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wie modelvertrag aufsetzen?

PandemicArtwork

Themenersteller
ich moechte demnaechst ein paar photossessions mit mir voellig fremden personen abhalten - da ich meine - und die rechte des models - absichern moechte, moechte ich einen vertrag aufsetzen.

die suche hier im forum hat mir nur einen thread von "mirko d. walter" bezueglich photographie von jugendlichen und absicherung gezeigt, allerdings habe ich darin auch keine weiteren infos bekommen.

kann mir einer sagen, wie ich einen RECHTLICH SICHEREN vertrag aufsetze oder vielleicht noch besser, mir ein exemplar seines vertrages zukommen lassen?

suche bei google bringt mich immer nur auf irgendwelche seiten, die nicht gerade von serioesitaet strotzen :(

ich sage schonmal danke!
falls es die falsche rubrik ist: verschieben ;)

es fehlt noch die rubrik "rechtliches" ...
 
ich habe mal das hier im forum gefunden .

vieleicht kannst du damit ja was anfangen..

http://www.sascha-droemer.de/Model_Realease.pdf


gruß pino.petrillo
 
Ehrlich gesagt, halte ich diesen Vertrag für etwas verunglückt.
Die Formulierungen und die Gestaltung sind von seltsamer Natur ... .
So ein Vetrag ist immer die in Papierform gebrachte Willenserklärung des Modells und sollte sehr eindeutig sein.

Ich mache das immer so:


Modellvertrag


Hiermit bestätige ich,



>> Name und Anschrift des Modells <<


daß



>> Name und Anschrift des Fotografen <<



die von mir gemachten Aufnahmen uneingeschränkt publizieren darf.
Die Rechte an den Aufnahmen trete ich an >> Name des Fotografen << unwiderruflich ab.
Ich habe keine weiteren Ansprüche gegen >> Name des Fotografen <<.

Die Gage in Höhe von ______ habe ich erhalten.


>> Unterschrift des Modells << >> Ort und Datum <<





Sicher, perfekt ist kein Vertrag. Aber dieser ist einfach aber dennoch exakt.

Englische Modeausdrücke wie "Shooting" und so was würde ich in eine schriftliche Genehmigung keinesfalls mit reinnehmen. Zum einen ist es juristisch nicht exakt, denn wer weiß was "shooting" in Wirklichkeit noch so alles bedeuten kann.
Zum anderen sollte man bedenken, das es z.Z. ein Unsitte ist, ab und zu mal etwas in Englisch auszudrücken. Wenn es aber in 30 Jahren zu einem Rechtsstreit kommt, dann können solche saloppen Modeausdrücke auf den Richter schon befremdlich wirken ... (das sollte man alles mitbedenken)
Außerdem ist es schlechtes Deutsch.

So, ich hoffe das ich Dir helfen konnte.
 
" ... ausgemommen in pornagrafischen oder ähnlich unsittlichen Medien ... "

So was würde ich nicht mit reinschreiben, weil diese Formulierung auch zu meinem Nachteil ausgelegt werden kann. Was ist, wenn - aus welchen Gründen auch immer - ein Medium (in welchem ich die Bilder publiziere) als pornografisch eingeschätzt wird ? :eek:

Dann ist die Genehmigung futsch ! :o
 
heiko2005 schrieb:
" ... ausgemommen in pornagrafischen oder ähnlich unsittlichen Medien ... "

So was würde ich nicht mit reinschreiben, weil diese Formulierung auch zu meinem Nachteil ausgelegt werden kann. Was ist, wenn - aus welchen Gründen auch immer - ein Medium (in welchem ich die Bilder publiziere) als pornografisch eingeschätzt wird ? :eek:

Dann ist die Genehmigung futsch ! :o

na und?du kannst in den Vertrag reinschreiben ,was du willst und die Passage z.B. streichen.
 
@ Heiko:

das Model kann keine Rechte an den Aufnahmen abtreten, da es ohnehin keine Rechte am Bild hat, die hat eh der Fotograf.
Das Model kann auf das Recht am eigenen Bild verzichten und sich ausdrücklich mit Veröffentlichungen einverstanden erklären.
 
Dirk L. aus E. schrieb:
@ Heiko:

das Model kann keine Rechte an den Aufnahmen abtreten, da es ohnehin keine Rechte am Bild hat, die hat eh der Fotograf.
Das Model kann auf das Recht am eigenen Bild verzichten und sich ausdrücklich mit Veröffentlichungen einverstanden erklären.


Das verstehe ich jetzt nicht so ganz !
Im ersten Satz schreibst Du, das Modell hat eh keine Rechte.
Im zweiten Satz meinst Du, das das Modell auf ihre Rechte verzichten kann.

Bitte erkläre das mal.



PS: Wieso hat das Model überhaupt keine Rechte am Bild ? Wenn das wirklich so wäre, dann bräuchte man ja keinen Modelvertrag !?
 
@Heiko:

das stimmt schon so.
Du als Fotograf bist Inhaber des Bildrechtes, das ist unverkäuflich und kann nicht übertragen werden.
Das Modell hat ein Recht am eigenen Bild, auf das es verzichten kann.
Und genau das ist der Grund, warum man ein Modelrelease macht. Du hast als Fotograf zwar die Bildrechte, die nützen Dir aber nichts, wenn die abgebildete Person einer Veröffentlichung nicht zustimmt, also für im Modelrelease fetsgelegte Bereiche auf Ihr Recht am eigenen Bild verzichtet.

Nach Deiner Formulierung:

"Die Rechte an den Aufnahmen trete ich an >> Name des Fotografen << unwiderruflich ab."

würde das Model Rechte abtreten die es gar nicht hat.

Richtiger wäre so etwas: "Das Model ist darüber informiert worden, das für Veröffentlichungen eine Übertragung der Rechte am eigenen Bild erforderlich ist, und erklärt hiermit Ihre Zustimmung zu Veröffentlichung der angefertigten Fotoaufnahmen durch den Fotografen. Diese Zustimmung gilt zeitlich unbefristet und unwiderruflich."
 
heiko2005: schrieb:
...die von mir gemachten Aufnahmen uneingeschränkt publizieren darf.
Das würde ich als Model niemals unterschreiben!
heiko2005: schrieb:
...Die Rechte an den Aufnahmen trete ich an >> Name des Fotografen << unwiderruflich ab.
Das Recht am eigenen Bild ist zu sehr mit der Persönlichkeit verbunden, als dass es abgetreten werden könnte. Damit ist nach meiner unjuristischen Meinung dieser Passus sittenwidrig und schwebend unwirksam. Das Model kann das Nutzungsrecht (eingeschränkt) abtreten.
Gruß, Andy
 
Was ist, wenn - aus welchen Gründen auch immer - ein Medium (in welchem ich die Bilder publiziere) als pornografisch eingeschätzt wird ? :eek:

Dann ist die Genehmigung futsch ! :o

Wenn Du in einem Medium publizierst, was auch nur annähernd als pornografisch eingeschätzt werden könnte, dann bist Du aber auch selber Schuld...und wer tut denn sowas als verantwortungsvoller, seriöser Fotograf?
 
Ich verwende hier z.B. gern den TfP-Vertrag von RA Dr. Stefan Ackermann aus Rostock.
Er ist selbst engagierter Hobbyfotograf und hat diesen Mustervertrag entworfen.

http://www.stack.de/modelvertrag-tfp.pdf

Diesen so gelobten model release Vertrag verstehe ich aber ehrlich gesagt nicht so ganz.
Besonders, was dieser Satz soll:

"Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an
Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen."

Eigentlich ist der Sinn eines model release für den Fotografen aber u.a., dass er eben gerade seine Bilder (besser gesagt die Nutzungsrechte) auch an Dritte verkaufen kann.
Daher sollte die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte in so einem model release ausdrücklich mit aufgenommen werden und nicht ausgeschlossen!

Aber gut - wenn der Mann nur Hobbyfotograf ist, dann will er seine Bilder wohl an niemanden verkaufen. Nach seinem model release Vertrag schließt er das jedenfalls selbst aus. :rolleyes:

Andreas
 
Eigentlich ist der Sinn eines model release für den Fotografen aber u.a., dass er eben gerade seine Bilder (besser gesagt die Nutzungsrechte) auch an Dritte verkaufen kann.
Daher sollte die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte in so einem model release ausdrücklich mit aufgenommen werden und nicht ausgeschlossen!

Aber gut - wenn der Mann nur Hobbyfotograf ist, dann will er seine Bilder wohl an niemanden verkaufen. Nach seinem model release Vertrag schließt er das jedenfalls selbst aus. :rolleyes:

Andreas

Das hängt eben genau davon ab, was der Fotograf vorhat. Ein TfP-Shooting braucht einen andern Vertrag als ein Pay-Shoot. Beim TfP-Shooting will ich selbstverständlich auch als Model Nutzungsrechte haben. Dafür steht ja "Time for print".
Ein Pay-Shoot ist was anderes, hier bezahlt eine Seite für die Nutzungsrechte, die sie (die Seite) dann auch exklusiv erhält. Beispiel: Fotograf bezahlt Model: Model kriegt Geld, Fotograf Bilder. Oder eben umgekehrt, Model bezahlt Fotografen->Fotograf bekommt die Kohle, Model die Bilder. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht vollständig übergeben.

Man beachte: Nutzungsrecht != Urheberrecht != Recht am eigenen Bild.

Edit: @TO: Ich kann heute mal schauen, ob ich noch einen in elektronischer Form habe. Habe immer einen zu Shootings mitgenommen, bei so "Hobby-Shootings" weiss man nie so genau, wie organisiert das Gegenüber ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Heiko:

das stimmt schon so.
Du als Fotograf bist Inhaber des Bildrechtes, das ist unverkäuflich und kann nicht übertragen werden.
Das Modell hat ein Recht am eigenen Bild, auf das es verzichten kann.
Und genau das ist der Grund, warum man ein Modelrelease macht. Du hast als Fotograf zwar die Bildrechte, die nützen Dir aber nichts, wenn die abgebildete Person einer Veröffentlichung nicht zustimmt, also für im Modelrelease fetsgelegte Bereiche auf Ihr Recht am eigenen Bild verzichtet.

Nach Deiner Formulierung:

"Die Rechte an den Aufnahmen trete ich an >> Name des Fotografen << unwiderruflich ab."

würde das Model Rechte abtreten die es gar nicht hat.

Richtiger wäre so etwas: "Das Model ist darüber informiert worden, das für Veröffentlichungen eine Übertragung der Rechte am eigenen Bild erforderlich ist, und erklärt hiermit Ihre Zustimmung zu Veröffentlichung der angefertigten Fotoaufnahmen durch den Fotografen. Diese Zustimmung gilt zeitlich unbefristet und unwiderruflich."

Villeicht kommen solche Irritationen auch daher, weil die Begriffe zu oft etwas durcheinandergeworfen werden.
Zu unterscheiden sind:

Recht am eigenen Bild: Das Recht der abgebildeten Person, darüber zu entscheiden, ob die Fotos veröffentlicht werden dürfen (im strengen Sinn sogar, ob sie überhaupt erst angefertigt werden dürfen).

Urheberrecht: Das Recht des Fotografen als Urheber oder Schöpfer eines Fotos. Das Urheberrecht ist nicht veräußerbar oder übertragbar und bleibt immer beim Fotografen, auch wenn er die Nutzungsrechte an den Fotos an Dritte überträgt/verkauft. Z.b. darf keiner, der das Bild gekauft hat, sich dann selbst in der BU als Urheber angeben (was immer wieder vorkommt).

Nutzungsrecht: Das Recht, ein Foto zu veröffentlichen, zu nutzen, egal ob kommerziell oder nicht. Das Nutzungsrecht kann zunächst nur vom Urheber, also dem Fotografen selbst übertragen werden.
Bei Personenaufnahmen kann er das natürlich nur, wenn die abgebildeten Personen ausdrücklich zugestimmt haben (model release). Bekommt er keine Einwilligung der Modelle, kann er auch selbst mt den Fotos überhaupt nichts anfangen, also auch nicht selbst auf seiner Homepage veröffentlichen o.ä.
Der Fotograf kann das Nutzungsrecht auch derart an andere übertragen (z.B. an Bildagenturen), dass der andere die Nutzungsrechte wieder an Dritte weiterverkaufen darf.
Zu unterscheiden wäre noch das einfache Nutzungsrecht, bei dem der Käufer das Bild nur selbst nutzen darf, aber nicht an Dritte weitergeben und das uneingeschränkte Nutzungsrecht, bei dem der Käufer das Nutzungsrecht selbst wieder weiter übertragen kann (wie eben Bildagenturen).

Andreas
 
Danke! Die Begriffe sind jetzt präzise erklärt und gegeneinander abgegrenzt. Beim MR geht es nicht um Urheber- oder Nutzungsrechte, sondern ausschließlich darum zu klären, dass das Model auf sein Recht am eigenen Bild verzichtet und unter welchen Bedingungen das Model dies tut.

Eigentlich müsste unter volljährigen, geschäftsfähigen Personen ein Satz ausreichen wie: "Ich bin damit einverstanden, fotografiert zu werden." Datum, Unterschrift, fertig. Wenn das Model diese Einverständniserklärung nur unter Bedingungen erteilen möchte, dann kann man beliebige in den Vertrag mit aufnehmen, zum Beispiel: ""Ich bin damit einverstanden, fotografiert zu werden. Die Fotos soll aber außer meiner Oma niemand zu sehen kriegen." Und so weiter...

Das Interesse des Fotografen muss darin liegen, die späteren Nutzungsmöglichkeiten möglichst wenig einzuschränken, weshalb diese drei Sätze vielleicht gut wären: "Ich bin damit einverstanden, fotografiert zu werden. Diese Zustimmung wurde ohne Bedingungen erteilt. Insbesondere wurden keine Nutzungsrechte eingeschränkt."

Bei internationaler Fotografier- oder Publikationstätigkeit mag das anders aussehen. Aber in Deutschland müsste das ausreichen.

Freundliche Grüße

HG
 
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