Das gilt dann ggf. für ein Vorführmodell im Laden, und als solches wird es letzten Endes dann auch irgendwann durch den Händler verkauft werden...Wenn ich im Laden mal eben die Serienbildfunktion/Puffergröße checke sind in wenigen Sekunden schnell 50 Aufnahmen flöten. Dann noch mal den LV, ISO Verhalten etc. Alles Sachen die ich im Ladengeschäft testen kann
...das aber generell auf Neuware zu beziehen, ist meines Erachtens nach ein großer Fehler.


Das alles hat auch mit dem Gesetz nicht mehr viel zu tun.
Wie schon mehrfach beschrieben wurde, geht es grundsätzlich eher um die mögliche optische Kontrolle.
Bei dem einen und anderen Probebild stellt sich wohl auch so schnell kein Händler quer, aber ab einer "gewissen Grenze" treten da zu Recht "Schwierigkeiten" bzgl. einer Rückgabe auf.
(ein Defekt natürlich außen vor)
Wo diese "Grenze" nun liegt, sollte man individuell vor einem Kauf mit dem jeweiligen Händler abklären, um Überraschungen und Ärger zu vermeiden.
P.S.: Klar stehen frisch von Nikon ausgelieferte Kameras beim Zählerstand "0".
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