AW: Wo ist fotografieren erlaubt?
2. Mittlerweile weiß ich, dass fahrende Autos wohl leider ein Sonderfall darstellen.
In keinster Weise. Das würde ja bedeuten, dass ich ein Gebäude an einer öffentlichen Strasse auch im Rahmen von Panoramafreiheit nciht fotografieren dürfte, während Autos daran/davor vorbeifahren. Ein fahrendes Auto unterscheit meines Wissens nach hier nicht von einem vorbeigehendne Fußgänger.
Denn hier kommen sich Panoramafreiheit und Art.2 des GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht) leider ins Gehege.
Sehe ich nicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das erkennbare Ablichten von Personen in Autos leider ein Eingriff in die Persönlichkeit.
JEDES Ablichten von Personen ist ein Eingriff in die Persönlichkeits
rechte. Nicht in die Persönlichkeit an sich. Aber nicht jeden Eingriff in Persönlichkeitsrechte kann sich die betroffene Person kathegorisch verbitten.
Und da steht das GG natürlich vor dem KunstUrhG.
Hier stehts nicht über oder unter irgendwas. Das Grundgesetz kennt keinen Artikel, der es grundsätzlich verbietet, jemanden zu fotografieren. Das Anfertigen von Fotografien von Person kann deren Persönlichkeitsrechte tangieren. Aber auch die Tatsache, mir das Fotografieren in der Öffentlichkeit verbiteten zu wollen, kann meine Persönlichkeitsrechte tangieren. Das Recht der freien Entfaltung, das Recht mich künstlerisch zu betätigen, das Recht auf freie Meinungsäusserung.
Keines dieser Rechte steht über den jeweils anderen. Sie stehen gleichranging nebeneinander. Und welches der Rechte im jeweiligen Einzelfall schwerer wiegt, muss eben im jeweiligen Einzellfall betrachtet und notfalls von einem Richter entschieden werden.
3. Probier es halt aus. Meist ist die Polizei dann trotzdem kulant, wenn du ihnen erklärst, was du machst und dass du nichts Schlimmes im Schilde führst. Vermutlich werden sie dich auffordern, es zu unterlassen oder sie überprüfen deine Personalien.
Dann überprüfen sie eben meine Personalien. Wenn sie mich auffordern, das Fotografieren einzustellen, lautet meine erste Frage: "Auf welcher rechtlichen Grundlage fordern sie mich dazu auf?"
GGfs. lasse ich mir die Dienstnummer geben und reiche Dienstaufsichtbeschwerde ein; und erstatte ggf. auch noch Strafanzeige wegen Nötigung im Amt.
4. Ich weiß nicht, wie es mit dem Veröffentlichen aussieht.
Ganz anders. Veröffentlichen ist rechtlich etwas ganz anderes. Da brauchst Du i.d.R. die Zustimmung der fotografierten Personen. Sofern nicht bestimmte Ausnahmetatbestände des Kunsturhebergesetzes zutreffen.
EDIT: kurzer Nachtrag @TO
du hattest ja geschrieben, dass es dir um Langzeitbelichtungen geht. Dabei sind natürlich keine Personen in den Autos erkannbar. Das Problem ist nur, dass das ein Außenstehender (z.B. die Polizei) eben nicht auf den ersten Blick sieht. Daher musst du dir im Notfall eben doch eine Kontrolle gefallen lassen.
Was für eine Kontrolle?
Es gibt auch kein Gesetz, das mich dazu verpflichtet, einem Polizisten nur auf sein Verlangen hin, meine angefertigten Bilder zu zeigen. Die sind nämlich meine Privatsache. Und in meine Privatsphäre darf ein Polizist auch nur aus begründetem Anlaß eingreifen. Und nicht einfach, weil es ihm gerade gefällt. Er müßte dann schon in einern nachvollziehbaren Form von einer Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgehen. Auch in diesem Falle müßte er ei mir damit rechnen, dass sein Handeln nachher einern dienst- oder gar straftrechtlichen Überprüfung standhalten müsste.