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Wieviele Auslösungen sind OK bei Rückgabe innerhalb der 2wöchigen Frist

Status
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photonenflo

Themenersteller
Hallo,

man hört ja schon lange über Serienstreuung etc. bei Objektiven - hier ist ein Kauf und Rücksendung innerhalb von 2 Wochen im Normalfall kein Problem.
Aber aus aktuellem Anlass würde mich interessieren, wie das bei Kamera-Bodys ist. Denn da gehört zum Testen, auf den Auslöser zu drücken - was den Zähler in der Kamera hochjagt! Ich bin nun an Erfahrungswerten interessiert, wie (holländische) Versand-Händler das handhaben, wenn man eine DSLR mit 50-500 Auslösungen an sie zurücksendet.
Es geht mir hier nicht darum, die 2-wöchige Rückgabe-Frist zu missbrauchen - nach dem Motto eine D700 für ein Wochenende / einen Urlaub ;-)
Ich will mich lediglich absichern, dass ich für eine Rückgabe nach für mich unbefriedigend verlaufenen Tests nicht mit Kosten verbunden ist.

- Flo
 
Hmm, frag doch einfach den Händler. Das ist vielleicht auch von Händler zu Händler unterschiedlich.
Ich hab mal einen Body bei einem örtlichen Händler getauscht - hatte vorher nachgefragt, wie lange es möglich wäre die Kamera nach dem Kauf zu tauschen. Er sagte, wenn mir nach bis zu einer Woche nach dem Kauf ein Defekt auffallen würde oder ich mit der Kamera sonst unzufrieden sei würde er sie zurücknehmen oder gegen eine andere tauschen - er hat sein Wort gehalten.
Die in der Zeit getätigten Auslösungen waren aber auch nie Bestandteil der Unterhaltung :) und danach hatte er bei der Rücknahme auch gar nicht geschaut.
.......ich denke man sollte sein "Recht" aber auch nicht überstrapazieren - wie es rein "rechtlich" aussieht weiß ich leider auch nicht bzw., ob es da überhaupt ne Regelung gibt :confused:

wie gesagt, ich würde einfach nachfragen oder es mir zur Sicherheit schriftlich geben lassen - aber ich kann mir schwer vorstellen, dass Dir 500 Auslösungen "in Kasse" gestellt werden.
 
Hmm, frag doch einfach den Händler. Das ist vielleicht auch von Händler zu Händler unterschiedlich.
Ich hab mal einen Body bei einem örtlichen Händler getauscht - hatte vorher nachgefragt, wie lange es möglich wäre die Kamera nach dem Kauf zu tauschen. Er sagte, wenn mir nach bis zu einer Woche nach dem Kauf ein Defekt auffallen würde oder ich mit der Kamera sonst unzufrieden sei würde er sie zurücknehmen oder gegen eine andere tauschen - er hat sein Wort gehalten.
Die in der Zeit getätigten Auslösungen waren aber auch nie Bestandteil der Unterhaltung :) und danach hatte er bei der Rücknahme auch gar nicht geschaut.
.......ich denke man sollte sein "Recht" aber auch nicht überstrapazieren - wie es rein "rechtlich" aussieht weiß ich leider auch nicht bzw., ob es da überhaupt ne Regelung gibt :confused:

wie gesagt, ich würde einfach nachfragen oder es mir zur Sicherheit schriftlich geben lassen - aber ich kann mir schwer vorstellen, dass Dir 500 Auslösungen "in Kasse" gestellt werden.

es heißt ja im in den Geschäftsbedingungen üblichen Absatz (und der müsste EU-weit gültig sein): man dürfe den Artikel so prüfen, "wie es einem in einem Ladengeschäft möglich wäre..."
 
Genau so ist es - also wird Dir der Händler eine Aussage dazu machen.

Wenn Du mehr testest, kann das eine Verschlechterung der Ware bedeuten, die Du dem Händler ersetzen mußt. Wieviele Auslösungen würdest Du selbst als Käufer bei einer als neu verkauften Kamera akzeptieren? - Das könnte Dein Maßstab sein.
 
es heißt ja im in den Geschäftsbedingungen üblichen Absatz (und der müsste EU-weit gültig sein): man dürfe den Artikel so prüfen, "wie es einem in einem Ladengeschäft möglich wäre..."

Zunächst einmal ist das Fernabnahmegesetz kein EU Gesetz.

Davon abgesehen ist Deine Aussage richtig: Wie im Ladengeschäft. Also, was kannst Du mit dem Body machen, während der Verkäufer dabei steht? Anschauen, einschalten, ggf. ein paar Auslösungen und gut ist ...

Wenn Du es im Einzelfall genau wissen willst, bleibt Dir nur, den Händler vorher zu fragen, wie seine Rücknahmebedingungen aussehen.

NPS
 
Aber aus aktuellem Anlass würde mich interessieren, wie das bei Kamera-Bodys ist. Denn da gehört zum Testen, auf den Auslöser zu drücken - was den Zähler in der Kamera hochjagt! Ich bin nun an Erfahrungswerten interessiert, wie (holländische) Versand-Händler das handhaben, wenn man eine DSLR mit 50-500 Auslösungen an sie zurücksendet.
Ich gehe mal davon aus, dass das da genau so wie bei deutschen Versand-Händlern läuft: Wenn die eine Kamera zurückbekommen, dann wird die an den Hersteller zurück gesendet und keine Kontrolle der Auslösungen gemacht. Und selbst wenn - du hast das zumindest in DE das Recht die Kamera 2 Wochen lang (bei A´zon 4 Wochen) ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Wenn das nach 1500 Auslösungen passiert, ist das nicht dein Problem wenn du da erst einen Fehler feststellst oder merkst, dass die nicht so wie gewünscht in der Hand liegt.

Falls sich jetzt jemand wegen dieser Auskunft hier auf den Schlips getreten fühlt, das ist nun mal das Verbraucherrecht und von dem mache ich im Zweifelsfall auch Gebrauch.
 
Wenn er nach vier Wochen 'einen Fehler feststellt' ist das ein Garantie- oder Gewährleistungsfall.

1.500 Auslösungen entsprechen auch nicht dem Fernabnahmegesetz. Es heißt, eine Prüfung wie im Ladengeschäft vor Ort. Damit sind gewiss keine 1.500 Auslösungen gemeint.

Wenn jemand das Teil nach zwei Wochen mit 1.500 Auslösungen zurück schickt, kann der Händler durchaus für diese Nutzung einen entsprechenden Betrag einbehalten.

Mit pauschalen Ratschlägen ala 'einfach nutzen und dann weg damit' hilft man niemanden. Davon abgesehen sollte sich der TE erst einmal mit den gesetzlichen Richtlinien in den NL befassen, die nicht unbedingt mit den Gesetzen in D deckungsgleich sind. Und schlussendlich: Was hilft das geglaubte Recht, wenn der Händler im Ausland sitzt und einen Teil des Geldes einbehält? Ein Klageweg über die Grenzen ist umständlich, langwierig und ggf. teuer.

NPS
 
Der Händler hat natürlich das Recht jegliche Beanspruchung als Rechnung geltend zu machen.

In Zeiten in denen das Fernabsatzgesetz missbraucht wird finde ich das gut, habe im Bekanntenkreis schon erlebt das Leute zwei Wochen lang drei Bodies tagtäglich benutzen und sich dann erdreisten alle drei zurück zu schicken.

Solche Leute sollten dafür zahlen, ansonsten trägt der ehrliche Verbraucher die Kosten...

mfg
cane
 
Wieviele Auslösungen würdest Du selbst als Käufer bei einer als neu verkauften Kamera akzeptieren? - Das könnte Dein Maßstab sein.

Und wenn das nun die vorherigen 2 und nächsten 2 Käufer dieser Kamera genauso machen bevor Sie sie zurückschicken?


Wenn die eine Kamera zurückbekommen, dann wird die an den Hersteller zurück gesendet und keine Kontrolle der Auslösungen gemacht.

Was will denn der Hersteller damit? :confused:


Also mir persönlich wäre es unangenehm wenn ich mehr als 100 Auslösungen reinhau und dann ohne triftigen Grund zurückschicke... aber was verbindliches wirst du da wohl nur von deinem Händler hören.

Solche Leute sollten dafür zahlen, ansonsten trägt der ehrliche Verbraucher die Kosten...

Das seh ich genauso.
 
Wenn das nach 1500 Auslösungen passiert, ist das nicht dein Problem wenn du da erst einen Fehler feststellst oder merkst, dass die nicht so wie gewünscht in der Hand liegt.

Sei dir da nicht so sicher; der Händler kann/darf wegen Wertminderung ein Teil des Geldes einbehalten. Und das ist auch gut so, wenn man den Mißbrauch des Rückgaberechts in Betracht zieht.

Schau dir einfach mal die Anzahl der Threads an, wo die Leute anfragen, ob sie Neu- oder Befummeltware bekommen haben. Dann sieht man auch, wie das Gesetz von den meisten verstanden wurde...
 
Ich gehe mal davon aus, dass das da genau so wie bei deutschen Versand-Händlern läuft: Wenn die eine Kamera zurückbekommen, dann wird die an den Hersteller zurück gesendet und keine Kontrolle der Auslösungen gemacht.

Wenn die Kamera defekt ist, ja. Wenn die Kamera in Ordnung ist, nimmt die der Hersteller nicht mehr zurück, das bleibt dann beim Händler hängen, der die Kamera nur noch in der Schnäppchenecke verbilligt anbieten kann.

Und selbst wenn - du hast das zumindest in DE das Recht die Kamera 2 Wochen lang (bei A´zon 4 Wochen) ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Wenn das nach 1500 Auslösungen passiert, ist das nicht dein Problem wenn du da erst einen Fehler feststellst oder merkst, dass die nicht so wie gewünscht in der Hand liegt.

Damit Du nicht die Katze im Sack kaufst, darfst Du die Kamera zu Hause prüfen, "wie es im Ladengeschäft möglich wäre". Das ist auch gut so. Wie die Kamera in der Hand liegt, ist bei der Kaufentscheidung nun mal extrem wichtig. Das weiß man aber auch nach einer halben Stunde befummeln. Wenn Du die Kamera "wie Eigentum in Gebrauch" nimmst, kann der Händler einen Wertausgleich fordern.

Wie gesagt, Fehler und Defekte sind eine andere Geschichte.

Viele Grüße,

Micha
 
dreizack schrieb:
Wenn die eine Kamera zurückbekommen, dann wird die an den Hersteller zurück gesendet und keine Kontrolle der Auslösungen gemacht.

Was will denn der Hersteller damit? :confused:
Glaubst du denn Großversender wie Amazon werden nach der Rücklieferung die Kameras wieder hübsch in den Karton packen, jede Folie darum wickeln und dann originalverpackt an den nächsten Kunden ausliefern? Die werden da gesammelt, gehen an den Herwsteller oder Distributor zurück und der muss entscheiden was dann damit passiert. Ich kaufe wirklich viel bei Amazon, aber ich habe noch nie eine nicht originalverpackte Ware bekommen.
Bei Olympus gibt es dann einen B-Ware Markt, der generalüberholte Neugeräte aus Rücklieferungen verkauft - von Nikon habe ich Vergleichbares noch nicht gehört.
 
Ich kaufe wirklich viel bei Amazon, aber ich habe noch nie eine nicht originalverpackte Ware bekommen.

Tja,- da kann ich nur sagen: Glück gehabt! Mir (und weiteren Fotografen in meinem Umfeld) ist das schon wiederholt passiert, dass aus Amazonien schon zumindest begrapschte Ware, also ohne jegliche Schutzfolien und/oder mit deutlichen Fingerspuren auf Body und Linsen(!) ankam! Einmal fehlte bei einem Body der Akkufachdeckel, ein anderes Mal lag der Body ohne Gehäuseschutzdeckel auf dem Bajonett in der Schachtel! :grumble: Hart an der Grenze, wenn nicht schon drüber, was den Begriff "neu" angeht. Ärgerlich ist´s allemal, wenn man bedenkt, dass den Body jemand vorher in der Hand hatte, der entweder nicht viel von Technik versteht oder einfach eine sehr saloppe Art von Wertempfinden zeigt! So nach dem Motto: ist ja nicht mein Gerät, geht ja eh´ zurück, soll sich der Nächste drüber ärgern... :mad:

Ich schließe mich ansonsten inhaltlich dem kompletten Posting von Michael E an,- er hat´s für meine Sichtweise ziemlich treffend auf den Punkt gebracht!
 
Der Saturn Dresden Altmarkt sagt gaaanz genau 50Auslösungen und die schauen auch danach. Ansonsten zumindest aus der Praxis kann ich sagen (habe in vielen Fotoabteilungen zu tun), dass da kein Hahn danach kräht. Die Cams werden geputzt, wieder hübsch verpackt, evtl. fehlende Folien einfach weggelassen, der intere Speicher (bei Kompakten) gelöscht und der nächste Kunde bekommt sie als Neuware. So oder so ähnlich dürften es die meisten Händler handhaben. In der Hektik ist es mir bestimmt auch schon passiert, dass ich nen Fingerabdruck übersehen habe oder ein Kabel nicht hübsch aufgerollt habe:angel:
 
Nur ein kleiner Einwurf, da es hier durchklingt als sei es evtl. anders..
Wenn der Holländer seine Waren explizit auch für deutsche Kunden bewirbt (bspw. wenn seine Homepage eine deutsche Übersetzung hat) muss er sich auch im Verhältnis zu diesen dem deutschen Recht unterwerfen. Sagt natürlich rein gar nichts über die Anzahl der Auslösungen aus.. :grumble: :)
 
Wenn das nach 1500 Auslösungen passiert, ist das nicht dein Problem wenn du da erst einen Fehler feststellst oder merkst, dass die nicht so wie gewünscht in der Hand liegt.

Falls sich jetzt jemand wegen dieser Auskunft hier auf den Schlips getreten fühlt, das ist nun mal das Verbraucherrecht und von dem mache ich im Zweifelsfall auch Gebrauch.
Dann lies mal nach. Eine Inbetriebnahme des Geräts zum normalen Gebrauch schließt die problemlose Rückgabe nämlich aus. Es soll dem Käufer die Möglichkeit gegeben werden so zu prüfen wie es im Laden möglich wäre (also zu sehen ob die Ware komplett und dem äußeren Anschein nach in Ordnung ist). Von einem Testbetrieb ist da nirgends die Rede, das ist schon eine extreme Interpretation.
 
es heißt ja im in den Geschäftsbedingungen üblichen Absatz (und der müsste EU-weit gültig sein): man dürfe den Artikel so prüfen, "wie es einem in einem Ladengeschäft möglich wäre..."

Was ist denn jetzt an diesem Passus missverständlich oder erklärungsbedürftig?
 
Wenn ich im Laden mal eben die Serienbildfunktion/Puffergröße checke sind in wenigen Sekunden schnell 50 Aufnahmen flöten. Dann noch mal den LV, ISO Verhalten etc. Alles Sachen die ich im Ladengeschäft testen kann
 
Wenn ich im Laden mal eben die Serienbildfunktion/Puffergröße checke sind in wenigen Sekunden schnell 50 Aufnahmen flöten. Dann noch mal den LV, ISO Verhalten etc. Alles Sachen die ich im Ladengeschäft testen kann

Genauso ist das. Die Fachhändler haben für sowas dann eben ausgepackte Vorführmodelle, die dann irgendwann auch als solche, mit entsprechendem Preisabschlag, verkauft werden. Im Versandhandel gehen die in den Bestand zurück und die bekommt dann einfach der nächste Kunde.

Es gibt da auch irgendwo ein oder mehrere Gerichtsurteile zu, wann ein Artikel noch als "neu" zu bezeichnen ist und wann nicht mehr.
 
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