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Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!
Liebe Mitglieder,
Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.
Ariane schrieb:Absolut *jeder* , egal ob selbständiger Fotograf, sogar Hobbyknipser, Portraitfotograf, Berichterstatter usw. ist versicherungspflichtig, sobald er Geld für seine Arbeiten bekommt. Und zwar unabhängig davon, ob er Gewinne oder Verluste macht.
carum schrieb:Ich gehe davon aus, dass eine Pflicht besteht
Megapixel schrieb:Die Handwerkskammer hat definitiv Recht! Es handelt sich auch nicht um eine Aussage "der Berufsgenossenschaft", sondern um eine weitergegebene telefonische Auskunft eines Mitarbeiters der BG!
Es gibt in Deutschland keine Versicherungspflicht für Selbständige bei Berufsgenmossenschaften. Mit anderen Worten als selbständiger Handwerker, Arzt, Anwalt, Fotograf ... kann ich entscheiden, ob ich mich berufsgenossenschaftlich versichere oder nicht. Ich bin aber verpflichtet alle meine Angestellten zu versichern. In diesem Zusammenhang ist es übrigens völlig unerheblich ob ich Geld mit meiner Selbständigkeit verdiene oder nicht. Die BG hat auch nichts mit Sozialversicherung, Finanzamt oder Handwerkskammer zu tun. Es handelt sich alleine um eine berufsbezogene Unfallversicherung und Absicherung gegen Berufskrankheiten.
Lasst Euch nicht in die Irre führen! Die Auskunft des BG-Mitarbeiters ist FALSCH!!!!!
Viele Grüße, Megapixel
-P- schrieb:Dann besteht eine Pflicht, sobald ein Ladengeschäft vorhanden ist?
Ist das Fakt?
http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen/Foto.pdfFotografen sind pflichtversichert bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung.
Auch Personen, die als freischaffende Künstler anerkannt sind, unterliegen der gesetzlichen
Unfallversicherung. Solange eine Tätigkeit ausgeübt wird, die in den Zuständigkeitsbereich
unserer Berufsgenossenschaft fällt, steht diese unter Versicherungsschutz. Auch der Abschluss
einer privaten Unfallversicherung entbindet nicht von der Verpflichtung, unserer
Berufsgenossenschaft anzugehören.
Die Höhe des Umsatzes oder des tatsächlichen Verdienstes des Selbständigen ist für die
gesetzliche Unfallversicherung unerheblich. Selbständige legen selbst eine Versicherungssumme
fest. Das kann jeder volle Euro-Betrag zwischen Mindestversicherungssumme und
Höchstversicherungssumme sein. An der Höhe der Versicherungssumme orientieren sich die
finanziellen Leistungen der BG. Beispiele finden Sie auf der Rückseite.
Beiträge
Der Mindestbeitrag für Unternehmer beträgt zurzeit pro Jahr:
? für Fotografen 221,96 Euro (neue Bundesländer Euro 188,66)
-P- schrieb:Na prima. Das ist genau die Info die ich von der BG auch gehört hab.
Handwerkskammer hat aber was anderes gesagt.
Die Verwirrung ist perfekt...
scorpio schrieb:a) Unternehmer
Als selbständiger Unternehmer, der keine Mitarbeiter beschäftigt, sind Sie nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Nur 18 der 26 Berufsgenossenschaften sehen in solchen Fällen eine Versicherungspflicht vor. Bei den anderen Berufsgenossenschaften können Sie sich und Ihren mitarbeitenden Ehepartner, sofern er kein Gehalt bezieht und daher nicht pflichtversichert ist, freiwillig versichern.
b) Freiberufler
Auch als Freiberufler können Sie sich freiwillig versichern, und zwar bei der Berufsgenossenschaft, die für Ihren Gewerbezweig zuständig ist. Wenn Sie sich freiwillig gegen Unfall versichern wollen, müssen Sie an die Berufsgenossenschaft einen Antrag richten. Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, teilt Ihnen im Zweifel der Landesverband der Berufsgenossenschaften mit (Adresse siehe letzte Seite). Soweit eine Berufsgenossenschaft für Ihren Bereich nicht vorhanden ist, tritt die Verwaltungsberufsgenossenschaft ein.
[...]"[/I]
alles weitere kann man dann über den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausfinden. da gibt's dann z.b. einen link zur Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung, wo es unter anderem auch um die mitgliedschaft von grafikern und fotografen geht.
QAndy2001 schrieb:Hallo,
folgende Situation: Ich habe (nebenberuflich) ein Gewerbe angemeldet. Fotograf. Incl. Eintrag in Handwerkskammer.
Nun meint die BG, ich wäre auf jeden Fall versicherungspflichtig. Zitat "Unternehmer und ggf. deren Ehegatten sind auf jeden Fall.
Auch, wenn man nur ein 1-Mann-Unternehmen ist, muss man auf jeden Fall zahlen. Mein Anwalt sieht das ähnlich.
Mich würde interessieren, wie Ihr zu der Aussage kommt, dass es freiwillig wäre?
Gruß
Andy
tobix schrieb:Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Ich verkaufe ein Bild pro Jahr (Bildagentur) und muss mich jetzt versichern?
Dank und Gruß, Tobi