stibbich
Themenersteller
Hallo zusammen,
vorhin war ich nichtsahnend auf Facebook unterwegs, bis sich zu meiner ungebremsten Freude folgendes aufgetan hat:
http://www.danielspaar.de/ds1.png
Ich dachte mir: "das kennst du doch"... könnte etwa folgendem entsprechen:
http://www.danielspaar.de/ds2.jpg
Und jetzt die Frage, hatte jemand von euch schon mal solch eine Situation?
Inwiefern greift das Urheberrecht bei nachgezeichneten Bildern, gerade auch in anbetracht der kommerziellen absichten des "Künstlers"?
vorhin war ich nichtsahnend auf Facebook unterwegs, bis sich zu meiner ungebremsten Freude folgendes aufgetan hat:
http://www.danielspaar.de/ds1.png
Ich dachte mir: "das kennst du doch"... könnte etwa folgendem entsprechen:
http://www.danielspaar.de/ds2.jpg
Und jetzt die Frage, hatte jemand von euch schon mal solch eine Situation?
Inwiefern greift das Urheberrecht bei nachgezeichneten Bildern, gerade auch in anbetracht der kommerziellen absichten des "Künstlers"?
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