Laut ABGs der CHIP Fotowelt dürfen die die hochgeladenen Bilder für sowas verwenden.
Auszug aus den AGB von CHIP Fotowelt:
"2. Rechtsübertragung an die CHIP Fotowelt, Urhebervermerk
2.1 Der User überträgt mit dem Upload seiner Bilder der CHIP Fotowelt folgende örtlich unbeschränkten und zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkten Nutzungsrechte an seinen in die CHIP Fotowelt eingestellten Bildern:
- das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, die Bilder unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten oder umzugestalten (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Wasserzeichen, Colorierung);
-das Recht, die Bilder im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über die CHIP Fotowelt in jedem Objekt der CHIP Communications GmbH und der CHIP Xonio Online GmbH in allen Medien, insbesondere Online und Print, nutzen zu dürfen. Der User verzichtet hierbei auf sein Recht auf Urhebernennung. CHIP Fotowelt wird sich jedoch bemühen, soweit es angezeigt ist, den Urheber des Bildes zu bezeichnen.
2.2 Das Copyright für die Kommentare, soweit diese urheberrechtsschutzfähig sind, verbleibt grundsätzlich beimNutzer, mit der Einschränkung, dass der User CC mit dem Einstellen seiner Kommentare auf CHIP Fotowelt das Recht gibt, die Kommentare dauerhaft, also auch über die Vertragslaufzeit hinaus, auf CHIP Fotowelt vorzuhalten."
Ein Grund für mich, warum ich meine Bilder nicht bei solchen Angeboten uploaden würde.
Sofern ein Model-Release-Vertrag mit dem Mädel besteht, ist das Model ggfs. auch noch tangiert. Denn wenn sie einen regulären TFP/TFCD-Vertrag unterschrieben hat, schliesst der i.d.R. die kommerzielle Nutzung der Bilder für beide Seiten aus. Nun wird eines der Bilder aber kommerziell genutzt.