andere als schwierig.
 
AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

Das ist nun selbst "Mumpitz".
....

Die Steuerpflicht im allgemeinen, ganz grundsätzlich, korrekt zu verstehen oder korrekt zu erklären ist übrigens auch alles andere als schwierig.

Nun, man könnte doch tatsächlich einen anderen Eindruck bekommen, wenn man liest, was hier wieder für ein Unfug geschrieben worden ist.

Ist es wirklich so schwer, einfach mal zu sagen/zu schreiben, dass man davon nichts versteht. Das ist doch keine Schande. Ich bin immer wieder erfreut, wenn ich hier im Forum auf gute Beiträge treffe, von Leuten, die wirklich etwas davon verstehen, von dem sie schreiben.

In diesem Thread stehen, in Bezug auf die Eingangsfrage, Halbwahrheiten und eine Menge dummes Zeug.

Gruß

tsbzzz:)
 
Der Artikel könnte weiterhelfen

http://www.test.de/filestore/f20071...&key=B32811DB11FBBFB466059BFE0DEDD5444280CDAB

Den verlinkten Welt-Artikel finde ich etwas oberflächlich und nichtssagend. Wenn ich als Schüler oder Student soviel verdiene, dass ich über die genannten Grenzen komme, kann ich auch davon leben und brauch keine Hilfen vom Staat mehr. Soviel kann man eh meist nicht arbeiten, außer man ist gerade im Praxissemester oder schreibt seine Abschlussarbeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

Nun, man könnte doch tatsächlich einen anderen Eindruck bekommen, wenn man liest, was hier wieder für ein Unfug geschrieben worden ist.

Dass es nicht schwierig zu verstehen ist bedeutet ja nicht, dass man nicht auch den Unfug den man irgendwo aufgeschnappt hat weiterplappern darf ohne sich richtig zu informieren. ;)
 
AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

In diesem Thread stehen, in Bezug auf die Eingangsfrage, Halbwahrheiten und eine Menge dummes Zeug.
Da Du es offensichtlich also besser weisst, klär uns doch mal auf, was denn alles falsch, halbwahr oder richtig ist.

Wir lernen gern immer alle dazu.
 
Der Artikel könnte weiterhelfen

http://www.test.de/filestore/f20071...&key=B32811DB11FBBFB466059BFE0DEDD5444280CDAB

Den verlinkten Welt-Artikel finde ich etwas oberflächlich und nichtssagend. Wenn ich als Schüler oder Student soviel verdiene, dass ich über die genannten Grenzen komme, kann ich auch davon leben und brauch keine Hilfen vom Staat mehr. Soviel kann man eh meist nicht arbeiten, außer man ist gerade im Praxissemester oder schreibt seine Abschlussarbeit.
Der Artikel gibt erste Grundlagen-Info, Tante Google hilft ggf. gern weiter - man findet 1000de Websites mit Infos zum Thema "Schüler/Studenten und Schüler/Studentenjobs"...

Ein bißchen Eigeninitiative wäre auch nicht schlecht...

Davon abgesehen ist das genau der Punkt: "Wenn ich als Schüler oder Student soviel verdiene, dass ich über die genannten Grenzen komme, kann ich auch davon leben und brauch keine Hilfen vom Staat mehr."

Völlig richtig.
 
AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

Es wird in diesem Forum keinen Kurs Steuerrecht für Fotografen geben - jedenfalls nicht von mir. Wer ernsthaften Beratungsbedarf hat, soll sich an die Berufsträger wenden, das ist meist billiger, als den tollen Tipps im Forum zu folgen.

Aber ich kann mal ein wenig mit Unfug aufräumen.

Wer mit selbständiger Tätigkeit Geld verdient, muß dieses versteuern. Und zwar vom ersten Euro an. Einzige Ausnahme sind die oben erwähnten Nebeneinkünfte neben einer angestellten Beschäftigung.

Diese beiden Sätze sind durchgängig Mumpitz, weil sie schlicht inhaltsleer sind. Zu versteuern ist nicht ein irgendwie gearteter "Verdienst". Was soll das eigentlich sein?

Das (Einkommen)Steuerrecht interessiert sich in erster Linie um Einkünfte und das setzt eine Einkunftserzielungsabsicht voraus. Einkünfte und Einnahmen sind weiterhin zwei Paar Schuhe. Im Ergebnis kann dies bedeuten, dass Einnahmen von durchschnittlich € 50 im Monat noch lange nicht dazu führen, dass dauerhaft positive Einkünfte erzielt werden (können). Zu berücksichtigen sind nämlich auch die Betriebsausgaben. Aber selbst wenn im Einzelfall ein positives Ergebnis eintritt, bedeutet das nicht, dass eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt.

Zu versteuern wäre im Bereich der ESt da zunächst einmal gar nichts, weil mangels Einkunftserzielungsabsicht gar keine Einkünfte vorliegen.

Umsatzsteuerrechtlich sieht das anders aus. Das UR interessiert sich für Einnahmen und für die Einnahmeerzielungsabsicht (also nicht für den Saldo aus BE und BA). Hier hilft aber nicht selten die Ortsbestimmung - wo gilt die Leistung als ausgeführt und interessiert das im Inland überhaupt. Dazu bedarf es aber der Bestimmung, welche Art von Leistung überhaupt vorliegt. Letzendlich hilft meist noch die Kleinunternehmerregelung weiter, die allerdings auch den Vorsteuerabzug zerstört. Das kann negativ sein, muss es aber nicht

Im Ergebnis muss man sich die Gegebenheiten des Einzelfalls ansehen und dann überlegen, wie man das, was man vorhat, am günstigsten organisiert und ob überhaupt eine steuerrechtlich relevante Betätigung vorliegt. Wer das allein nicht beurteilen kann, sollte sich qualifizierten Rat einholen.

Wer ab und an bei einer Stockagentur ein paar Bilder verkauft, wird kaum positive Ergebnisse erzielen, zumal dann nicht, wenn er die paar Euro wieder in die Ausrüstung investiert. Wie denn auch.

Wer selbst nicht in der Lage ist, wenigstens mit den richtigen Vokabeln zu hantieren, sollte schon aus Gründen der Fairness davon absehen, andere beraten zu wollen.

Gruß

tsbzzz:)
 
AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

Das (Einkommen)Steuerrecht interessiert sich in erster Linie um Einkünfte und das setzt eine Einkunftserzielungsabsicht voraus.

... wobei auch unbeabsichtigt erzielte Einkünfte zu versteuern sind. Mangelnde Einkünfteerzielungsabsicht moniert das Finanzamt nur dann, wenn es darum geht, dauerhaft Verluste zu verrechnen und damit die Steuerlast zu senken.

Wie auch immer - die Agentur, bei der der Fredstarter seine Bilder einstellen will, wird, wenn sie nicht auf der Wurstsuppe dahergeschwommen ist, ohnehin seine Adresse und Steuernummer haben wollen. Betriebsprüfungen bei Firmen, bei denen man erfahrungsgemäß viele unbekannte Steuerfälle zu fassen bekommt, sind außerordentlich beliebt und der Informationsfluß der Finanzämter untereinander funktioniert bestens.
 
AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

... wobei auch unbeabsichtigt erzielte Einkünfte zu versteuern sind. Mangelnde Einkünfteerzielungsabsicht moniert das Finanzamt nur dann, wenn es darum geht, dauerhaft Verluste zu verrechnen und damit die Steuerlast zu senken...

Du meinst, wenn man versehentlich ein paar Bilder verkauft? Man wollte es nicht, aber es ist einfach so passiert :lol: (die nächste Frage müsste in D doch schon fast lauten, ob man sich denn nicht dagegen versichern könnte).

Die Einkünfteerzielungsabsicht wird anhand von Idizien festgestellt, wobei sie angenommen wird, wenn von Anfang an Gewinne erzielt werden oder die Betätigung ansich darauf hindeutet, dass typischerweise über die Totalperiode Gewinne erzielt werden. Die Feststellung der Finanzverwaltung unterliegt keinem eigenen Ermessen und ist somit auch vollständig durch Gerichte überprüfbar.

Fehlt es an der Einkünfteerzielungsabsicht bleiben die erzielten Ergebnisse (ich vemeide mal den Begriff EInkünfte) steuerlich unbeachtlich. Dies gilt dann aber auch insgesamt. D.h. wird in einem VZ ein positives ERgebnis erzielt, bleibt auch dieses unberücksichtigt.

Etwas anderes gilt dann, wenn ein Wendepunkt eintritt, weil die Tätigkeit anders, z.B. umfangreicher ausgeübt wird. Die Einkunftserzielungsabsicht kann also auch im Zeitablauf der Betätigung hinzutreten. Dann besteht die Schwierigkeit darin, zu bstimmen, wann dieser Zeitpunkt eingetreten ist. Von diesem Zeitpunkt an ist die Tätigkeit steuerlich relevant. Das ist nicht selten Verhandlungssache.

Wichtig ist, dass man Belege sammelt und ein paar Aufzeichnungen macht. Wer z.B. allein, also ohne Familie, nach Helgoland reist, dort fotografiert und die Bilder später verkauft, sollte die Reisekosten aufzeichnen. So etwas schadet nie und hilft oft. Und sei es auch nur, der FV darzulegen, was es kostet, um an gute Bilde zu kommen.

Gruß

tsbzzz :)
 
AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

Wie auch immer - die Agentur, bei der der Fredstarter seine Bilder einstellen will, wird, wenn sie nicht auf der Wurstsuppe dahergeschwommen ist, ohnehin seine Adresse und Steuernummer haben wollen. Betriebsprüfungen bei Firmen, bei denen man erfahrungsgemäß viele unbekannte Steuerfälle zu fassen bekommt, sind außerordentlich beliebt und der Informationsfluß der Finanzämter untereinander funktioniert bestens.

Na und? Das Kontrollmaterial gefertigt wird, hat doch mit der Frage der Steuerpflicht oder der Einkunftserzielungsabsicht gar nichts zu tun.

Schlimmstensfalls fragt das örtlich zuständige Finanzamt nach, wie es sich verhält und ggf. warum in der Steuererklärung dazu keine Angaben gemacht worden sind. Hier ist wichtig zu wissen, dass Liebhabereien in der Einkommensteuererklärung nicht erklärungspflichtig sind.

Wer in der Lage ist, dem Finanzamt dies zu erklären und noch ein paar Belege über die Anschaffungskosten der Fotoausrüstung und ein paar laufender Kosten hat, braucht sich davor im Regelfall nicht zu fürchten.

Allerdings sollte man schon darauf achten, ob man dauerhaft Überschüsse erwirtschaftet. Stellt man dies fest, ist fachkundiger Rat gefragt oder man lernt das selbst.

Die Steuernummer wird von den Agenturen allein wegen der USt abgefragt, da im Regelfall auf Gutschriftsbasis abgerechnet wird. Soll USt ausgewiesen werden, wird die Steuernummer oder die erteilte USt-ID-Nummer benötigt. Bei der USt ist wichtig zu wissen, dass jede Person nur einmal Unternehmer (im Ust-rechtlichen Sinne) sein kann.

Mit dem Kontrollmaterial der Finanzverwaltung verhält es sich ein wenig so, wie mit den Blitzern im Straßenverkehr, wer sich ordentlich verhält, braucht es nicht zu fürchten. Und es gibt Grenzen der Zulässigkeit. Es ist z,B, unzulässig eine Agententur nur deshalb einer AP zu unterziehen, um an die Daten der Fotografen zu kommen.

Gruß

tsbzzz :)
 
Ich würde hier aber nicht den Steuerberater zu Rate ziehen, sondern den zuständigen Finanzamt-Sachbearbeiter. Der Steuerberäter berät dich dabei ja gen in den Folgejahren weiter; der Finanzbeamte dürfte eher (auch wenn man's nie genau weiß!) zu "Liebhaberei" tendieren, als sich künftig mit dir rumzustreiten, was an Kosten absetzbar ist.
 
Ich würde hier aber nicht den Steuerberater zu Rate ziehen, sondern den zuständigen Finanzamt-Sachbearbeiter. Der Steuerberäter berät dich dabei ja gen in den Folgejahren weiter; der Finanzbeamte dürfte eher (auch wenn man's nie genau weiß!) zu "Liebhaberei" tendieren, als sich künftig mit dir rumzustreiten, was an Kosten absetzbar ist.

Fürs erste ist sicher der Gang zum Finanzamt am sinnvollsten. Aber es kann schon mal sein, dass dir das passiert, was ich letztens am Finanzamt erlebt habe: eine sehr pflichtbewusste Lehrerin, die ihre Nachhilfestunden versteuern wollte, wurde mit den Worten abgefertigt: "Kommen sie das nächste Mal erst, wenn sie wirklich Geld verdienen! Bei diesen Einkünften haben wir mehr Arbeit als wir Steuern einnehmen."
 
AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

Diese beiden Sätze sind durchgängig Mumpitz, weil sie schlicht inhaltsleer sind. Zu versteuern ist nicht ein irgendwie gearteter "Verdienst". Was soll das eigentlich sein?
"Verdienst" gleich umgangssprachlicher Ausdruck für den steuerpflichtigen Teil der Einkünfte.
Das (Einkommen)Steuerrecht interessiert sich in erster Linie um Einkünfte und das setzt eine Einkunftserzielungsabsicht voraus. Einkünfte und Einnahmen sind weiterhin zwei Paar Schuhe. Im Ergebnis kann dies bedeuten, dass Einnahmen von durchschnittlich € 50 im Monat noch lange nicht dazu führen, dass dauerhaft positive Einkünfte erzielt werden (können). Zu berücksichtigen sind nämlich auch die Betriebsausgaben. Aber selbst wenn im Einzelfall ein positives Ergebnis eintritt, bedeutet das nicht, dass eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt.
Ach... :eek:

Wer hätte das gedacht... :eek:

Aber im Ernst: wurde etwas anderes behauptet? Von mir jedenfalls nicht.

Zu versteuern wäre im Bereich der ESt da zunächst einmal gar nichts, weil mangels Einkunftserzielungsabsicht gar keine Einkünfte vorliegen.
Dir ist aber schon klar, daß Einkünfte auch dann steuerpflichtig sind, wenn man sie unbeabsichtigt erzielt?

Das Finanzamt interessiert sich für Einkünfte. Solange diese nicht aus einer der extrem wenigen Quellen stammen, die keine Steuerpflicht begründen (Lotteriegewinne z.B.), sind sie steuerpflichtig. Steuerfreies Existenzminimum und andere Freibeträge können die Last der zu versteuernden Einkünfte mindern - auch das wurde angesprochen.

Wer ab und an bei einer Stockagentur ein paar Bilder verkauft, wird kaum positive Ergebnisse erzielen, zumal dann nicht, wenn er die paar Euro wieder in die Ausrüstung investiert. Wie denn auch.
Das möchte das Finanzamt aber unter Umständen gern erstmal anhand einer entsprechenden Einkommenssteuererklärung überprüfen.

Spätestens dann, wenn das Finanzamt Lüdenscheid eine Kontrollmeldung des Betriebsprüfers der Microstockagentur XY in Hamburg erhält, könnte sich dort nämlich ein Finanzbeamter die Frage stellen, ob derjenige, der über die Microstockagentur XY Umsätze von 500 Euro erzielt, nicht vielleicht auch noch über die Microstockagenturen YZ, AZ, XX, YY und ZZ jeweils ein paar Zig oder Hundert Euro Umsätze erzielt.

Aus diesen Umsätzen ergeben sich Einkünfte für den jeweiligen Fotografen - ob der gegenzurechnende abzugsfähige Kosten hat, interessiert das Finanzamt erstmal nicht die Bohne, solange der Fotograf keine Einkommenssteuererklärung in dieser Hinsicht abgibt.

Das Finanzamt sagt dann nämlich ganz einfach: "Herr Meier - Sie haben in 2008 durch die Einräumung von Nutzungsrechten über Microstockagenturen einen Umsatz vom 1500 Euro erzielt. Das liegt klar über über den steuerfreien Nebeneinkünften zu Ihrem Angestelltenjob - also kriegen Sie eine schöne Steuernachforderung von uns."

Und die bezieht sich auf die 1500 Euro. Daß der Fotograf vielleicht 1600 Euro an abzugsfähigen Betriebskosten geltend machen könnte - das interessiert sein Finanzamt nicht die Bohne. Nicht, solange er dies nicht tut. Das Finanzamt macht sich von sich aus keine Gedanken über eventuelle zwangsläufig notwendige Betriebskosten, das muß der Steuerpflichtige schon selber machen.

Am Rande angemerkt: daß in Folge von Betriebsprüfungen bei Bildagenturen den Fotografen freundliche Schreiben des Heimatfinanzamtes ins Haus flattern passiert nicht so selten... :evil:

Stellen wir also fest: wirklich sinnvolles ergänzendes hattest Du auch nicht zum Thema beizutragen. Gut.

(Wieso hab ich mir das gleich gedacht...:rolleyes:)
 
AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

...
Fehlt es an der Einkünfteerzielungsabsicht bleiben die erzielten Ergebnisse (ich vemeide mal den Begriff EInkünfte) steuerlich unbeachtlich. Dies gilt dann aber auch insgesamt. D.h. wird in einem VZ ein positives Ergebnis erzielt, bleibt auch dieses unberücksichtigt.

Was - um mit Deinen Worten zu sprechen - leider Mumpitz ist. Denn damit bräuchte man lediglich behaupten, keine Einkünfte erzielen zu wollen (man mußte aber ob Gefahr an Leib und Leben das Geld leider annehmen - ein Raubüberfall ist ja auch kein Leistungsaustausch) um den Fiskus vom Hals zu haben.

Die Diskussion ist aber ohnehin OT. Der Fredstarter wollte wissen, ob er das beim Finanzamt melden müsse.

Natürlich werde ich - noch dazu in einem öffentlichen Forum - niemandem davon abraten, Einkünfte in die Steuererklärung zu schreiben, die man immer wieder zu erzielen gedenkt. Es geht eben nicht um den einmaligen Verkauf eines alten Fahrrades. Daß diese Einkünfte in Anbetracht der gegenwärtigen Marktlage dann lange negativ sein werden, ist eine andere Sache. Daraus Schlußfolgerungen zu ziehen (oder eben auch nicht) ist ganz allein Sache des zuständigen Sachbearbeiters in der Veranlagungsstelle.
 
AW: Stockfotografie Anmeldung beim Finanzamt als Nebenerwerb?

Am Rande angemerkt: daß in Folge von Betriebsprüfungen bei Bildagenturen den Fotografen freundliche Schreiben des Heimatfinanzamtes ins Haus flattern, passiert nicht so selten ...

... weil das der eigentliche Grund für Betriebsprüfungen bei den Bildagenturen ist. Und die wiederum sind nicht so dumm, für irgendeinen von ihren Hunderten oder Tausenden Fotografen den Kopf hinzuhalten.

Also wer im Umgang mit dem Finanzamt nicht so bewandert ist und demzufolge Fragen wie diese hier stellt, sollte lieber mit offenen Karten und nicht Katz und Maus spielen wollen.
 
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