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Ungefragtes Fotografieren kann gegen Persönlichkeitsrecht verstoßen

Also verklage ich das nächste Mal, wenn ich geblitzt werde, einfach den Staat. Der hat ja ohne mich zu fragen, ein Bild von mir geschossen. Sehe mein Persönlichkeitsrecht also durchaus als angegriffen an.
 
Also verklage ich das nächste Mal, wenn ich geblitzt werde, einfach den Staat. Der hat ja ohne mich zu fragen, ein Bild von mir geschossen. Sehe mein Persönlichkeitsrecht also durchaus als angegriffen an.

Da würdest du dich ja selbst verklagen. Und warum solltest du nicht das Recht haben dich zu fotografieren?
 
AW: Ungefragtes Fotorafieren kann gegen Persönlichkeitsrecht verstoßen

Hmmm... und was ist daran neu? :confused:

Ich weiss nicht wie es anderen geht, aber ich würde nie auch nur auf die Idee kommen, wildfremde Menschen ungefragt abzulichten (Einzelpersonen... wenn ich einen Platz fotografiere auf dem sich eben 20 Personen aufhalten ist das was anderes)
Genauso würde es mich ebenfalls stören, wenn mich jemand anderes ohne mein Einverständnis fotografieren würde...

vielleicht hast du ja das urteil nicht so ganz verstanden? von der ANZAHL DER PERSONEN, die auf dem foto zu sehen sind, ist in dem urteils-auszug nirgendwo die rede, auch nicht davon, ob die abgbildete person nur "beiwerk" ist oder nicht. du gehst fälschlichweise immer noch von der alten rechtsprechung aus.

ich war erst im sommer in frankreich und habe - WEGEN DER ARCHITEKTUR - EINEN PLATZ fotografiert, auf dem sich (wie im sommer üblich) auch einige personen aufhielten. prompt wurde ich von einem mann angesprochen, warum ich IHN geknipst hätte, was schon aufgrund der aufnahmerichtung gar nicht der fall sein konnte.

übrigens: die gesichter der personen müssen auf fotos gar nicht erkennbar sein, um gegen deren persönlichkeitsrechte zu verstoßen. es reicht mittlerweile schon aus, wenn aufgrund irgendwelcher anderer merkmale rückschlüsse auf die identität der abgebildeten personen möglich sind - und wenns der wuff is, den sie an der leine führen. fragt sich nur, wie ein fotograf das vorher prüfen soll. :ugly::confused:
 
AW: Ungefragtes Fotorafieren kann gegen Persönlichkeitsrecht verstoßen

...

übrigens: die gesichter der personen müssen auf fotos gar nicht erkennbar sein, um gegen deren persönlichkeitsrechte zu verstoßen. es reicht mittlerweile schon aus, wenn aufgrund irgendwelcher anderer merkmale rückschlüsse auf die identität der abgebildeten personen möglich sind - und wenns der wuff is, den sie an der leine führen. fragt sich nur, wie ein fotograf das vorher prüfen soll. :ugly::confused:

Aber doch nur, wenn die Personen im Mittelpunkt der Aufnahme stehen?
 
Ich kann nur schreiben , wie ich es mache und das hat sich in der Praxis bewährt.
Wenn ich ein schönes Motiv sehe, fotografiere ich es! Wenn es sich um Kinder handelt, spreche ich sie nachdem(!) ich die Fotos gemacht habe, die Eltern an und biete Ihnen selbstverständlich an, die Bilder zur Verfügung zu stellen. Durch den Tausch der (Email-)Adressen, ist man nun in Kontakt.
Bei sehr gelungenen Schnappschüssen, kann man nun um Einverständnis zur Veröffentlichung fragen. Auch sind die Eltern oft begeistert von den Bildern und freuen sich darüber. Natürlich ernte ich auch schon einmal Ktritik, in einem Fall löschte der Vater die Bilder in der Kamera, die er mir entriß (ob dass widerum erlaubt ist?)
Ich blieb ruhig, liess ihn gewähren.
Jedenfalls kann ich so abschätzen, mit wem ich es zu tun habe und in 9 von 10 Fällen stosse ich auf Zustimmung.

Jan
 
Fotografie bloß nicht meine Kinder ohne zu fragen! Mal ganz ehrlich, geht's noch. Die Bilder selbst zu löschen, da müßte ich mich schon sehr zurückhalten.
 
Fotografie bloß nicht meine Kinder ohne zu fragen! Mal ganz ehrlich, geht's noch. Die Bilder selbst zu löschen, da müßte ich mich schon sehr zurückhalten.

Da stimm ich dir zwar zu. Aber man weis nie in welchen Erfahrungswelten ein Anderer lebt. Je nach Erlebnissen kann jemand das fotografieren seiner Kinder als aggressiven Akt auf den er nun in "Notwehr" ebenfalls aggressiv reagiert.

Dadurch wird dass natürlich nicht richtig.
 
Wenn der Typ mit den Bildern meiner Kinder weg ist, ist's doch wohl zu spät. Soll ich mir denn alles gefallen lassen? Wer fremde Kinder ungefragt fotografiert, ist sicher nicht im Recht.
 
@ chrnagy,

wenn ich deine letzten zwei Beiträge lese verstehe ich die geradezu im Widerspruch zueinander. Was meinst jetzt eigentlich?
 
Dienstag, 20. Januar 2009


Polizeiliche Beschlagnahme von Fotos zur Sicherung persönlichkeitsrechtlicher Ansprüche.


Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem bemerkenswerten Urteil Az.: 1 S 2914/07 angenommen, das bloße Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit verstoße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und könne es rechtfertigen, dass die Polizei einschreitet und den Film beschlagnahmt.

Die Jungs sind auf dem neuesten Stand :evil:
 
Wer fremde Kinder ungefragt fotografiert, ist sicher nicht im Recht.

Warum soll das so pauschal "verboten" sein ? Bei einem Spaziergang am Seeufer habe ich mal ein kleines Mädchen fotografiert, die mit der 1er Canon samt Aufsteckblitz und Teletüte in der Hand zum Fotografieren ansetzte, so daß ihr ganzes Gesicht von der Kamera verdeckt war. Das fand ich so toll, daß ich spontan abdrückte - und von den Eltern des Mädchens auch prompt angesprochen wurde. Der Vater merkte gleich, daß wir schließlich ein gemeinsames Hobby haben - aber angesichts von Entführungen und Kinderschändungen kann ich schon verstehen, wenn Eltern in so einem Fall besorgt sind. Nur mit dem "ungefragt" bin ich nicht einverstanden, denn gerade bei Kindern sind Schnappschußsituationen unwiederbringlich.
 
Da wird sich über die Datensammelwut vom Staat beschwert, Videoüberwachung und Datensammelwut von Firmen schon etwas weniger. Aber gerade die am lautesten schreien wegen eines Fotos in der Öfentlichkeit, geben ihre Daten freiwillig im WWW preis. StudiVZ, Homepage, MSN, Flickr, Twitter, Stayfriends und Co. Jeder WWW begabter Personalchef sucht und findet persönliche Daten über Bewerber und braucht dazu keinen Verfassungsschutz oder Deutsche Bahn Sicherheitabteilung.

IMHO sollte sich jeder in der Öffentlichkeit so benehmen das es egal ist ob man fotografiert wird,das Foto zeigt ja nur mein Aussehen und Verhalten in der Öffentlichkeit. Wer zB mit einer fremden Frau in der Stadt rumknutscht, soll sich nicht beschweren wenn er von Freunden gesehen oder von Fremden fotografiert wird und wer Krankfeiert soll sich doch nicht bei einen Unfall als Gaffer in die erste Reihe stellen, sondern sein Verhalten überdenken.
 
IMHO sollte sich jeder in der Öffentlichkeit so benehmen das es egal ist ob man fotografiert wird,das Foto zeigt ja nur mein Aussehen und Verhalten in der Öffentlichkeit.

Soweit gehe ich konform; das habe ich auch ähnlich hier (#17 u. #31) schon geschrieben.
Das Problem ist aber, wenn fotografiert wird, obwohl die betroffene Person selbst nicht mehr in der Lage ist, etwas aktiv zu tun oder zu vermeiden und so sein Erscheinungsbild nicht mehr beeinflussen kann.

Wenn also bei einem Unfall der Gaffer "portaitiert" wird, sehr ich auch keinerlei Problem darin - der hätte sich auch umdrehen und weggehen (oder besser im Bedarfsfall helfen) können.
Für Unfallopfer oder auch Retter sieht die Sache etwas anders aus, da kann z.B. "peinlicherweise" das Gesicht dreckverschmiert oder die Hose halb heruntergerutscht sein (z.B. wenn sich ein vom Abrutschen oder Ertrinken Bedrohter an seinen Retter klammert) - das dann zu fotografieren geschähe wirklich "unter Ausnutzung einer Notlage" der Betroffenen.

Sogenannte Promi-Peinlichkeiten durch diverse fauxpas in Kleidung und Gestik im Straßenleben oder auf Veranstaltungen verdienen m.E. keinen solchen Schutz; egal ob nun von bekannten oder unbekannten Personen.

P.S.: In der Tragweite kann man sich auch hierüber Gedanken machen : https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=442488
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum soll das so pauschal "verboten" sein ?

So pauschal ist es auch nicht:

Fotografieren ohne Veröffentlichung:

Nur §201a StGB ist zu beachten, der da heißt:

* (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
* (4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a StGB ist anzuwenden.

Das betrifft normal Innenräume. Aber es kann auch außerhalb von Innenräumen zu einer Interessenabwägung kommen! Für FKK-Strände z.B. ist das ebenso anzuwenden (Ist aber auch nachvollziehbar, denke ich...).

Sobald es um die Veröffentlichung (wo auch immer) geht wird aber eine ganz andere Sache daraus!

Und deswegen sollte man spätestens nach dem Anfertigen des Fotos dann auch die Erlaubnis einholen (außer, wenn die Personen wirklich nicht identifizierbar sind).

Mein Verständnis der Dinge. Wobei ich selber schon vor dem Fotografieren fragen würde, wo es nur geht.
 
@ chrnagy,

wenn ich deine letzten zwei Beiträge lese verstehe ich die geradezu im Widerspruch zueinander. Was meinst jetzt eigentlich?

Ist ganz einfach.

Ich möchte nicht, dass meine Kinder von irgendjemanden fotografiert werden.

Wenn es nun passiert ist, was dann?

Bilder selbst löschen ist eine Möglichkeit, aber keine Gute. Eigentlich gehört mir jetzt die Karte/der Film. Denn: wenn der Typ jetzt heimgeht und eine recoverytool benutzt hat er die Bilder ja wieder. Also sollte ich vielleicht besser die Polizei rufen und die Karte von einer spezialisierten Firma löschen lassen.

Wer aber fremde Kinder fotografiert, sollte wissen, dass er das nicht ungefragt tun darf. Wer es also trotzdem tut, ist sich der Konsequenzen bewußt. Warum tut er es also? Ein unlauterer Hintergrund muss von den Eltern also vermutet werden.

Was also tun mit sojemanden?

Polizei rufen!
 
Wenn also bei einem Unfall der Gaffer "portaitiert" wird, sehr ich auch keinerlei Problem darin - der hätte sich auch umdrehen und weggehen (oder besser im Bedarfsfall helfen) können.
Fotografieren darfst Du ihn, das veröffentlichen NEIN.

Woher nimmst Du Dir das Recht, über einen "Gaffer" zu urteilen und ihn danach eigenmächtig an den Pranger stellen zu wollen?
Das ist zum Glück verboten.

Für Unfallopfer oder auch Retter sieht die Sache etwas anders aus, da kann z.B. "peinlicherweise" das Gesicht dreckverschmiert oder die Hose halb heruntergerutscht sein (z.B. wenn sich ein vom Abrutschen oder Ertrinken Bedrohter an seinen Retter klammert) - das dann zu fotografieren geschähe wirklich "unter Ausnutzung einer Notlage" der Betroffenen.
Rechtlich ist das mit DIESER Argumentation vollkommen Schnuppe.
Bis zu der Grenze, wo §201a StGB greift: Wenn die Aufnahme den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
Und der Grenze, wo man Rettungsarbeiten behindert.
Das überschneidet sich teilweise mit den Folgerungen, die Du aber aus den falschen Dingen ableitest (nämlich Deinen persönlichen Moralvorstellungen).
Einen dreckigen, erschöpften Retter kann man aber ohne Probleme fotografieren, soweit man niemanden behindert.
Und es ist auch nicht prinzipiell verboten, Leute in einer Notlage zu fotografieren. Man muß nur einige Punkte gut beachten (zB auch in Richtung unterlassener Hilfeleistung). Ob man das moralisch mit sich abmachen kann ist dann eine andere Sache.

Sogenannte Promi-Peinlichkeiten durch diverse fauxpas in Kleidung und Gestik im Straßenleben oder auf Veranstaltungen verdienen m.E. keinen solchen Schutz; egal ob nun von bekannten oder unbekannten Personen.
Was Deine Einschätzung ist, ist nur leider irrelevant.

Je mehr sie ihr Privatleben freiwillig an die Öffentlichkeit herantragen, umso weniger Schutz können sie für sich beanstpruchen. Wer aber sein Privatleben und sein Promileben klar trennt, geniest wieder ziemlich viel Schutz (wie Normalbürger).

Stefan Raab lässt sich zB nicht privat fotografieren und jeder, der ein Privatbild von ihm veröffentlichen will wird normal direkt juristisch angegangen.
[/QUOTE]
 
Die Jungs sind auf dem neuesten Stand :evil:

Der Verwaltungsgerichtshof hat seinen Spruch im Mai 2008 verkündet/veröffentlicht. Zu beachten: Der VGH ist die letzte Instanz. Der Rechtsstreit lief zuvor schon jahrelang. Der Fall selbst hat sich im Juni 2005 zugetragen. In diesem letztinstanzlichen Verfahren ging es übrigens gar nicht mehr um einen Streit zwischen dem Fotografen und der Fotografierten, sondern um eine Klage des Fotografen gegen die Behörden, die die Beschlagnahmung des Films verfügt haben (deswegen VGH).

Lest Euch doch mal das Urteil durch. Das ist zwar in schwer verdaulichem Juristendeutsch abgefasst, lässt aber schnell klar werden, dass sich der Fall in keiner Weise auf die Beispiele übertragen lässt, die hier immer wieder diskutiert werden.

MfG
 
Woher nimmst Du Dir das Recht, über einen "Gaffer" zu urteilen und ihn danach eigenmächtig an den Pranger stellen zu wollen?
Das ist zum Glück verboten.

Rechtlich ist das mit DIESER Argumentation vollkommen Schnuppe.
Bis zu der Grenze, wo §201a StGB greift: Wenn die Aufnahme den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
Und der Grenze, wo man Rettungsarbeiten behindert.
Das überschneidet sich teilweise mit den Folgerungen, die Du aber aus den falschen Dingen ableitest (nämlich Deinen persönlichen Moralvorstellungen).
Einen dreckigen, erschöpften Retter kann man aber ohne Probleme fotografieren, soweit man niemanden behindert.
Und es ist auch nicht prinzipiell verboten, Leute in einer Notlage zu fotografieren. Man muß nur einige Punkte gut beachten (zB auch in Richtung unterlassener Hilfeleistung). Ob man das moralisch mit sich abmachen kann ist dann eine andere Sache.

Hallo Miskatonic,
erst mal vielen Dank für die juristische Präzisierung. Nach meiner persönlichen Ansicht ist die Gesetzeslage ggü. früher zwar in einigen Punkten deutlich verbessert, aber dennoch nicht optimal ausgewogen.

Was den "Gaffer" betrifft, habe ich nur das vorgenannte Beispiel aufgegriffen - und es ist eben bedauerlich, daß ein Opfer und sein Retter genauso viel oder wenig durch Fotografieren belästigt (aber nicht behindert) werden darf wie der Gaffer. Veröffentlichen zum Zwecke des "Anprangerns" ist nicht meine Intention - ich würde dem eher nahelegen zu verschwinden als daß ich dafür noch meine eigene Kamera hervorhole.

Katastrophen, Kriegs- und Unfallorte sind m.E. eher schützenswerte Räume als eben der FKK-Strand. Niemand wird gezwungen oder verpflichtet, einen FKK-Strand zu betreten und sich dort auszuziehen. Was aber bei Unfällen, Katastrophen oder in Kriegsgebieten geschieht, ist dem freien Willen und Handeln zumindest eines Teils der dort Anwesenden und damit der konkret Betroffenen entzogen.

Wenn man das Fotografieren eines FKK-Anhängers aus guten Gründen in § 201a StGB untersagt, dann sollte das erst recht für ein ebenso entblößtes Unfallopfer auf dem Weg zum Sanka gelten - just my 2 cts.
 
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