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Verwertungsrechte für Veranstaltungsfotos?

Gast_234797

Guest
Hallo!

Ich habe hier eine kleine Frage an die Rechtsgelehrten, da ich vor folgendem Problem stehe:

Zur Vorgeschichte: vor ca. 3 Jahren wurde ich von einer PR-Agentur für eine Veranstaltung gebucht. Ich sollte bei einem Kongress eine Veranstaltungsdoku machen, also Fotos von den Referenten, Gruppenfotos,....
Nach einem Tag stellte sich heraus, dass dem Veranstalter offenbar das geld ausgegangen war und er nicht bereit war, für die Fotos zu zahlen. Ich fotografierte nicht mehr weiter und behielt die bereits gemachten Fotos ein. Mit der PR Agentur vereinbarte ich damals ein Abstandshonorar, das direkt von der Agentur bezahlt wurde, aber nur einen Teil der vollen Auftragssumme ausmachte.
Die Agentur trennte sich nach der Veranstaltung mit dem Veranstalter im Streit, da dieser auch für andere Leistungen nicht bezahlen wollte/konnte.
Seitdem liegen die Bilder bei mir im Archiv, weder die PR-Agentur, noch der Veranstalter haben seitdem die Bilder angefordert.
Ich habe zwar das Urheberrecht, da es sich um eine geschlossene Veranstaltung handelte, bin ich mir nicht sicher, ob ich nun die Bilder selbst weiter verwerten kann.
Es geht hier um Einzelfotos von Referenten (Politiker, Wissenschaftler), für die ich in letzter Zeit Bildanfragen hatte, aber die Bilder aus diesem Grund nicht weitergab.

Vielen Dank!

Simi
 
So ganz allgemein:
Nutzungsrechte können (zB vom Urrechtsinhaber) ausschließlich (sprich exklusiv) eingeräumt werden, dann kann der Urrechtsinhaber keine weitere Verwertung mehr vornehmen, sprich weitere Rechte einräumen.
Oder Nutzungsrechte können einfach eingeräumt werden, dann können auch weiteren Dritten (einfache, nicht ausschließliche) Nutzungsrechte eingeräumt werden.
 
So ganz allgemein:
Nutzungsrechte können (zB vom Urrechtsinhaber) ausschließlich (sprich exklusiv) eingeräumt werden, dann kann der Urrechtsinhaber keine weitere Verwertung mehr vornehmen, sprich weitere Rechte einräumen.
Oder Nutzungsrechte können einfach eingeräumt werden, dann können auch weiteren Dritten (einfache, nicht ausschließliche) Nutzungsrechte eingeräumt werden.

Das Problem ist, dass es keinerlei Vereinbarung gibt, da es Aufgrund der Streitereien zu keiner Rechnungslegung, bzw. Vertrag kam. Zudem gab es sowohl bei der PR-Agentur als auch beim Veranstalter in den letzten Jahren mehrere Personalwechsel. Aus diesem Grund kann ich die damals Verantwortlichen nicht kontaktieren.
 
Das Problem ist, dass es keinerlei Vereinbarung gibt, da es Aufgrund der Streitereien zu keiner Rechnungslegung, bzw. Vertrag kam. Zudem gab es sowohl bei der PR-Agentur als auch beim Veranstalter in den letzten Jahren mehrere Personalwechsel. Aus diesem Grund kann ich die damals Verantwortlichen nicht kontaktieren.

Solche Sachen können verzwickt sein. Ich gehe mal davon aus, dass es Dir um die Veröffentlichung von Fotos der Referenten geht. Im schlimmsten Fall kann es sein, dass auch die Referenten ähnlich wie Du behandelt wurden und ebenfalls um ihr Honorar geprellt wurden. D.h. sie sind auch nicht wirklich gut auf den Veranstalter zu sprechen und wollen eventuell nicht mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht werden. In diesem fall ist eine Veröffentlichung der Bilder ein heikles Thema, zudem es sich um eine geschlossene Veranstaltung handelt. Wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, bei der auch Pressevertreter geladen waren (PK, Produktpräsentation), steht einer Veröffentlichung in readaktionellem Rahmen nichts im Wege.
 
Wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, bei der auch Pressevertreter geladen waren (PK, Produktpräsentation), steht einer Veröffentlichung in readaktionellem Rahmen nichts im Wege.

Bei den Bildern von der PK hab ich kein Problem, da waren andere Fotografen auch anwesend. Bedenken hab ich in erster Linie bei den Fotos von der Veranstaltung am Nachmittag und am Abend, da war ich der einzige Fotograf.
 
Ich glaube, dass die juristische Person "PR-Agentur" dein Vertragspartner ist, da Du von ihr beauftragt wurdest. Der Veranstalter müsste heute keine Relevanz mehr für dich besitzen.
Du kannst nun an die PR-Agentur ein Schreiben mit folgendem Inhalt schicken:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde von Ihnen, der Agentur [NAME] beauftragt, am [DATUM] Fotos der Veranstaltung [irgendeine Referenz dazu, beispielsweise der Ort] zu machen. Aufgrund der durch den Veranstalter verschuldeten Zahlungsausfälle haben wir bereits am [DATUM] ein Abstandshonorar vereinbart, doch befinden sich noch einige Aufnahmen von dieser Veranstaltung in meinem Archiv.
Sofern Sie es mir in einer Antwort auf dieses Schreiben nicht untersagen, gehe ich davon aus, dass ich diese Aufnahmen uneingeschränkt in Eigenregie vermarkten darf.

In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen, [DEIN NAME]

Ich gehe davon aus, dass es "marktüblich" ist, bei Kongressen die Teilnehmer gewerblich zu fotografieren, weswegen die eingeladenen Referenten sich mit der Annahme der Einladung bereit erklärt haben werden, dass Aufnahmen von ihnen gewerblich benutzt werden (btw. was für Referenten waren das? Irgendwelche bekannten Gesichter aus der Politik, Ingenieurswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften? Ein Dr. rer oec. oder ein Dr. iur. mit mehreren Fachpublikationen beispielsweise könnte bereits eine Person der Zeitgeschichte sein, deren Bildnisse bei der Ausübung des Berufes, dazu müsste auch das Referieren auf einer Fachtagung zählen, mit nur wenigen Einschränkungen gewerblich verwendet werden dürfen). Außerdem sollten dir, da Du von der PR-Agentur beauftragt worden bist, Veranstalter und Referenten egal sein, es sind keine Vertragspartner und Auftraggeber von dir, nur die Agentur ist es.
Was die Agentur angeht, sind deren Personalwechsel sicherlich egal, denn Du wirst ja wohl kaum einen Vertrag mit einem spezifischen Mitarbeiter, sondern stattdessen mit der Agentur als Ganzes, als juristische Person, geschlossen haben.
Mit dem Schreiben oben teilst Du deinem Vertragspartner mit, wie deine Rechtsauffassung ist. Reagiert kein Verantwortlicher (die Aufgaben eines damaligen Ansprechpartners müssen auf einen neuen Mitarbeiter übergegangen sein) auf dieses Schreiben, darfst Du meiner Meinung nach davon ausgehen, dass Du die Erlaubnis hast, die Bilder zu verwerten. Andernfalls solltest Du wenigstens eine brauchbare Aussage zu der Verwertung der Bilder bekommen.

Grüße, Grand-Duc
 
Hallo Grand-Duc!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich hab mich an anderer Stelle bereits auch erkundigt und ähnliche Infos bekommen. Vorerst habe ich mal die Bilder freigegeben, die bei der Pressekonferenz gemacht wurden, bzw. die am Rednerpult aufgenommen wurden. Es gibt auch noch Fotos von der Abendveranstaltung, wo die Leute in privater Atmosphäre aufgenommen wurden. Auf die hab ich vorerst mal verzichtet und ich denke, es ist auch nicht unbedingt notwendig, dass man die veröffentlicht.

THX

Simi
 
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