die Suche (Forum + Google) hat leider nichts brauchbares ergeben. Vielleicht weiß jemand einen Rat. Für Model-Shootings auf TFP-Basis gibts ja genügend Beispielverträge im Internet.
Wobei man die meisten davon in die Tonne treten kann...
Wie sieht das aber aus, wenn eine Visagistin dabei ist, ebenfalls auf TFP-Basis arbeitet und natürlich auch die Bilder verwerten möchte (erstmal nicht kommerziell für alle Parteien).
Was muss man dabei beachten?
Einmal logisch denken.

Ist eigentlich ganz einfach.
Wer hat welche Rechte?
Fotograf: hat das Urheberrecht. Wer immer eines der Fotos veröffentlichen oder sonst wie nutzen will, braucht seine Erlaubnis, vulgo: "Einräumung eines Nutzungsrechtes".
Model: hat das Recht am eigenen Bild. Wer immer eines der Fotos veröffentlichen oder verbreiten will, braucht seine Erlaubnis, vulgo: "Verzicht auf das Recht am eigenen Bild" oder auch "Model-Release".
Visagistin: hat gar keine Rechte. Ist nicht abgebildet, und auch nicht Urheber.
Will der Fotograf also die Bilder nutzen, braucht er die Erlaubnis des Models. Will das Model die Bilder nutzen, braucht es die Erlaubnis des Fotografen.
Und wenn die Visagistin die Bilder nutzen will? Braucht sie die Erlaubnis des Models und des Fotografen.
Ob man das nun in einem Vertrag zusammenfasst, den Fotograf und Model unterschreiben und der Visa ein Exemplar davon gibt, oder ob man eine eigene Freigabeerklärung für die Visa macht, die Fotograf und Model unterschreiben, ist letztlich rechtlich wurscht egal.
Ich persönlich würde ja sagen: es geht die Visa nix an, was Fotograf und Model untereinander vereinbaren. Die Visa kriegt eine Freigabeerklärung, in der der Fotograf der Visa die entsprechenden Nutzungsrechte einräumt, und das Model insoweit auf sein Recht am eigenen Bild verzichtet.
Wenn man viel Papier produzieren will, kann man auch das noch mal teilen - dann macht die Visa mit dem Fotografen einen Vertrag über die Einräumung von Nutzungsrechten, und mit dem Model einen Vertrag bezüglich Model-Release.
Wenn man es stattdessen vereinfachen will, macht der Fotograf mit dem Model ein "Model-Release", das den Fotografen berechtigt, die ihm gegebene Erlaubnis zur Veröffentlichung und Verbreitung durch das Model auch an Dritte weiterzugeben. Das braucht er de facto sowieso, wenn er ein Bild vielleicht mal in einer Fotozeitschrift oder in der FC veröffentlichen will usw.
Dann kann der Fotograf der Visa neben dem Nutzungsrecht auch gleich noch das enstprechende Veröffentlichungsrecht seitens des Models weiterreichen, und das braucht man dann im Prinzip nicht mal in den Vertrag zwischen Fotograf und Visa reinschreiben, denn das ist ja schon zwischen Fotograf und Model geregelt worden.
Allerdings wäre die Visa dann im Streitfall darauf angewiesen, daß der Fotograf bestätigt, daß das Model ihm gegenüber entsprechend auf das Recht am eigenen Bild verzichtet hat, falls das Model sich gegenüber der Visa querstellt.
Insofern würde ich mir als Visa (lustige Vorstellung...

) sowohl vom Fotografen (Nutzungsrecht) als auch vom Model (Model-Release) schriftlich bestätigen lassen, was ich mit den Bildern tun darf.
Im Zweifelsfall hat man nämlich immer besser ein Stück Papier mehr als eines zu wenig.
P.S.: das ist keine "Rechtsberatung", aber trotzdem fundiert.