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Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!
Liebe Mitglieder,
Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.
Also verklage ich das nächste Mal, wenn ich geblitzt werde, einfach den Staat. Der hat ja ohne mich zu fragen, ein Bild von mir geschossen. Sehe mein Persönlichkeitsrecht also durchaus als angegriffen an.
Hmmm... und was ist daran neu?
Ich weiss nicht wie es anderen geht, aber ich würde nie auch nur auf die Idee kommen, wildfremde Menschen ungefragt abzulichten (Einzelpersonen... wenn ich einen Platz fotografiere auf dem sich eben 20 Personen aufhalten ist das was anderes)
Genauso würde es mich ebenfalls stören, wenn mich jemand anderes ohne mein Einverständnis fotografieren würde...
...
übrigens: die gesichter der personen müssen auf fotos gar nicht erkennbar sein, um gegen deren persönlichkeitsrechte zu verstoßen. es reicht mittlerweile schon aus, wenn aufgrund irgendwelcher anderer merkmale rückschlüsse auf die identität der abgebildeten personen möglich sind - und wenns der wuff is, den sie an der leine führen. fragt sich nur, wie ein fotograf das vorher prüfen soll.![]()
Fotografie bloß nicht meine Kinder ohne zu fragen! Mal ganz ehrlich, geht's noch. Die Bilder selbst zu löschen, da müßte ich mich schon sehr zurückhalten.
Dienstag, 20. Januar 2009
Polizeiliche Beschlagnahme von Fotos zur Sicherung persönlichkeitsrechtlicher Ansprüche.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem bemerkenswerten Urteil Az.: 1 S 2914/07 angenommen, das bloße Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit verstoße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und könne es rechtfertigen, dass die Polizei einschreitet und den Film beschlagnahmt.
Wer fremde Kinder ungefragt fotografiert, ist sicher nicht im Recht.
IMHO sollte sich jeder in der Öffentlichkeit so benehmen das es egal ist ob man fotografiert wird,das Foto zeigt ja nur mein Aussehen und Verhalten in der Öffentlichkeit.
Warum soll das so pauschal "verboten" sein ?
@ chrnagy,
wenn ich deine letzten zwei Beiträge lese verstehe ich die geradezu im Widerspruch zueinander. Was meinst jetzt eigentlich?
Fotografieren darfst Du ihn, das veröffentlichen NEIN.Wenn also bei einem Unfall der Gaffer "portaitiert" wird, sehr ich auch keinerlei Problem darin - der hätte sich auch umdrehen und weggehen (oder besser im Bedarfsfall helfen) können.
Rechtlich ist das mit DIESER Argumentation vollkommen Schnuppe.Für Unfallopfer oder auch Retter sieht die Sache etwas anders aus, da kann z.B. "peinlicherweise" das Gesicht dreckverschmiert oder die Hose halb heruntergerutscht sein (z.B. wenn sich ein vom Abrutschen oder Ertrinken Bedrohter an seinen Retter klammert) - das dann zu fotografieren geschähe wirklich "unter Ausnutzung einer Notlage" der Betroffenen.
Was Deine Einschätzung ist, ist nur leider irrelevant.Sogenannte Promi-Peinlichkeiten durch diverse fauxpas in Kleidung und Gestik im Straßenleben oder auf Veranstaltungen verdienen m.E. keinen solchen Schutz; egal ob nun von bekannten oder unbekannten Personen.
Die Jungs sind auf dem neuesten Stand![]()
Woher nimmst Du Dir das Recht, über einen "Gaffer" zu urteilen und ihn danach eigenmächtig an den Pranger stellen zu wollen?
Das ist zum Glück verboten.
Rechtlich ist das mit DIESER Argumentation vollkommen Schnuppe.
Bis zu der Grenze, wo §201a StGB greift: Wenn die Aufnahme den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
Und der Grenze, wo man Rettungsarbeiten behindert.
Das überschneidet sich teilweise mit den Folgerungen, die Du aber aus den falschen Dingen ableitest (nämlich Deinen persönlichen Moralvorstellungen).
Einen dreckigen, erschöpften Retter kann man aber ohne Probleme fotografieren, soweit man niemanden behindert.
Und es ist auch nicht prinzipiell verboten, Leute in einer Notlage zu fotografieren. Man muß nur einige Punkte gut beachten (zB auch in Richtung unterlassener Hilfeleistung). Ob man das moralisch mit sich abmachen kann ist dann eine andere Sache.