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Wie richtig die Rechte am Bild einholen?

TITANbrecher

Themenersteller
Vorweg: Ich hab jetzt keine Ahnung wie lang gelesen und immer nur gefunden wie man es nicht machen soll...
Vielleicht hab ich auch nur falsch gesucht...
Threads zum Recht am eigenen Bild gibts viele, also bitte keine allgemeine Diskussion...
Genausowenig von der Fototechnischen Seite... Das werd' ich wohl grad noch hinbekommen... :rolleyes:
Und noch was: Bitte bleibt höfllich, sonst braucht Scorpio bald ne neue Tastatur, weil die Tasten c,l,o,s,e und d ausgeleiert sind... (y)



Also:
Wenn ich jetzt in die Disco geh und Fotos machen möchte, wie mach ich das rechtlich korrekt?

  • Ich geh zu der Person/den Personen hin, frage erst einmal ob ich ein Foto machen darf.
  • Bei diesem kurzen Gespräch sage ich bereits wo das Foto veröffentlicht wird.
  • Bei Eiverständnis, Foto machen, zeigen und bei gefallen kann ichs verwenden
  1. Kann ich das so machen, oder muss ich irgendwas Schriftliches aushändigen oder gar eine Unterschrift einholen?
  2. Wie ist es, wenn ich jemand U18 vor der Linse hab? Muss ich da erst bei den Erziehungsberechtigten anrufen? :ugly:
  3. Wie ist es wenn ich zB mit dem UWW einmal die gesammten Räumlichkeiten fotografiere,
    ab wann brauch ich nicht mehr von allen auf dem Foto die ausdrückliche Genemigung?


P.S. den Thread kenn ich, er beantwortet meine Frage aber nicht...
 
Eine rechtlich sichere Beratung wird Dir nur ein Anwalt geben können.

Ob sich im Streitfalle der Richter auch der Meinung deines Anwalts aus der Beratung anschliesst, ist der nächste Punkt.

Die von Dir genannte Vorgehensweise ist sicherlich die sauberste. So mache ich das auch immer. Evtl. noch ein Kärtchen hinterlassen.

Sollte man vielleicht demnächst noch ein Formular mitführen und die Unterschriften der Fotografierten einholen? Vielleicht sogar noch ein Duplikat aushändigen? Aber ich möchte mit dieser Idee keinen Richter auf dumme Gedanken bringen...

Gruss,
Peter
 
Ich würde von mir jetzt nicht behaupten, das ich mich mit sowas gut auskenne, aber soweit ich weiss solltest du folgendes beachten (verbindliche Auskungt kann dir aber höchstens ein Anwalt geben):

  1. Alles immer schriftlich festhalten, sonst kannst du hinterher nichts mehr nachweisen.
  2. In der Disco bist du auf Privatgelände, d.h. du brauchst erstmal die Erlaubnis des Inhabers um da überhaupt photografieren zu dürfen.
  3. Jeder der photographierten muss genau genommen zustimmen
  4. Bei Minderjährigen auch die erziehungsberichtigten
Mal schauen was hier noch so an Meinungen kommt (und wie sehr ich mich irre).

Bis denn
Dande
 
Hallo,

in einer Zeitung war genau zu diesem Thema ein Artikel abgedruckt.

Neben der Erlaubnis zum Beispiel vom Discobetreiber gilt es die Zustimmung der Abgelichteten zu bekommen.
Dazu gab es meines Erachtens eine sehr waghalsige These, die wohl im schlimmsten Fall ein guter Anwalt für dich "durchboxen" muss.
Und zwar wurde gesagt, dass je nach Verhalten der Personen auf dem Photo die Zustimmung gegeben wird. Wenn Die Personen sich also extra als Gruppe zusammenstellen und/oder posieren, dann könne sie bei einer Veranstalltung damit rechnen, die Bilder z.B. auf der Webseite der Veranstalltung zu finden. Eine Nutzung für Reklameflächen in der Umgebung ist jedoch z.B. nicht einfach so möglich.

Naja finde diese Einschätzung etwas riskant, aber im Zweifelsfall würde ich genau diese Kanzlei beauftragen ;-)

Anders sieht es hiermit aus:
Trägt der Photograph deutlich sichtbar einen Presseausweis ist auch die Veröffentlichung in Printmedien zulässig.
Das ist ja nun wirklich üblich.
 
Du suchst eine praktikable und gleichzeitig rechtssichere Lösung. Die gibt es leider nicht. Mit einem Restrisiko musst Du immer leben, ebenso etwa wie beim Fliegen oder Autofahren.
 
Theoretisch müsste man, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, eigentlich mit jedem, der als Hauptperson auf's Bild kommt, einen Vertrag machen ... Aber wie soll das gehen? Nach jedem Bild die jeweiligen Ausweise kontrollieren, evtl. die Eltern anrufen(und hinfahren!) und von jedem eine der 1000 Vorlagen, die man immer dabei haben muss, unterschreiben lassen? Ach ja, dann natürlich noch die Unterschriften mit denen in den Ausweisen vergleichen.

Dann würd's wohl keine Partyfotos mehr geben.



Aber vielleicht wäre das folgende eine Möglichkeit?


Nachdem man vom Veranstalter die schriftliche Erlaubnis hat, klebt man ca. zehn in A4 oder A3 vorgefertigte Zettel an bestimmte Orte (Eingang, Tresen, WC usw.) und macht davon Fotos.
Ungefährer Text:

___________________________________________________________
Mit Genehmigung des Veranstalters/Besitzers wird
auf der heutigen (Datum) Veranstaltung fotografiert.

Bei Einwänden bitte umgehend direkt an den/die Fotografen wenden.
Ohne Einwand gilt das Foto seitens der Fotografierten als genehmigt
und könnte demnächst erscheinen auf der/den Webseite/n
www. . .
www. . .

___________________________________________________________


Ist das rechtlich einwandfrei und im Streitfall ausreichend?
 
.......................................................
  1. Alles immer schriftlich festhalten, sonst kannst du hinterher nichts mehr nachweisen.
  2. In der Disco bist du auf Privatgelände, d.h. du brauchst erstmal die Erlaubnis des Inhabers um da überhaupt photografieren zu dürfen.
  3. Jeder der photographierten muss genau genommen zustimmen
  4. Bei Minderjährigen auch die erziehungsberichtigten
........................................................

1. richtig
2. richtig
3. wenn es eine größere Gruppe ist, in der niemand besonders hervorgehoben ist und die Disco als solches abgebildet wird, dann braucht es keine individuellen Einverständnisse mehr.
4. richtig

Wichtig sind dese Punkte vor allem dann, wenn die Bilder veröffentlicht werden sollen und die Veröffentlichung über einen rein privaten, nicht kommerziellen Rahmen hinausgeht (z.B. Werbefotos für den Discobetreiber, Webseiten mit Disco-Empfehlungen, Bilder für Bildagenturen, etc.).

Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Also problematisch wird es zum Beispiel -und das wird der Standardfall sein-, wenn Du in der Disco zwei dieser typischen grinsenden Hackfressen ablichtest (meist Arm in Arm und die äußeren Arme mit Victory Zeichen abgespreizt), bei denen Du nicht ganz sicher bist, warum die so dermaßen gute Laune haben, ständig vor Dir posieren und auch noch alles unterschreiben, was Du ihnen hinlegst.

Spätestens dann stellt sich die Frage ab wann Du sicher sein kannst, daß die Gegenseite wußte was sie tut und was sie sich zurechnen lassen muss...:lol:

Ergänzung to use: Lad Dir bei einer größeren Agentur einen Modelrelease Vertrag runter und ändere ihn auf Dein Vorhaben ab. Dann bist Du schon mal in der richtigen Richtung.
 
[...] Spätestens dann stellt sich die Frage ab wann Du sicher sein kannst, daß die Gegenseite wußte was sie tut und was sie sich zurechnen lassen muss...:lol: [...]

Wenn ich das richtig sehe muss ich mir jetzt immer einen Drogentest bei mir haben, könnte ja sein, ich muss beweisen, dass die Person zur "Tatzeit" zurechnungsfähig war, und eine Liste machen:


Hiermit willige ich ein, dass mein Foto auf [irgendwo] veröffentlicht wird.


IMG_4354.CR2
Unterschrift Person 1 Unterschrift Person 2 Unterschrift Person 3 Unterschrift Person 4​
_____________________ _____________________ _____________________ _____________________​

IMG_4355.CR2
Unterschrift Person 1 Unterschrift Person 2 Unterschrift Person 3 Unterschrift Person 4​
_____________________ _____________________ _____________________ _____________________​

IMG_4356.CR2
Unterschrift Person 1 Unterschrift Person 2 Unterschrift Person 3 Unterschrift Person 4​
_____________________ _____________________ _____________________ _____________________​

IMG_4357.CR2
Unterschrift Person 1 Unterschrift Person 2 Unterschrift Person 3 Unterschrift Person 4​
_____________________ _____________________ _____________________ _____________________​

...

...und wehe ich verwechsel mal den Bildnamen oder verleg den dokument-echten Kugelschreiber...


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jetzt im ernst, gibt's nirgendwo eine klare regelung dafür?
 
Wenn ich das richtig sehe muss ich mir jetzt immer einen Drogentest bei mir haben, könnte ja sein, ich muss beweisen, dass die Person zur "Tatzeit" zurechnungsfähig war, und eine Liste machen:



...und wehe ich verwechsel mal den Bildnamen oder verleg den dokument-echten Kugelschreiber...


jetzt im ernst, gibt's nirgendwo eine klare regelung dafür?

Niemand hat behauptet, daß es einfach ist, sich am Abendvergnügen anderer zu bereichern. Davon abgesehen: Frag mal einen Rosenverkäufer, wie hoch die Abschußquote auf seiner abendlichen Tour ist...
 
Niemand hat behauptet, daß es einfach ist, sich am Abendvergnügen anderer zu bereichern. Davon abgesehen: Frag mal einen Rosenverkäufer, wie hoch die Abschußquote auf seiner abendlichen Tour ist...

bereichern möcht ich mich auf keinen fall...
hintergrund ist: mein abijahrgang läd ein und es wäre nett
wenn wir paar "schönere" erinnerungsfotos haben, statt dem
sonst üblichen totgeblitze :rolleyes:
 
In dem Fall solltet Ihr das so machen, wie viele Schulen: Im Vorfeld wird von möglichst vielen (Minderjährige: Eltern)das ausführliche Einverständnis zur Ablichtung und nichtkommerziellen Veröffentlichung eingeholt.

Im Nachgang werden die Bilder aussortiert und auch gelöscht, auf denen im Eifer des Gefechts Leute gelandet sind, die kein Einverständnis abgegeben haben.

Erst dann wird veröffentlicht. Ist eine vertrauensvolle Aufgabe, aber Ihr seid ja schon groß, oder?

Wenn es keine geschlossene Veranstaltung ist, stehst Du vor dem gleichen Problem wie bei einer Disco.
 
Gut, dann sind wir keinen Schritt weiter...

Du wirst nicht um eine Absicherung herumkommen. Das ist nicht einfach (s.o.). Mal eine etwas abweichende Idee: Richte doch einen Fotobereich ein, wie bei Bällen.

Das heisst, alle, die reinkommen können sich in der Nähe des Eingangsbereichs frisch und gut geschminkt am Anfang des Abends (2-3 Stunden) fotografieren lassen. Du hast damit volle Kontrolle über den Hintergrund, die Beleuchtung und es rennen Dir noch keine Schnapsleichen ins Bild oder betatschen Dein Objektiv. Daneben ein Tisch, wo man die Bilder gleich schriftlich bestellen kann (zum Beispiel auch gegen Geld) und auf dem Bestellzettel machst Du ein Ankreuzkästchen (opt-in) zur Veröffentlichung.

Das allerbeste: Du machst 2-3 Stunden wirklich gute und unpeinliche Fotos, an denen viele noch nach Jahren Freude haben werden (glaubs mir). Du überläßt das spätere Schnapsleichenfleddern den Leuten mit den Kompaktknipsen und kannst Dich dann auch selbst ohne Sorge ums Material ins Vergnügen begeben.
 
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