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Was beachten bei TFP mit Visagistin?

  • Themenersteller Themenersteller T37
  • Erstellt am Erstellt am

T37

Themenersteller
Hallo,

die Suche (Forum + Google) hat leider nichts brauchbares ergeben. Vielleicht weiß jemand einen Rat. Für Model-Shootings auf TFP-Basis gibts ja genügend Beispielverträge im Internet.

Wie sieht das aber aus, wenn eine Visagistin dabei ist, ebenfalls auf TFP-Basis arbeitet und natürlich auch die Bilder verwerten möchte (erstmal nicht kommerziell für alle Parteien).

Was muss man dabei beachten? Ich mache TFP-Verträge mit Beiden und in beiden Verträgen steht, dass alle 3 Parteien (Fotograf, Model, Visagistin) die selben nicht kommerziellen Verwertungsrechte haben?

Vielen Dank für Rat und Tipps oder weiterführende Links!
 
Die Visagistin ist doch nicht auf dem Bild zu sehen. Wieso musst du dann mit ihr einen Vertrag aufsetzen? Wenn sie Rechte an dem Bild haben will, dann sollte sie auf dich zugehen und du nicht auf sie. Du musst ja auch nicht mit Adidas einen Vertrag abschließen, nur weil dein Model Schuhe von dieser Marke trägt..
 
Wenn Du mit ihr TFP vereinbart hast, dann solltest Du das zumindest in den Modelvertrag mit reinschreiben, das die Visa auch Nutzungsrechte für die Bilder bekommt. Ihr gibst Du dann eine Kopie des Vertrages, damit sie auch was schriftliches in der Hand hat.
Ansonsten müsstest Du mit der Visa tatsächlich einen seperaten TFP-Vertrag machen.

Wichtig ist bei allen Verträgen, das Du als Fotograf der alleinige Urheber bist. Denn sonst könnte es u.U. später Kuddelmuddel geben.
 
Ich würde das Problem leicht anders angehen, obwohl ich noch nicht in solch einer Situation gewesen bin:
  • Du machst mit dem Model einen TFP-Vertrag (incl. aller Rechte für dich - incl. comerce)
  • Du machst mit der Visagistin einen Vertrag, dass Sie die Nutzungsrechte für Selbstwerbezwecke für ihre Arbeitszeit bekommt.
  • Das Model hat mit der Sache (aus meiner Sicht) nichts am Hut, außer das du sie darauf hinweißt, dass es geplant ist der Visagistin die selben Rechte wie dem Model zu geben für Ihre Arbeit (also reine Information)
 
die Suche (Forum + Google) hat leider nichts brauchbares ergeben. Vielleicht weiß jemand einen Rat. Für Model-Shootings auf TFP-Basis gibts ja genügend Beispielverträge im Internet.
Wobei man die meisten davon in die Tonne treten kann...:cool:

Wie sieht das aber aus, wenn eine Visagistin dabei ist, ebenfalls auf TFP-Basis arbeitet und natürlich auch die Bilder verwerten möchte (erstmal nicht kommerziell für alle Parteien).

Was muss man dabei beachten?
Einmal logisch denken. ;) Ist eigentlich ganz einfach.

Wer hat welche Rechte?

Fotograf: hat das Urheberrecht. Wer immer eines der Fotos veröffentlichen oder sonst wie nutzen will, braucht seine Erlaubnis, vulgo: "Einräumung eines Nutzungsrechtes".

Model: hat das Recht am eigenen Bild. Wer immer eines der Fotos veröffentlichen oder verbreiten will, braucht seine Erlaubnis, vulgo: "Verzicht auf das Recht am eigenen Bild" oder auch "Model-Release".

Visagistin: hat gar keine Rechte. Ist nicht abgebildet, und auch nicht Urheber.

Will der Fotograf also die Bilder nutzen, braucht er die Erlaubnis des Models. Will das Model die Bilder nutzen, braucht es die Erlaubnis des Fotografen.

Und wenn die Visagistin die Bilder nutzen will? Braucht sie die Erlaubnis des Models und des Fotografen.

Ob man das nun in einem Vertrag zusammenfasst, den Fotograf und Model unterschreiben und der Visa ein Exemplar davon gibt, oder ob man eine eigene Freigabeerklärung für die Visa macht, die Fotograf und Model unterschreiben, ist letztlich rechtlich wurscht egal.

Ich persönlich würde ja sagen: es geht die Visa nix an, was Fotograf und Model untereinander vereinbaren. Die Visa kriegt eine Freigabeerklärung, in der der Fotograf der Visa die entsprechenden Nutzungsrechte einräumt, und das Model insoweit auf sein Recht am eigenen Bild verzichtet.

Wenn man viel Papier produzieren will, kann man auch das noch mal teilen - dann macht die Visa mit dem Fotografen einen Vertrag über die Einräumung von Nutzungsrechten, und mit dem Model einen Vertrag bezüglich Model-Release.

Wenn man es stattdessen vereinfachen will, macht der Fotograf mit dem Model ein "Model-Release", das den Fotografen berechtigt, die ihm gegebene Erlaubnis zur Veröffentlichung und Verbreitung durch das Model auch an Dritte weiterzugeben. Das braucht er de facto sowieso, wenn er ein Bild vielleicht mal in einer Fotozeitschrift oder in der FC veröffentlichen will usw.

Dann kann der Fotograf der Visa neben dem Nutzungsrecht auch gleich noch das enstprechende Veröffentlichungsrecht seitens des Models weiterreichen, und das braucht man dann im Prinzip nicht mal in den Vertrag zwischen Fotograf und Visa reinschreiben, denn das ist ja schon zwischen Fotograf und Model geregelt worden.

Allerdings wäre die Visa dann im Streitfall darauf angewiesen, daß der Fotograf bestätigt, daß das Model ihm gegenüber entsprechend auf das Recht am eigenen Bild verzichtet hat, falls das Model sich gegenüber der Visa querstellt.

Insofern würde ich mir als Visa (lustige Vorstellung...:lol:) sowohl vom Fotografen (Nutzungsrecht) als auch vom Model (Model-Release) schriftlich bestätigen lassen, was ich mit den Bildern tun darf.

Im Zweifelsfall hat man nämlich immer besser ein Stück Papier mehr als eines zu wenig.

P.S.: das ist keine "Rechtsberatung", aber trotzdem fundiert.
 
Danke für Eure Meinungen.

Ich nehme mit, dass ein Modelvertrag (zwischen Fotograf und Model) ohnehin die Möglichkeit zur Rechteübertragung durch den Fotografen an Dritte beinhalten sollte, um ggf. publizieren zu dürfen.

Damit kann der Fotograf auch einer Visagistin die Nutzungsrechte nach Belieben einräumen. Eigentlich müsste die Visagistin sich im eigenen Interesse um dieses Schreiben bemühen, da sie sonst völlig leer ausgeht - zumindest bei TFP ihrerseits.
 
Ich nehme mit, dass ein Modelvertrag (zwischen Fotograf und Model) ohnehin die Möglichkeit zur Rechteübertragung durch den Fotografen an Dritte beinhalten sollte, um ggf. publizieren zu dürfen.
Das ist sinnvoll, ja.

Eigentlich müsste die Visagistin sich im eigenen Interesse um dieses Schreiben bemühen, da sie sonst völlig leer ausgeht - zumindest bei TFP ihrerseits.
Ja. Denn ich glaube, man kann davon ausgehen, daß Visas nur aus zwei Gründen ohne Honorar arbeiten (ihr Krempel kostet ja schließlich auch was!): entweder weil sie üben wollen, oder weil sie "Referenzen" haben wollen. Und zu letzterem gehören natürlich dann auch Bilder.

Wobei, am Rande angemerkt, die Visagistin oder der Visagist natürlich auch mit Fotos etwas anfangen können, die zwar nicht veröffentlicht werden dürfen, die man aber in die Mappe nehmen und vorzeigen kann.
 
Visagistin: hat gar keine Rechte. Ist nicht abgebildet, und auch nicht Urheber.[/SIZE]
Die Visagistin hat an Ihrem Schminken vergleichbare Rechte wie der Fotograf am Bild. Ihre Leistung ist genauso kreativ und gilt als eigenständiges Werk - deswegen dürfen sie ja auch seit einiger Zeit Zwangsabgaben an die Künstlerkasse leisten :D. Deswegen sollte man mit der Visagistin den gleichen Vertrag machen wie mit einem Model.
 
Die Visagistin hat an Ihrem Schminken vergleichbare Rechte wie der Fotograf am Bild. Ihre Leistung ist genauso kreativ und gilt als eigenständiges Werk - deswegen dürfen sie ja auch seit einiger Zeit Zwangsabgaben an die Künstlerkasse leisten :D. Deswegen sollte man mit der Visagistin den gleichen Vertrag machen wie mit einem Model.

Das ist so auch nicht richtig. Das war ein Urteil vom Sozialgericht, in dem es bei Werbetätigkeiten um die Künstlerkasse geht, also Abrechnung und Kosten. Das berührt in keiner Weise das Urheberrecht, auch wenn es logisch erscheinen mag.

Wen das interessiert, kann es ja mal selber nachlesen.
 
Das berührt in keiner Weise das Urheberrecht
Woraus wird denn die Urheberschaft geschöpft? Aus einer eigenen schöpferischen Leistung. In einer der ProfiFoto aus dem ?letzten? Jahr wurde es sehr anschaulich hergeleitet. Bei mir unterschreiben die Visas einen auf Puder angepassten Vertrag, egal, welchem Geschlecht sie sich gerade zugehörig fühlen ;).
 
Die Visagistin hat an Ihrem Schminken vergleichbare Rechte wie der Fotograf am Bild.

Nein, hat sie nicht! Urheber ist nach allgemeiner Rechtssprechung immer derjenige, der auf den Auslöser drückt. Einzig die Ausführung des MakeUps und des Hairstylings, bringt der Visagistin nicht genügend eigene, kreative Mitwirkung am Gesamtwerk ein, als das sie Miturheber werden könnte. Anders wäre das, wenn die Visagistin das gesamte Shooting organisiert, eigene Stylingideen umsetzt, die Location besorgt, Model und Fotograf organisiert und die Durchführung des Shootings steuert. Aber auch dann ist sie nur Miturheber.
Das liegt in dem beschriebenen Fall aber nicht vor. Zudem bekommt die Visa als Honorar eben die Bilder, die zur Eigenwerbung verwendet werden dürfen.
Deswegen bin ich der Auffassung, das auch sie einen seperaten Vertrag bekommen sollte, der folgende Aussagen beinhalten muss, um alle Eventualitäten auszuschliessen:

1. Der Fotograf ist alleiniger Urheber ...!
2. Die Visagistin erhält als Gegenleistung eine Auswahl von ... Bildern, die zu Zwecken der Eigenwerbung genutzt werden dürfen... Damit sind alle Ansprüche der Visagistin abgegolten.
 
Der Fotograf ist Urheber der Fotografie, das ist unstrittig. Sobald die Visa mehr macht, als nur ein bisschen Rouge auflegen und Kuhlen zuschmiert, also sobald man z.B. einen eigenen Stil erkennen kann, ist es eine eigenständige Arbeit. ;).
 
Woraus wird denn die Urheberschaft geschöpft? Aus einer eigenen schöpferischen Leistung. In einer der ProfiFoto aus dem ?letzten? Jahr wurde es sehr anschaulich hergeleitet. Bei mir unterschreiben die Visas einen auf Puder angepassten Vertrag, egal, welchem Geschlecht sie sich gerade zugehörig fühlen ;).

Du hast ein Sozialgerichtsurteil als Begründung für das Urheberrecht herangezogen und das ist juristisch nicht haltbar, das ist eine falsche Aussage. Du kannst von mir aus wen Du willst unterschreiben lassen was Du willst, da hab ich nix dagegen und das kannst Du gerne weiterhin tun, das Gerichtsurteil hat aber trotzdem keinerlei Bezug und Aussage auf das Urheberrecht.

Meine Vorposter haben es schon gesagt, der künstlerische Beitrag zu dem Kunstwerk ist normalerweise zu gering als daß sich das auf das Urheberrecht auswirkt. Selbst aufwendigere Arbeiten sind üblicherweise durch die normale Bezahlung abgegolten, wenn sie nach Deinen Anweisungen arbeitet. Anders kann es aussehen, wenn er/sie fertige Masken oder 'nichttriviale' Entwürfe mitbringt. Die Tätigkeit von Visagisten wird als Dienstleistung gewertet, ähnlich wie bei z.B. einem Koch.
Mag sein, daß sich die Rechtslage irgendwann ändert, man braucht derzeit aber keine Freigabe von dem (der) Visagist(in).
 
Du hast ein Sozialgerichtsurteil als Begründung für das Urheberrecht herangezogen
Nö, habe ich nicht. Der Vortrag der Parteien und die Urteilsbegründung ist der interessante Teil. Daraus lässt sich ableiten...ich bin und bleibe auf der sicheren Seite, das Visa kann einen Rechtsstreit anfangen, aber nicht obsiegen. Und das ist das einzige, was zählt :)
 
Wer hat welche Rechte?

Visagistin: hat gar keine Rechte. Ist nicht abgebildet, und auch nicht Urheber.

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Das ist nicht richtig. Die Visa hat selbstverständlich ihr Urheberrecht am Schminken von Models, insbesondere, wenn es aufwändige Bemalungen sind, also speziell für ein Projekt aufgelegtes Make-up, Bodypaintings, etc.

Immer schön vorsichtig sein mit Schnellschüssen!
 
Immer schön vorsichtig sein mit Schnellschüssen!

... nach fast drei Jahren (!) möchte ich hier nicht von einem Schnellschuss sprechen. :lol::evil:

Aber grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht, gerade wenn die Visa sehr aufwendig und/oder ausgefallen ist dann dürfte die Visagistin durchaus "Rechte" als "Künstlerin" daran haben.

euer Reigam
 
Hi

das es im Internet ja relativ dünn aussieht mit TFP-Verträgen für Visa's.

Wie währe es, wenn man hier mal einen Standart-Blanko-TfP-Vertrag hier einstellt?
 
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