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Versicherungspflicht für Fotografen in Berufsgenossenschaft

Ich gehe davon aus, dass eine Pflicht besteht, wenn nicht, wäre die jetzt bei
der Nachprüfung des Steuerberaters sicher weggefallen.
Aber die Höhe der Zahlung war eben völlig daneben.

Naja ich bin eben kein Fan der BG, das wird nix mit uns.:)
Gruß
carum
 
Ariane schrieb:
Absolut *jeder* , egal ob selbständiger Fotograf, sogar Hobbyknipser, Portraitfotograf, Berichterstatter usw. ist versicherungspflichtig, sobald er Geld für seine Arbeiten bekommt. Und zwar unabhängig davon, ob er Gewinne oder Verluste macht.

Also irgendwie blicke ich da nicht ganz durch...

Wenn ich mir das dort durchlesen, hat das eindeutig nix mit Hobbyknipsern zu tun... Wenn ich mein Geld mit solch einer Arbeit verdiene (Hauptberuflich) dann ist das ganze klar und logisch. Auch als Angestellter muss demnach mein Chef einen Beitrag für mich entrichten, auch klar...

Aber was das Ganze mit nem privaten Hobbyknipser zu tun hat, der vielleicht im Jahr mal 3-4 Bilder an die Zeitung / oder sonstwohin verkauft, (Privat) das erschließt sich mir nicht... Warum wird hier solch eine unnötige Panikmache veranstaltet, für Dinge die eine Privatperson eigentlich gar nix angehen?
 
Hat sich doch im laufe der Diskussion erst herausgestellt, dass es für den Hobbyanwender nicht erforderlich ist.
Gruß
carum
 
carum schrieb:
Ich gehe davon aus, dass eine Pflicht besteht

Und ich denke genau das ist mittlerweile hier geklärt, dass dies nicht so ist... :confused:
Für den Hobby-Knipser eh nicht...
Angefangen hat das hier mit der Info jeder wäre versicherungspflichtig.
Das ist sowieso falsch, aber später hat es sich darum gedreht, dass man automatisch versicherungspflichtig wäre,
sobald man gewerblich damit zu tun hat. Und das scheint auch falsch zu sein.

Megapixel schrieb:
Die Handwerkskammer hat definitiv Recht! Es handelt sich auch nicht um eine Aussage "der Berufsgenossenschaft", sondern um eine weitergegebene telefonische Auskunft eines Mitarbeiters der BG!

Es gibt in Deutschland keine Versicherungspflicht für Selbständige bei Berufsgenmossenschaften. Mit anderen Worten als selbständiger Handwerker, Arzt, Anwalt, Fotograf ... kann ich entscheiden, ob ich mich berufsgenossenschaftlich versichere oder nicht. Ich bin aber verpflichtet alle meine Angestellten zu versichern. In diesem Zusammenhang ist es übrigens völlig unerheblich ob ich Geld mit meiner Selbständigkeit verdiene oder nicht. Die BG hat auch nichts mit Sozialversicherung, Finanzamt oder Handwerkskammer zu tun. Es handelt sich alleine um eine berufsbezogene Unfallversicherung und Absicherung gegen Berufskrankheiten.

Lasst Euch nicht in die Irre führen! Die Auskunft des BG-Mitarbeiters ist FALSCH!!!!!

Viele Grüße, Megapixel
 
Meine Antwort bezog sich nur auf meinen Laden.
Die Antwort war auf die Frage von "-P-".

Also kein Widerspruch darin zu sehen.:)
Gruß
carum
 
-P- schrieb:
Dann besteht eine Pflicht, sobald ein Ladengeschäft vorhanden ist?
Ist das Fakt?

Nein!

Egal ob Du ein Ladengeschäft hast oder einen Betrieb mit 2500 Angestellten. Dir als selbständige Person steht es immer frei, Dich bei der BG zu versichern oder nicht. Nur Deine Angestellten sind pflichtversichert und Du musst Die Beiträge bezahlen. Hierbei ist es egal ob es sich um Familienmitglieder handelt oder nicht.

Also nochmal: jeder Hobbyfotograf oder nebenberuflich selbständige Fotograf oder hauptberuflich selbständiger Fotograf oder aber der Besitzer eines Fotostudios oder Fotoladens kann sich für seine Person frei entscheiden ob er sich bei der BG versichern möchte oder nicht.

Viele Grüße, Megapixel
 
So hatte ich das nun auch verstanden.
Die Mitteilung von carum hatte mich daher doch etwas verwirrt,
da er ja keine Mitarbeiter hat es sich aber trotzdem nach Pflicht angehört hatte.
Also hat der Steuerberater zwar gute Dienste geleistet, zwingend nötig wäre es aber nicht gewesen.
 
Hallo,

folgende Situation: Ich habe (nebenberuflich) ein Gewerbe angemeldet. Fotograf. Incl. Eintrag in Handwerkskammer.

Nun meint die BG, ich wäre auf jeden Fall versicherungspflichtig. Zitat "Unternehmer und ggf. deren Ehegatten sind auf jeden Fall versicherungspflichtig". und berufen sich hier auf das SGB:

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_vii.htm

Auch, wenn man nur ein 1-Mann-Unternehmen ist, muss man auf jeden Fall zahlen. Mein Anwalt sieht das ähnlich.

Mich würde interessieren, wie Ihr zu der Aussage kommt, dass es freiwillig wäre?

Gruß
Andy
 
Na prima. Das ist genau die Info die ich von der BG auch gehört hab.
Handwerkskammer hat aber was anderes gesagt.
Die Verwirrung ist perfekt...
 
ich zitiere einfach mal aus http://www.bochum.ihk.de/linebreak4/mod/netmedia_document/data/98 Berufsgenossenschaft.pdf

"Merkblatt: Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Stand: Dezember 2002

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Sie soll nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit den Verletzten, seine Angehörigen und seine Hinterbliebenen entschädigen. Diese Entschädigung erfolgt mit dem Ziel

a) der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit,
b) der Arbeits- und Berufsförderung und
c) der Erleichterung von Verletzungsfolgen.

Entschädigt wird in Form von Sach- und Geldleistungen. Beispiele für Leistungen sind die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen, die Zahlung von Verletztengeld, Übergangsgeld, Renten, Beihilfen und Abfindungen. Der Versicherungsschutz gilt für die Folgen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit sowie für Unfälle auf dem direkten Weg von und zur Arbeit. Rechtsgrundlage der gesetzlichen Unfallversicherung ist seit dem 1. Januar 1997 das 7. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Vorher galt die Reichsversicherungsordnung (RVO).

Träger der Unfallversicherung im gewerblichen Bereich sind 26 Berufsgenossenschaften. Sie sind aufgeteilt nach Gewerbezweigen. Zu welcher Berufsgenossenschaft Sie gehören, erfahren Sie beim Landesverband der Berufsgenossenschaften (Adresse siehe letzte Seite). Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern

a) Unternehmer
Als selbständiger Unternehmer, der keine Mitarbeiter beschäftigt, sind Sie nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Nur 18 der 26 Berufsgenossenschaften sehen in solchen Fällen eine Versicherungspflicht vor. Bei den anderen Berufsgenossenschaften können Sie sich und Ihren mitarbeitenden Ehepartner, sofern er kein Gehalt bezieht und daher nicht pflichtversichert ist, freiwillig versichern.

Tipp:
Auch wenn Sie nicht versicherungspflichtig sein sollten, ist eine freiwillige Versicherung bei Ihrer Berufsgenossenschaft empfehlenswert. Besonders für Existenzgründer ist dieser Schutz wichtig.

Eine freiwillige Versicherung ist sinnvoll, weil Ihnen bei relativ geringen Jahresbeiträgen ein umfassender Versicherungsschutz geboten wird. Dabei haben freiwillig Versicherte gegenüber Pflichtversicherten den Vorteil, dass sie im Regelfall die Versicherungssumme bis zum gesetzlichen Höchstrahmen frei wählen können. Je nach Berufsgenossenschaft liegt dieser zwischen ca. 43.000 und 74.000 ?. Ihre Versicherungssumme sollte sich nach Ihrem tatsächlich erzielten Einkommen richten. Sie ist Berechnungsgrundlage für die Höhe der Leistungen, die Sie im Versicherungsfall erhalten.

b) Freiberufler
Auch als Freiberufler können Sie sich freiwillig versichern, und zwar bei der Berufsgenossenschaft, die für Ihren Gewerbezweig zuständig ist. Wenn Sie sich freiwillig gegen Unfall versichern wollen, müssen Sie an die Berufsgenossenschaft einen Antrag richten. Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, teilt Ihnen im Zweifel der Landesverband der Berufsgenossenschaften mit (Adresse siehe letzte Seite). Soweit eine Berufsgenossenschaft für Ihren Bereich nicht vorhanden ist, tritt die Verwaltungsberufsgenossenschaft ein.
[...]"



alles weitere kann man dann über den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausfinden. da gibt's dann z.b. einen link zur Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung, wo es unter anderem auch um die mitgliedschaft von grafikern und fotografen geht.
 
Grad noch gefunden.
Die Berufsgenossenschaft schreibt:
Fotografen sind pflichtversichert bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung.
Auch Personen, die als freischaffende Künstler anerkannt sind, unterliegen der gesetzlichen
Unfallversicherung. Solange eine Tätigkeit ausgeübt wird, die in den Zuständigkeitsbereich
unserer Berufsgenossenschaft fällt, steht diese unter Versicherungsschutz. Auch der Abschluss
einer privaten Unfallversicherung entbindet nicht von der Verpflichtung, unserer
Berufsgenossenschaft anzugehören.
Die Höhe des Umsatzes oder des tatsächlichen Verdienstes des Selbständigen ist für die
gesetzliche Unfallversicherung unerheblich. Selbständige legen selbst eine Versicherungssumme
fest. Das kann jeder volle Euro-Betrag zwischen Mindestversicherungssumme und
Höchstversicherungssumme sein. An der Höhe der Versicherungssumme orientieren sich die
finanziellen Leistungen der BG. Beispiele finden Sie auf der Rückseite.
Beiträge
Der Mindestbeitrag für Unternehmer beträgt zurzeit pro Jahr:
? für Fotografen 221,96 Euro (neue Bundesländer Euro 188,66)
http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen/Foto.pdf
 
-P- schrieb:
Na prima. Das ist genau die Info die ich von der BG auch gehört hab.
Handwerkskammer hat aber was anderes gesagt.
Die Verwirrung ist perfekt...

mein Anwalt sagte mir, da kommt man wegen des SGB nicht gegen an. Meine Handwerkskammer hat mir übrigens das gleiche bestätigt. (Sozialvers.pflichtig = nein, Unfallvers.Pflichtig/BG=ja)
 
scorpio schrieb:
a) Unternehmer
Als selbständiger Unternehmer, der keine Mitarbeiter beschäftigt, sind Sie nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Nur 18 der 26 Berufsgenossenschaften sehen in solchen Fällen eine Versicherungspflicht vor. Bei den anderen Berufsgenossenschaften können Sie sich und Ihren mitarbeitenden Ehepartner, sofern er kein Gehalt bezieht und daher nicht pflichtversichert ist, freiwillig versichern.

b) Freiberufler
Auch als Freiberufler können Sie sich freiwillig versichern, und zwar bei der Berufsgenossenschaft, die für Ihren Gewerbezweig zuständig ist. Wenn Sie sich freiwillig gegen Unfall versichern wollen, müssen Sie an die Berufsgenossenschaft einen Antrag richten. Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, teilt Ihnen im Zweifel der Landesverband der Berufsgenossenschaften mit (Adresse siehe letzte Seite). Soweit eine Berufsgenossenschaft für Ihren Bereich nicht vorhanden ist, tritt die Verwaltungsberufsgenossenschaft ein.
[...]"[/I]


alles weitere kann man dann über den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausfinden. da gibt's dann z.b. einen link zur Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung, wo es unter anderem auch um die mitgliedschaft von grafikern und fotografen geht.

Sorry @ all,

wenn ich hier etwas Fehlerhaftes geschrieben habe. Mir war nicht bewußt, dass einige Berufsgenossenschaften auch selbständige pflichtversichern.

Ich bitte vielmals um Entschuldigung.

Viele Grüße, Megapixel
 
Tja, demnach scheint es so zu sein, dass selbst die Handwerkskammern in einigen Fällen nicht genau informiert sind und falsche Auskünfte geben:mad:
Jetzt wäre es aber an der Zeit, das jemand sich Gedanken macht, warum die Berufsstände unterschiedlich gehändelt werden und ob das nicht gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung verstösst. Es ist nicht einzusehen, warum einige Berufe befreit sind, andere aber wieder nicht.

Torsten
 
Dieses steht auch auf der Seite von der BGDP.

"Hinweise zur Mitgliedschaft von Unternehmern

Unternehmerinnen und Unternehmer (ausgenommen Gesellschafter / Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften) sind nach der Satzung der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung pflichtversichert. Es spielt also keine Rolle, ob sie Mitarbeiter beschäftigen oder allein tätig sind.

Als Unternehmer gelten auch Selbständige und Freiberufler ohne Gewerbemeldung, wie Fotografen oder Grafiker. Arbeitet der Ehepartner im Unternehmen mit, so steht auch er unter Versicherungsschutz. "

Is nix mit freiwillig. Ich wollte da auch schon mal raus. Keine Chance.


Grüße
 
QAndy2001 schrieb:
Hallo,

folgende Situation: Ich habe (nebenberuflich) ein Gewerbe angemeldet. Fotograf. Incl. Eintrag in Handwerkskammer.
Nun meint die BG, ich wäre auf jeden Fall versicherungspflichtig. Zitat "Unternehmer und ggf. deren Ehegatten sind auf jeden Fall.
Auch, wenn man nur ein 1-Mann-Unternehmen ist, muss man auf jeden Fall zahlen. Mein Anwalt sieht das ähnlich.

Mich würde interessieren, wie Ihr zu der Aussage kommt, dass es freiwillig wäre?

Gruß
Andy


Bei mir genauso. Nur dass ich eine Werbeagentur angemeldet habe, ansonsten identisch. Und auch für 67 Euro im Jahr :-)...bei der BG Papier&Druck.
 
Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Ich verkaufe ein Bild pro Jahr (Bildagentur) und muss mich jetzt versichern?

Dank und Gruß, Tobi
 
tobix schrieb:
Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Ich verkaufe ein Bild pro Jahr (Bildagentur) und muss mich jetzt versichern?

Dank und Gruß, Tobi

Hallo Tobi,
ich halte mich diesbezüglich ein wenig zurück (hüstel), da meine Auskunft als falsch beurteilt wurde... Wobei ich sagen muss, dass ich immer noch der Meinung bin, man müsse. Steuerrechtlich erwirtschaftest Du Einkünfte aus "selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit", wenn Du Geld für Deine Bilder bekommst, hast also den Status eines Selbständigen in diesem Bereich. Insofern ist die Argumentation der BG schlüssig. Womit ich nicht sagen will, dass ich das nicht auch vollkommen schwachsinnig finde.
Falls Du hartnäckig bist, hier ist die Telefonnr. der BG Druck und Papierverarbeitung: 0611 - 131 - 0, und Du lässt Dich mit jemandem verbinden, der Dir Auskunft geben kann zur Versicherungspflicht von Amateurfotografen.
Würde mich mal interessieren, ob Du die gleiche Auskunft bekommst.
Ariane
P.S. Ich würde auch sonst mediafon empfehlen, aber die geben keine kostenfreie Auskünft mehr...:(
 
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