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Tamron Garantie nur für Erstbesitzer?

Adventurecam

Themenersteller
Hallo zusammen,

ich wollte mir in nächster Zeit das Tamron 17-50mm VC zulegen und habe unter anderem auch nach Gebrauchtobjektive geschaut. Immer wieder steht bei den Angeboten z.B. "4 Jahre Restgarantie" o.ä. dabei. Ich habe jetzt mal einen Blick auf die Tamron-HP geworfen, und da steht ganz unten "Die Bedingungen für die Registrierung für 5 Jahre Garantie sind:[...] Sie sind Erstkäufer (die Garantie ist nicht übertragbar)". Versteh ich das richtig, wenn ich ein solches Objektiv gebraucht kaufe - sei es nur 3 Monate alt - habe ich keinerlei Garantie (bzw. müsste mich im Garantiefall wieder an den früheren Besitzer wenden)? Den dann würde ich doch lieber die Paar € drauflegen und dafür volle Garantie bekommen. Ich frage mich bloß, wieso dann immer in den Anzeigen mit der Restgarantie geworben wird :confused:
 
Steht hier zwar schon mehrfach im Forum,aber ja, du musst dich im Garantiefall an den Erstkäufer wenden, bzw. kannst Glück haben wenn du die original Rechnung mit einschickst wenn es zu Tamron muss...
Wenn du das Geld hast,kauf halt neu;)

Es wird mit Restgarantie geworben,weil es Restgarantie ist,wie das im Einzelfall geregelt wird,steht auf einem anderen Blatt:rolleyes:
 
Aus den gesetzlichen Fristen kommt Tamron so nicht raus.
Aber was über 2 Jahre hinaus geht und eventuelle Extra-
Leistungen können sie für sich frei nach belieben fest legen.


Ich habe auch gerade ein Tamron als nächses Objektiv mal
mit in die engere Auswahl genommne... dann wohl nur neu.
 
Danke!
 
...und nach 6 Monaten kommts zur Beweislastumkehr, d.h. der Kunde muss beweisen dass der Schaden nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs schon bestand. Gewährleistung heisst nämlich keineswegs dass ein Produkt 2 Jahre lang hält, nur dass es zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei war.

Gruss
Toenne
 
Also ich konnte auch als Zweitbesitzer ein 1,5 Jahre altes Objektiv (Gewährleistungsfall) kostenlos bei Tamron reparieren lassen. Sprich, so kleinlich sind die Leute bei Tamron eingentich nicht.
Auf die 5-Jahresgarantie würde ich als Zweitbesitzer allerdings nicht vertrauen, da Tamron dies ja ausdrücklich ausschließt. Und wie dann die Abwicklung im Erstfall über den Erstbesitzer abläuft, steht wie gesagt auf einem ganz anderen Blatt...
 
...und nach 6 Monaten kommts zur Beweislastumkehr, d.h. der Kunde muss beweisen dass der Schaden nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs schon bestand. Gewährleistung heisst nämlich keineswegs dass ein Produkt 2 Jahre lang hält, nur dass es zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei war.

Gruss
Toenne

Thema verfehlt:rolleyes:


...
Auf die 5-Jahresgarantie würde ich als Zweitbesitzer allerdings nicht vertrauen, da Tamron dies ja ausdrücklich ausschließt. Und wie dann die Abwicklung im Erstfall über den Erstbesitzer abläuft, steht wie gesagt auf einem ganz anderen Blatt...


Wenn Tamron die Garantieübertragung ausschließt, kannst Du nichts verlangen, höchstens auf Kulanz hoffen.

Wenn der Erstbesitzer Dir die Garantieübernahme zugesagt hat, steht das im Vertrag und er hält den Kopf hin, ob er will oder nicht.

Macht er's nicht, ist Rücktritt vom Vertrag bis hin zu möglichem Schadensersatz drin.
 
Also ich konnte auch als Zweitbesitzer ein 1,5 Jahre altes Objektiv (Gewährleistungsfall) kostenlos bei Tamron reparieren lassen. Sprich, so kleinlich sind die Leute bei Tamron eingentich nicht.
Nein, sprich genau das kannst du nicht.

Gewährleistung != Garantie
Händler != Hersteller

Und ob Gewährleistungansprüche abtretbar sind ist a priori auch nicht klar.
 
...
Und ob Gewährleistungansprüche abtretbar sind ist a priori auch nicht klar.

Sehr klar sogar Google hilft auch in diesem Fall.

Der Händler hat an (Privat-)Kunde A verkauft, (Privat-)Kunde B ist kein Vetragspartner vom Händler :)

Alles klar :top:

Händler verkauft an Gewerbe, B2B kann grundsätzlich unter Ausschluß jeder Gewährleistung stattfinden.

OffTopic

Aber mit dem bewußten oder unbewußten falschen Werben im Handelsbereich, was Garantie und Gewährleistung angeht lassen sich ach so tolle Preise verlangen, Bsp Equipment (Obi + Konverter) vermutlicher Neupreis bei Kauf ~ 2199,-€ wird mit heutigen Preisen aus onlineshops verglichen und für ~ 2100,-€ angeboten.

Ich nenne sowas gern die Brotvermehrung des Jesus Christi :ugly:
 
Maybe. Aber da auch hier offensichtlich wieder einige Unklarheit zum Thema Gewährleistung/Garantie herrscht wohl eine zulässige Ergänzung. Oder ist dadurch jemand zu Schaden gekommen? :rolleyes:

Erzähl doch noch ein wenig vom Osterhasen, dass schadet auch niemanden, aber der Fred wird immer mehr Off Topic:rolleyes:

Es geht um Garantieübertragung und nicht um Gewährleistungseinmaleins:ugly:
 
Eine andere Frage wäre, ob der private Verkäufer, der mit "4 Jahren Tamron Restgarantie" wirbt, im Schadensfall nicht selbst dafür verantwortlich wäre und ggf die Kosten übernehmen müßte, wenn tamron sich weigert.

VG Torsten
 
Wenn der aber ein privater Gelegenheitsverkäufer ist ,was auch nicht so ganz unwahrscheinlich sein dürfte,und seine Pflichten ausschließt,wie es ebenfalls nicht unüblich ist(siehe Ebay),dann wäre ich mit dem Gift sehr sehr vorsichtig...;)
 
Wenn der aber ein privater Gelegenheitsverkäufer ist ,was auch nicht so ganz unwahrscheinlich sein dürfte,und seine Pflichten ausschließt,wie es ebenfalls nicht unüblich ist(siehe Ebay),dann wäre ich mit dem Gift sehr sehr vorsichtig...;)
In der Verkaufsanzeige zugesicherte Eigenschaften können nicht wirksam ausgeschlossen werden. ;)
 
In der Verkaufsanzeige zugesicherte Eigenschaften können nicht wirksam ausgeschlossen werden. ;)

Das ist zwar richtig. Aber spinnen wir den Fall mal weiter. Der Verkäufer stellt sich nun quer und will nichts regeln, oder der VK verspricht zu handeln, man schickt das Objektiv hin und darf dann hinterherlaufen, von abhanden gekommenen (unterversicherten) Sendungen mal ganz zu schweigen. Will man sich das wirklich antun? So hoch ist die Ersparnis bei einem neueren Gebrauchtobjektiv nun auch nicht.

Zumindest hier im Forum, würde ich mir wünschen, das eine solche unzutreffende Aussage, wie Restgarantie vom Hersteller, unterbunden wird. Oder das User, die im Bietebereich etwas anbieten, explizit darauf aufmerksam gemacht werden, das solche Garantien nicht übetragbar sind.

Gewährleistungsansprüche sind übrigens sehrwohl abtretbar, das ist auch klar geregelt, nur muss diese Abtretung schriftl. fixiert und im Schadensfall dem Händler auch vorgelegt werden.
 
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